Zwei Frauen, eingehüllt in die ukrainische Flagge, halten Hände, symbolisch für Einheit und Unterstützung unter ukrainischen Migranten in Deutschland. Viele Ukrainer in Deutschland sind im Besitz vom Aufenthaltstitel § 24 AufenthG

§ 24 AufenthG verstehen: Wie Ukrainer und andere Migranten in Deutschland Schutz finden

Als ukrainischer Staatsbürger in Deutschland können Sie durch § 24 AufenthG Schutz und neue Perspektiven finden. Erfahren Sie, wie Sie diesen Aufenthaltstitel erhalten, Zugang zu essentiellen Diensten wie Gesundheitsversorgung und Bildung bekommen und welche Möglichkeiten sich Ihnen für die Zukunft eröffnen.
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Fabian Graske

Inhaltsverzeichnis
§ 24 AufenthG verstehen: Wie Ukrainer und andere Migranten in Deutschland Schutz finden

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Was ist der § 24 AufenthG?

§ 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist eine zentrale rechtliche Bestimmung, die es ermöglicht, Personen, die kollektiv vor Krieg und Verfolgung fliehen, in Deutschland vorübergehenden Schutz zu gewähren.

Im Unterschied zum individuellen Asylverfahren, das einzelne Voraussetzungen prüft, bietet § 24 AufenthG Schutz für Gruppen ohne die Notwendigkeit, individuelle Verfolgungsgründe nachzuweisen. Die Regelung ist zunächst auf ein Jahr begrenzt, kann jedoch bei fortbestehenden Risiken im Herkunftsland verlängert werden.

Die Bedeutung des vorübergehenden Schutzes

Der vorübergehende Schutz nach § 24 AufenthG spielt eine entscheidende Rolle für Geflüchtete, insbesondere für jene aus der Ukraine, aber auch für andere Migrantengruppen, die vor Konflikten fliehen. Er bietet eine sofortige Sicherheit und eröffnet Möglichkeiten zur Integration in die deutsche Gesellschaft. Inhaber dieses Schutztitels können arbeiten, an Integrations- und Sprachkursen teilnehmen sowie das Bildungssystem nutzen.

Dies erleichtert nicht nur die soziale und berufliche Eingliederung, sondern schafft auch Perspektiven für eine dauerhafte Niederlassung oder den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Somit ist § 24 AufenthG eine fundamentale Basis für den Schutz und den Neuanfang von Migranten in Deutschland.

Voraussetzungen für den Schutz nach § 24 AufenthG

Für ukrainische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die vor den Folgen des Konflikts in ihrer Heimat Zuflucht in Deutschland suchen, ist die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG eine entscheidende Option. Die Voraussetzungen für den vorübergehenden Schutz zu verstehen, ist für Antragstellende essentiell, um erfolgreich Schutz zu beantragen und zu erhalten.

Dieser Abschnitt beleuchtet die persönlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, und erörtert besondere Umstände, die im Rahmen des Antragsprozesses berücksichtigt werden. Ganz entscheidend ist die Richtlinie 2001/55/EG zum vorübergehenden Schutz, die auch in § 24 Absatz 1 AufenthG festgehalten wird. 

Persönliche Voraussetzungen für Antragsteller

Um für den Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG in Betracht gezogen zu werden, müssen Antragsteller verschiedene persönliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Staatsangehörigkeit: Sie müssen ukrainische Staatsbürger sein oder als staatenlose Person Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine vor dem Konflikt gehabt haben.

  • Flucht: Sie müssen nachweisen, dass Sie aufgrund des Konflikts in der Ukraine geflohen sind.

  • Aufenthalt in Deutschland: Sie befinden sich bereits in Deutschland oder an der Grenze zu Deutschland und beantragen Schutz.

  • Kein Ausschlussgrund: Es liegen keine Gründe vor, die nach dem deutschen Recht oder internationalen Vereinbarungen einen Ausschluss vom Schutz rechtfertigen, wie beispielsweise schwere Straftaten.

Besondere Umstände, die berücksichtigt werden

Neben den persönlichen Voraussetzungen gibt es besondere Umstände, die im Rahmen des Antrags auf vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG berücksichtigt werden können:

  • Familienstand: Die Präsenz von Familienangehörigen in Deutschland kann Einfluss auf den Antrag haben, insbesondere wenn es um den Schutz von Kindern geht.

  • Gesundheitliche Situation: Schwerwiegende gesundheitliche Probleme, die besondere medizinische Versorgung erfordern, werden berücksichtigt.

