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Das Bild zeigt symbolhaft eine Gruppe von Menschen mit Migrationshintergrund, die an einem Integrationskurs teilnimmt. Neue Regeln für freiwillige Integrationskurse ab Juni 2026. Wer darf teilnehmen und wer nicht?

Neue Regeln für freiwillige Integrationskurse: Wer darf teilnehmen – und wer nicht?

Seit Monaten gibt es Streit um den Zugang zu freiwilligen Integrationskursen, nachdem das BAMF die Teilnahme Ende 2025 deutlich eingeschränkt hatte. Betroffen waren viele Migrant:innen ohne gesetzlichen Anspruch auf einen Kurs, darunter Geflüchtete aus der Ukraine, EU-Bürger:innen, Asylbewerber:innen und Geduldete. Nun will die Bundesregierung den Zugang zu freiwilligen Kursen teilweise wieder öffnen. Wer kann bald wieder an einem Integrationskurs teilnehmen – und wer nicht?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Zugang zu freiwilligen Integrationskursen bald wieder möglich

Wie verschiedene Medien – darunter die Süddeutsche Zeitung – berichten, will die Bundesregierung den Zulassungsstopp für freiwillige Integrationskurse teilweise wieder zurücknehmen. Vertreter:innen der SPD und des Bundesinnenministeriums sollen sich nach wochenlangen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt haben.

Demnach sollen bestimmte Gruppen ab dem 1. Juni 2026 wieder kostenlos und freiwillig an Integrationskursen teilnehmen können. Der Zugang soll aber nicht mehr für alle offen sein wie früher. Stattdessen ist ein Kontingentsystem geplant. Das bedeutet: Der Staat übernimmt die Kosten nur noch für eine begrenzte Zahl an freiwilligen Teilnehmer:innen.

Wie viele Plätze zur Verfügung stehen werden, ist bisher noch offen. Die Zahl soll von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängen und im Rahmen der nächsten Haushaltsverhandlungen festgelegt werden.

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Hintergrund: Freiwillige Integrationskurse seit Anfang 2026 gestoppt

Integrationskurse gehören zu den wichtigsten Angeboten für Migrant:innen in Deutschland. Sie bestehen aus rund 600 Stunden Deutschunterricht und 100 Stunden Orientierungskurs. Dort geht es unter anderem um Politik, Geschichte, Rechte und Pflichten sowie das Leben in Deutschland.

Neben Personen mit einem gesetzlichen Anspruch konnten bisher auch Menschen ohne festen Anspruch freiwillig teilnehmen, wenn freie Plätze vorhanden waren. Dafür war eine Zulassung durch das BAMF notwendig.

Von diesen freiwilligen Kursen profitierten vor allem Asylbewerber:innen im laufenden Verfahren, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG, Menschen mit humanitären Aufenthaltstiteln nach § 25 Absatz 5 AufenthG, EU-Bürger:innen sowie Deutsche mit besonderem Integrationsbedarf.

Seit Ende 2025 wurden die freiwilligen Zulassungen aber stark eingeschränkt. Anfang Februar 2026 teilte das BAMF offiziell mit, dass „bis auf Weiteres“ keine neuen freiwilligen Zulassungen mehr erteilt werden.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) begründete die Maßnahme mit den stark gestiegenen Kosten. Nach Angaben der Bundesregierung sind die Ausgaben für Integrationskurse von weniger als 500 Millionen Euro im Jahr 2021 auf rund 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2025 gestiegen. Medienberichten zufolge will die Bundesregierung die Ausgaben künftig auf etwa 600 Millionen Euro pro Jahr begrenzen.

Diese Gruppen haben wieder gute Chancen auf einen Kurs

Wer künftig freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen darf, soll nicht mehr allein davon abhängen, ob freie Plätze verfügbar sind. Stattdessen sollen der Aufenthaltstitel und der individuelle Integrationsbedarf eine Rolle spielen.

