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Veröffentlicht:

11. August 2023

Aktualisiert:

27. Juli 2026

B1 für die Einbürgerung: Diese Nachweise werden anerkannt

Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. In der Praxis bedeutet das: Sie brauchen ein B1-Zertifikat für die Einbürgerung oder einen anderen Nachweis über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau. Aber welches B1-Zertifikat wird für die Einbürgerung anerkannt? Wie kann man sich auf die B1-Prüfung für die Einbürgerung vorbereiten? Und was passiert, wenn Sie die B1-Prüfung nicht bestehen? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Nachweise anerkannt werden und wann eine Einbürgerung auch ohne B1-Zertifikat möglich ist.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Einbürgerung müssen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen.
  • Das B1-Zertifikat für die Einbürgerung sollte von einer anerkannten Sprachschule oder einem anerkannten Prüfungsanbieter stammen.
  • Auch andere Nachweise für die B1-Deutschkenntnisse können anerkannt werden, zum Beispiel ein deutscher Schulabschluss, eine deutsche Ausbildung oder ein deutschsprachiges Studium.
  • Eine Einbürgerung ohne B1-Zertifikat ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel bei Krankheit, Behinderung, aus altersbedingten Gründen oder für bestimmte ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter.

Warum braucht man B1 für die Einbürgerung?

Wenn Sie die Einbürgerung in Deutschland beantragen wollen, müssen Sie nachweisen, dass Sie “über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache” verfügen. So steht es im Staatsangehörigkeitsgesetz nach § 10 StAG. In der Praxis verlangt die Behörde Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1.

Das Sprachniveau B1 zeigt, dass Sie wichtige Situationen im Alltag auf Deutsch bewältigen können. Sie müssen nicht perfekt Deutsch sprechen können. Sie sollten aber einfache Gespräche führen, wichtige Informationen verstehen und eigene Anliegen erklären können. Das ist wichtig, wenn Sie zum Beispiel einen Termin bei der Behörde haben, mit Ihrem Arbeitgeber oder Kollegen sprechen, Fragen in der Schule Ihres Kindes klären oder einen Arzttermin wahrnehmen.

Mit dem B1-Zertifikat für die Einbürgerung prüft die Behörde also, ob Ihre Deutschkenntnisse für ein Leben in Deutschland ausreichen. Gleichzeitig können Sie zeigen, dass Sie sich sprachlich in Deutschland integriert haben.

Welche Sprachlevel gibt es – und warum ist B1 wichtig?

Im Aufenthaltsrecht richten sich die Sprachlevel nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Der GER unterscheidet zwischen sechs Stufen: A1, A2, B1, B2, C1 und C2. Für die Einbürgerung brauchen Sie mindestens Deutschkenntnisse auf B1-Niveau. Niedrigere Sprachlevel reichen für den deutschen Pass nicht aus.

A1 und A2 bedeuten, dass Sie einfache Worte, Sätze und Alltagssituationen auf Deutsch verstehen können. Sie können sich zum Beispiel vorstellen, einfache Fragen beantworten oder kurze Gespräche führen. Für die Einbürgerung reicht das in der Regel aber noch nicht.

Auf dem B1-Level verstehen Sie die wichtigsten Punkte einer Unterhaltung, wenn klar gesprochen wird und es um vertraute Themen geht. Dazu gehören zum Beispiel Arbeit, Schule, Freizeit oder Alltag. Sie können viele Alltagssituationen bewältigen und zusammenhängend über Themen sprechen, die Sie betreffen oder interessieren.

Die höheren Sprachlevel B2, C1 und C2 zeigen, dass eine Person Deutsch bereits sicher bis sehr sicher verwenden kann. Auf diesen Niveaus können Sie auch schwierigere Texte verstehen, längere Gespräche führen und sich klar ausdrücken. Je höher das Sprachlevel ist, desto besser können Sie Deutsch auch im Beruf, im Studium oder in komplexen Alltagssituationen nutzen.

B1-Zertifikat und Einbürgerungstest: Was ist der Unterschied?