  • Vulnerabilität: Besondere Schutzbedürftigkeit, zum Beispiel bei allein reisenden Frauen, Kindern, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen.

  • Integration in Deutschland: Bisherige Integrationsbemühungen, wie Spracherwerb oder Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, können positiv bewertet werden.

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Der Antragsprozess für § 24 AufenthG

Der Antragsprozess für den vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG ist ein entscheidender Schritt für ukrainische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die in Deutschland Sicherheit suchen. Um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, genau zu verstehen, wo und wie der Antrag gestellt wird, welche Dokumente benötigt werden und mit welchen Verfahrensdauern und Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.

Wo und wie den Antrag stellen?

Der Antrag auf vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG kann bei der zuständigen Ausländerbehörde am aktuellen Aufenthaltsort in Deutschland gestellt werden. In einigen Fällen können auch Erstaufnahmeeinrichtungen oder spezielle Anlaufstellen für Flüchtlinge erste Anlaufpunkte sein:

  • Ausländerbehörde: Der Hauptansprechpartner für den Antrag. Die genaue Adresse und Öffnungszeiten finden sich auf der Webseite der jeweiligen Stadt oder des Landkreises.

  • Erstaufnahmeeinrichtungen: Für neu ankommende Flüchtlinge bieten diese Einrichtungen oft erste Informationen und Unterstützung beim Antragsprozess.

  • Online-Formulare: Einige Bundesländer bieten die Möglichkeit, den Antrag online vorzubereiten oder komplett digital einzureichen. Informationen dazu sind auf den Webseiten der jeweiligen Ausländerbehörden zu finden.

Benötigte Dokumente und Informationen

Für den Antrag werden verschiedene Dokumente und Informationen benötigt, um die Identität und die Berechtigung für den Schutz nachzuweisen:

  • Reisepass oder Identitätsnachweis: Gültiger ukrainischer Pass oder andere Identitätsdokumente.

  • Nachweis über den Wohnsitz in der Ukraine: Dokumente, die den Aufenthalt in der Ukraine vor der Flucht belegen.

  • Registrierung bei der Ausländerbehörde: Bestätigung der Registrierung, falls bereits erfolgt.

  • Nachweise über besondere Umstände: Medizinische Unterlagen, Geburtsurkunden von Kindern, etc., falls zutreffend.

Verfahrensdauer und Bearbeitungszeiten

Die Verfahrensdauer für den Antrag auf vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG kann variieren, abhängig von der aktuellen Situation und der Kapazität der Behörden:

  • Erste Bewertung: In der Regel erfolgt eine erste Bewertung des Antrags innerhalb weniger Tage.

  • Vollständige Bearbeitung: Die vollständige Bearbeitung und Entscheidung kann mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.

  • Aktuelle Informationen: Es ist ratsam, sich regelmäßig bei der Ausländerbehörde nach dem Stand des Verfahrens zu erkundigen.

Rechte und Pflichten unter § 24 AufenthG

Für ukrainische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die unter § 24 AufenthG in Deutschland Schutz erhalten, ergeben sich nicht nur bestimmte Rechte, sondern auch Pflichten. Diese Regelungen sollen einerseits die Integration erleichtern und andererseits sicherstellen, dass die Schutzsuchenden sich an die rechtlichen Vorgaben in Deutschland halten. Im Folgenden werden die Kernpunkte in Bezug auf Arbeit, Bildung, Gesundheitsversorgung und soziale Dienste sowie Wohnsitzauflagen und Reisebeschränkungen erläutert.

Zugang zu Arbeit und Bildung

Unter § 24 AufenthG erhalten Schutzsuchende bestimmte Rechte, die ihre Integration in die deutsche Gesellschaft und den Arbeitsmarkt unterstützen sollen:

  • Arbeitsmarktzugang: Schon kurz nach der Ankunft in Deutschland können Inhaber des Schutztitels nach § 24 AufenthG eine Arbeitserlaubnis erhalten. Dies erleichtert den schnellen Einstieg in den Arbeitsmarkt.

  • Bildungszugang: Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schulbildung. Erwachsene haben Zugang zu Integrationskursen und, je nach Verfügbarkeit, zu beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen.

Gesundheitsversorgung und soziale Dienste

Die Gesundheitsversorgung und der Zugang zu sozialen Diensten sind wesentliche Bestandteile des Schutzes nach § 24 AufenthG:

  • Gesundheitsversorgung: Schutzsuchende haben Anspruch auf medizinische Versorgung, einschließlich notwendiger Behandlungen und Medikamente.