Besonders berücksichtigt werden sollen Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz nach § 24 AufenthG. Auch EU-Bürger:innen und ihre Angehörigen sollen künftig wieder bessere Chancen auf eine kostenfreie Teilnahme erhalten – vor allem dann, wenn sie bereits arbeiten oder wieder in Arbeit kommen wollen. Für diese Gruppen sollen ab Juni 2026 wieder freie Plätze zur Verfügung stehen.

Außerdem sollen auch Einzelfälle berücksichtigt werden können. Das bedeutet: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen außerhalb der bevorzugten Gruppen einen Platz erhalten. Eine Garantie gibt es dafür aber nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Behörden.

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Diese Gruppen haben geringere Chancen auf freiwillige Kurse

Deutlich schlechtere Chancen sieht die neue Regel für Asylbewerber:innen im laufenden Verfahren und für Geduldete vor. Sie sollen künftig grundsätzlich nicht mehr an staatlich finanzierten Integrationskursen teilnehmen können.

Allerdings sollen auch hier Ausnahmen möglich sein. Wenn genügend Haushaltsmittel vorhanden sind, könnten einzelne Personen im Rahmen einer Ermessensentscheidung zugelassen werden. Einen allgemeinen Anspruch soll es aber weiterhin nicht geben.

Erstorientierungskurse sollen ausgebaut werden

Statt regulärer Integrationskurse sollen für Asylbewerber:innen und Geduldete die sogenannten Erstorientierungskurse ausgebaut werden. Das soll nach den aktuellen Plänen ab November 2026 geschehen.

Diese Kurse sind deutlich kürzer als normale Integrationskurse. Sie umfassen rund 300 Unterrichtseinheiten und damit weniger als die Hälfte eines regulären Integrationskurses.

Dort werden erste Deutschkenntnisse sowie grundlegende Informationen über das Leben in Deutschland vermittelt. Dazu gehören zum Beispiel Themen wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Bildung, Behörden oder der Alltag in Deutschland.

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Bundesrat forderte Rückkehr der freiwilligen Kurse

Die neue Regel kommt nur wenige Tage nach einem Beschluss des Bundesrates. Am 8. Mai 2026 hatten die Bundesländer die Bundesregierung aufgefordert, den Zulassungsstopp für freiwillige Integrationskurse zurückzunehmen.

Der Bundesrat kritisierte, dass ein Ausschluss aus freiwilligen Integrationskursen negative Folgen für Integration, gesellschaftliche Teilhabe und den Arbeitsmarkt haben könne. Gute Deutschkenntnisse seien entscheidend dafür, Arbeit zu finden, sich selbst versorgen zu können und langfristig in Deutschland anzukommen.

Außerdem betonten die Länder, dass Integrationskurse nicht nur für Menschen mit gesichertem Aufenthaltsrecht wichtig seien. Auch Personen, die ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht anstreben, müssten früh Deutsch lernen können.

Fazit: Was bedeutet die neue Regelung für Betroffene?

Wer einen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs hat, kann weiterhin daran teilnehmen. Dazu gehören anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte sowie Personen mit Aufenthaltstiteln zur Erwerbstätigkeit. Für sie ändert sich auch mit der neuen Regel nichts.

Für ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz nach § 24 AufenthG verbessern sich die Chancen auf einen freiwilligen Integrationskurs wieder. Auch EU-Bürger:innen können künftig wieder eher eine kostenfreie Teilnahme erhalten.

Schwieriger bleibt die Situation für Asylbewerber:innen und Geduldete. Für sie sollen reguläre Integrationskurse künftig nicht mehr vorgesehen sein. Stattdessen sollen Erstorientierungskurse ausgebaut werden. Nur in Einzelfällen soll eine Teilnahme an einem regulären Integrationskurs möglich sein.

Viele Details der neuen Regelung sind noch offen. Entscheidend wird sein, wie das BAMF die neuen Regeln umsetzt, wie groß das Kontingent ausfällt und wie viel Geld der Bund in den kommenden Jahren für freiwillige Integrationskurse bereitstellt.

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Anna Faustmann
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Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...