Manche Einbürgerungswillige verwechseln das B1-Zertifikat mit dem Einbürgerungstest. Beide Nachweise sind aber unterschiedlich. Das B1-Zertifikat weist Ihre Deutschkenntnisse nach. Der Einbürgerungstest prüft dagegen, ob Sie Kenntnisse über die Gesellschaft, Geschichte, Rechtsordnung und Lebensverhältnisse in Deutschland haben.

Für die Einbürgerung sind beide Nachweise wichtig: Das B1-Zertifikat für die deutsche Sprache und der Einbürgerungstest für das Wissen über Deutschland.

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Welches B1-Zertifikat wird für die Einbürgerung anerkannt?

Wichtig: Nicht jedes B1-Zertifikat wird für die Einbürgerung anerkannt. Das Sprachzertifikat muss von einer anerkannten Sprachschule oder einem anerkannten Prüfungsanbieter stammen.

Für die Einbürgerung werden B1-Zertifikate von folgenden Anbietern anerkannt:

  • Goethe-Institut e.V.
  • telc gGmbH
  • Kultusministerkonferenz
  • Österreichisches Sprachdiplom
  • Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)
  • ECL (European Consortium for The Certificate of Attainment in Modern Languages)
  • G.A.S.T. e.V. (Gesellschaft für akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e.V.)

Eine vollständige Liste aller anerkannten Anbieter finden Sie hier.

Wichtig auch: Eine einfache Teilnahmebescheinigung aus einem Sprachkurs reicht für die Einbürgerung nicht aus. Sie zeigt nur, dass Sie an einem Kurs teilgenommen haben. Sie beweist aber nicht, dass Sie Deutsch tatsächlich auf dem Niveau B1 beherrschen.

Stattdessen brauchen Sie ein Zertifikat über eine bestandene Sprachprüfung. Aus dem Zertifikat sollte klar hervorgehen, dass Sie die Prüfung erfolgreich auf dem B1-Niveau abgeschlossen haben.

Unser Tipp: Machen Sie Ihr B1-Zertifikat für die Einbürgerung am besten ausschließlich bei einem anerkannten Anbieter oder Prüfungszentrum. So können Sie sicher sein, dass die Einbürgerungsbehörde den Nachweis akzeptiert. Außerdem schützen Sie sich davor, ein ungültiges oder sogar gefälschtes Sprachzertifikat zu erhalten.

B1-Zertifikat für die Einbürgerung: So bereiten Sie sich vor

Eine gute Vorbereitung ist wichtig, wenn Sie das B1-Zertifikat für die Einbürgerung machen möchten. In der Prüfung geht es nicht nur darum, einzelne Wörter oder Grammatikregeln zu kennen. Sie müssen zeigen, dass Sie Deutsch im Alltag verstehen und sprechen können.

Deshalb sollten Sie frühzeitig prüfen, wie gut Ihre Deutschkenntnisse bereits sind. Wenn Sie einfache Gespräche führen, Briefe verstehen und kurze Texte lesen und schreiben können, reicht eine gezielte Prüfungsvorbereitung. Wenn Sie noch größere Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, kann ein Sprachkurs sinnvoll sein.

Muss man einen Sprachkurs besuchen, um die B1-Prüfung zu machen?

Nein – Sie müssen keinen Sprachkurs besuchen, um sich zu einer B1-Prüfung anzumelden. Wenn Sie bereits genug Deutsch können, können Sie die Prüfung auch ohne vorherigen Kurs ablegen.

Trotzdem kann ein Sprachkurs hilfreich sein. Dort lernen Sie nicht nur die Sprache, sondern auch den Ablauf der Prüfung kennen. Sie üben zum Beispiel, wie die mündliche Prüfung abläuft oder wie Sie Aufgaben zum Lesen und Hören richtig bearbeiten.

Besonders sinnvoll kann ein Vorbereitungskurs sein, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Deutschkenntnisse schon für B1 ausreichen. Lehrkräfte können besser einschätzen, wo Sie noch üben müssen.

Wo kann man B1-Kurse belegen?

B1-Kurse gibt es zum Beispiel bei Volkshochschulen, Sprachschulen, Integrationskursträgern oder anerkannten Prüfungszentren an Ihrem Wohnort. Auch viele Anbieter von Goethe-, telc- oder ÖSD bieten Vorbereitungskurse an.

