Was ist eine Fiktionsbescheinigung? Grund und Erstellungsort
Damit Sie eine Antwort auf die Frage “ Was ist eine Fiktionsbescheinigung ?” bekommen, ist es wichtig zu begreifen, warum Sie überhaupt dort landen und wieso es ausgerechnet Sie sind, der in die Fiktionsbescheinigung gefallen ist. Außerdem ist es entscheidend für Sie zu wissen, wer eine Fiktionsbescheinigung erstellt und wieso.
Grund für § 81 AufenthG
Der Grund, warum Sie in eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG gefallen sind, ist recht einfach. Sie haben einen unbefristeten oder befristeten Aufenthaltstitel und stellen den Antrag, diesen Aufenthaltstitel zu verlängern.
Sobald die Ausländerbehörde Ihren Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bearbeitet, würden Sie sich ohne eine Bescheinigung nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalten, dies wird mit einer Fiktionsbescheinigung verhindert.
Gründe für die Fiktionsbescheinigung können auch andere Situationen sein: So kann die Ursache sein, dass ein Strafverfahren noch nicht entschieden ist und die Entscheidung abgewartet werden muss.
Eine andere Ursache kann sein, dass fehlende Dokumente noch nicht vorhanden sind und dadurch eine Fiktionsbescheinigung notwendig ist. Ein weiterer Grund kann sein, dass Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel vor Ablauf Ihres alten Aufenthaltstitels nicht erhalten können und entsprechend abwarten müssen.
Damit Ihr rechtmäßiger Aufenthalt gesichert ist, benötigen Sie eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Hier steckt der Kern, der die Frage: Was ist eine Fiktionsbescheinigung ? “ beantwortet. Die Fiktionsbescheinigung ist nicht, wie fälschlicherweise von einigen Menschen gedacht, ein Aufenthaltstitel, sondern ein Nachweis, der solange gilt, bis über die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels entschieden wurde.
Die Fiktionsbescheinigung ist eine Bescheinigung, die Ihnen ermöglicht, ein vorläufiges Aufenthaltsrecht zu besitzen, bis Ihr Fall (Die Verlängerung Ihres eigentlichen Aufenthaltstitels) entschieden ist. Mit der Fiktionsbescheinigung können Sie sich ausweisen und haben auch bestimmte Rechte, die klar festgelegt sind.
Wo bekommt man eine Fiktionsbescheinigung?
Die Fiktionsbescheinigung wird von der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes erteilt. Hier müssen Sie den Antrag auf eine solche Bescheinigung stellen und diese Behörde erteilt Ihnen dann auch den Beleg/die Bescheinigung.
Für die Fiktionsbescheinigung sind für Erwachsene 13 Euro und für Kinder 6,50 nötig. Die Fiktionsbescheinigung kann sowohl bei persönlicher Ansprache direkt vor Ort von der Behörde ausgehändigt werden, oder per Post von der Behörde an Sie geschickt werden.
Sobald Sie bei der Behörde den Antrag auf die Fiktionsbescheinigung gestellt haben, kontrolliert die Ausländerbehörde, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für die Fiktionsbescheinigung zutreffen. Anschließend bekommen Sie das Nachweisdokument an Ihre Meldeadresse zugesendet. Sie haben nun die Fiktionsbescheinigung als Nachweisdokument und können Sie bei jeder Kontrolle nachweisen.
Entscheidend ist, ob Sie die Voraussetzungen für eine Fiktionsbescheinigung mitbringen. Die Ausländerbehörde kontrolliert genau, ob Sie einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel oder eine Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt haben und eine Fiktionsbescheinigung als Ersatzdokument für den Aufenthaltstitel benötigen.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Was ist eine Fiktionsbescheinigung? Alle Arten und Varianten
Die Frage: Was ist eine Fiktionsbescheinigung ? ist eng mit den Arten und Varianten einer Fiktionsbescheinigung verbunden. Die Fiktionsbescheinigung hat unterschiedliche Hintergründe oder Ursachen. Anhand dieser Ursachen werden dann die jeweiligen Nachweise in bestimmte Arten und Varianten kategorisiert und unterteilt.
