Auf dem Bild ist eine Frauenbüste mit Gerichtswage. Eine Untätigkeitsklage gegen Behörden kommt immer öfter bei der Einbürgerung vor.

Untätigkeitsklage gegen Behörden: So gehst du bei Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis vor

Die Untätigkeitsklage gegen Behörden kommt bei Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis immer häufiger vor. Umso wichtiger ist es für Betroffene zu wissen, worauf man bei so einer Klage gegen Behörden achten muss. Dieser Blogartikel soll Ihnen helfen zu verstehen, was eine Untätigkeitsklage ist, wie sie genau funktioniert und warum dieser Rechtsweg auf dem Weg zu Ihrer Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis so wichtig sein kann.
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Fabian Graske

Inhaltsverzeichnis
Untätigkeitsklage gegen Behörden: So gehst du bei Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis vor

Was ist eine Untätigkeitsklage gegen Behörden?

Um zu begreifen, was eine Untätigkeitsklage gegen Behörden ist, muss man verstehen, wie es zu so einer Form der Klage kommt und womit sie im Zusammenhang steht. Bei der Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis haben viele Antragsteller das Problem, dass eine Untätigkeitsklage im Raum steht und man die wichtigen Prozesse dabei zu wenig genug kennt. Generell geht es darum, rechtlich zu erreichen, dass ein Verfahren bearbeitet wird.

Wo ist die Untätigkeitsklage festgeschrieben?

Festgelegt ist die Untätigkeitsklage im § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Entscheidend ist hierbei, dass ein Verfahren vorliegt. Immer wenn man in Deutschland einen Antrag stellt, sei es ein Bauantrag, ein Einbürgerungsantrag, ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis, dann hat die Behörde die gesetzliche Pflicht nach § 75 VwGO diesen Antrag zu bearbeiten. 

Als Beispiel liegt bei einem Antrag auf Einbürgerung oder einem Antrag auf Niederlassungserlaubnis ein Verfahren vor. Nun ist es so, dass die zuständige Ausländerbehörde ohne zureichenden Grund den Antrag sachlich nicht entschieden hat. Zusätzlich ist die Frist abgelaufen, in der die Behörde diesen Antrag bearbeiten musste.. In so einem Fall kann der Antragsteller der Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis eine sogenannte Untätigkeitsklage erheben. 

Was bedeutet nicht zureichender Grund ?

Bei der Beurteilung, ob eine Untätigkeitsklage funktioniert, ist sehr entscheidend, ob ein zureichender Grund vorliegt oder nicht. Wenn die Behörde sich auf den Personalmangel oder Zeitprobleme beruft, dann ist dies kein zureichender Grund und wird vom Verwaltungsgericht nicht als Begründung akzeptiert. Hier handelt es sich um Verzögerungen, die sich im Verantwortungsbereich der Behörde befinden und die darum nicht anerkannt werden.

Was ist ein zureichender Grund bei der Untätigkeitsklage?

 
Ein zureichender Grund ist, wenn die Behörde nachweisen kann, dass der Verzögerungsgrund nicht bei ihr selbst, sondern beim Antragsteller liegt. Gründe können hierbei fehlende Dokumente, eine besonders komplexe Sachlage oder die Beteiligung von Dritten sein. In so einem lässt das Verwaltungsgericht die Klage bis zu einem vom Gericht vorgegebenen Zeitraum ruhen. Erfolgt die Bearbeitung in diesem Zeitraum auch nicht, dann wird die Klage wieder aufgenommen.
Wie komme ich bei der Untätigkeitsklage weiter?
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Warum es zu Untätigkeitsklagen kommt

Es gibt unterschiedliche Gründe, wieso es zu einer Untätigkeitsklage kommt. Kernproblem ist, dass der Antrag, der bei der jeweiligen Behörde gestellt wurde, nicht zur Bearbeitung kommt und es Verzögerungen und Wartezeiten gibt.

Wieso die Klage gegen Behörden wichtig ist

Der Hintergrund ist, dass man mit einem Anwalt nach 3 Monaten eine Entscheidung wegen des gestellten Antrages beschleunigt. Dabei spielt zunächst einmal keine Rolle, ob die Entscheidung für die Einbürgerung oder die Niederlassungserlaubnis positiv ist, sondern es überhaupt eine Entscheidung gibt. 

Wenn es das Instrument der Untätigkeitsklage nicht geben würde, dann könnten Behörden niemals entscheiden. Es hätte die Auswirkung, dass man im Instanzenzug nicht weiter nach oben kommt.  Man käme dann nicht vom Antragsverfahren ins Widerspruchsverfahren und nicht vom Widerspruchsverfahren ins Klageverfahren erster Instanz und von der ersten Instanz nicht in die zweite Instanz. 

