Gelockerte Ausreiseregel sorgt für höhere Zahlen von Geflüchteten
Seit Ende August erlaubt die ukrainische Regierung jungen Männern bis 22 Jahren die Ausreise auch während des Kriegszustands. Zuvor war dies nur in Ausnahmefällen möglich. Die Änderung macht sich nun in gestiegenen Ankunftszahlen in Deutschland bemerkbar.
Laut Bundesinnenministerium reisten bis Mitte August durchschnittlich 19 ukrainische Männer zwischen 18 und 22 Jahren pro Woche nach Deutschland ein. Im September stiegen die Zahlen auf über 1.000, im Oktober auf 1.400 bis 1.800 pro Woche.
Insgesamt hielten sich laut Ausländerzentralregister Ende September rund 1,29 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland auf, davon etwa 500.000 Männer. Seit Beginn des russischen Angriffs im Februar 2022 haben rund 438.000 Ukrainerinnen und Ukrainer Deutschland wieder verlassen.
§ 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist eine zentrale rechtliche Bestimmung, die es ermöglicht, Personen, die kollektiv vor Krieg und Verfolgung fliehen, in Deutschland vorübergehenden Schutz zu gewähren. ...
Forderungen aus der Union nach Begrenzung
Vor diesem Hintergrund fordern nun mehrere Politiker der CDU/CSU, die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter zu begrenzen:
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) verweist auf den deutlichen Anstieg der Ankünfte und drängt darauf, weniger Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen. „Die Zahl der Menschen, die aus der Ukraine zu uns kommen, nimmt in den letzten Monaten drastisch zu. Da entwickelt sich ein großer Strom. Es geht einfach nicht, dass wir immer mehr Menschen aufnehmen”, sagte er gegenüber der Funke-Mediengruppe.
Auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kritisiert den starken Zuzug junger ukrainischer Männer. „Es braucht ukrainische Soldaten, die ihr Land verteidigen“, sagte er. Der „sprunghafte Zuzug nach Deutschland“ müsse gestoppt werden.
CSU-Chef Markus Söder forderte, die Bundesregierung und die EU sollten darauf hinwirken, dass die Ukraine die gelockerten Ausreisebestimmungen wieder verschärft. In der Union wird außerdem über Änderungen des vorübergehenden Schutzstatus diskutiert. Söder brachte eine mögliche Änderung der EU-Massenzustrom-Richtlinie ins Gespräch. Ohne diese Richtlinie müssten Ukrainer:innen reguläre Asylverfahren durchlaufen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach unterdessen mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj über die Entwicklung. Er bat darum, die Ausreise wieder stärker zu begrenzen. Merz sagte, derzeit kämen „zu einem beachtlichen Teil junge Männer“ nach Deutschland. Da der Wehrdienst in der Ukraine erst ab 25 Jahren beginne, bestehe die Gefahr, dass Männer ausreisten, die im Land dringend gebraucht würden.
Darf Deutschland die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter begrenzen?
Die entscheidende Frage lautet: Darf Deutschland die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter begrenzen? Nach der aktuellen Rechtslage lautet die Antwort eindeutig: nein.
Grund dafür ist der seit 2022 geltende EU-Beschluss zum vorübergehenden Schutz von Geflüchteten aus der Ukraine. Er basiert auf der Massenzustrom-Richtlinie und wird in Deutschland über § 24 AufenthG umgesetzt. Er verpflichtet alle EU-Staaten dazu, Geflüchteten aus der Ukraine Schutz zu gewähren. Die Regelung wurde erst vor Kurzem bis März 2027 verlängert.
Auch eine indirekte Begrenzung – etwa durch strengere Grenzkontrollen oder Quotensysteme für ukrainische Männer – wäre rechtlich problematisch. Das bedeutet: Deutschland darf Schutzsuchende aus der Ukraine nicht zurückweisen oder von vornherein ausschließen. Solange der EU-Beschluss gilt, müssen alle Mitgliedstaaten ukrainischen Geflüchteten Schutz gewähren.
Grundrecht auf Asyl im deutschen und EU Recht
Unabhängig vom Ukraine-Schutz gilt grundsätzlich: Deutschland darf Asylsuchende nicht durch eine Zahlengrenze ausschließen.
Das Grundrecht auf Asyl (Art. 16a GG) und das individuelle Recht auf Schutz nach EU-Recht – etwa durch die Asylverfahrensrichtlinie und die Genfer Flüchtlingskonvention – erlauben keine Obergrenze. Jede Person, die Schutz sucht und einen Asylantrag stellt, hat Anspruch auf ein individuelles Verfahren. Auf EU-Ebene existiert ebenfalls keine Regelung, die es einzelnen Mitgliedstaaten erlauben würden, Schutzsuchende ab einer bestimmten Zahl pauschal abzuweisen.
Deutsches Recht: Kein Spielraum für Begrenzung des Zuzugs
Auch nach deutschem Recht gibt es aktuell keinen Mechanismus, mit dem Deutschland eigenständig eine Höchstzahl für ukrainische Schutzsuchende festlegen könnte.
- § 24 AufenthG verpflichtet Behörden zur Erteilung eines Aufenthaltstitels, solange die EU-Regelungen gelten.
- Schutzsuchende aus der Ukraine dürfen nicht aus Kapazitätsgründen abgewiesen werden.
- Rückführungen in ein Kriegsgebiet wären durch das Non-Refoulement-Gebot untersagt.
EU-Solidaritätsmechanismus: Entlastung möglich – aber nicht durch Ukraine-Flüchtlinge
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer fordert zudem, Deutschland solle von den Regeln des EU-Solidaritätsmechanismus Gebrauch machen. Dieser Mechanismus ist Teil der EU-Asylreform (GEAS). Er erlaubt Ländern mit besonders hoher Migration, bis Ende 2026 keine zusätzlichen Schutzsuchenden aus anderen EU-Staaten aufnehmen zu müssen.
Dieser Schritt wäre tatsächlich möglich: Deutschland kann in Brüssel beantragen, vorübergehend von sogenannten „Relocation“-Verpflichtungen befreit zu werden. Die EU-Kommission hat bereits bestätigt, dass Deutschland zu den von Migration stark belasteten Staaten zählt.
Wichtig ist jedoch: Dieser Mechanismus gilt nur für die Umverteilungen innerhalb der EU. Er betrifft also Geflüchtete, die bereits in einem anderen EU-Land Schutz erhalten haben– nicht diejenigen, die direkt aus der Ukraine kommen.
Für Menschen aus der Ukraine bleibt weiterhin die EU-Regelung zum vorübergehenden Schutz maßgeblich. Eine Begrenzung auf nationaler Ebene ist nicht vorgesehen.
Fazit
Die politischen Forderungen nach einer Begrenzung der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter treffen auf klare rechtliche Grenzen. Solange der EU-Beschluss zum vorübergehenden Schutz gilt, kann Deutschland weder eine Obergrenze festlegen noch Schutzsuchende aus der Ukraine zurückweisen.
Auch strengere nationale Maßnahmen würden am Vorrang des EU-Rechts scheitern. Entlastung ist lediglich über den EU-Solidaritätsmechanismus möglich.