Die Duldungsfiktion
Bei der Duldungsfiktion nach § 81. Abs.3 Satz 2 AufenthG besteht die Problematik, dass der Antragsteller die Verlängerung seines Aufenthaltstitels zu spät gestellt hat. Diese Verspätung hat zur Folge, dass Sie als Antragsteller in so einem Fall automatisch in einen Status nach § 60a AufenthG fallen.
Sie sind also in eine Duldungsfiktion gelangt. Damit besitzen Sie kein Aufenthaltsrecht, durch die Duldungsfiktion ist aber auch die Aussetzung der Abschiebung vorübergehend ausgesetzt. Sie werden also wie eine Person mit Duldungsstatus in Deutschland angesehen.
Im schlimmsten Fall kann passieren, dass die Entscheidung negativ für Sie ausfällt. In diesem Fall ist die Aussetzung der Abschiebung nicht mehr ausgesetzt. Damit wären Sie dann ausreisepflichtig und würden einen Abschiebungsbescheid mit einer Grenzüberschrittsbescheinigung erhalten.
Die Fortbestandsfiktion
Die Fortbestandsfiktion nach § 81. Abs. 4 Satz 1 AufenthG hat im Gegensatz zur Duldungsfiktion ganz andere Voraussetzungen. Wenn Sie das Dokument einer Fortbestandsfiktion erhalten, dann gelten folgende Ursprünge: Sie haben den Antrag auf die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels rechtzeitig gestellt. Ihr bisheriger Aufenthaltstitel gilt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über Ihren Fall als fortbestehend und Sie befinden sich in einer Fortbestandsfiktion.
Die Fortbestandsfiktion bedeutet, dass alle Rechte und Pflichten Ihres alten Aufenthaltstitels weiter bestehen. Sie haben also keine negativen Folgen. Sie müssen lediglich das Dokument zur Fortbestandsfiktion als Nachweis vorlegen. Ansonsten ändert sich für Sie gar nichts und es gelten die gleichen Regeln, die auch mit Ihrem alten Aufenthaltstitel geltend waren.
Die Erlaubnisfiktion
Die Erlaubnisfiktion gilt für Menschen, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet befinden, keinen Aufenthaltstitel besitzen und einen Aufenthaltstitel beantragen. Für diese Menschen gilt der Aufenthalt bis zur Entscheidung über die Erteilung des Aufenthaltstitels nach § 81. Abs. 3 Satz 1 AufenthG als erlaubt.
Von dieser Vorgabe sind Sie beispielsweise betroffen, wenn Sie rechtmäßig in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen.
Wenn Sie zum ersten Mal den Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen, dann können Sie bis zur Entscheidung über die Erteilung des Aufenthaltstitels nicht arbeiten. Sie haben auch nicht die Möglichkeit in die Bundesrepublik Deutschland wieder einzureisen, wenn Sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen.
Von der sogenannten Erlaubnisfiktion sind Bürger aus Staaten wie Australien, Japan, Israel, Kanada, Neuseeland oder den USA betroffen. Betroffen sind hierbei auch ukrainische Staatsangehörige und Staatsangehörige aus Ländern, die sich im Schengenbereich befinden. Diese Bürger haben die Möglichkeit, sich 90 Tage visafrei in Deutschland aufzuhalten.
eAT (Elektronischer Aufenthaltstitel) nach § 81 Abs. 5a AufenthG
Die Fiktionsbescheinigung für den eAT (elektronischen Aufenthaltstitel) nach § 81 Abs. 5a AufenthG wird Ihnen erstellt, wenn Sie einen solchen elektronischen Aufenthaltstitel erhalten haben. Wenn Sie zur Ausübung einer Ausbildung oder dem Antritt einer Erwerbstätigkeit (Arbeitsstelle) einen elektronischen Aufenthaltstitel erhalten haben, dann wird diese Erlaubnis der Erwerbstätigkeit in Ihrer Fiktionsbescheinigung übernommen.
