🇵🇰 Sie haben einen blauen oder grauen Reiseausweis? Dann kann die pakistanische Botschaft keinen Nationalpass ausstellen. Das klingt wie eine Sackgasse. Ist es aber nicht.
Kein Nationalpass aus Pakistan?
Einbürgerung & Niederlassungserlaubnis trotzdem möglich.
Die Botschaft gibt keinen Nationalpass aus, wenn Sie einen blauen oder grauen Reiseausweis haben. Aber es gibt einen Weg, Ihre Identität trotzdem zu klären – und Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis möglich zu machen.
Trifft das auf Sie zu?
Blauer Reiseausweis
für FlüchtlingeDie pakistanische Botschaft stellt keinen Nationalpass aus.
Zur Lösung ↓Grauer Reiseausweis
für AusländerDie pakistanische Botschaft stellt keinen Nationalpass aus.
Zur Lösung ↓Pakistanischer Pass
gültiger NationalpassSie haben einen Pass aus Pakistan. Dann brauchen Sie diese Lösung nicht. Sie können die Einbürgerung normal beantragen.
Zum kostenlosen Test →Warum Sie keinen pakistanischen Pass bekommen
Wenn Sie einen blauen oder grauen Reiseausweis haben, können Sie laut Webseite der pakistanischen Botschaft keinen Nationalpass (MRP) beantragen.
„Please note that we do not entertain Passport application from Blue/Grey, Refugee/Alien Passport holders. These persons should first get a letter from German authorities, clearly mentioning that Refugee/Alien Passport has been canceled and retained by concerned authority."— pakmissionfrankfurt.de
Die Botschaft verlangt, dass Sie Ihren Schutzstatus aufgeben, bevor sie einen Pass ausstellt. Das hieße: Aufenthaltsstatus riskieren — ohne Garantie auf einen Pass.
Das Gesetz verlangt das nicht. Die Passbeschaffung ist in Ihrem Fall subjektiv unzumutbar im Sinne des Stufenmodells.
Die Botschaft stellt keine Negativbescheinigung aus. Aber die Information steht öffentlich auf der Botschafts-Webseite. Zusammen mit dem Botschaftsgang und der ID-Karte reicht das als Nachweis.
Die nationale ID-Karte klärt Ihre Identität
Nationalpass geht nicht. Aber die ID-Karte geht – und das reicht.
Die pakistanische Botschaft kann den Nationalpass nicht ausstellen. Aber sie kann eine nationale ID-Karte (NICOP/CNIC) ausstellen. Diese ID-Karte bestätigt Ihre Identität. Zusammen mit dem Gang zur Botschaft ist das der Nachweis, den die Behörde braucht.
Zur Botschaft gehen
Sie gehen zur pakistanischen Botschaft und beantragen beides: den Nationalpass und die nationale ID-Karte. Füllen Sie dabei unser kostenloses Begleitprotokoll aus – damit dokumentieren Sie Ihren Botschaftsbesuch als Nachweis für die Behörde.
Pass wird nicht ausgestellt
Der Nationalpass wird nicht ausgestellt. Das ist normal und kein Grund zur Sorge.
ID-Karte wird ausgestellt
Die nationale ID-Karte wird problemlos erteilt. Damit ist Ihre Identität geklärt.
Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis beantragen
Mit der ID-Karte und dem Nachweis des Botschaftsgangs können Sie die Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis beantragen.
Dieser Weg gilt besonders, wenn die Botschaft verlangt, den grauen oder blauen Reiseausweis an die Ausländerbehörde zurückzugeben. In diesem Fall ist die Passbeschaffung für Sie nicht zumutbar – und das ist der Schlüssel für das sogenannte Stufenmodell.
Der Besuch bei der pakistanischen Botschaft zur Beantragung der ID-Karte gilt nicht als freiwillige Inanspruchnahme des Schutzes Ihres Herkunftsstaates. Das BAMF leitet dadurch kein Widerrufsverfahren ein – solange keine Einreise nach Pakistan erfolgt. Sie riskieren Ihren Schutzstatus nicht.
Was Sie für den NICOP-Antrag brauchen
Was Sie mitbringen
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Pakistanische Geburtsurkunde oder Familien-Registrierung (B-Form / FRC)
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Vorheriger Pass oder Eltern-CNIC/NICOP zur Abstammungsprüfung
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Adressnachweis Deutschland — Meldebescheinigung oder Aufenthaltsdokument
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Persönliche Biometrie beim Konsulat Frankfurt/Berlin oder bei einem NADRA-Center in Pakistan
Wie der Antrag läuft
Vollständig online über id.nadra.gov.pk — Formular, Foto-Upload, Dokumenten-Upload.
Persönlich beim Konsulat Frankfurt oder Berlin: Fingerabdrücke, Foto, Unterschrift.
Druck erfolgt in Islamabad, anschließend Versand an Ihre deutsche Adresse.
Wenn Sie keinen Reiseausweis, sondern einen Ausweisersatz haben
Deutschland
Ausweisersatz ≠ Reiseausweis
Der Ausweisersatz erfüllt nur die deutsche Ausweispflicht (§ 48 Abs. 2 AufenthG) — er ist kein Reisedokument wie der blaue Reiseausweis (Flüchtlinge) oder der graue Reiseausweis (Ausländer). Er wird ausgestellt, wenn Sie weder einen anerkannten Pass noch einen Passersatz haben und beides auch nicht zumutbar erlangen können.
