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Das Bild zeigt eine Frau, die eine ukrainische Flagge in der Hand hält. Das Bild seht symbolhaft für ein neues Gesetz, dass der Bundestag beschlossen hat. Demnach verlieren Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind ihren Anspruch auf Bürgergeld. Stattdessen sollen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Bürgergeld-Aus für Ukrainer: Tritt das Gesetz im Juli 2026 in Kraft?

Für viele Geflüchtete aus der Ukraine könnte sich bei den Sozialleistungen bald etwas ändern. Die Bundesregierung plant, bestimmte ukrainische Schutzsuchende künftig nicht mehr über Bürgergeld oder Sozialhilfe abzusichern. Stattdessen sollen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Eigentlich soll das Gesetz zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Aktuell ist aber unklar, ob der Zeitplan eingehalten werden kann. Was ist geplant, wen betrifft die Änderung und wie ist der aktuelle Stand?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Was plant die Bundesregierung beim Bürgergeld für Ukrainer?

Die Bundesregierung plant einen sogenannten Rechtskreiswechsel. Das bedeutet: Bestimmte Geflüchtete aus der Ukraine sollen künftig nicht mehr in das System der Grundsicherung fallen. Sie würden also kein Bürgergeld oder keine Sozialhilfe mehr erhalten, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wichtig ist: Das geplante Gesetz betrifft nicht alle Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland. Entscheidend ist der Stichtag: 1. April 2025.

Ukrainische Geflüchtete, die vor diesem Stichtag nach Deutschland gekommen sind, sollen grundsätzlich weiter Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten können, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Für diese Gruppe ändert das geplante Gesetz also nichts.

Anders ist es bei Ukrainerinnen und Ukrainern, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind oder erstmals nach dem 31. März 2025 einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG beziehungsweise eine Fiktionsbescheinigung beantragt oder erhalten haben. Sie sollen künftig nicht mehr in das Bürgergeld-System fallen, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wenn sie hilfebedürftig sind.

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Warum will die Bundesregierung das Bürgergeld für Ukrainer ändern?

Seit März 2022 können Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland Bürgergeld erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Möglich ist das durch eine Sonderregelung im Zusammenhang mit der EU-Massenzustromrichtlinie. Sie erlaubt es Ukrainer:innen, ohne Asylantrag nach Deutschland oder in andere EU-Staaten einzureisen und dort vorübergehend Schutz zu erhalten. In Deutschland ist diese Regelung in § 24 AufenthG verankert.

Rechtlich gelten Ukrainer:innen damit nicht als Asylbewerber. Sie werden vielmehr anderen Schutzberechtigten gleichgestellt, etwa anerkannten Flüchtlingen. Dadurch haben sie Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zum Bildungssystem, zum Familiennachzug und zu Sozialleistungen wie dem Bürgergeld.

Genau diese Sonderregelung will die Bundesregierung nun teilweise beenden. Hintergrund ist eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Dort ist vorgesehen, neu eingereiste Geflüchtete aus der Ukraine künftig dem Asylbewerberleistungsgesetz zuzuordnen.

Die Bundesregierung begründet das Gesetz damit, dass die Zahlen ukrainischer Geflüchteter, die seit Kriegsbeginn nach Deutschland eingereist sind, inzwischen deutlich zurückgegangen sind. Deshalb soll neu geregelt werden, welche Behörden für neu ankommende Geflüchtete zuständig sind. Bisher war es das Jobcenter, mit dem neuen Gesetz wäre es das Sozialamt.

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?

Für Betroffene würde sich vor allem die Höhe der monatlichen Leistungen ändern. Das Bürgergeld liegt für alleinstehende Erwachsene derzeit bei 563 Euro im Monat. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen 2026 für alleinstehende Erwachsene bei 455 Euro im Monat.

Damit würden Betroffene weniger Geld für den täglichen Lebensunterhalt erhalten. Die Kosten für Unterkunft und Heizung können aber auch im Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Auch bei der Krankenversorgung würde sich etwas ändern. Wer Bürgergeld bezieht, ist in der Regel gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge übernimmt dann das Jobcenter. Im Asylbewerberleistungsgesetz ist die medizinische Versorgung anders geregelt. Dort besteht eine Basisversorgung, zum Beispiel bei akuten Erkrankungen, Schmerzen, Schwangerschaft und Geburt.