  • Soziale Dienste: Beratungsangebote, psychosoziale Unterstützung und Hilfe bei der Wohnungssuche stehen zur Verfügung, um die Eingliederung in die deutsche Gesellschaft zu erleichtern.

Wohnsitzauflagen und Reisebeschränkungen

Mit dem Schutzstatus sind auch bestimmte Pflichten und Einschränkungen verbunden:

  • Wohnsitzauflagen: Schutzsuchende können verpflichtet sein, in einer bestimmten Unterkunft oder einem bestimmten Bereich zu wohnen. Änderungen des Wohnsitzes bedürfen der Genehmigung der Ausländerbehörde.

  • Reisebeschränkungen: Die Möglichkeit, Deutschland zu verlassen oder ins Heimatland zu reisen, kann eingeschränkt sein. Vor Reisen ins Ausland sollte immer die Genehmigung der Ausländerbehörde eingeholt werden, um den Schutzstatus nicht zu gefährden.

Drei junge Erwachsene in einer Diskussion bei einem Treffen. Eine junge Frau mit langen blonden Haaren und einer Jeansjacke hält einen Stift und ein Notizbuch und lächelt, während sie zuhört. Links steht eine weitere junge Frau mit zurückgebundenen blonden Haaren, die aufmerksam schaut, und rechts ist ein junger Mann im Gespräch, der gestikuliert.

Integration und Leben in Deutschland

Für ukrainische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die unter dem Schutz des § 24 AufenthG in Deutschland leben, ist die Integration ein wichtiger Schritt hin zu einem erfüllten und selbstständigen Leben. Die Integration umfasst verschiedene Bereiche, von der Sprachförderung bis hin zur Teilhabe am kulturellen Leben. In diesem Kontext spielen auch die Fiktionsbescheinigung und die Rolle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine wesentliche Rolle.

Integrationskurse und Sprachförderung

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Dazu bieten das BAMF und andere Institutionen:

  • Integrationskurse: Kombinierte Sprach- und Orientierungskurse, die auf das Leben in Deutschland vorbereiten.

  • Spezielle Sprachförderprogramme: Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, um schnell und effektiv Deutschkenntnisse zu erwerben.

Arbeitserlaubnis und Beschäftigungsmöglichkeiten

Die Möglichkeit zu arbeiten und eigenes Einkommen zu erzielen, ist entscheidend für die Integration:

  • Berufliche Anerkennung: Beratung und Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

  • Vermittlung und Qualifizierung: Programme zur beruflichen Weiterbildung und Arbeitsvermittlung.

Kulturelle Integration und gesellschaftliche Teilhabe

Teil des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland zu werden, erfordert Engagement und Unterstützung:

  • Vereine und Organisationen: Mitwirkung in Sport-, Kultur- und Freizeitvereinen.

  • Ehrenamtliche Tätigkeiten: Engagement in sozialen Projekten fördert die Vernetzung und das Verständnis für die deutsche Gesellschaft.

Fiktionsbescheinigung

Die Fiktionsbescheinigung ist ein vorübergehender Nachweis des legalen Aufenthaltsstatus, während der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis noch bearbeitet wird:

  • Überbrückung: Dient als Nachweis des legalen Aufenthalts, bis der Antrag auf Schutz nach § 24 AufenthG abschließend bearbeitet ist.

  • Rechte: Erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Arbeitsaufnahme und Teilnahme an Integrationskursen.

Rolle des Bundesamtes für Migration und Flüchtling (BAMF)

Das BAMF spielt eine zentrale Rolle bei der Integration von Schutzsuchenden:

  • Information und Beratung: Bietet umfassende Informationen über Integrationskurse, Sprachförderung und berufliche Integration.

  • Unterstützungsleistungen: Koordiniert Programme zur sozialen, kulturellen und beruflichen Integration von Flüchtlingen.

Die erfolgreiche Integration in Deutschland ist ein Prozess, der sowohl von den individuellen Bemühungen der Schutzsuchenden als auch von der Unterstützung durch staatliche und nichtstaatliche Organisationen abhängt. Durch die Inanspruchnahme der angebotenen Kurse, Programme und Dienstleistungen können ukrainische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen ihren Weg in ein neues Leben in Deutschland erfolgreich gestalten.