Wenn Sie einen Integrationskurs besuchen, endet der Sprachkurs mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ). Dieser Test kann Ihnen das Niveau B1 für die Einbürgerung ebenfalls bescheinigen.

Wie läuft die B1-Prüfung für die Einbürgerung ab?

Die B1-Prüfung für die Einbürgerung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil werden Lesen, Hören und Schreiben auf Deutsch geprüft. Im mündlichen Teil geht es darum, ob Sie sich auf Deutsch verständigen und einfache Gespräche führen können. Insgesamt dauert die Prüfung meist 2,5 bis 3 Stunden.

B1-Sprachtest für Einbürgerung: Was wird geprüft?

Beim B1-Sprachtest für die Einbürgerung werden verschiedene Sprachbereiche geprüft:

  • Beim Lesen müssen Sie zeigen, dass Sie wichtige Informationen aus Texten verstehen. Das können zum Beispiel Briefe, E-Mails, Anzeigen oder kurze Mitteilungen sein.
  • Beim Hören geht es darum, gesprochene Informationen zu verstehen. Das können zum Beispiel Durchsagen, Gespräche oder kurze Nachrichten sein.
  • Im Bereich Schreiben müssen Sie meistens einen einfachen Text verfassen, zum Beispiel einen Brief oder eine E-Mail.

Im mündlichen Teil müssen Sie auf Deutsch sprechen. Dabei geht es nicht darum, perfekt zu sprechen. Wichtig ist, dass Sie sich verständlich ausdrücken können. Sie sollten einfache Fragen beantworten, über Alltagsthemen sprechen und Ihre Meinung oder ein Anliegen erklären können.

Um die Prüfung auf B1-Niveau zu bestehen, müssen Sie sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Teil ausreichend viele Punkte erreichen. Häufig liegt die Bestehensgrenze bei mindestens 60 Prozent. Die genauen Regeln können je nach Prüfung und Anbieter aber leicht unterschiedlich sein.

Was kostet die B1-Prüfung für die Einbürgerung?

Die Kosten für ein B1-Zertifikat können je nach Anbieter und Prüfungsort unterschiedlich sein. Deshalb sollten Sie sich immer direkt bei der jeweiligen Prüfungsstelle informieren.

Für eine B1-Sprachprüfung bei Anbietern wie Goethe oder telc fallen je nach Anbieter und Prüfungszentrum Gebühren zwischen etwa 130 Euro und 260 Euro an. Auch Teilprüfungen oder einzelne Module, zum Beispiel nur der mündliche oder nur der schriftliche Teil, sind kostenpflichtig. Je nach Anbieter können dafür Gebühren von etwa 105 Euro bis 190 Euro anfallen.

Wenn Sie den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) im Rahmen eines Integrationskurses ablegen, gelten andere Regeln. Die Abschlussprüfung ist für Teilnehmer mit einer Kostenbefreiung einmal kostenlos.

Prüfen Sie vor der Anmeldung genau, welche Kosten auf Sie zukommen. Fragen Sie auch nach, ob Sie einzelne Prüfungsteile wiederholen können und welche Gebühren dafür anfallen.

Was passiert, wenn man die B1-Prüfung nicht besteht?

Wenn Sie die B1-Prüfung für die Einbürgerung nicht bestehen, bedeutet das nicht, dass eine Einbürgerung für immer ausgeschlossen ist. Sie können die Prüfung wiederholen. In der Regel müssen Sie die Prüfungsgebühr dann aber noch einmal zahlen.

Wenn Sie bereits einmal durchgefallen sind, ist es sinnvoll, sich vor der nächsten Prüfung gezielt vorzubereiten. Außerdem sollten Sie prüfen, ob in Ihrem Fall vielleicht ein anderer Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse möglich ist oder ob eine Ausnahme von der B1-Pflicht in Betracht kommt.

Einbürgerung ohne B1-Zertifikat: Diese Nachweise werden anerkannt

Für die Einbürgerung müssen Sie nachweisen, dass Sie Deutschkenntnisse auf B1-Niveau haben. Dafür brauchen Sie aber nicht zwingend ein B1-Zertifikat. Auch andere Nachweise werden von der Einbürgerungsbehörde anerkannt.