Als Antragsteller wäre man in Schritt eins immer abhängig vom Mitarbeiter in der Behörde. Selbst wenn der Bearbeiter nicht negativ entscheidet, käme man nicht weiter. Aus diesem Grund ist das Rechtsinstrument der Untätigkeitsbeschwerde gegen Behörden so wichtig. 

Warum kommt es zu Untätigkeitsklagen gegen Behörden?

Seit der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 ist die Anzahl von Einbürgerungsverfahren und Niederlassungserlaubnisverfahren genauso gestiegen wie die Zahl der Menschen, die eine Untätigkeitsklage gegen Behörden wegen Bearbeitungsdauer von Einbürgerungen oder Niederlassungserlaubnissen erhoben haben. Die Behörden kommen mit der Bearbeitung der Anträge nicht mehr hinterher, weil es sich um sehr viele Fälle handelt, die in kurzem Zeitraum bearbeitet werden müssen.

Zusätzlich machen wir die Erfahrung, dass es das Problem des Personalmangel bei Behörden gibt, es trifft auch auf die Ausländerbehörden und Einwanderungsbehörden zu. Durch die dünne Personaldecke ist es schwierig, Krankheitsausfälle oder Urlaube aufzufangen. Entsprechend kommt es zu den erwartbaren Verzögerungen.

Auf diesem Bild befindet sich ein Richterhammer auf einem weißen Hintergrund.

Der Ablauf einer Untätigkeitsklage

Eine Untätigkeitsklage gegen Behörden hat immer einen bestimmten Ablauf. Der Ablauf ist anders zum normalen Ablauf von Klageverfahren und hat gewisse Veränderungen. Der Ablauf jeder ist jedoch in der Regel derselbe.

Untätigkeitsklage wird eingereicht

Normalerweise laufen Klageverfahren in Deutschland nach einem bestimmten Muster ab. Die Vorgänge lauten Klage, Urteil, Entscheidung. Bei der Untätigkeitsklage ist der Ablauf anders. Zunächst wird eine Klage eingelegt, diese landet beim Verwaltungsgericht. Wichtig ist hierbei, dass die Form eingehalten wird. Untätigkeitsklage muss schriftlich (mit eigener Unterschrift) beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Zudem muss die Klageschrift korrekt sein. 

Die Klageschrift muss folgende Dinge beinhalten: den Kläger, den Beklagten, Klagebegehren (der Grund nämlich die Nichtbearbeitung des Antrags), Tatsachen bzw. Beweismittel für die Begründung. Der Antrag an die Behörde muss zur Kopie zur Klageschrift hinzugefügt werden.

Die Klage wird übermittelt und die Behörde nimmt Stellung

Nachdem der Mandant beziehungsweise der Kläger bzw. Antragsteller der Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis, die Gerichtsgebühren gezahlt hat, übermittelt das Verwaltungsgericht die Klage an den Gegner. Dies ist in diesem Fall die Ausländerbehörde oder die Einwanderungsbehörde. Nun nimmt die Behörde Stellung zum Vorwurf. Aus unserer Erfahrung stehen in solchen Stellungnahmen meistens die Gründe: Überlastung, Ukrainekrise, Corona an. 

Verwaltungsgericht gibt Hinweis an Behörde 

Da eine Überlastung, die Ukrainekrise oder Corona keine Gründe sind ein Antragsverfahren zu verlangsamen, weist das Verwaltungsgericht nun die Behörde darauf hin, dass es keinen zureichenden Grund für die Verlangsamung des Verfahrens gibt. Die Behörde erhält eine erneute Frist, zu der sie das Antragsverfahren bearbeitet und entschieden haben muss.

Angeklagte Behörde entscheidet über den Antrag

Die Behörde entscheidet nun innerhalb der Frist über den Antrag und darüber, ob dieser positiv oder negativ für den Anklagsteller ausfällt. Eine erneute Verzögerung kommt im Prinzip nicht vor, weil die Behörde eine Entscheidung fällt. Das Verfahren wird dann eingestellt, da der Klagegrund behoben wurde.

Auf diesem Bild sieht man eine Frau die ein Dokument bei einem Anwalt unterschreibt.

Dauer und Kosten der Untätigkeitsklage

Generell ist es so, dass man drei Monate nach der Einreichung eines Antrags eine Untätigkeitsbeschwerde gegen Behörden einreichen kann. Bei der kompletten Dauer kommt es letztlich auf unterschiedliche Aspekte an.