Das Brandenburger Tor in Berlin, angestrahlt in den ukrainischen Nationalfarben Blau und Gelb, symbolisiert Solidarität und Unterstützung für die Ukraine

Einbürgerung nach § 24 mit dem neuen Einbürgerungsgesetz

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) zielt die Bundesregierung darauf ab, den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinfachen und zu beschleunigen, um die gleichberechtigte Teilhabe für dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer zu ermöglichen. 

Für Geflüchtete aus der Ukraine die Inhaber von § 24 AufenthG sind und alle Inhaber von § 24 AufenthG, ändert sich jedoch nichts. Der § 24 AufenthG bleibt für die Einbürgerung weiter gesperrt und der Aufenthaltstitel muss gewechselt werden!!!

Überblick über das neue Einbürgerungsgesetz

Das neue Einbürgerungsgesetz verfolgt das Ziel, eine gute Einbürgerungskultur zu fördern und Integrationsanreize zu schaffen. Kernpunkte der Gesetzesreform sind:

  • Vereinfachung der Einbürgerung: Die Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung wird von acht auf fünf Jahre reduziert.

  • Anerkennung von Integrationsleistungen: Besondere Integrationsleistungen, wie ausgezeichnete Sprachkenntnisse, können zu einer weiteren Verkürzung der Aufenthaltsdauer führen.

  • Zulassung von Mehrstaatigkeit: Der bisherige Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wird aufgehoben, was die Einbürgerung ohne Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit ermöglicht.

Voraussetzungen für die Einbürgerung unter dem neuen Gesetz

Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung unter dem neuen Gesetz umfassen:

  • Rechtmäßiger Aufenthalt: Ein dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland.

  • Sprachkenntnisse: Nachweis von Deutschkenntnissen mindestens auf B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.

  • Lebensunterhalt: Nachweis, den eigenen Lebensunterhalt und den der Familie ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bestreiten zu können.

Antragsprozess und erforderliche Unterlagen

Der Antragsprozess für die Einbürgerung unter dem neuen Gesetz beinhaltet:

  • Einbürgerungsantrag: Einreichung eines formellen Antrags bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde.

  • Erforderliche Unterlagen: Vorlage von Dokumenten, die den Aufenthaltsstatus, die Identität, die Sprachkenntnisse und die wirtschaftliche Selbstständigkeit belegen.

Herausforderungen und Tipps für eine erfolgreiche Einbürgerung

Um den Einbürgerungsprozess erfolgreich zu gestalten, sollten Antragsteller:

  • Frühzeitige Vorbereitung: Sich frühzeitig über die erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen informieren.

  • Sprachkenntnisse vertiefen: Aktive Teilnahme an Sprachkursen zur Verbesserung der Deutschkenntnisse.

  • Beratungsangebote nutzen: Nutzung von Beratungsstellen, die bei der Antragstellung unterstützen können.

 

Was ändert sich für Inhaber des § 24 AufenthG?

Für Personen, die in Deutschland unter § 24 AufenthG Schutz gefunden haben, beinhaltet das neue Gesetz keinen einfacheren  Weg zur Einbürgerung. Die Einbürgerung ist für diesen Aufenthaltstitel gesperrt! Wenn der Aufenthaltstitel gewechselt wurde und Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels nach Zulassung von § 10 StAG sind, ändert sich die Situation. 

Wenn der Wechsel ins neue Aufenthaltsrecht geklappt hat gibt es als Ukrainer einen Vorteil: 

  • Anerkennung von Mehrstaatigkeit: Die Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit ist nicht mehr erforderlich, was die Entscheidung zur Einbürgerung deutlich erleichtern dürfte.

Porträt einer lächelnden Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern, die festlich gekleidet sind und glücklich in die Kamera blicken, wobei die Zwillinge Hemden im Karomuster tragen

Familiennachzug unter § 24 AufenthG

Für ukrainische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die in Deutschland unter dem Schutz des § 24 AufenthG stehen, stellt der Familiennachzug einen wichtigen Aspekt zur Wahrung der familiären Einheit und zur Unterstützung ihrer Integration dar. Das Recht auf Familiennachzug ermöglicht es, getrennte Familien wieder zusammenzuführen und gemeinsam ein neues Leben in Deutschland aufzubauen.

Voraussetzungen für den Familiennachzug

Der Familiennachzug ist abweichend von § 5 Abs.1 AufenthG zu erteilen. Daher müssen Sie keine Nachweise zur Wohnraumsicherung oder Sicherung des Lebensunterhaltes nachweisen. Um den Familiennachzug zu ermöglichen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Rechtsstatus: Der Antragstellende muss in Deutschland einen anerkannten Schutzstatus nach § 24 AufenthG besitzen.

