Der Grund: Sie beziehen Bürgergeld. Der Fall könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben.
Leben in Deutschland – aber ohne Staatsangehörigkeit
Wie das Nachrichtenmagazin Spiegel berichtet, floh das Ehepaar 2015 von Syrien nach Deutschland. Hier arbeiteten sie als Lehrerin und Ingenieur, besuchten Integrationskurse, lernten Deutsch und engagierten sich zeitweise ehrenamtlich.
Heute sind beide im Rentenalter, chronisch krank und haben eine Feststellung auf Behinderung beantragt. Sie sind dauerhaft auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Während ihre beiden Kinder, die ebenfalls in Deutschland leben, mittlerweile eingebürgert wurden, gelten die Eltern weiterhin als staatenlos.
Trotz ihres langjährigen Aufenthalts und Integration in Deutschland wurde ihr Antrag auf Einbürgerung abgelehnt – mit der Begründung, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können. Nach Angaben des Spiegel bezieht das Ehepaar derzeit rund 1.800 Euro Bürgergeld im Monat.
Bevor eine Einbürgerung beantragt wird, stellt sich für viele Interessierte die Frage nach dem Einkommen. Gibt es eine genaue Vorgabe und worauf muss man bei den Angaben genau achten? Dieser Blogartikel gibt Ihnen eine Übersicht, welche Kriterien beim Verdienst wichtig sind und warum die Höhe d...
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Einbürgerung in Deutschland möglich?
Wer den deutschen Pass erhalten will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) festgelegt sind. Dazu gehört:
- ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens fünf Jahren (in Ausnahmefällen drei),
- ein rechtmäßiger Aufenthaltstitel,
- der Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (durch Nationalpass, Geburtsurkunde etc.),
- ein gesicherter Lebensunterhalt für sich und unterhaltspflichtige Familienangehörige – ohne den Bezug von Sozialleistungen,
- das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung,
- keine schwerwiegenden Straftaten,
- Sprachkenntnisse auf dem B1-Niveau,
- sowie ein bestandener Einbürgerungstest.
Staatsangehörigkeitsreform 2024: Bürgergeld schließt Einbürgerung (fast immer) aus
Seit Juni 2024 gilt eine reformierte Fassung des Staatsangehörigkeitsrechts. Viele Neuerungen – wie kürzere Wartezeiten oder die doppelte Staatsbürgerschaft – erleichtern seither den Zugang zur Einbürgerung.
Gleichzeitig wurde eine entscheidende Hürde verschärft: Wer Bürgergeld oder andere Sozialleistungen bezieht, hat grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf den deutschen Pass.
Das war vor der Reform anders: Bis Juni 2024 hatten auch Personen Anspruch auf Einbürgerung, die ihren Lebensunterhalt (unverschuldet) nicht selbständig sichern konnten. Diese Ausnahmen galten vor allem für:
- Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen
- Pflegende Angehörige
- Alleinerziehende sowie Eltern mit kleinen Kindern, die wegen der Betreuung ihrer minderjährigen Kinder nicht oder nur in Teilzeit arbeiten konnten
- Seniorinnen und Senioren in der Altersgrundsicherung
- Studierende und Auszubildende
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sind solche Ausnahmen nur noch in besonderen Härtefällen möglich – und das liegt im Ermessen der Behörden.
Im Fall des palästinensischen Ehepaares sieht die zuständige Behörde keinen Härtefall.
NGOs unterstützen Klage: Einbürgerung darf nicht vom Einkommen abhängen
Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützen die Klage – darunter die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Handicap International und Statefree. Sie argumentieren, dass die Verweigerung der Einbürgerung gegen bestimmte Grundrechte verstoße – insbesondere gegen das Diskriminierungsverbot und die UN-Behindertenrechtskonvention.
„Die Behörden dürfen alten Menschen mit Behinderung nicht den Weg zur demokratischen Teilhabe versperren, nur weil sie finanzielle Unterstützung bekommen,“ sagt GFF-Juristin Soraia Da Costa Batista. „Der Staat kann von ihnen nichts verlangen, was sie unmöglich erfüllen können.“
Auch Sophia Eckert von Handicap International kritisiert die Regelung scharf: „Menschen mit Behinderungen, auch wenn sie altersbedingt beeinträchtigt sind, genießen den vollumfänglichen Schutz der UN-Behindertenrechtskonvention.“
Bundesrat empfiehlt Rückkehr zur alten Regelung
Auch aus Teilen der deutschen Politik kommt es immer wieder zu Kritik an der Regelung. So empfahl der Bundesrat erst vor wenigen Wochen, zur alten Regelung zurückzukehren. Demnach sollen sogenannte „vulnerable Gruppen“ auch dann eingebürgert werden können, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht vollständig selbst sichern können.
Einen ähnlichen Vorschlag brachte auch die Fraktion Die Linke in den Bundestag ein. Der Vorstoß wurde am 27. Juni 2025 debattiert und befindet sich nun zu weiteren Beratungen im Innenausschuss. Offiziell ist eine Rückkehr zur alten Regelung jedoch nicht vorgesehen.
Fazit: Bedeutung über den Einzelfall hinaus
Ob das Ehepaar mit seiner Klage Erfolg haben wird, ist offen. Klar ist aber: Der Fall hat weitreichende Bedeutung. Er wirft die Frage auf, ob das Recht auf Einbürgerung an Kriterien geknüpft werden darf, die bestimmte Bevölkerungsgruppen – wie alte, kranke oder behinderte Menschen – nicht erfüllen können.
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Cottbus könnte somit zum Präzedenzfall werden – für viele Menschen, die in Deutschland leben, integriert sind, aber wegen ihrer Lebensumstände dauerhaft vom deutschen Pass ausgeschlossen bleiben.