Sie können in diesem Fall also einer Arbeit nachgehen. Dies gilt auch für den Fall eines Arbeitgeberwechsels, einer unbefristeten Anstellung nach zuvor befristeter Stelle, oder einer erstmaligen Anstellung beim jeweiligen Arbeitgeber.
Von §81 AufenthG ins unbefristete und befristete Aufenthaltsrecht
Menschen, die sich die Frage stellen: Was ist eine Fiktionsbescheinigung ?”, haben einen Wunsch: So schnell wie nur möglich aus dem Funktionsstatus rauszukommen. Der Weg aus der Fiktionsbescheinigung heraus ist mit unterschiedlichen Situationen verbunden. Es ist wichtig, dass Sie wissen, welche Schritte Sie als nächstes unternehmen müssen und welche Fehler auf keinen Fall gemacht werden sollten.
Wichtige Verhaltensweisen
Während der Zeit mit Funktionsstatus gilt für Sie noch mehr als zuvor: Kooperation mit den Behörden ist wichtig. Wichtig ist immer das Signal zu geben, dass Sie sich in Deutschland integrieren wollen.
Wenn Sie Kurse zur Integration machen, an Sprachkursen teilnehmen und dies belegen können, dann hilft dies Ihrer Erwerbsbiografie für eine Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung und Sie zeigen, dass Sie während der Wartezeit aktiv sind.
Wichtig ist weiterhin, dass Sie sich nicht während der Zeit mit einer Fiktionsbescheinigung strafbar machen. Jede Vorstrafe während dieser Zeit wird von den Entscheidern bei der Ausländerbehörde negativ registriert und schadet am Ende Ihnen selbst und Ihrer Chance, schnell aus §81 AufenthG rauszukommen.
So kommst du aus der Fiktionsbescheinigung heraus
Der einfachste Weg raus aus der Fiktionsbescheinigung zu kommen, ist es, den Grund für die Notwendigkeit der Bescheinigung herauszufinden und zu handeln.
Wenn Dokumente für die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels fehlen, dann müssen Sie so schnell wie möglich diese Unterlagen organisieren und der Behörde vorlegen.
Oftmals ist es so, dass man eine Fiktionsbescheinigung erhält, weil der gültige Nationalpass fehlt und ein gültiger Identitätsnachweis nötig für die Verlängerung des Aufenthaltstitels wird. Sie müssen also so schnell es geht ein gültiges Identitätsdokument vorweisen, damit Ihr Aufenthaltstitel verlängert wird und Sie die Fiktionsbescheinigung nicht mehr benötigen.
Schwierig wird der Fall, wenn Sie selbst verschuldet in einer Fiktionsbescheinigung landen und sich über einen längeren Zeitraum dort befinden. Darum ist es sehr wichtig rechtzeitig den Aufenthaltstitel zu verlängern (nicht nach Ablauf des Stichdatum) und so schnell es geht Dokumente zu besorgen, die für eine Verlängerung des Aufenthaltstitels noch fehlen.
Risiken und Gefahren mit einer Fiktionsbescheinigung
Die größte Gefahr und das größte Risiko besteht, wenn Sie durch eigene Fehler und eigenes Verschulden zu lange in der Fiktionsbescheinigung hängen.
Wenn Sie also nicht schnell handeln, wenn Identitätsnachweise notwendig sind, oder wenn Sie Ihren Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltsrechts zu spät gestellt haben, dann kann es passieren, dass Ihr rechtmäßiger Aufenthalt entfällt.
Das bedeutet: Obwohl Sie sich rechtmäßig über 7 oder 8 Jahre in Deutschland aufgehalten haben, müssen Sie wieder bei 0 anfangen. Ein großes Ärgernis, weil es mit der Einbürgerung so erstmal kompliziert wird. Aus diesem Grund ist es extrem wichtig schnell zu handeln und alles zu versuchen, damit Sie § 81 AufenthG verlassen.