Dauer von Gericht zu Gericht unterschiedlich

Bei der Dauer der kompletten Klage kommt es stark darauf an, bei welchem Verwaltungsgericht man die  Untätigkeitsklage gegen die Behörden eingereicht hat. Es gibt sehr schnelle Verwaltungsgerichte, die in kurzer Zeit Entscheidungen treffen und Verwaltungsgerichte, die durch eine hohe Zahl an Verfahren langsamer vorgehen. Beim Verwaltungsgericht Cottbus geht die Dauer beispielsweise circa. 1-2 Monate, bis über den Antrag entschieden wurde. 

Anders sieht es bei den Verwaltungsgerichten in Frankfurt am Main, Stuttgart oder Berlin aus. Diese Gerichte sind überlastet und dort kann der Prozess, bis die Behörde wirklich entscheidet, auch 4,5 oder 6 Monate dauern. Die Verfahrenszeiten bei allen problematischen Behörden inklusive Untätigkeitsbeschwerde gegen Behörden 5- 10/11 Monate. 

Diese 10 Monate klingen auf den ersten Blick nicht viel. Schon jetzt ist es aber so, dass wir die Erfahrung machen, dass man ohne Anwalt und ohne Untätigkeitsklage in vielen Städten verfahrenstechnisch bei 3-4 Jahren mit einem Antrag auf Einbürgerung liegt. Mit Anwalt und Untätigkeitsklage gegen Behörden spart man 1-2 Jahre dieses Ablaufs.

Wie hoch die Kosten sind und wer sie übernimmt

Eine Untätigkeitsklage kostet bei der Niederlassungserlaubnis ungefähr 438 Euro Gerichtskosten. Wenn das Verfahren gewonnen wird, dann werden diese Kosten erstattet. Zudem kommen Anwaltskosten von ungefähr 500 Euro. 

Im Falle einer Untätigkeitsklage bei einer Einbürgerung sind die Gerichtskosten bei 780 € und knapp 1000 Euro Anwaltskosten.  Bei uns sind diese Kosten pauschal drin. Als Kanzlei profitieren wir davon, wenn das Verfahren gewonnen wird, da nochmals gegenüber der Behörde abgerechnet werden kann. 

In der Regel heißt es Kanzlei gegen Behörde und entweder gewinnt der eine oder der andere vor Gericht. Derjenige, der gewinnt, erhält immer vom Verlierer des Prozesses die gesamten Kosten, sprich Gerichtskosten und Anwaltskosten. 

Da die Preise bei uns  hoch sind, gibt es quasi keine Anwaltskosten, wir unterschreiten nicht die Gebühren des Anwalts. Beim Anwalt ist es immer wichtig, dass er die Gebühren nicht unterschreitet, da er sich sonst berufsrechtswidrig verhält. Aus diesem Grund sind diese Kosten bei unseren Leistungen mit drin. Wir profitieren am Ende doppelt, da wir im Falle eines Gewinns auch gegenüber dem Staat abrechnen können.

Auf diesem Bild sieht man ein Gerichtsgebäude

Zukunft von Untätigkeitsklagen

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum es in Zukunft immer mehr Untätigkeitsklagen geben wird und man auch mit einer höheren Zeitdauer bei der Bearbeitung von Anträgen für eine Einbürgerung und eine Niederlassungserlaubnis rechnen muss. Hier spielen unterschiedliche Faktoren eine große Rolle.

Fachkräftemangel kann nicht schnell behoben werden

Man kann nicht davon ausgehen, dass in schneller Zeit der Fachkräftemangel und die Personalnot bei Behörden behoben werden. Es sind diesbezüglich Maßnahmen getroffen worden von den Behörden, bis diese aber funktionieren, wird es mehrere Jahre dauern. Die hohe Anzahl an Verfahren mit der knappen Personaldecke bei Behörden weisen darauf hin, dass das Thema Untätigkeitsbeschwerde gegen Behörden in Zukunft immer mehr an Relevanz und Wichtigkeit gewinnen wird.

Die Zahl der Anträge wird weiter zunehmen

Schon jetzt ist es so, dass man ohne Hilfe eines Anwalts 3 Jahre bei einer Einbürgerung benötigt. Unsere Prognose ist, dass es diesbezüglich in Zukunft noch schlimmer wird. Die Behörden haben jetzt schon Probleme, den Anträgen hinterherzukommen und das kommende Jahr 2024 wird eine extrem hohe Zahl an Anträgen für Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis bringen.

Die Menschen, die 2015 im Zuge der Flüchtlingskrise nach Deutschland gekommen sind, bringen 2024 den rechtmäßigen Aufenthaltszeitraum mit, der für die Beantragung einer Einbürgerung passt. Entsprechend kann man von einer extrem hohen Zahl an Anträgen ausgehen.

