Was ist eine Verpflichtungserklärung?
Eine Verpflichtungserklärung ist ein entscheidendes Dokument im Aufenthaltsrecht, das vor allem bei der Beantragung von Visa für ausländische Gäste eine zentrale Rolle spielt. Doch was genau bedeutet das für Sie und welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten, wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Definition und rechtliche Grundlage von Verpflichtungserklärungen
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG ist eine formelle Zusicherung, die Sie gegenüber der Ausländerbehörde abgeben, um die finanzielle Verantwortung für den Lebensunterhalt einer Person zu übernehmen, die nach Deutschland einreisen möchte.
Diese Verpflichtung erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren und schließt alle anfallenden Kosten ein, die während dem Aufenthalt in Deutschland erforderlich sind.
- Rechtsgrundlage: §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz AufenthG
- Gültigkeitsdauer: Maximal 5 Jahre ab Einreise der eingeladenen Person gültig.
- Benötigte Unterlagen: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Bescheinigung über Krankenversicherungsschutz, Mietvertrag oder Wohneigentumsnachweis, Steuerbescheid, Ausgefülltes Formular zur Verpflichtungserklärung
Grundsätzlich wird zwischen einem langfristigen Visum von mehreren Jahren (mehr als 90 Tage) und einem Kurzaufenthalts-Visum unterschieden. Ein Kurzaufenthalt bedeutet, dass Ihr Gast in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tagen in Deutschland bleibt.
Zweck und Bedeutung im Aufenthaltsrecht
Die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung dient der Sicherstellung, dass der Lebensunterhalt Ihres Gastes in Deutschland ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist. Dies ist besonders wichtig, um die Voraussetzungen für das Beantragen eines Aufenthaltstitels zu erfüllen. Für einen reinen Besuch ist aber kein Aufenthaltstitel notwendig!
Die Erklärung trägt maßgeblich dazu bei, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einreise nach Deutschland und den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen zu definieren und zu gewährleisten.
Mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung zeigen Sie nicht nur Ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, sondern unterstützen auch die Behörden bei der Einschätzung der Bonität und Zuverlässigkeit des Antragstellers, in dem Sie für Ihren Gast finanziell aufkommen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen in die Sicherstellung der Kosten für den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu gewährleisten.
Voraussetzungen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung für den Antrag auf eine Einladung eines Ausländers abgeben möchten, gibt es einige wichtige Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen.
Diese Bedingungen sind nicht nur essenziell, um die Erklärung wirksam zu machen, sondern auch, um sicherzustellen, dass Sie die Verantwortung für den Lebensunterhalt der eingeladenen Person tatsächlich tragen können. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die finanziellen und wohnlichen Voraussetzungen sowie die weiteren notwendigen Unterlagen.
Finanzielle Voraussetzungen
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist der wichtigste Aspekt bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung. Die Behörden wollen sicherstellen, dass Sie in der Lage sind, den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu decken, ohne auf öffentliche Mittel zurückgreifen zu müssen.
Dafür müssen Sie folgende Nachweise erbringen:
- Arbeitsbescheinigung: Ein aktueller Nachweis Ihres Beschäftigungsverhältnisses, der bestätigt, dass Sie über die Dauer der Verpflichtung ein regelmäßiges Einkommen haben.
- Lohnabrechnungen: Die letzten drei Lohnabrechnungen, um Ihre Einkommenssituation zu belegen. Diese dienen der Behörde als Indikator dafür, dass Sie in der Lage sind, für die Kosten aufzukommen, die für Ihren Gast notwendig sind.
- Alternative Finanzierungsmöglichkeiten: Alternativ können Sie auch ein Sparbuch in Höhe von 2500 Euro (je nach Behörde unterschiedlich) wählen, das bei Ausreise des Gastes wieder ausgelöst wird oder Beispiel: Verpflichtungserklärung für Studenten. Hierbei kann man ein Sperrkonto oder ein Sparbuch in Höhe von 11.904,00 € mit einer monatlichen Verfügung von 992€ eröffnen.
