Voraussetzungen für die Einbürgerung als Ehepartner
Die Einbürgerung als Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers oder einer deutschen Staatsbürgerin bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Um diesen Schritt erfolgreich zu meistern, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese variieren je nachdem, ob der Ehepartner bereits die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht.
Miteinbügerung ausländischer Ehepartner
Wenn Sie Ehegatte eines ausländischen Staatsbürgers sind und gemeinsam die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen, um die Einbürgerung zu beantragen:
- Rechtmäßiger Aufenthalt von 4 Jahren: Der ausländische Ehepartner muss mindestens vier Jahre lang rechtmäßig in Deutschland leben.
- Rechtsgrundlage § 10 Abs. 2 StAG: Zitat nach § 10 Abs.2 StAG: „Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und die minderjährigen Kinder des Ausländers können nach Maßgabe des Absatzes 1 mit eingebürgert werden.“
- Bestehende Ehe seit mindestens 2 Jahren: Die Ehe zum Ausländer muss seit mindestens zwei Jahren bestehen, um die Stabilität und Ernsthaftigkeit der Beziehung zu belegen.
- Gesicherter Lebensunterhalt durch ein Familienmitglied: Der Lebensunterhalt des Antragstellers muss durch ein Familienmitglied gesichert sein, um finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.
Einbürgerung mit deutschem Ehepartner
Wenn Sie Ehepartner eines deutschen Staatsangehörigen sind gelten für Sie leicht abweichende Regelungen:
- Rechtmäßiger Aufenthalt von 3 Jahren: Der Antragsteller muss mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland leben
- Rechtsgrundlage § 9 StAG: Zitat aus § 9 StAG: „Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner Deutscher sollen unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 eingebürgert werden.“
- Bestehende Ehe seit mindestens 2 Jahren: Auch hier muss die Ehe seit mindestens zwei Jahren bestehen.
- Gesicherter Lebensunterhalt durch ein Familienmitglied: Wie bei der Miteinbürgerung ausländischer Ehepartner.
Folgende weiteren Voraussetzungen sind von Ihnen in beiden Fällen für einen erfolgreichen Antrag auf Einbürgerung zu erfüllen:
- Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit (Nachweis eines Passes oder alternativer Identitätsdokumente wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc).
- Erfolgreicher Einbürgerungstest (Nachweis über die Kenntnis zur Rechts- und Gesellschaftsordnung und über Lebensverhältnisse in Deutschland).
- Unterschriebene Loyalitätserklärung und Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
- Sprachkenntnisse (B1-Zertfikat).

Der Ablauf der Einbürgerung als Ehepartner
Der Prozess zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit als Ehepartner erfordert von Ihnen eine sorgfältige Vorbereitung und das Einhalten spezifischer Schritte. Diese Schritte betreffen den Gedanken an die Dokumente und das ideale Vorgehen bei der Antragsstellung.
Schritte zur Beantragung
Der Einbürgerungsprozess für Sie beginnt mit der Antragstellung und beinhaltet mehrere notwendige Schritte:
- Antragstellung bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde: Der erste Schritt ist die Einreichung des Antrags bei der örtlichen Einbürgerungsbehörde. Informieren Sie sich im Vorfeld gut und denken Sie daran, rechtzeitig den Termin zu vereinbaren.
- Vorlage erforderlicher Dokumente: Alle notwendigen Dokumente müssen von Ihnen vollständig und korrekt vorgelegt werden. Eine unvollständige Einreichung kann den Ablauf Ihrer Einbürgerung verzögern.
- Untätigkeitsklage mit einbeziehen: Die Anzahl der Menschen, die eine Einbürgerung beantragen, steigt und wird mit dem neuen Einbürgerungsgesetz nochmal zunehmen. Rechnen Sie also eine Untätigkeitsklage mit ein, wenn nach 12 Wochen Bearbeitungszeit keine Reaktion der Einbürgerungsbehörde kommt.
- Bearbeitungsdauer und Gebühren: Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde und individueller Situation.
Erforderliche Dokumente
Die Einreichung der richtigen Dokumente ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf der Einbürgerung:
- Gültiger Reisepass und Aufenthaltstitel: Der aktuelle Reisepass und ein gültiger Aufenthaltstitel sind Grundvoraussetzungen.
- Heiratsurkunde: Diese belegt die Ehe und muss im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
- Nachweis über Sprachkenntnisse (B1): Ein Zertifikat über ausreichend Sprachkenntnisse auf mindestens B1-Niveau ist erforderlich. Diese Sprachkenntnisse können durch verschiedene Sprachtests oder Integrationskurse nachgewiesen werden.
- Nachweis über erleichterte Sprachkenntnisse: Wenn Sie nach dem neuen Einbürgerungsgesetz zum Personenkreis mit erleichterten Sprachkenntnissen gehören, dann müssen Sie diese nachweisen.
- Nachweis über erfolgreich abgeschlossenen Einbürgerungstest: Wenn es für Sie keine Ausnahme beim Einbürgerungstest gibt, müssen Sie einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachweisen.
- Unterschriebene Loyalitätserklärung.
- Einkommensnachweise und Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt: Hierzu gehören Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder andere Nachweise, die die finanzielle Stabilität bestätigen.
Neue Regelungen im Einbürgerungsgesetz 2024
Am 27. Juni. 2024 tritt das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft. Das Gesetz sorgt für Änderungen bei den Voraussetzungen für eine Einbürgerung in § 10 StAG.
Erleichterungen und Änderungen
Die wichtigsten Änderungen und Erleichterungen im neuen Einbürgerungsgesetz umfassen:
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Mit dem neuen Gesetz ist die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Sie müssen also nicht mehr Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder sich zwischen beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Die bisherigen Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig.
