Einbürgerung ohne Nationalpass

Hier erfahren Sie den Ablauf der Einbürgerung ohne Pass und warum die Einbürgerung ohne Pass für Ausländer kompliziert ist.

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Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Einbürgerung steht in § 10 StAG. Hier kann man gleich im ersten Satz lesen, dass ohne eine Identitätsklärung eine Einbürgerung nicht funktionieren kann. Die Identitätsklärung ist wichtig, um Ihre Nationalität, Herkunft und Ihr Alter feststellen zu können. Es heißt in § 10 StAG wörtlich: (1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind.

Wie weise ich meine Identität nach?

Die rechtliche Grundlage für die Einbürgerung steht in § 10 StAG. Hier kann man gleich im ersten Satz lesen, dass ohne eine Identitätsklärung eine Einbürgerung nicht funktionieren kann. Die Identitätsklärung ist wichtig, um Ihre Nationalität, Herkunft und Ihr Alter feststellen zu können. Es heißt in § 10 StAG wörtlich: (1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind.

Rapperin Nura:

30 Jahre ohne deutschen Pass

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Wie geht die Einbürgerung ohne Pass?

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Versuchen, Nationalpass zu besorgen

Wenn die Beantragung nicht möglich ist, geht es zum nächsten Schritt.

Nachweis, dass es unmöglich oder zu schwer ist

Wenn der Nachweis vorliegt, geht es zum nächsten Schritt.

Das Stufenmodell
Schritt 1
Versuchen, Nationalpass zu besorgen

Wenn die Beantragung nicht möglich ist, geht es zum nächsten Schritt.

Schritt 2
Nachweis der objektiven Unmöglichkeit oder subjektiven Unzumutbarkeit

Wenn der Nachweis vorliegt, geht es zum nächsten Schritt.

Schritt 3
Das Stufenmodell
Schritt 1

Versuchen, Nationalpass zu besorgen

Eine Möglichkeit ist, dass Sie bei Ihrer zuständigen Botschaft des Herkunftslandes in Deutschland oder direkt im Ausland einen Nationalpass besorgen können. In den meisten Konstellationen ist das möglich. Ist dann der Nationalpass da, dann kann die Einbürgerung umgesetzt werden. Bedingung: Alle anderen Voraussetzungen liegen bei Ihnen vor. Sollte dies nicht möglich sein, folgt der Nachweis der objektiven Unmöglichkeit oder subjektiven Unzumutbarkeit.

Schritt 2

Nachweis der objektiven Unmöglichkeit oder subjektiven Unzumutbarkeit

Es gibt Fälle, in denen es nicht möglich ist, einen Nationalpass zu besorgen. Nun brauchen Sie einen Nachweis, dass die Beschaffung Ihres Passes objektiv unmöglich oder subjektiv nicht zumutbar ist. Es reicht hierbei nicht, Termine und Mails an Botschaften zu schicken. Sie werden keine Antworten erhalten und stecken fest. Sie brauchen einen schriftlichen Nachweis. Regelmäßig wird dieser schriftliche Nachweis nicht erteilt.

Hier kann Migrando das Problem lösen: Wir haben in diesem Bereich viel Erfahrung und eine Alleinstellung in Deutschland. Wenn wir von Migrando über einen längeren alle Versuche unternommen haben, Pässe zu bekommen, dann können wir ab einem bestimmten Zeitpunkt nachweisen, dass die Pässe nicht zu erhalten sind und die Passbeschaffung nicht geht. Ist der Nachweis erfolgt, dann greift das Stufenmodell.

Schritt 3

Das Stufenmodell

Es gibt Fälle, in denen es nicht möglich ist, einen Nationalpass zu besorgen. Nun brauchen Sie einen Nachweis, dass die Beschaffung Ihres Passes objektiv unmöglich oder subjektiv nicht zumutbar ist. Es reicht hierbei nicht, Termine und Mails an Botschaften zu schicken. Sie werden keine Antworten erhalten und stecken fest. Sie brauchen einen schriftlichen Nachweis. Regelmäßig wird dieser schriftliche Nachweis nicht erteilt.