Drei Stolpersteine, die Sie kennen sollten
Quelle: Consulate General of Pakistan, Frankfurt — Sektionen „Machine Readable Passport" und „NICOP/POC/FRC".
ID-Karte vor dem Pass
Ohne NICOP oder CNIC bearbeitet die Botschaft den Nationalpass nicht. Ohne pakistanischen Vorpass läuft der Antrag über das Affidavit-Verfahren: eidesstattliche Erklärung plus zwei pakistanische Zeugen mit gültigem Ausweis.
Sicherheitsprüfung möglich
Bei Asyl- oder Schutzhintergrund fordert das Konsulat oft eine Vorabprüfung durch Special Branch und Intelligence Bureau in Pakistan. Verlängert die Bearbeitung — gefährdet aber nicht Ihren Schutzstatus (§ 72 AsylG greift nicht).
ID-Karte ist der Schlüssel
Sobald Ihre NICOP oder CNIC ausgestellt ist, ist Ihre Identität geklärt. Damit greift das Stufenmodell — und Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis sind möglich.
Der Weg ist nicht versperrt — nur länger. Der Schlüssel bleibt der gleiche: NICOP/CNIC beim pakistanischen Konsulat beantragen, anschließend die Identitätsklärung über das Stufenmodell in Deutschland.
Wenn die Passbeschaffung nicht zumutbar ist
Bei der Einbürgerung muss die Identität geklärt sein. Normalerweise geschieht das über den Nationalpass. Wenn die Passbeschaffung nicht zumutbar ist – weil die Botschaft die Aufgabe des Schutzstatus verlangt – greift ein abgestuftes Verfahren. Andere Dokumente können den Pass ersetzen, wenn Sie nachweisen, dass Sie alles Zumutbare versucht haben.
Der Gang zur Botschaft wird nachgewiesen durch:
1. Die Ausstellung der ID-Karte (beweist, dass Sie dort waren)
2. Den Antrag auf den Nationalpass (beweist, dass Sie es versucht
haben)
Die Kombination zeigt: Sie haben alles getan, was möglich war.
Unser Anwalt erklärt das Stufenmodell im Video
Einbürgerung ohne Pass: 4 Stufen zur Identitätsklärung in Deutschland
Dieser Weg funktioniert unabhängig davon, welchen Schutzstatus Sie haben – ob Asylberechtigung (§ 25 Abs. 1), Flüchtlingseigenschaft (§ 25 Abs. 2 1. Alt), subsidiärer Schutz (§ 25 Abs. 2 2. Alt) oder Abschiebeverbot (§ 25 Abs. 3). Entscheidend ist, dass Sie einen blauen oder grauen Reiseausweis haben und die Botschaft Ihnen deshalb keinen Nationalpass ausstellt.
Von der ID-Karte zum deutschen Pass oder zur Niederlassungserlaubnis
Blauer oder grauer Reiseausweis – kein Nationalpass möglich
Die Botschaft stellt keinen Pass aus. Ihre Identität ist nicht offiziell geklärt. Das blockiert Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis.
Pass und ID-Karte bei der Botschaft beantragen
Sie gehen zur Botschaft und beantragen beides. Der Pass wird abgelehnt. Die ID-Karte wird ausgestellt. Damit ist Ihre Identität geklärt.
Mit ID-Karte die Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis beantragen
Die ID-Karte + der Botschaftsgang sind Ihr Nachweis. Damit können Sie den Antrag stellen.
Deutscher Pass – vollständiger Schutz
Mit dem deutschen Pass sind Sie gleichberechtigte Bürgerin oder Bürger. Niemand kann Ihnen diesen Status nehmen.
Wir kennen den Weg – weil wir ihn schon oft gegangen sind
Wir kennen das Problem
Wir haben viele pakistanische Mandanten durch diesen Prozess begleitet. Wir wissen, was funktioniert.
Klarer Plan
Wir sagen Ihnen genau, was Sie bei der Botschaft beantragen müssen – und was danach passiert.
Rechtlich abgesichert
Wir sind Rechtsanwälte. Wir vertreten Sie gegenüber der Behörde – nicht nur beraten.
Einfach erklärt
Kein Juristendeutsch. Wir erklären alles so, dass Sie es wirklich verstehen.
Das fragen sich viele pakistanische Mandanten
Brauche ich eine schriftliche Ablehnung von der Botschaft?
Was ist der Unterschied zwischen ID-Karte und Nationalpass?
Ist der „blaue Pass" dasselbe wie der pakistanische Nationalpass?
Muss ich meinen blauen oder grauen Pass abgeben, wenn die Botschaft das verlangt?
Gilt das nur für Flüchtlinge oder auch für subsidiären Schutz / Abschiebeverbot?
Muss ich meinen Schutzstatus aufgeben, um einen Pass zu bekommen?
Riskiere ich meinen Schutzstatus, wenn ich zur Botschaft gehe?
Geht das auch für die Niederlassungserlaubnis, nicht nur Einbürgerung?
Finden Sie heraus, was für Sie möglich ist.
Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis – auch ohne Nationalpass. Unser kostenloser Test zeigt Ihnen in 2 Minuten, welche Voraussetzungen Sie schon erfüllen.
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