Der Gesetzentwurf sieht aber vor, dass bereits begonnene medizinische Behandlungen im Einzelfall weitergeführt werden können. Damit soll verhindert werden, dass notwendige Behandlungen plötzlich abbrechen, nur weil eine Person in ein anderes Leistungssystem wechselt.

Das geplante Gesetz sieht außerdem strengere Regeln für die Integration in den Arbeitsmarkt vor. Arbeitsfähige Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sollen künftig stärker verpflichtet werden, sich aktiv um Arbeit zu bemühen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann von der Behörde zu sogenannten Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) verpflichtet werden.

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Tritt das Bürgergeld-Gesetz im Juli 2026 in Kraft?

Der ursprüngliche Plan der Bundesregierung war, dass das Gesetz bis spätestens 1. Juli 2026 beschlossen wird und in Kraft tritt. Sicher ist der Termin aktuell aber nicht. Zwar hat das Kabinett den Gesetzentwurf bereits im November 2025 beschlossen. Aktuell fehlt aber noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Vor allem der Bundesrat – also der Zusammenschluss aller sechzehn Bundesländer – hat große Zweifel am neuen Gesetz. Er kritisiert die finanziellen Folgen für die Bundesländer. Denn durch den Wechsel vom Bürgergeld zum Asylbewerberleistungsgesetz würden die Kosten, die bisher beim Bund lagen, stärker auf die Bundesländer und Kommunen verlagert.

Zwar verspricht die Bundesregierung die Kosten auszugleichen, aber eine verbindliche Regelung dazu fehlt im Gesetz. Die Länder befürchten deshalb, auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.

Außerdem fürchten die Bundesländer, dass das neue Gesetz zu mehr Bürokratie führt. Die Behörden müssten prüfen, wann eine Person eingereist ist, welchen Schutzstatus sie hat, welche Leistungen bereits bewilligt wurden und wann ein Wechsel in das Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen müsste. Das kann in vielen Fällen aufwendig sein.

Einen dritten Kritikpunkt sehen die Bundesländer bei der Integration ukrainischer Geflüchteter in den Arbeitsmarkt. Wer Bürgergeld erhält, wird durch die Jobcenter betreut und erhält Unterstützung bei der Jobsuche, bei Qualifizierungen und teilweise auch Zugang zu Sprach- und Integrationsangeboten.

Wer unter das Asylbewerberleistungsgesetz fällt, hat auf solche Leistungen nicht im gleichen Umfang Anspruch. Die Bundesländer befürchten deshalb, dass neu eingereiste Geflüchtete aus der Ukraine schwerer in Arbeit integriert werden könnten, weil sie weniger Möglichkeiten haben, die deutsche Sprache zu lernen.

Solange diese offenen Fragen zwischen Bundesregierung und Bundesländern nicht geklärt sind, kann das Gesetz nicht endgültig beschlossen werden. Hinzu kommt: Vor der parlamentarischen Sommerpause, die am 10. Juli 2026 beginnt, bleiben nur noch wenige Sitzungswochen.

Eine Einigung vor der Sommerpause gilt deshalb aktuell als eher unwahrscheinlich. Damit wird auch fraglich, ob das Gesetz wie geplant am 1. Juli 2026 in Kraft treten kann. Sollten sich Bund und Länder vor der Sommerpause nicht mehr einigen, würde sich das Gesetz voraussichtlich bis in den September verschieben.

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Fazit: Bürgergeld-Aus geplant, aber Juli 2026 noch offen

Das Bürgergeld-Aus für Geflüchtete aus der Ukraine ist ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung. Betroffen sind vor allem Ukrainer:innen, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind. Sie sollen künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Für Ukrainer, die vor dem Stichtag eingereist sind, soll sich grundsätzlich nichts ändern.

Das neue Gesetz soll eigentlich am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Ob dieser Termin gehalten werden kann, ist aber nicht sicher. Der Gesetzentwurf ist noch nicht endgültig beschlossen, und zwischen Bundestag und Bundesrat gibt es weiter Streit über Kosten, Zuständigkeiten, Integration und Bürokratie.

Für Betroffene bedeutet das: Aktuell bleibt zunächst alles beim bisherigen Stand. Eine Änderung tritt erst ein, wenn das Gesetz endgültig beschlossen und in Kraft getreten ist. Ukrainer:innen, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind und Sozialleistungen beziehen, sollten die weiteren Entwicklungen trotzdem im Auge behalten. Denn für sie könnte sich künftig ändern, welche Behörde zuständig ist und welche Leistungen sie erhalten.

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Anna Faustmann
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Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...