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz: Eine Bescheinigung, dass Ihr Gast über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügt. Dieser Schutz ist wichtig, um auch im Krankheitsfall für eine ärztliche Behandlung abgesichert zu sein.
Wohnsituation
Neben der finanziellen Stabilität spielt auch Ihre Wohnsituation eine zentrale Rolle. Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen, um die eingeladene Person angemessen unterzubringen und Ihren Besuch einladen zu können.
Dies wird durch folgende Dokumente belegt:
- Mietvertrag: Wenn Sie Mieter sind, benötigen Sie eine Kopie Ihres aktuellen Mietvertrags. Dieser sollte die Größe und Art der Wohnung beschreiben, um sicherzustellen, dass genügend Platz vorhanden ist.
- Nachweis über Wohneigentum: Falls Sie Eigentümer der Immobilie sind, sollten Sie einen Nachweis darüber erbringen. Dies kann z.B. ein Grundbuchauszug oder eine Eigentumsurkunde sein.
Weitere notwendige Unterlagen
Neben den finanziellen und wohnlichen Voraussetzungen sind noch weitere Unterlagen erforderlich, um eine Verpflichtungserklärung erfolgreich abzugeben. Diese umfassen:
- Identitätsnachweis: Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, um Ihre Identität zu bestätigen.
- Bonitätsnachweis: Falls erforderlich, eine Schufa-Auskunft oder ein anderer Nachweis Ihrer Kreditwürdigkeit, um Zweifel an Ihrer finanziellen Zuverlässigkeit auszuräumen.
- Formular zur Verpflichtungserklärung: Das offizielle Formular, das Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde einreichen müssen.
Ablauf der Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist ein formeller Prozess, der einige Schritte erfordert. Um sicherzustellen, dass alles reibungslos verläuft, ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein und die notwendigen Schritte zu kennen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie sich optimal vorbereiten, einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren und den eigentlichen Prozess durchlaufen.
Vorbereitung und Zusammenstellung der Unterlagen
Eine sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung. Bevor Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt zusammengestellt haben.
Zu den Dokumenten gehören:
- Arbeitsbescheinigung: Ein aktuelles Dokument Ihres Arbeitgebers, das Ihr Beschäftigungsverhältnis bestätigt.
- Lohnabrechnungen: Die letzten drei Lohnabrechnungen, die Ihre finanzielle Stabilität belegen.
- Alternatives Sparbuch: Als Alternative können Sie das Sparbuch und andere Alternativen vorlegen.
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz: Eine Bescheinigung, dass der einzuladende Gast ausreichend versichert ist.
- Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum: Je nach Ihrer Wohnsituation sollten Sie entweder Ihren Mietvertrag oder einen Eigentumsnachweis bereithalten.
- Bonitätsnachweis (optional): Ein Schufa-Auszug oder Ähnliches, falls dies von der Behörde verlangt wird.
Es ist ratsam, alle Dokumente in Kopie und im Original mitzubringen, um mögliche Rückfragen sofort klären zu können.
Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde
Nachdem Sie alle Unterlagen vorbereitet haben, ist der nächste Schritt die Terminvereinbarung bei der zuständigen Ausländerbehörde. Dies kann in vielen Städten online über ein Serviceportal oder telefonisch erfolgen. Da die Wartezeiten oft lang sein können, ist es ratsam, den Termin frühzeitig zu vereinbaren.
Hier einige Tipps für die Terminvereinbarung:
- Online-Terminbuchung: Viele Ausländerbehörden bieten die Möglichkeit, Termine online zu buchen. Dies ist oft der schnellste und bequemste Weg.
- Telefonische Terminvereinbarung: Alternativ können Sie den Termin telefonisch vereinbaren, insbesondere wenn Sie spezielle Fragen haben.
- Frühzeitige Planung: Bedenken Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Verpflichtungserklärung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Vereinbaren Sie den Termin daher so früh wie möglich.