  • Familienverhältnis: Es muss ein nachweisliches familiäres Verhältnis zum Antragstellenden bestehen. In der Regel sind dies Ehepartner, minderjährige ledige Kinder oder in Ausnahmefällen andere Familienmitglieder, bei denen eine besondere Schutzbedürftigkeit besteht.

Auf diesem Foto sehen Sie eine Tabelle zum Familiennachzug für § 24 AufenthG

Antragsverfahren für Familienangehörige

Das Antragsverfahren für den Familiennachzug umfasst mehrere Schritte:

  1. Antragsstellung: Der Antrag auf Familiennachzug muss bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland oder, falls dies nicht möglich ist, bei der Ausländerbehörde in Deutschland gestellt werden.

  2. Dokumente: Folgende Dokumente sind in der Regel erforderlich:

    • Gültige Reisepässe der Familienangehörigen

    • Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden als Nachweis der familiären Verhältnisse

  3. Visumverfahren: Nach positiver Prüfung der Anträge durch die Auslandsvertretung erhalten die Familienangehörigen ein Visum zum Familiennachzug.

  4. Einreise und Aufenthaltserlaubnis: Nach der Einreise nach Deutschland müssen die nachgezogenen Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Herausforderungen und Unterstützung

Das Verfahren für den Familiennachzug kann komplex sein und erfordert die sorgfältige Vorbereitung und Einreichung der notwendigen Dokumente. Es wird empfohlen, sich frühzeitig an Beratungsstellen zu wenden, die Unterstützung im Prozess bieten können. Zudem können Integrationskurse und weitere Angebote zur sozialen Eingliederung den Familienangehörigen den Start in Deutschland erleichtern.

Verlängerung und Beendigung des Schutzes

Während die Diskussion um den Schutz ukrainischer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen in Deutschland fortgeführt wird, ist es wichtig, die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, die ihren Aufenthalt regeln. Der § 24 AufenthG bietet einen Schutzmechanismus für Personen, die massenhaft vor Konflikten geflohen sind. Jedoch ist die Situation hinsichtlich eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG für Personen aus der Ukraine spezifisch zu betrachten.

Kriterien für die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes

Die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes nach § 24 AufenthG berücksichtigt die anhaltenden Umstände, die zur Flucht geführt haben. Hierbei ist anzumerken:

  • Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG: Für die Ukraine liegt derzeit kein allgemeines Abschiebungsverbot vor, wie es § 60 Abs. 5 AufenthG für Situationen vorsieht, in denen Personen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Dies unterstreicht die Bedeutung des § 24 AufenthG für ukrainische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, da dieser spezifisch auf die Situation von massenhaft flüchtenden Personen ausgerichtet ist und einen Rahmen für ihren Schutz bietet.

Entscheidend ist auch die Ankündigung des Bundesministeriums des Innern und der Heimat im Bundesgesetzblatt vom November 2023, dass der Schutzstatus für ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienmitglieder die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind automatisch bis zum 4. März 2025 bestimmt wurde, was eine bedeutende Verlängerung und Sicherheit für die Betroffenen darstellt.

Beendigung des Schutzes und Rückkehrmöglichkeiten

Die Beendigung des Schutzes und die damit verbundenen Rückkehrmöglichkeiten müssen im Licht der aktuellen Regelungen betrachtet werden:

  • Situation in der Ukraine: Eine Verbesserung der Sicherheits- und Lebensbedingungen in der Ukraine könnte theoretisch zur Überprüfung und eventuellen Aufhebung des Schutzstatus führen. Da jedoch kein generelles Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG besteht, ist der Schutz nach § 24 AufenthG von besonderer Relevanz.

  • Freiwillige Rückkehr: Für Personen, die freiwillig zurückkehren möchten, gibt es unterstützende Programme. Diese Entscheidung sollte jedoch wohlüberlegt und unter Berücksichtigung der aktuellen Lage in der Ukraine getroffen werden.

  • Wechsel des Aufenthaltstitels: Die Möglichkeit, zu einem anderen Aufenthaltstitel zu wechseln, bleibt eine wichtige Option für diejenigen, deren Schutzstatus endet, und bietet eine Perspektive für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland.

Fazit und Ausblick

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland bieten ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die vor dem Konflikt in ihrer Heimat fliehen mussten, wesentliche Unterstützung und Schutz. Der § 24 AufenthG stellt dabei eine zentrale Säule dar, um diesen Schutz zu gewährleisten und den Betroffenen eine Perspektive in Deutschland zu bieten.

