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Das Bild zeigt symbolhaft Asyllsuchende aus Syrien. Nur noch 5 Prozent der Asylanträge aus Syrien wird anerkannt. Was steckt hinter den aktuellen Zahlen? Und wer hat weiterhin eine Chance auf Asyl?

Schutzstatus für Syrer: BAMF weitet Widerrufsverfahren weiter aus – Wer ist betroffen?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entzieht syrischen Staatsangehörigen inzwischen deutlich häufiger den Schutzstatus als noch in den vergangenen Jahren. Neue Zahlen zeigen: Im ersten Halbjahr 2026 endete fast jedes vierte Verfahren mit einem Widerruf oder einer Rücknahme des Schutzes. Seit Mitte Juni 2026 weitet das BAMF die Prüfungen außerdem auf weitere Personengruppen aus. Warum steigt die Zahl der Widerrufe und was bedeutet das für Betroffene?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin

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Schutzstatus: Zahl der Widerrufe steigt deutlich

Im ersten Halbjahr 2026 entschied das BAMF über insgesamt 8.320 Widerrufsprüfverfahren von syrischen Staatsangehörigen. In 23,2 Prozent der Fälle wurde der Schutzstatus widerrufen oder zurückgenommen.

Damit ist der Anteil im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2025 endeten nur 3,7 Prozent der Verfahren in einem Widerruf oder einer Rücknahme. Im Jahr 2024 waren es 3,1 Prozent. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Besonders häufig wurden im ersten Halbjahr 2026 die Flüchtlingseigenschaft und der subsidiäre Schutz aberkannt. In 9,1 Prozent aller geprüften Fälle wurde die Flüchtlingseigenschaft widerrufen. Beim subsidiären Schutz waren es 10,9 Prozent. In weiteren 3,2 Prozent der Fälle ging es um ein nationales Abschiebungsverbot.

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Neu seit Juni: BAMF prüft weitere Personengruppen

Der starke Anstieg der Prüfverfahren hängt mit den politischen Entwicklungen in Syrien in den vergangenen Jahren zusammen. Nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 hatte das BAMF Entscheidungen über Asylanträge aus Syrien zunächst weitgehend ausgesetzt.

Ende 2025 nahm die Behörde die Bearbeitung schrittweise wieder auf. Zunächst standen dabei vor allem Straftäter, Gefährder und alleinreisende Männer im Mittelpunkt.

Seit Mitte Juni 2026 weitet das BAMF die Überprüfung des Schutzstatus auf weitere Gruppen aus. Dazu gehören unter anderem Personen, deren Asylverfahren bereits länger als 21 Monate andauern.

Außerdem betrifft die neue Praxis Personen, die nach Einschätzung des BAMF nicht besonders schutzbedürftig sind, etwa weil sie ihren Lebensunterhalt in Syrien selbst sichern könnten oder ein starkes familiäres oder soziales Netzwerk in Syrien vorhanden ist.

Hintergrund: Wann kann der Schutzstatus widerrufen werden?

Bei einem Widerrufsprüfverfahren überprüft das BAMF, ob eine Person weiterhin Anspruch auf Schutz in Deutschland hat. Die gesetzlichen Regeln dafür finden sich in § 73b des Asylgesetzes (AsylG).

Eine Überprüfung des Schutzstatus kann zum Beispiel erfolgen, wenn sich die Verhältnisse im Herkunftsland deutlich und dauerhaft verändert haben. Auch schwere Straftaten oder eine freiwillige Reise ins Herkunftsland können dazu führen, dass das BAMF den Schutzstatus überprüft und ggf. aberkennt.

Bei syrischen Staatsangehörigen wird die Überprüfung mit der veränderten Lage nach dem Sturz des Assad-Regimes begründet. Seit dem Machtwechsel sind Hunderttausende syrische Geflüchtete in das Land zurückgekehrt, vor allem aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien.

Auch neue Asylanträge werden häufiger abgelehnt

Aber nicht nur bei bereits anerkannten Schutzberechtigten hat sich die Praxis verändert. Auch bei neuen Asylanträgen fällt die Entscheidung immer häufiger negativ aus.

Nach Angaben der Bundesregierung lag die Ablehnungsquote im ersten Halbjahr 2026 bei 68,6 Prozent. Gleichzeitig ist die Zahl neuer Asylanträge aus Syrien deutlich gesunken. Im ersten Halbjahr 2026 wurden demnach knapp 5.000 Erstanträge registriert.

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Kritik an den steigenden Widerrufszahlen

Die Linksfraktion im Bundestag und die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisieren die Ausweitung der Widerrufsverfahren. Sie argumentieren, dass die Lage in Syrien weiterhin instabil sei und bestimmte Bevölkerungsgruppen weiterhin bedroht oder verfolgt würden.

Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, fordert deshalb zusätzliche Bleiberechtsmöglichkeiten für Menschen aus Syrien, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben.

Auch der UN-Flüchtlingskommissar Barham Salih warnt davor, Syrien durch zu viele Rückkehrer in kurzer Zeit zu überfordern. Neben mehreren Millionen Menschen, die weiterhin außerhalb Syriens leben, gibt es auch innerhalb des Landes Millionen Vertriebene.

Was Syrer:innen im Widerrufsverfahren beachten sollten

  1. Schreiben vom BAMF ernst nehmen und Fristen beachten
    Wer ein Schreiben zum Widerrufsprüfverfahren erhält, sollte dieses sorgfältig lesen und alle genannten Fristen einhalten. Versäumte Fristen können sich negativ auf das Verfahren auswirken.
  2. Nachweise zu Integration, Sprache, Arbeit und Ausbildung sammeln
    Sammeln Sie Unterlagen, die Ihre Integration in Deutschland beweisen (Sprachzertifikate, Arbeitsverträge, Ausbildungs- oder Studiennachweise, Schulbescheinigungen der Kinder). Auch ehrenamtliches Engagement kann hilfreich sein.
  3. Nachweise zum persönlichen Schutzbedarf sammeln
    Ebenso wichtig sind Unterlagen, die einen weiterhin bestehenden Schutzbedarf belegen (ärztliche Atteste, Nachweise über politisches Engagement oder Dokumente zur individuellen Bedrohung in Syrien)
  4. Individuelle Schutzgründe darlegen
    Auch wenn sich die allgemeine Lage in Syrien verändert hat, kann im Einzelfall weiterhin ein Schutzbedarf bestehen. Zum Beispiel bei politischer Verfolgung, Zugehörigkeit zu einer Minderheit oder aus gesundheitlichen Gründen. Diese Umstände sollten Sie möglichst konkret und nachvollziehbar nachweisen.
  5. Reisen nach Syrien vermeiden
    Freiwillige Reisen ins Herkunftsland können als Hinweis darauf gewertet werden, dass kein Schutzbedarf mehr besteht. Deshalb empfiehlt es sich, vor einer Reise zu prüfen, ob diese unbedingt notwendig ist und ggf. rechtliche Beratung einzuholen.
  6. Rechtliche Beratung nutzen
    Widerrufsverfahren sind komplex. Eine qualifizierte Beratung durch Fachanwält:innen oder erfahrene Beratungsstellen kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und die eigenen Rechte zu kennen.
    Sollte das BAMF tatsächlich einen Widerruf aussprechen, besteht die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Klagen gegen Widerrufsbescheide sind möglich, müssen aber innerhalb einer kurzen Fristen erhoben werden.
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Anna Faustmann
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Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...