Ein weiterer Grund ist das in der Planung stehende neue Einwanderungsgesetz. Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, ist unsere Prognose, dass viele Behörden aus Kapazitätsgründen gar keine Anträge mehr annehmen und eine Einbürgerung ohne Hilfe durch Unternehmen wie Migrando unter 4 Jahren nicht machbar ist. Aus diesem Grund empfehlen wir: Je eher Sie die Einbürgerung beantragen, desto besser. In Zukunft warten sehr lange Wartezeiten auf Sie.

Fazit und Zusammenfassung

Fazit

Die Untätigkeitsklage wird immer wichtiger bei Einbürgerungsanträgen und Anträgen zur Niederlassungserlaubnis. Unsere Erfahrung zeigt auch, dass dieser Zustand noch weiter zunehmen wird. Umso wichtiger ist es für jeden, der eine Einbürgerung und eine Niederlassungserlaubnis beantragen will, über die Untätigkeitsklage informiert zu sein.

Zusammenfassung

Wie Sie sehen, ist das Thema Untätigkeitsklage gegen Behörden von großer Bedeutung bei der Beantragung einer Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis. Anbei haben wir Ihnen nochmals die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  1.  Die Untätigkeitsklage gegen Behörden kann 3 Monate nach Antragstellung der Einbürgerung/Niederlassungserlaubnis eingereicht werden
  2. Entscheidend ist ob ein zureichender Grund für die nicht Bearbeitung des Antrags gesorgt hat oder nicht
  3. Personalmangel und hohe Anzahl an Anträgen ist keine Grund Ihren Antrag nicht zu bearbeiten
  4. Untätigkeitsklagen haben einen anderen Ablauf als übliche Klagevorgänge
  5. In Zukunft wird eine Einbürgerung ohne Untätigkeitsklage und ohne Anwalt in unter 4 Jahren nicht machbar sein.
  6. Die Untätigkeitsklage endet in der Regel mit einer erneuten Frist für die Behörde und einer Entscheidung über die Einbürgerung/Niederlassungserlaubnis
  7. Die Gerichtskosten liegen bei der Niederlassungserlaubnis bei 438 Euro und die Anwaltskosten bei circa. 500 Euro
  8. Die Gerichtskosten bei einer Einbürgerung liegen bei 780 Euro und die Anwaltskosten bei circa. 1000 Euro.
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FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Untätigkeitsbeschwerde gegen Behörden

Ja, Sie können gegen die Ausländerbehörde wegen Untätigkeit klagen. Dieser Vorgang beschleunigt Ihren Antrag, der von der Behörde noch nicht bearbeitet wurde.

Die Untätigkeitsklage ist essentiell wichtig. Sie stellt sicher, dass Behörden zu einem bestimmten Zeitpunkt Anträge bearbeiten. Ohne eine Untätigkeitsklage könnte man im Instanzenzug nicht weiter nach oben kommen. Beispielsweise wäre es nicht möglich, von einem Antragsverfahren in ein Widerspruchsverfahren und nicht vom Widerspruchsverfahren ins Klageverfahren erster Instanz zu gelangen.

Die Anzahl der Untätigkeitsklagen gegen Behörden nimmt immer mehr zu, weil die Behörden mit der Bearbeitung der Anträge auf Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis überfordert sind. Die Anzahl der Anträge hat durch die Flüchtlingskrise 2015 sehr zugenommen und der Personalmangel bei den Behörden bleibt weiter hoch.

Die Dauer ist stark vom Verwaltungsgericht abhängig. Man kann mit einer Dauer von 5- 10/11 Monaten rechnen. 

Bei einer Niederlassungserlaubnis betragen die Gerichtskosten für eine Untätigkeitsklage 438 Euro und die Anwaltskosten etwa 500 Euro. Bei einer Einbürgerung betragen die Gerichtskosten für eine Untätigkeitsklage 780 Euro und die Anwaltskosten um die 1000 Euro.

Die Untätigkeitsklage bei Einbürgerungen und Niederlassungserlaubnis muss beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Das Verwaltungsgericht entscheidet dann über den Fall.

Generell ist es so, dass man immer von einem Erfolg ausgeht, sonst klagt man gar nicht. Entscheidend ist, dass man den Behörden nachweisen kann, dass sie wegen nicht akzeptabler Gründe (Corona, Ukraine-Krieg, Personalmangel) den Antrag auf Einbürgerung/Niederlassungserlaubnis nicht bearbeitet haben.

Der Erfolg ist dann, dass es über eine erneute vom Gericht verhängte Frist zu einer Bearbeitung des Einbürgerungsantrags oder Niederlassungserlaubnisantrags kommt und eine Entscheidung gefällt wird.

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