Für Syrerinnen und Syrer in Deutschland stellt sich die Frage: Was ist politisch geplant, was ist rechtlich möglich – und was ändert sich jetzt konkret?
Syrien lehnt Zwangsabschiebungen ab
Der syrische Außenminister Asaad al-Schaibani hat sich klar gegen Zwangsabschiebungen ausgesprochen. Auf der Plattform X erklärte er, Syrien lehne „jegliche Versuche der Zwangsabschiebung“ entschieden ab. Syrerinnen und Syrer im Ausland seien für ihr Heimatland eine wichtige Ressource für den Wiederaufbau.
Nach Angaben des Ministers arbeitet die syrische Regierung mit internationalen Partnern daran, die Infrastruktur im Land wiederherzustellen. Dadurch sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um eine freiwillige und würdevolle Rückkehr zu ermöglichen, so al-Schaibani.
Rückkehr nach Syrien: Streit um die 80-Prozent-Marke
Auslöser der Debatte war der Besuch des syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa vor wenigen Wochen in Berlin. Nach einem Treffen mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wurde öffentlich über ein Ziel gesprochen, demzufolge in den nächsten drei Jahren rund 80 Prozent der mehr als 900.000 in Deutschland lebenden Syrer nach Syrien zurückkehren sollen.
Die Aussage sorgte für Verwirrung. Einige Beobachter verstanden Merz so, dass die deutsche Bundesregierung diese Zahl anstrebe. Später stellte der Kanzler klar, die Zahl sei vom syrischen Präsidenten genannt worden. Al-Scharaa widersprach dieser Darstellung. Er erklärte, die Rückkehr von Geflüchteten hänge eng mit dem Wiederaufbau Syriens zusammen.
Al-Scharaa hatte zuvor ebenfalls betont, dass Geflüchtete nicht einfach nach Syrien zurückgebracht werden sollten. Eine solche Politik könne Menschen abschrecken und sogar neue Fluchtbewegungen auslösen. Stattdessen müsse das Recht auf eine freie und freiwillige Rückkehr gewahrt bleiben. Erst wenn die Lebensbedingungen stabiler seien, könne eine größere Rückkehr sinnvoll organisiert werden.
Trotz Bedenken hält die Bundesregierung an Plänen für Abschiebungen nach Syrien fest. Während Außenminister Wadephul vor den Bedingungen im Land warnt, treibt das Innenministerium Gespräche mit Syrien voran. Was bedeutet das für Betroffene und welche Rechte haben sie jetzt?...
Was plant Deutschland bei Rückführungen nach Syrien?
In Deutschland wird seit dem Ende des syrischen Bürgerkriegs im Dezember 2024 verstärkt darüber gesprochen, ob Abschiebungen nach Syrien wieder möglich sein sollen. Auch der Schutzstatus syrischer Geflüchteter steht wieder stärker im Mittelpunkt der Debatte.
Die Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, Rückführungen nach Syrien grundsätzlich wieder zu ermöglichen. Dabei geht es zunächst vor allem um Straftäter und Gefährder.
Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach sich mehrfach dafür aus, Abschiebungen nach Syrien wieder regelmäßig durchzuführen. Nach seinen Angaben liefen zuletzt Gespräche mit Syrien auf „technischer Ebene“. Dabei soll es um praktische Fragen gegangen sein, zum Beispiel um Identitätsprüfungen, Reisedokumente und die Aufnahme der betroffenen Personen in Syrien.
Gleichzeitig betonte Dobrindt, dass man zwischen verschiedenen Gruppen unterscheiden müsse. Gegenüber der Rheinischen Post sagte er: „Dabei muss man unterscheiden zwischen Menschen, die gut integriert sind und arbeiten, und solchen ohne Anspruch auf Asyl, die von Sozialleistungen leben.“
Im Dezember 2025 hat die Bundesregierung damit begonnen, wieder nach Syrien abzuschieben. Bisher wurden solche Rückführungen aber nur in sehr kleinem Umfang umgesetzt. Betroffen waren ausschließlich verurteilte Straftäter. Eine breite Abschiebung syrischer Staatsangehöriger, die nicht straffällig geworden sind, steht nach aktuellen Informationen nicht bevor.
Jede Abschiebung muss im Einzelfall geprüft werden
Wichtig ist: Eine Abschiebung darf nicht allein politisch entschieden werden. Sie muss immer im Einzelfall geprüft werden. Deutschland und die EU dürfen Menschen nicht in ein Land zurückführen, wenn ihnen dort Folter, unmenschliche Behandlung, Verfolgung, Krieg oder eine andere erhebliche Gefahr für Leib und Leben droht.
Entscheidend ist deshalb nicht nur die allgemeine Lage in Syrien oder die politische Debatte in Deutschland. Wichtig ist auch die persönliche Situation der betroffenen Person. Dazu gehört zum Beispiel, welchen Aufenthaltsstatus sie in Deutschland hat, ob weiterhin Schutzgründe bestehen und ob ihr bei einer Rückkehr nach Syrien konkrete Gefahr droht.
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Freiwillige Rückkehr wird gefördert
Deutschland setzt derzeit stärker auf freiwillige Rückkehrprogramme als auf Abschiebungen. Syrerinnen und Syrer, die dauerhaft nach Syrien zurückkehren wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung erhalten.
Ein wichtiges Programm ist REAG/GARP. Es wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert. Nach Angaben des BAMF muss eine solche Förderung vor der Ausreise beantragt werden. Einen festen Anspruch auf Unterstützung gibt es aber nicht.
Über diese Programme können zum Beispiel Reisekosten oder eine Starthilfe im Herkunftsland finanziert werden. Wie hoch die Unterstützung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel kann das BAMF mit bis zu 1.700 Euro pro Person oder bis zu 4.000 Euro pro Familie unterstützen.
Zuletzt berichteten verschiedene Medien außerdem darüber, dass die Bundesregierung eine höhere Rückkehrprämie prüft. Im Gespräch ist eine mögliche Pauschale von 8.000 Euro. Beschlossen ist eine solche Prämie bisher aber nicht.
Bundesregierung lehnt Erkundungsreisen nach Syrien ab
Ein weiteres wichtiges Thema in der Rückkehrdebatte sind Erkundungsreisen nach Syrien. Viele Syrerinnen und Syrer in Deutschland möchten vor einer endgültigen Rückkehr wissen, wie die Lage in ihrem Herkunftsland wirklich ist und ob eine Rückkehr für sie und ihre Familie realistisch wäre.
Nach der aktuellen Rechtslage sind solche Reisen aber schwierig. Wer mit einem Schutzstatus nach Syrien reist, riskiert, dass die Behörden den Schutzstatus überprüfen oder widerrufen. Denn eine Reise in das Herkunftsland kann als Hinweis gewertet werden, dass Schutz in Deutschland nicht mehr nötig ist.
Deshalb fordern einige Politikerinnen und Politiker, befristete Heimatbesuche zu erlauben. Betroffene könnten dann die Lage vor Ort prüfen, ohne ihren Schutzstatus sofort zu gefährden. Eine solche Regelung gibt es derzeit aber nicht.
Vor allem die CDU/CSU und die AfD sprechen sich gegen Erkundungsreisen nach Syrien aus. Deshalb gilt weiterhin: Wer mit einem Schutzstatus nach Syrien reisen möchte, sollte vorher prüfen, welche Folgen das für den Aufenthaltstitel hat. Außerdem ist es ratsam, im Vorfeld mit der zuständigen Ausländerbehörde zu sprechen und sich zu erkundigen, ob eine Heimatreise möglich ist.