Schritt-für-Schritt Prozess bei der Behörde
Am Tag des Termins sollten Sie alle vorbereiteten Unterlagen vollständig mitbringen und ausreichend Zeit einplanen.
Der Ablauf bei der Behörde sieht in der Regel wie folgt aus:
Schritt 1: Dokumentenprüfung: Sie treffen mit den vollständigen Dokumenten zur persönlichen Vorsprache bei der Behörde ein. Ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde prüft alle eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Schritt 2: Unterschrift und Abgabe: Sie werden aufgefordert, die Verpflichtungserklärung vor Ort zu unterschreiben. Diese Unterschrift bestätigt Ihre Verpflichtung, die Kosten für den Lebensunterhalt des Gastes zu übernehmen, den Sie einladen möchten.
Schritt 3: Gebührenzahlung: Im Anschluss müssen Sie die fälligen Gebühren für die Bearbeitung entrichten.
Schritt 4: Quittung und Bestätigung: Nach erfolgreicher Abgabe erhalten Sie eine Quittung und ein Original der Verpflichtungserklärung. Das Original müssen Sie Ihrem Gast schicken. Die Kopie bleibt bei der Ausländerbehörde.
Schritt 5: Weitergabe an die deutsche Botschaft oder Konsulat im Heimatland des Gastes: Nach erfolgreichem Erhalt der Verpflichtungserklärung und Prüfung wird eine Bescheinigung zur deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland Ihres Gastes weitergeleitet. Teilweise reicht ein Foto der Verpflichtungserklärung, teilweise wird das Original verlangt. Das Original sollte also an Ihren Gast geschickt werden.
Dauer und Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit Ihrer Verpflichtungserklärung kann variieren, je nach Komplexität des Falls. Bei einfachen Einladungen wie zum Beispiel einem Besuch erhalten Sie die Verpflichtungserklärung aber auch schon sofort mit! Bei komplexen Fällen können Sie jedoch mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen rechnen.
Hier einige Punkte zur Bearbeitungszeit:
- Standardbearbeitungszeit: In den meisten Fällen liegt die Bearbeitungszeit bei etwa 2 bis 4 Wochen.
- Eilbearbeitung: Falls Ihr Fall besonders dringlich ist, können Sie in einigen Fällen eine Eilbearbeitung beantragen. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich und oft mit zusätzlichen Kosten verbunden.
- Nachverfolgung: Sollten Sie nach Ablauf der Bearbeitungszeit keine Rückmeldung erhalten haben, können Sie telefonisch oder per E-Mail bei der Behörde nach dem Status Ihrer Verpflichtungserklärung fragen.
ACHTUNG!!! Eine Verpflichtungserklärung wird von den deutschen Auslandsvertretungen bis zu 6 Monate als Finanzierungsnachweis anerkannt. Diese 6-Monats-Vorgabe müssen Sie im Kopf haben um zu vermeiden, dass die Erklärung ungültig ist!!
Kosten einer Verpflichtungserklärung
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist nicht nur mit formalen Anforderungen, sondern auch mit Kosten verbunden. Es ist wichtig, dass Sie sich im Vorfeld über die möglichen finanziellen Belastungen informieren, um Überraschungen zu vermeiden. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die anfallenden Gebühren und mögliche zusätzliche Kosten, die auf Sie zukommen können.
Gebühren bei der Ausländerbehörde
Die Grundgebühr für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung beträgt 29 Euro. Diese Gebühr deckt die Bearbeitung Ihres Antrags und die Prüfung der eingereichten Unterlagen ab. Diese Gebühr ist in der Regel direkt bei der Behörde zu entrichten, entweder bar oder per EC-Karte.
Weitere mögliche Kosten (z.B., Beglaubigungen, Übersetzungen)
Neben den Gebühren bei der Ausländerbehörde können zusätzliche Kosten anfallen, je nachdem, welche Dokumente Sie einreichen müssen und in welcher Form diese vorliegen.