In der Regel hat die Fiktionsbescheinigung eine Gültigkeitsdauer von 2-6 Monaten. In dieser Zeit sollte über Ihren Fall entschieden werden. Wenn Sie absehen können, dass der Zeitraum abläuft und Sie keine Reaktion von den Behörden bekommen, sollten Sie erneut ein Gespräch mit der Ausländerbehörde vereinbaren. Eventuell muss Ihre Fiktionsbescheinigung dann verlängert werden.
Unterschiede Fiktionsbescheinigung in unbefristetes oder befristetes Aufenthaltsrecht
Je nachdem, welches Aufenthaltsrecht Sie verlängern oder in welches Aufenthaltsrecht Sie wechseln wollen, gelten für Sie unterschiedliche Bestimmungen. In einigen Fällen können Sie nach Deutschland reisen, in anderen Fällen geht die Einreise nicht. Gleiches gilt für die Arbeit. Mit einigen Fiktionsbescheinigungen funktioniert das Arbeiten problemlos und bei anderen Fällen ist die Erwerbstätigkeit nicht machbar.
Einbürgerung mit Fiktionsbescheinigung
Viele Menschen, die in einer Fiktionsbescheinigung sind und die Frage: Was ist eine Fiktionsbescheinigung ? stellen, haben ein Ziel: Sie wollen eingebürgert werden. Bei der Einbürgerung gibt es klare Vorschriften und diese Vorschriften betreffen auch die Fiktionsbescheinigung.
Antragstellung während der Fiktionsbescheinigung
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung haben, dann besteht kein Problem darin, während der Fiktionsbescheinigung den Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Die Einbürgerungsbehörde hat dann schon Ihren Einbürgerungsantrag vorliegen und kann diesen auch bearbeiten.
Für die Erteilung der Einbürgerung muss nun abgewartet werden, bis Sie aus der Fiktionsbescheinigung rausgekommen sind und Ihr alter Aufenthaltstitel verlängert wurde oder ein anderer für die Einbürgerung zugelassener Aufenthaltstitel ausgestellt wurde. Ist der Aufenthaltstitel verlängert, dann steht der Einbürgerung nichts mehr im Weg.
Darum geht der Weg zur Einbürgerung nicht direkt
Die Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG ist kein Aufenthaltstitel, sie ist ein Nachweis. Darum funktioniert der Weg zur Einbürgerung mit Fiktionsbescheinigung auch nicht direkt. Die Stellung des Antrags ist kein Problem und ohne Schwierigkeiten machbar, rechtlich gesehen ist es aber nicht möglich, direkt eingebürgert zu werden, wenn noch über die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels entschieden wird.
Aus diesem Grund muss erst die Entscheidung der Ausländerbehörde über die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels abgewartet werden bzw. ein neuer Aufenthaltstitel ausgestellt werden muss (Zweckwechsel).
Arbeiten mit Fiktionsbescheinigung
Das Arbeiten funktioniert nicht mit jeder Fiktionsbescheinigung. Hier müssen Sie ganz genau achten, welche Regeln für Sie gelten und sich entsprechend daran halten. Dieses Vorgehen erspart Ihnen viel Frust und Ärger.
Mit dieser Fiktionsbescheinigung kannst du arbeiten
Solange Sie in einer Fortbestandsfiktion nach § 81. Abs. 4 Satz 1 AufenthG sind, gelten die Regeln, die auch bei Ihrem alten Aufenthaltstitel der Fall waren. Entsprechend können Sie problemlos Ihrer Arbeit nachgehen und haben kein Verbot zu arbeiten.
Genau können Sie auf der Fiktionsbescheinigung unter Nebenbestimmungen sehen, ob Sie arbeiten dürfen oder nicht. In der Regel ist es so, dass Sie im bereits bestehenden Arbeitsverhältnis weiterarbeiten.
Es gibt einzelne Fälle, in denen die Arbeit nur bei einem bestimmten Arbeitgeber erlaubt ist, der dann auf der Fiktionsbescheinigung eingetragen ist. Einen Arbeitgeberwechsel müssen Sie in diesem Fall bei der Ausländerbehörde beantragen und auf die Genehmigung warten.
