Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing -Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken; Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit durch Klicken auf den erscheinenden Fingerabdruck (unten links) einsehen und ändern. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie über unsere Datenschutzerklärung unter Cookies. Durch klicken auf "Alle Akzeptieren" erklären Sie sich einverstanden, dass wir die vorgenannten Cookies zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.

Das Bild zeigt die Ukrainische Flagge in den Nationalfarben Blau und Gelb. Die EU hat beschlossen, den Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine bis 2027 zu verlängern.

EU verlängert Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine bis 2027

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich einstimmig darauf verständigt, den vorübergehenden Schutz für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer bis zum 4. März 2027 zu verlängern. Die Regelung, die seit März 2022 gilt, ermöglicht es über 4,3 Millionen ukrainischen Staatsangehörigen, ohne Asylverfahren in der EU Schutz zu finden – davon rund 1,2 Millionen in Deutschland.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

Teilen:

Warum verlängert die EU den Schutz für geflüchtete Ukrainer bis 2027?

„Während Russland weiterhin die ukrainische Zivilbevölkerung mit willkürlichen Luftangriffen terrorisiert, werden wir Millionen ukrainischen Flüchtlingen noch ein weiteres Jahr lang Schutz bieten“, erklärte der polnische Innenminister Tomasz Siemoniak. Polen hatte bis Juli 2025 den Vorsitz des EU-Rates inne.

Gleichzeitig betonte Siemoniak, dass erste Gespräche über eine geregelte Beendigung des vorübergehenden Schutzes laufen – sobald ein „gerechter Frieden“ in der Ukraine erreicht sei. Die ursprüngliche Regelung galt bis zum 4. März 2026.

Die neue Regelung soll eine Entlastung der nationalen Asylsysteme garantieren. Denn: Wer unter diese Regelung fällt, muss keinen individuellen Asylantrag stellen.

Sollte sich die Lage in der Ukraine stabilisieren, könnte der Schutzmechanismus aber auch vor Ablauf der Frist aufgehoben werden – das liegt im Ermessen der EU-Kommission und des Rates.

Asyl in der EU: Keine Änderungen an den geltenden Regelungen für Ukrainer

Die Verlängerung bis März 2027 bringt keine Änderungen an den bestehenden Bedingungen: Die Rechte der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer, die unter den Schutz fallen, bleiben unverändert. Dies schafft für viele Geflüchtete Planungssicherheit – ohne Druck zur sofortigen Rückkehr oder zum Asylantrag.

Unsere Leseempfehlung
Wechsel von § 24 AufenthG
Leitfaden: Wechsel von § 24 AufenthG zu einem neuen Aufenthaltstitel!

Erfahren Sie, wie ukrainische Staatsangehörige 2025 in Deutschland einen neuen Aufenthaltstitel beantragen können. Lesen Sie hier mehr… ...

Was bedeutet der vorübergehende Schutz?

Die EU hatte das Instrument des vorübergehenden Schutzes kurz nach Kriegsbeginn im Februar 2022 aktiviert. Es gewährt Geflüchteten schnellen, kollektiven Zugang zu Schutz in allen EU-Staaten. Dazu zählen:

  • Recht auf Aufenthalt in der EU ohne Visa
  • Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Anspruch auf medizinische Versorgung
  • Zugang zu Wohnraum und Sozialhilfe
  • Zugang zu Schulbildung für Kinder

Auch EU-Kommissar Magnus Brunner betonte im Vorfeld: „Die Lage in der Ukraine ist weiterhin instabil. Die Verlängerung gibt Betroffenen und Mitgliedstaaten Planungssicherheit.“ Brunner kündigte zudem die Einsetzung eines EU-Sonderbeauftragten für ukrainische Geflüchtete an, um die Koordination zwischen den Staaten zu stärken.

Wie könnte es nach 2027 weitergehen?

Parallel zur Verlängerung bereitet die EU eine Übergangsstrategie für die Zeit nach dem Krieg vor: Gut integrierte Geflüchtete – etwa durch Arbeit, Ausbildung oder Sprachkenntnisse – sollen künftig leichter in reguläre Aufenthaltstitel wechseln können. In Deutschland kommen dafür unter anderem folgende Optionen infrage:

Zugleich sollen aber auch Perspektiven für eine freiwillige Rückkehr in die Ukraine geschaffen werden– sobald es die Sicherheitslage zulässt. Ziel ist es, langfristige Lösungen zu schaffen, die sowohl den Bedürfnissen der Schutzsuchenden als auch den Kapazitäten der aufnehmenden Länder gerecht werden.

Unsere Leseempfehlung
zwei frauen mit ukrainischer flagge
§ 24 AufenthG verstehen: Wie Ukrainer und andere Migranten in Deutschland Schutz finden

§ 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist eine zentrale rechtliche Bestimmung, die es ermöglicht, Personen, die kollektiv vor Krieg und Verfolgung fliehen, in Deutschland vorübergehenden Schutz zu gewähren. ...

Unsere Empfehlung; Frühzeitig einen Aufenthaltstitel beantragen

Auch wenn der Schutzstatus nun bis 2027 gesichert ist, empfiehlt es sich für ukrainische Geflüchtete, frühzeitig einen regulären Aufenthaltstitel in Deutschland zu beantragen.

Nur so lässt sich später ein unbefristeter Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis) oder die Einbürgerung in Deutschland erreichen.

Neues Gesetz: Doppelte Staatsbürgerschaft in der Ukraine möglich

Ein weiterer wichtiger Schritt für dauerhaft in der EU lebende Geflüchtete: Die Ukraine hat im Juni 2025 ein Gesetz verabschiedet, das doppelte und mehrfache Staatsbürgerschaften erlaubt. Bislang war dies offiziell nicht möglich.

Mit der neuen Regelung will die Ukraine die Bindung zur weltweiten Diaspora stärken und auf die demografischen Folgen des Krieges reagieren. Weltweit leben rund 20 Millionen Menschen mit ukrainischen Wurzeln.

Die Neuregelung betrifft insbesondere:

  • im Ausland geborene Kinder ukrainischer Eltern
  • Ehepartner ukrainischer Staatsangehöriger
  • ausländische Freiwillige, die in der Ukraine kämpfen

Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts (in Kraft seit Juni 2024) ist auch in Deutschland nun grundsätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft möglich. Damit können Ukrainer:innen, die eingebürgert werden, künftig ihre ukrainische Staatsangehörigkeit zusätzlich zum deutschen Pass behalten.

Haben Sie noch Fragen?
Gibt es bei Ihnen Schwierigkeiten beim Einbürgerungsprozess und Sie haben noch Verständnisfragen? Kontaktieren Sie uns und unsere juristischen Experten helfen Ihnen gerne bei jeder Frage weiter!
Kostenloser Test

Prüfe deine Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung online.