Anpassungen bei den Nachweispflichten: Die Anforderungen an den Nachweis von Sprachkenntnissen können sich erleichtern. Wenn Sie als Gastarbeiter vor Jahren nach Deutschland gekommen sind, oder eine deutsche Schule über mehr als 4 Jahre besucht haben oder eine deutsche Berufsausbildung vorweisen, dann sind die erforderlichen Sprachkenntnisse erleichtert.
- Einbürgerung nach 5 Jahren: Bei einer Miteinbürgerung waren früher 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt nötig. Mit dem neuen Gesetz ist die Mindestgrenze für den rechtmäßigen Aufenthalt von 8 Jahren auf 5 Jahre verkürzt worden.
- Einbürgerung nach 3 Jahren: Mit besonderen Integrationsleistungen wie einem C1 Zertifikat in Kombination mit ehrenamtlichen Leistungen oder schulischen/beruflichen Leistungen können Sie die Einbürgerung mit dem neuen Gesetz nach 3 Jahren beantragen.
Fazit und Zusammenfassung zur Einbürgerung als Ehepartner
Die Einbürgerung als Ehepartner bringt Ihnen viele Vorteile und erleichtert Ihre Integration in die deutsche Gesellschaft. Es ist wichtig, die erforderlichen Voraussetzungen zu kennen und die notwendigen Schritte sorgfältig zu befolgen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Voraussetzungen:
- Rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis von 4 Jahren, wenn Ihr Ehepartner ebenfalls ausländischer Staatsbürger ist.
- Rechtmäßiger Aufenthalt von 3 Jahren, wenn Ihr Ehepartner deutscher Staatsbürger ist.
- Ihre Ehe muss seit mindestens 2 Jahren bestehen.
- Der Lebensunterhalt muss durch ein Familienmitglied gesichert sein.
Neue Regelungen im Einbürgerungsgesetz 2024:
- Doppelte Staatsbürgerschaft ist jetzt erlaubt. Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.
- Erleichterungen bei den Nachweispflichten für Sprachkenntnisse. Wenn Sie als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen sind oder eine deutsche Schule über längere Zeit besucht haben, reicht ein Nachweis hierüber aus.
- Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer: Die Mindestgrenze wurde von 8 auf 5 Jahre reduziert. Bei besonderen Integrationsleistungen können Sie bereits nach 3 Jahren die Einbürgerung beantragen.
Ablauf der Einbürgerung:
- Stellen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.
- Reichen Sie alle erforderlichen Dokumente ein, wie Ihren Reisepass, Aufenthaltstitel, Heiratsurkunde, Sprachzertifikat und Einkommensnachweise.
Ausblick in die Zukunft der Einbürgerung als Ehepartner
Mit den neuen Regelungen des Einbürgerungsgesetzes 2024 wird der Einbürgerungsprozess für Sie transparenter und zugänglicher. Die Erlaubnis der doppelten Staatsbürgerschaft und die verkürzten Aufenthaltsfristen eröffnen Ihnen neue Möglichkeiten und Perspektiven. Diese Entwicklungen fördern Ihre Integration und stärken das Zusammenleben in der deutschen Gesellschaft.
Beachten Sie jedoch, dass die hohe Anzahl an Einbürgerungsanträgen aufgrund des neuen Gesetzes zu längeren Wartezeiten führen kann. Seien Sie darauf vorbereitet, dass die Bearbeitung Ihres Antrags mehr Zeit in Anspruch nehmen könnte als gewöhnlich. Es ist ratsam, frühzeitig alle notwendigen Schritte zu unternehmen und geduldig zu bleiben, während Ihr Antrag geprüft wird.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Einbürgerung als Ehepartner
Ihr Ehepartner kann die deutsche Staatsbürgerschaft und damit den deutschen Pass erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies beinhaltet einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland und eine bestehende Ehe seit mindestens zwei Jahren. Wenn Ihr Ehepartner bereits deutscher Staatsangehöriger ist, muss der ausländische Ehepartner mindestens drei Jahre in Deutschland gelebt haben. Bei ausländischen Ehepartnern beträgt die erforderliche Aufenthaltsdauer vier Jahre.
Ja, wenn Sie in einer Miteinbürgerung mit einem ausländischen Ehepartner gemeinsam den Antrag stellen, können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von vier Jahren in Deutschland beantragen. Zudem muss Ihre Ehe seit mindestens zwei Jahren bestehen, und Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein. Wenn Sie alleine den Antrag stellen (jeder Ehepartner alleine), gilt die normale Vorgabe von 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt!
Nach den neuen Regelungen des Einbürgerungsgesetzes 2024 können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland beantragen. Dies gilt, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel ausreichende Sprachkenntnisse und eine gesicherte Lebensgrundlage. Die bisherige Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren wurde auf fünf Jahre reduziert.
Um die deutsche Staatsbürgerschaft als Ehepartner zu erhalten, muss Ihre Ehe seit mindestens zwei Jahren bestehen. Zusätzlich müssen Sie als Antragsteller 3 Jahre rechtmäßig in Deutschland leben. Bei einem ausländischen Ehepartner beträgt die notwendige Aufenthaltsdauer vier Jahre.
Ihr ausländischer Ehepartner hat als rechtmäßig in Deutschland lebender Einwohner verschiedene Rechte:
- Aufenthaltsrecht: Ihr Ehepartner hat das Recht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
- Arbeitserlaubnis: Mit einem gültigen Aufenthaltstitel kann Ihr Ehepartner in Deutschland arbeiten.
- Gesundheitsversorgung: Ihr Ehepartner hat Zugang zum deutschen Gesundheitssystem und kann sich bei einer Krankenkasse versichern.
- Bildungszugang: Ihr Ehepartner kann Bildungsangebote nutzen, wie Sprachkurse oder berufliche Weiterbildungen.