Mit diesen Fiktionsbescheinigungen geht das Arbeiten nicht
Mit einer Duldungsfiktion nach § 81. Abs. 3 Satz 2 AufenthG ist eine Erwerbstätigkeit generell nicht möglich. Es besteht aber die Möglichkeit, bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag zur Erlaubnis für eine Erwerbstätigkeit zu stellen. Wenn die Bundesagentur für Arbeit diesbezüglich ein positives Signal gibt, dann können Sie einer Arbeit nachgehen.
Wenn Sie das erste Mal eine Erlaubnisfiktion nach § 81. Abs. 3 Satz 1 AufenthG stellen, dann ist eine Arbeitstätigkeit solange nicht möglich, bis über Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel entschieden wurde. Sobald Sie Ihren Aufenthaltstitel erhalten haben, steht einer Arbeitstätigkeit nichts im Weg.
Beantragung von Hartz 4 / Bürgergeld
Die Antragstellung auf Sozialleistungen wie Hartz 4 / Bürgergeld sind generell mit einer Fiktionsbescheinigung möglich. Der Antrag muss mit dem Dokument bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Eine Nichtgenehmigung von Sozialleistungen für Menschen mit Fiktionsbescheinigung wäre rechtswidrig.
Nachdem Fälle aufgetreten sind in denen von Behörden fälschlicherweise Sozialleistungen verweigert worden sind, bestätigte ein Beschluss des VGH BW (Verwaltungsgericht Baden-Württemberg) vom 26.10.2022, dass dieses Vorgehen nicht rechtens ist.
Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Bei der Reise mit Fiktionsbescheinigung kommt es wieder darauf an, in welcher Variante der Fiktionsbescheinigung Sie sich genau befinden. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen. Es ist wichtig, dass Sie diese Vorgaben genau beachten. Ein Fehler kann hier dazu führen, dass Sie keine Berechtigung für eine Einreise nach Deutschland haben.
Mit dieser Fiktionsbescheinigung kannst du reisen
Mit der Fortbestandsfiktion ist eine Einreise nach Deutschland grundsätzlich möglich. Es gelten genau die gleichen Regeln, die auch mit Ihrem alten Aufenthaltstitel Ihre Vorgabe waren. Entscheidend ist § 81. Abs. 4 AufenthG und der besagt, dass einer Ein- und Ausreise mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung mit Status Fortbestandsfiktion Ihrer Reise nichts im Weg steht.
Wichtig ist, dass Sie neben Ihrer gültigen Fiktionsbescheinigung einen gültigen Reisepass oder den Ersatz für Ihren Reisepass mit dabei haben. Neben Ihrem Pass und der Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 benötigen Sie auch die alte bzw, abgelaufene Karte (Aufenthaltstitel) beim Vorzeigen.
Nicht jedes Land akzeptiert die Ein- und Ausreise mit einer Fiktionsbescheinigung. Bevor Sie also Ihre Reise antreten, kontrollieren Sie bitte genau die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. So können Sie ganz sicher gehen, bei Ihrer Reise keine Probleme bei der Einreise und Ausreise zu haben.
Mit diesen Arten von § 81 AufenthG geht der Urlaub nicht
Mit der Erlaubnisfiktion nach § 81 Abs. 3 Satz 1 oder der Duldungsfiktion nach § 81 Abs. 3 Satz 2 ist die Einreise nach Deutschland nicht möglich. Das bedeutet: Reisen Sie mit diesen Varianten der Fiktionsbescheinigung aus, dann erlischt Ihre Fiktion und Sie haben kein Anrecht auf den Aufenthalt in Deutschland.
Es ist wichtig, dass Sie bei Ihrer Fiktionsbescheinigung genau den Titel der Fiktionsbescheinigung kontrollieren und genau schauen, ob die Fiktion Sie zur Wiedereinreise nach Deutschland befähigt, oder nicht.
Zusammenfassung
Das Thema: Was ist eine Fiktionsbescheinigung ? ist, wie Sie sehen können, umfangreich. Anbei haben wir für Sie die wichtigsten Fakten detailliert zusammengefügt:
- Die Fiktionsbescheinigung ist kein Aufenthaltstitel, sondern ein Nachweis dafür, dass Sie einen Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt haben.
