Doch was wird genau gefordert? Was gilt aktuell? Und müssen Menschen, die eingebürgert werden möchten, jetzt mit Änderungen rechnen?
Zahl der Einbürgerungen in Deutschland steigt
Die Zahl der Einbürgerungen ist in Deutschland in den vergangenen Jahren gestiegen. Im Jahr 2024 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes knapp 292.000 Menschen eingebürgert. Das war der höchste Wert seit Beginn der Statistik im Jahr 2000.
Für das Jahr 2025 könnte dieser Rekord noch einmal übertroffen werden. Nach Recherchen der Welt am Sonntag sollen im vergangenen Jahr mehr als 309.000 Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben.
Offiziell bestätigt sind die Zahlen allerdings noch nicht. Trotzdem zeigt sich: Der deutsche Pass ist für viele Migrant:innen, die die Voraussetzungen erfüllen, ein wichtiges Ziel.
Union fordert strengere Voraussetzungen für die Einbürgerung
Einige Politiker der CDU/CSU sehen in den gestiegenen Zahlen ein Zeichen dafür, dass die Voraussetzungen für die Einbürgerung zu stark erleichtert wurden. Sie kritisieren vor allem die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts aus dem Jahr 2024, die von der damaligen Bundesregierung aus SPD, Grüne und FDP beschlossen wurde.
Die Reform trat im Juni 2024 in Kraft. Seitdem ist eine Einbürgerung nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland möglich. Zuvor mussten Einbürgerungswillige acht Jahre warten. Außerdem wurde die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Das bedeutet: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr aufgeben.
Was fordert die CDU/CSU im Detail?
Genau diese beiden Punkte stehen nun im Mittelpunkt der politischen Debatte. Teile der Union wollen die Aufenthaltszeit für die Einbürgerung verlängern und die doppelte Staatsbürgerschaft wieder stärker einschränken.
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU, Alexander Throm, fordert aufgrund der gestiegenen Einbürgerungszahlen eine Verschärfung des Staatsangehörigkeitsrechts. Gegenüber der Nachrichtenplattform Welt sagte er, die reguläre Einbürgerungsfrist müsse wieder von fünf auf acht Jahre verlängert werden.
Außerdem spricht sich Throm dafür aus, die generelle Zulässigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft wieder abzuschaffen. Nach seiner Vorstellung sollte es also nicht mehr grundsätzlich möglich sein, bei der Einbürgerung den bisherigen Pass zu behalten.
Auch Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) kritisiert die doppelte Staatsbürgerschaft. “Die doppelte Staatsbürgerschaft erschwert die Integration“, sagte er gegenüber Welt.
Aus seiner Sicht gehöre zu einer Einbürgerung auch ein klares Bekenntnis zur deutschen Staatsangehörigkeit. Dieses Bekenntnis sei mit zwei Staatsangehörigkeiten nicht in gleicher Weise gegeben. Deshalb fordert Poseck, die doppelte Staatsbürgerschaft auf Ausnahmefälle zu begrenzen.
Alexander Throm verweist außerdem darauf, dass die CDU/CSU bereits die Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren wieder abgeschafft habe. Die Regelung war ebenfalls Teil der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024.
Die Turbo-Einbürgerung sollte besonders gut integrierten Menschen ermöglichen, schon nach drei Jahren eingebürgert zu werden. Dafür mussten sie besondere Integrationsleistungen nachweisen, etwa sehr gute Deutschkenntnisse und besondere berufliche, schulische oder ehrenamtliche Leistungen. Seit Oktober 2025 ist die Turbo-Einbürgerung nicht mehr möglich.
Einbürgerung nur mit Niederlassungserlaubnis?
Alexander Throm bringt außerdem einen weiteren Vorschlag ins Spiel. Menschen mit einem Schutzstatus sollen aus seiner Sicht nicht direkt eingebürgert werden können. Stattdessen sollten sie zunächst eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Erst danach soll nach dem Vorschlag des CDU-Politikers die Frist für die Einbürgerung beginnen.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Wer sie bekommt, darf dauerhaft in Deutschland bleiben und hat in vielen Bereichen mehr Sicherheit, zum Beispiel beim Arbeiten, beim Familiennachzug und bei der langfristigen Lebensplanung.
Für die Niederlassungserlaubnis müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören in der Regel eine Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren, 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
Für Menschen mit Flüchtlingseigenschaft würde sich der Weg zum deutschen Pass durch den Vorschlag von Alexander Throm deutlich verlängern. Aus einer möglichen Einbürgerung nach fünf Jahren könnten dann in bestimmten Fällen zehn Jahre oder mehr werden.
Werden die Voraussetzungen für die Einbürgerung wieder strenger?
Dass die Forderungen aus der CDU/CSU umgesetzt werden, ist aktuell eher unwahrscheinlich. Zwar bildet die CDU/CSU gemeinsam mit der SPD die Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag sind aber keine weiteren Verschärfungen im Einbürgerungsrecht vorgesehen.
Im Koalitionsvertrag wurde zwar vereinbart, die Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren wieder abzuschaffen. Darüber hinaus soll die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts aber bestehen bleiben.
Wichtig ist außerdem: Für eine erneute Verschärfung wäre ein neues Gesetz notwendig. Es ist derzeit aber eher unwahrscheinlich, dass die SPD eine solche Änderung mittragen würde. Denn die SPD hatte die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts selbst mit beschlossen.
Was bedeutet das für Menschen, die eingebürgert werden möchten?
Für Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen wollen oder sich bereits im Prozess befinden, ändert sich durch die aktuelle Debatte erstmal nichts. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Die Einbürgerung ist weiterhin grundsätzlich nach fünf Jahren möglich. Auch die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt erlaubt. Personen mit einem Schutzstatus brauchen für die Einbürgerung nicht zunächst die Niederlassungserlaubnis.
Trotzdem zeigt die Debatte, dass die Einbürgerung immer wieder in den Mittelpunkt der politischen Aufmerksamkeit rückt. Wer eine Einbürgerung anstrebt, sollte sich deshalb frühzeitig informieren und die eigenen Unterlagen gut vorbereiten.
Entscheidend ist immer die aktuelle Rechtslage. Die Forderungen nach strengeren Voraussetzungen für die Einbürgerung sind aktuell politische Vorschläge. Sie sind noch kein geltendes Recht.