Die Bedeutung von § 24 AufenthG für die Zukunft

Der § 24 AufenthG hat sich als ein entscheidendes Instrument erwiesen, um auf die dynamischen Herausforderungen und Bedürfnisse von flüchtenden Menschen in Krisenzeiten zu reagieren. Für die Zukunft unterstreicht dieser Paragraph die Notwendigkeit flexibler und humanitärer Ansätze im Umgang mit Flüchtlingsbewegungen:

  • Anpassungsfähigkeit: Die Erfahrungen mit dem § 24 AufenthG zeigen, wie wichtig anpassungsfähige rechtliche Rahmenbedingungen sind, um auf Krisen zeitnah reagieren zu können.

  • Integration: Die Integration von Schutzsuchenden bleibt ein zentrales Thema. Der Zugang zu Bildung, Arbeit und sozialen Diensten ist entscheidend für eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft.

  • Solidarität: Der Schutz von Flüchtlingen ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, die Solidarität und Engagement auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene erfordert

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FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zu § 24 AufenthG

Das Aufenthaltsrecht unter § 24 AufenthG wird in der Regel zuerst für ein Jahr gewährt. Eine Verlängerung ist möglich und hängt von der anhaltenden Gefährdungslage in der Ukraine ab. Anträge auf Verlängerung müssen rechtzeitig gestellt werden.

Mit § 24 AufenthG stellt man keinen Asylantrag, sondern man äußert nur ein Asylgesuch. Hierbei wird man erkennungsdienstlich behandelt, in Form einer Erstregistrierung welches vom BAMF und den Ausländerbehörden durchgeführt worden ist und nach der Registrierung bekommt man je nach Kapazität der Sozialämter (Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel – Auslastung und gerechte Verteilung um Bundesgebiet)  ein Zuweisungsbescheid und damit beantragt man einen Aufenthaltstitel §24 Aufenthaltsgesetz. 

Es gibt keine automatische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unter § 24 AufenthG. Betroffene müssen aktiv eine Verlängerung beantragen, wenn die Gründe für den ursprünglichen Schutz weiterhin bestehen. Es ist wichtig, sich frühzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis an die zuständige Ausländerbehörde zu wenden.

Nein, Personen mit einem Schutzstatus nach § 24 AufenthG können Sie keine Einbürgerung auf direktem Weg beantragen. Auch mit dem neuen Einbürgerungsgesetz wird § 24 AufenthG für die Einbürgerung gesperrt sein. Wer also mit § 24 AufenthG deutscher Staatsbürger werden will, muss seinen Aufenthaltstitel wechseln und kann erst dann den Antrag stellen. 

Ja, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge haben Anspruch auf Schutz nach § 24 AufenthG in Deutschland, der ihnen vorübergehenden Schutz gewährt, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen ihren Schutzstatus bei den zuständigen Behörden, wie der Ausländerbehörde oder einer Aufnahmeeinrichtung, beantragen. Diese Gruppe genießt besonderen Schutz und Unterstützung durch das Jugendamt, das für angemessene Unterbringung sorgt und ihre Grundbedürfnisse bis zu einer dauerhaften Lösung abdeckt. Zusätzlich erhalten sie Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung, um ihre Integration und den Aufbau eines neuen Lebens in Deutschland zu erleichtern.

Der Schutzstatus nach § 24 AufenthG erleichtert die Familienzusammenführung in Deutschland, indem er Schutzberechtigten ermöglicht, nahe Familienangehörige nachzuholen. Voraussetzungen sind der Nachweis, dass Sie im Besitz von § 24 AufenthG sind und für Sie eine entsprechende Situation vorweisen. Durch Ihren Aufenthaltstitel müssen Sie nicht für die Familienzusammenführung die Sicherung des Lebensunterhalts oder die Sicherung des Wohnraums nachweisen. Hier gilt die Regelung abweichend von § 5 AufenthG

Für ukrainische Staatsbürger, die in Deutschland Schutz suchen, liegt kein allgemeines Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG vor. Dieser Paragraph schützt Personen vor Abschiebung, wenn ihnen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Während der Schutzstatus nach § 24 AufenthG Ukrainern vorübergehenden Schutz bietet, bedeutet das Fehlen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5, dass jede Situation individuell bewertet wird und der Schutz auf anderen rechtlichen Grundlagen als einem generellen Abschiebungsverbot basiert. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung jedes Einzelfalls und die Suche nach alternativen Schutzmöglichkeiten innerhalb des deutschen Aufenthaltsrechts.

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