- Die Beantragung von Sozialleistungen ist mit einer Fiktionsbescheinigung grundsätzlich möglich.
- Es ist wichtig, dass Sie so schnell wie möglich die Fiktionsbescheinigung verlassen und dass Sie nicht aus eigener Schuld in § 81 AufenthG hängen bleiben. Es kann im schlimmsten Fall passieren, dass Ihre berechnete Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung wieder bei 0 beginnt.
- Es ist wichtig, dass Sie rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels stellen.
- Grund für die Fiktionsbescheinigung können ein zu spätes Stellen der Verlängerung des Aufenthaltstitels, noch nicht entschiedene Strafverfahren, fehlende Dokumente, lange Bearbeitungszeit bei Behörden, oder die Unmöglichkeit auf einen elektronischen Aufenthaltstitel vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels sein.
- Die Reise mit der Fiktionsbescheinigung geht nicht mit allen Varianten der Fiktionsbescheinigung. Mit Erlaubnisfiktion und Duldungsfiktion ist die Einreise nicht mehr möglich.
- Die Erwerbstätigkeit geht grundsätzlich auch nicht mit allen Fiktionsbescheinigungen. Bei Erlaubnisfiktion mit erstmaligen Stellen des Aufenthaltstitels ist die Erwerbstätigkeit bis zur Entscheidung nicht möglich und bei einer Duldungsfiktion benötigen Sie die Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit.
Sie haben noch Fragen zur Fiktionsbescheinigung?
FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Fiktionsbescheinigung
Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG ist ein Nachweisdokument. Sie gilt als Ersatzdokument über den Aufenthalt in Deutschland für den Zeitraum, in dem über die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels entschieden wird.
Die Ein- und Ausreise geht nicht mit jeder Fiktionsbescheinigung. Eine Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 macht die Ein- und Ausreise möglich. Es gelten dann alle Regeln, die auch mit dem alten Aufenthaltstitel Vorgabe waren. Mit einer Duldungsfiktion oder Erlaubnisfiktion ist die Einreise nach Deutschland nicht möglich.
In eine Fiktionsbescheinigung kommen Menschen, die einen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthaltstitels gestellt oder einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt haben und deren Verlängerung/Aufenthaltstitel noch bearbeitet werden. Die Fiktionsbescheinigung gilt dann als Ersatzdokument zum Aufenthalt in Deutschland.
Eine Fiktionsbescheinigung gilt formal für 2-6 Monate. Wenn bis dahin nicht über den Aufenthaltstitel entschieden wurde, dann muss im Vorfeld ein erneuter Termin mit der Ausländerbehörde gesucht werden.
Die Fiktionsbescheinigung wird von der für Sie zuständigen Ausländerbehörde gestellt, wenn Sie die Voraussetzungen für die Fiktionsbescheinigung mitbringen.
Sie bekommen eine Fiktionsbescheinigung, damit Sie während der Bearbeitung Ihres Aufenthaltstitels/der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und Ihr Aufenthalt dokumentiert werden kann.
Nach der blauen Karte EU kommt für viele Menschen die Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung. Beides ist mit einer blauen Karte EU einfacher zu erhalten als mit vielen anderen Aufenthaltstiteln. Eine weitere Möglichkeit ist nach 5 Jahren mit einer blauen Karte EU den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU zu beantragen.
Man unterscheidet in der Regel zwischen 4 verschiedenen Arten der Fiktionsbescheinigung. Fortbestandsfiktion, Erlaubnisfiktion, Duldungsfiktion und Fiktionsbescheinigung im Zusammenhang mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Das Ende der Fiktionsbescheinigung bedeutet, dass über Ihren Antrag auf Aufenthaltstitel oder die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels entschieden wurde. Wenn Sie während der Fiktionsbescheinigung einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben, kann mit dem Ende der Fiktionsbescheinigung die Einbürgerung folgen.