Hier kann Migrando das Problem lösen: Wir haben in diesem Bereich viel Erfahrung und eine Alleinstellung in Deutschland. Wenn wir von Migrando über einen längeren Zeitraum alle Versuche unternommen haben, Pässe zu bekommen, dann können wir ab einem bestimmten Zeitpunkt nachweisen, dass die Pässe nicht zu erhalten sind und die Passbeschaffung nicht geht. Ist der Nachweis erfolgt, dann greift das Stufenmodell.

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Stufe 1

Anforderung Gültiger Nationalpass

Für die Identitätsklärung ist immer ein anerkannter und gültiger Nationalpass notwendig. Es dürfen keine Zweifel an der Echtheit der Dokumente bestehen. Besitzen Sie keinen Pass, dann ist zu prüfen, ob Sie so ein Dokument auf zumutbare Weise erlangen können.

Beispiel: Afghanistan (September 2023)
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Dies ist beispielsweise für afghanische Staatsangehörige der Fall. Die afghanische Botschaft stellt keine Nationalpässe aus. Die Einbürgerungsbehörden wollen dennoch einen Nachweis dafür, dass die Beschaffung des Nationalpasses nicht möglich ist. 

Der Antragsteller kann diesen Nachweis nicht beantragen. Migrando hat Erfahrung darin und bekommt durch Belege den Nachweis von der afghanischen Botschaft für die objektive Unmöglichkeit der Passbeschaffung. Nun werden alternative Dokumente als Passersatz nach § 3 Abs. 1 AufenthG benötigt. Diese fangen in der Stufentabelle ab Stufe 3 an.

Kontakte:

Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin
Taunusstraße 3, 14193 Berlin
Tel: 030 20673518
E-Mail: info.berlin@mfa.af

Generalkonsulat der Islamischen Republik Afghanistan Bonn
Liebfrauenweg 1a, 53125 Bonn
Tel: 0228 22720718
E-Mail: Info.bonn@mfa.af

Generalkonsulat der Islamischen Republik Afghanistan München
Nördliche Münchner Straße 12, 82031 Grünwald
Tel: 089 255523030
E-Mail: info.munich@mfa.af

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Die Botschaft von Eritrea verlangt von den Staatsbürgern für die Erstellung des Passes im Gegenzug eine Reueerklärung. In dieser Reueerklärung, die in der Botschaft unterschrieben wird, gibt der Unterzeichner die Unterschrift unter eine Erklärung, die besagt, dass die Ausreise aus dem Heimatland eine Straftat ist. Deutschland erkennt diese Erklärung nicht an. Die Passbeschaffung ist also nicht möglich, da dieses Verfahren subjektiv unzumutbar für den Antragsteller ist.

Es folgen die Schritte ab Stufe 3 abwärts für einen Passersatz oder den Nachweis in Stufe 6, der belegt, dass auch der Passersatz nicht beschafft werden kann.

Kontakt:

Botschaft des Staates Eritrea Berlin
Stavangerstraße 18, 10439 Berlin
Tel: 030 446 74 60
E-Mail: embassyeritrea@t-online.de

Generalkonsulat des Staates Eritrea in Frankfurt/Main
Lyoner Str. 34, 60528 Frankfurt am Main
Tel: 069 695 346 00
E-Mail: info@konsulat-eritrea.de

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Deutschland verweigert seit 1991 sämtliche von Somalia ausgestellten Dokumente die Anerkennung. So kommt es dazu, dass Pässe oder Personalausweise vorgezeigt werden, die Deutschland nicht anerkennt. Die Passbeschaffung ist wegen der Nichtanerkennung objektiv unmöglich. Auch hier greifen Dokumente nach Stufe 3 abwärts.

Kontakt:

Botschaft der Bundesrepublik Somalia in Berlin
Rheinstraße 10, 12159 Berlin
Tel: 030 23630010
E-Mail: somaliembassyberlin@gmail.com

Stufe 2

Andere Identitätsdokumente

Können Sie einen Pass nicht erlangen und es ist Ihnen objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar, dann können Sie Ihre Identität auch mittels anderer geeigneter amtlicher (Identitäts-) Dokumente nachweisen.