Hier einige typische zusätzliche Kosten:
- Beglaubigungen: Wenn Sie Kopien von Originaldokumenten einreichen, müssen diese in der Regel beglaubigt sein. Die Kosten für eine Beglaubigung variieren, liegen aber meist zwischen 5,00 € und 10,00 € pro Dokument.
- Übersetzungen: Falls Ihre Unterlagen in einer Fremdsprache vorliegen, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Die Kosten für Übersetzungen hängen vom Umfang und der Komplexität der Dokumente ab, liegen aber häufig zwischen 20,00 € und 50,00 € pro Seite.
Anbei haben wir eine Tabelle für die zusätzlichen Kosten für Sie erstellt:
Zusätzliche Kosten | Preis (ungefähr) |
---|---|
Beglaubigung | 5,00 € – 10,00 € pro Dokument |
Übersetzung | 20,00 € – 50,00 € pro Seite |
Risiken und Haftung bei der Verpflichtungserklärung
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist ein verantwortungsvoller Schritt, der mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen einhergeht. Es ist daher wichtig, die potenziellen Risiken und die damit verbundene Haftung genau zu verstehen, bevor Sie sich zu diesem Schritt entschließen. In diesem Abschnitt beleuchten wir die wichtigsten Aspekte, die Sie im Auge behalten sollten.
Dauer der Haftung und finanzielle Verpflichtungen
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben, übernehmen Sie die volle finanzielle Verantwortung für den Lebensunterhalt der eingeladenen Person. Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend ab dem Zeitpunkt der Einreise Ihres Gastes nach Deutschland.
In dieser Zeit sind Sie verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die für den Lebensunterhalt, die Unterkunft und die medizinische Versorgung Ihres Gastes anfallen.
Diese finanzielle Haftung umfasst:
- Unterkunftskosten: Miete oder Unterkunftskosten, falls der Gast nicht bei Ihnen wohnt.
- Lebenshaltungskosten: Lebensmittel, Kleidung und sonstige tägliche Ausgaben.
- Krankenversicherung und medizinische Versorgung: Alle Kosten, die durch Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder Medikamente entstehen.
- Sonstige notwendige Ausgaben: Dies kann auch Schul- oder Ausbildungskosten umfassen, je nach Situation.
Sollte Ihr Gast während dieser Zeit öffentliche Mittel in Anspruch nehmen müssen, sind Sie verpflichtet, diese Kosten vollständig zu erstatten. Es ist daher entscheidend, dass Sie Ihre finanzielle Situation realistisch einschätzen, bevor Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Risiken bei fehlender Bonität
Ein wichtiger Faktor bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist Ihre Bonität. Die Ausländerbehörde prüft genau, ob Sie in der Lage sind, die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
Wenn Zweifel an Ihrer Bonität bestehen, kann dies nicht nur zur Ablehnung der Verpflichtungserklärung führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, falls Sie später nicht in der Lage sind, die übernommenen Kosten zu tragen.
- Ablehnung der Verpflichtungserklärung: Wenn Ihre Bonität nicht ausreichend ist, wird die Verpflichtungserklärung möglicherweise nicht anerkannt, was die Einreise Ihres Gastes verhindern kann.
- Rechtliche Folgen: Sollten Sie während der Gültigkeitsdauer der Verpflichtungserklärung zahlungsunfähig werden, kann dies zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Pfändungen oder anderen Zwangsmaßnahmen.
Um diese Risiken zu minimieren, ist es ratsam, vorab eine Bonitätsprüfung durchzuführen und sicherzustellen, dass Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen.
Auswirkungen auf zukünftige Visa- und Aufenthaltsanträge
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann auch langfristige Auswirkungen auf zukünftige Visa- und Aufenthaltsanträge haben, sowohl für Sie als auch für Ihren Gast.
Wenn Sie Ihre Verpflichtungen aus der Erklärung nicht erfüllen, kann dies die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit sowohl bei zukünftigen Behördenkontakten als auch bei der Beantragung weiterer Visa oder Aufenthaltstitel beeinträchtigen.
