Innenministerium prüft höhere Unterstützung bei freiwilliger Rückkehr
Laut Focus prüft das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU), ob Syrerinnen und Syrer, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren, künftig pauschal 8.000 Euro erhalten könnten. Bisher liegt die Unterstützung meist deutlich niedriger, bei rund 1.000 Euro.
Bereits seit Januar 2025 können Syrerinnen und Syrer in Deutschland staatliche Unterstützung beantragen, um dauerhaft in ihre Heimat zurückzukehren.
Ein wichtiges Instrument ist dabei das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordinierte Rückkehrprogramm REAG/GARP. Über dieses Programm werden unter anderem die Reisekosten für eine freiwillige Rückkehr übernommen. In bestimmten Fällen erhalten Rückkehrerinnen und Rückkehrer zusätzlich eine finanzielle Starthilfe.
In der Regel kann das BAMF dabei mit bis zu 1.700 Euro pro Person oder bis zu 4.000 Euro pro Familie unterstützen. Einen gesetzlichen Anspruch auf diese Hilfe gibt es aber nicht. Ob eine finanzielle Unterstützung gewährt wird und wie hoch sie ausfällt, wird immer im Einzelfall geprüft.
Anders soll das mit der nun diskutierten 8.000-Euro-Prämie sein. Laut Focus soll der Betrag nicht mehr individuell und im Einzelfall berechnet sondern als feste Pauschale gezahlt werden.
Gegenüber dem Münchner Merkur erklärte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums, dass es bisher keine Entscheidung zu einer höheren Rückkehrprämie gebe. Das bedeutet: Die Rückkehrprämie von 8.000 Euro ist derzeit kein beschlossenes Programm. Es handelt sich bisher nur um eine politische Überlegung, über die berichtet wird.
Was ist eine Rückkehrprämie?
Eine Rückkehrprämie ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die Deutschland freiwillig verlassen und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten. Sie soll zum Beispiel dabei helfen, die Reise zu organisieren, erste Kosten nach der Ankunft zu decken oder einen neuen Anfang im Herkunftsland zu erleichtern.
Die Hilfe richtet sich ausschließlich an Drittstaatsangehörige, also Menschen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union. In Betracht kommen zum Beispiel Personen im Asylverfahren, ausreisepflichtige Personen, Menschen mit Duldung oder Personen mit bestimmten humanitären Aufenthaltstiteln.
Wer Rückkehrhilfe erhalten möchte, muss sie vor der Ausreise beantragen. Außerdem müssen Betroffene in der Regel nachweisen, dass sie die Rückreise nicht selbst bezahlen können. Die Förderung ist außerdem grundsätzlich nur einmal für eine dauerhafte Ausreise vorgesehen.
Die Prämie ist an bestimmte Voraussetzungen und Regeln gebunden. Die Rückkehr muss freiwillig und dauerhaft sein. Wer Rückkehrhilfe beantragt, muss erklären, dass er oder sie nicht nur vorübergehend in das Herkunftsland reist.
Nach Annahme der Hilfe müssen die Betroffenen auch tatsächlich ausreisen. Wer das Geld erhält, aber nicht ausreist oder später wieder dauerhaft nach Deutschland zurückkehrt, kann zur Rückzahlung der erhaltenen Leistungen verpflichtet werden.
Warum wird über höhere Rückkehrprämien diskutiert?
Seit dem Sturz des früheren syrischen Machthabers Baschar al-Assad im Dezember 2024 wird in Deutschland politisch darüber diskutiert, ob der Schutzbedarf für Syrerinnen und Syrer noch besteht. Die Rückkehrprämie soll nun offenbar einen stärkeren Anreiz für eine freiwillige Rückkehr setzen.
Der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Hans-Eckhard Sommer, erklärte vor wenigen Wochen, dass die bisherige finanzielle Unterstützung bei einer freiwilligen Rückkehr seiner Ansicht nach nicht ausreiche. Auch Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hält stärkere finanzielle Anreize für sinnvoll.
Deutliche Kritik kommt dagegen von den Grünen und von Hilfsorganisationen. Der Grünen-Politiker Max Lucks kritisiert laut Focus, dass über höhere Prämien gesprochen werde, obwohl die Lage in Syrien weiterhin sehr schwierig sei. Er warf der Bundesregierung vor, die schlechte Lage im Land nicht ausreichend zu berücksichtigen.
Auch Hilfsorganisationen warnen vor einer zu frühen Rückkehr: Nach Angaben des International Rescue Committee sind große Teile der Infrastruktur in Syrien zerstört. Viele Menschen sind innerhalb des Landes vertrieben, und ein großer Teil der Bevölkerung lebt in Armut.
Dürfen syrische Geflüchtete bald ohne Risiko für den Schutzstatus in ihre Heimat reisen? Darüber wird derzeit diskutiert. Während einige Parteien Erkundungsreisen erlauben wollen, warnen andere vor dem Verlust der Aufenthaltserlaubnis. Doch was ist wirklich geplant – und was gilt aktuell?...
Erkundungsreisen: Können Syrer die Lage vor Ort prüfen?
Ein weiteres Problem: Viele Syrerinnen und Syrer in Deutschland können die Lage vor Ort nicht selbst prüfen. Wer mit einem Schutzstatus in sein Herkunftsland reist, riskiert, dass der Schutzstatus überprüft oder widerrufen wird. Eine Reise nach Syrien kann also Auswirkungen auf den Aufenthalt in Deutschland haben.
Deshalb fordern einige Politikerinnen und Politiker, befristete Heimatbesuche zu ermöglichen. Betroffene könnten dann selbst prüfen, ob eine Rückkehr für sie und ihre Familie realistisch ist. Eine solche Regelung gibt es derzeit aber nicht.
Vor allem die CDU und die AfD sprechen sich gegen Erkundungsreisen nach Syrien aus. Deshalb gilt weiterhin: Wer mit einem Schutzstatus nach Syrien reist, riskiert seinen Aufenthaltsstatus in Deutschland.
Fazit: Wie geht es jetzt weiter?
Für Syrerinnen und Syrer in Deutschland ändert sich durch die aktuellen Berichte zunächst nichts. Eine Rückkehrprämie von 8.000 Euro ist aktuell nur eine politische Überlegung und noch nicht beschlossen.
Wer darüber nachdenkt, freiwillig nach Syrien zurückzukehren, kann sich aber schon jetzt beim BAMF informieren, ob Unterstützung möglich ist und wie hoch sie im Einzelfall ausfällt.
Wichtig: Wer freiwillig in das Herkunftsland reist, sollte vorher immer genau prüfen, was das für den eigenen Schutzstatus, den Aufenthaltstitel und eine mögliche spätere Rückkehr nach Deutschland bedeutet.
Wer geförderte Rückkehrhilfe erhält und trotzdem wieder langfristig nach Deutschland einreist, kann zur Rückzahlung der erhaltenen Leistungen verpflichtet werden. Denn Rückkehrhilfen sind zweckgebunden. Ihr Zweck ist die dauerhafte freiwillige Ausreise aus Deutschland.
Die mögliche Rückkehrprämie von 8.000 Euro zeigt, dass die Bundesregierung stärker auf freiwillige Rückkehr setzen möchte. Ob die neue Pauschale tatsächlich kommt, ist aber offen. Bisher gibt es keine endgültige Entscheidung.