Das gilt insbesondere für amtliche Identitätsdokumente  mit Lichtbild (Personalausweis/ ID-Card), sowie für andere amtliche Dokumente ohne Lichtbild, wie z.B. Geburts- und Heiratsurkunden, Taufbescheinigungen, Schulzeugnisse, …)

Wichtig: Dokumente mit Lichtbild haben einen höheren Beweiswert als ohne diese Merkmale.

Stufe 3

Zeugenaussage

Sind Sie nicht im Besitz solcher amtlichen Dokumente und Ihnen ist die Erlangung dieser Dokumente trotz hinreichender Mitwirkungspflicht nicht möglich, dann können Sie zum Nachweis der Identität nach §26 Abs. 1 S.1 und 2 VwVfG auch Zeugen aussagen lassen. Hierzu kann (im besten Fall) ein Familienmitglied mit geklärter Identität eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Alternativ kann auch ein DNA-Test gemacht werden, dies ist jedoch freiwillig. Die Behörde kann zudem Auskünfte jeglicher Art einholen, Beteiligte anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen, Urkunde und Akten beiziehen und den Augenschein einnehmen. 

Stufe 4

Sonstiges

Wenn alle Stufen nicht funktionieren und Sie weder einen Pass beschaffen noch neu beantragen können oder andere Beweismittel nicht funktionieren, dann tritt Stufe 4 in Kraft. Unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und des gesamten Vorbringens von Ihnen, kann die Behörde überzeugt werden. Hierbei müssen alle Zweifel an der Richtigkeit ausgeräumt werden. 

Fazit

Die Identitätsklärung ist von grundlegenden staatlichen Interesse und wenn Sie keinen anerkannten und gültigen Pass vorlegen können, kann in den 4 Stufen des Stufenmodell die Identität durch andere Dokumente  und/oder anderen Beweismitteln, die Identität nachgewiesen werden. Denken Sie immer daran: Sie unterliegen der Mitwirkungspflicht.

Wir von Migrando unterstützen Sie natürlich gern im Prozess der Identitätsklärung.

So erhältst du die Einbürgerung auch ohne Pass

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Wir beantworten Ihre Fragen

Ja. In manchen Ländern wie Afghanistan, Eritrea, Somalia oder der Ukraine gibt es Gründe, warum eine Passbeschaffung nicht möglich ist. Wichtig ist, dass Sie diese Gründe nachweisen können. Hier handelt es sich um eine objektive Unmöglichkeit oder subjektive Unzumutbarkeit. Migrando kann diese Dokumente erhalten und wir können auch durch Dokumentierung nachweisen, dass eine Passbeschaffung unmöglich ist. Dies gilt dann auch als Nachweis.

Sie selbst werden den Nachweis nicht erbringen können. Die Botschaften werden dies auch nicht tun. Möglich ist, dass Sie den kompletten Prozess mit einer juristischen Unterstützung von Migrando gehen und Migrando dokumentarisch nachweisen kann, dass die Passbeschaffung bei der Botschaft Ihres Heimatlandes nicht geht. Dies dient dann auch als Nachweis, den Sie vorzeigen können.

In § 3 AufenthG steht klar, dass die Identitätsklärung durch einen gültigen Pass beziehungsweise ein gültiges Passdokument erfolgen muss. Wenn die Passbeschaffung nicht möglich ist, dann gelten auch gültige Passersatzdokumente. Diese werden als Passersatz anerkannt.

Als Passersatz werden Geburtsurkunden, Personalausweise, im Fall Afghanistan die Tazkira (Personaldokument zur Registrierung), Führerscheine oder Heiratsurkunden anerkannt. Wichtig ist, dass diese Dokumente gültig sind und Ihre Nationalität und Ihr Geburtsdatum zu sehen sind.

Wenn Sie nachweisen können, dass die Passbeschaffung unmöglich oder unzumutbar ist und dass bei einem alternativen Passersatz dasselbe Problem der Fall ist, dann benötigen Sie einen Nachweis. In diesem Nachweis muss genau dokumentiert werden, dass eine Beschaffung eines Passes oder eines Passersatzes unmöglich ist. So ein Nachweis kann beispielsweise durch die Dokumentation von Migrando erfolgen und durch einen Nachweis von Migrando.

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