- Beeinträchtigung der Glaubwürdigkeit: Erfüllte oder nicht erfüllte Verpflichtungserklärungen können bei zukünftigen Anträgen berücksichtigt werden und Ihre Glaubwürdigkeit bei den Behörden beeinflussen.
- Einfluss auf zukünftige Aufenthaltsgenehmigungen: Sollte Ihr Gast erneut ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, könnte eine nicht erfüllte Verpflichtungserklärung aus der Vergangenheit als negativer Faktor gewertet werden.
Haben Sie noch Fragen?
Fazit zur Verpflichtungserklärung
Wie anhand unseres Ratgebers erkennen können ist die Verpflichtungserklärung ein umfangreiches Thema. Hier haben wir für Sie nochmals die wichtigsten Punkte zusammengefügt und Ihnen wichtige Empfehlungen aufgelistet
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Verantwortung: Sie übernehmen die finanzielle Verantwortung für den Lebensunterhalt und die Versorgung Ihres Gastes für bis zu fünf Jahre.
- Erforderliche Nachweise: Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente wie Arbeitsbescheinigung, Lohnabrechnungen und Wohnnachweise vollständig einreichen.
- Kosten: Planen Sie neben den Grundgebühren auch mögliche zusätzliche Kosten für Beglaubigungen und Übersetzungen ein.
- Risiken: Eine unzureichende Bonität oder das Nicht-Erfüllen der Verpflichtung kann langfristige rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Empfehlungen für die sichere Abgabe einer Verpflichtungserklärung
- Sorgfältige Vorbereitung: Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen und prüfen Sie Ihre finanzielle Situation genau.
- Rechtzeitige Terminvereinbarung: Planen Sie Ihren Termin bei der Ausländerbehörde frühzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Klare Kommunikation: Besprechen Sie die Verpflichtungserklärung und ihre Auswirkungen ausführlich mit Ihrem Gast, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Professionelle Beratung: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Anwalt oder Experten zu Rate, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
FAQ – Die häufigsten Fragen zum Thema Verpflichtungserklärung
Eine Verpflichtungserklärung ist ein Dokument, in dem Sie sich verpflichten, die Kosten für den Lebensunterhalt einer ausländischen Person während ihres Aufenthalts in Deutschland zu übernehmen.
Ihr Einkommen muss ausreichend sein, um neben Ihrem eigenen Lebensunterhalt auch den der eingeladenen Person zu decken. Dies wird individuell von der Ausländerbehörde geprüft, oft wird ein Nettoeinkommen von mindestens 1.500 bis 2.000 Euro monatlich erwartet.
Die Kosten liegen bei 29 Euro. Weitere Kosten können für Beglaubigungen und Übersetzungen anfallen.
In den meisten Fällen muss die Verpflichtungserklärung persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde abgegeben werden. Online-Anträge sind derzeit selten möglich.
Die Verpflichtungserklärung ist ab der Einreise des Gastes in der Regel fünf Jahre lang gültig. Ab der Ausstellung ist die Verpflichtungserklärung 6 Monate als Finanzierungsnachweis bei den Ausländerbehörden sowie bei den Auslandsvertretungen gültig.
Normalerweise bekommen Sie bei einfachen Besuchen und Einladungen die Verpflichtungserklärung noch beim Termin gereicht und es gibt keine Wartezeit. Die Bearbeitungszeit von komplexen Fällen beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen, kann aber je nach Behörde variieren.
Eine Einladung ist ein informelles Dokument, das jemandem erlaubt, nach Deutschland zu reisen. Die Verpflichtungserklärung hingegen ist eine formelle Verpflichtung, für den Lebensunterhalt dieser Person aufzukommen.
Ja, eine Verpflichtungserklärung ist rechtlich bindend und verpflichtet Sie, für die Kosten des Lebensunterhalts der eingeladenen Person aufzukommen.