Anerkannt werden zum Beispiel ein deutscher Schulabschluss oder ein deutscher Ausbildungsabschluss. Auch ein deutscher Hochschulabschluss kann als Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse dienen, wenn die Vorlesungen auf Deutsch stattgefunden haben.

Bei Schulzeugnissen gibt es eine wichtige Unterscheidung: Ein deutscher Schulabschluss kann als Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse anerkannt werden. Wenn Sie keinen Schulabschluss haben, kann es ausreichen, wenn Sie vier Jahre lang eine deutschsprachige Schule besucht haben. In diesem Fall müssen Sie mindestens vier Jahre hintereinander in die nächste Klassenstufe versetzt worden sein und im Fach Deutsch mindestens die Note “ausreichend” (Note 4) erreicht haben.

Kinder unter 16 Jahren brauchen ebenfalls kein eigenes B1-Sprachzertifikat für die Einbürgerung. Bei ihnen kommt es darauf an, ob sie sich altersgemäß auf Deutsch verständigen können. Das kann zum Beispiel durch Schulzeugnisse belegt werden.

Das bedeutet: Wer einen deutschen Schulabschluss, eine deutsche Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium in deutscher Sprache hat, braucht kein zusätzliches B1-Zertifikat für die Einbürgerung. Die jeweiligen Zeugnisse dienen als Nachweis, dass Sie ausreichende Sprachkenntnisse haben.

Ausnahmen: Wann ist die Einbürgerung auch ohne B1 möglich?

In bestimmten Fällen ist die Einbürgerung auch ohne nachgewiesene B1-Kenntnisse möglich. Das geht aber nur, wenn besondere Gründe vorliegen, warum Sie die Deutschkenntnisse nicht erwerben oder nicht nachweisen können. Die Einbürgerungsbehörde prüft dies immer im Einzelfall. Wichtig ist auch, dass Sie die Gründe genau belegen können.

Welche Ausnahmen gibt es?

Ausnahme wegen Krankheit oder Behinderung

Eine Ausnahme kann in Betracht kommen, wenn Sie die B1-Prüfung wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht ablegen können. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Erkrankung das Lernen der deutschen Sprache oder das Ablegen der Prüfung erheblich erschwert oder unmöglich macht.

In solchen Fällen kann die Behörde auf den Nachweis von B1-Kenntnissen verzichten.

Dafür müssen Sie aber genau belegen, warum Ihre Krankheit oder Behinderung Sie daran hindert, Deutsch auf B1-Niveau zu lernen oder die Prüfung abzulegen. Möglich sind zum Beispiel ärztliche Atteste, fachärztliche Gutachten oder andere medizinische Unterlagen.

Ausnahme wegen Alter

Auch das Alter kann eine Rolle spielen. Wenn eine Person die Deutschkenntnisse altersbedingt nicht mehr erwerben oder nachweisen kann, kann die Behörde eine Ausnahme prüfen. Das betrifft vor allem ältere Menschen (ab dem 65. Lebensjahr), denen das Lernen oder das Ablegen einer Sprachprüfung aus Altersgründen nicht mehr zugemutet werden kann.

Auch hier gilt: Das Alter allein reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob die Person die Anforderungen aufgrund des Alters nicht mehr erfüllen kann. Auch das muss mit ärztlichen Attesten und Gutachten nachgewiesen werden.

Ausnahmen für ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeiter

Eine wichtige Ausnahme gilt für Menschen aus der sogenannten Gastarbeiter- und Vertragsarbeitergeneration. Dazu gehören Personen, die im Rahmen der früheren Anwerbeabkommen bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Auch ehemalige Vertragsarbeiter, die bis zum 13. Juni 1990 in die DDR eingereist sind, können unter diese Ausnahme fallen.

Für diese Personen wird in der Regel kein B1-Sprachtest für die Einbürgerung verlangt. Es reicht aus, wenn sie sich im Alltag mündlich auf Deutsch verständigen können.

Diese Erleichterung gilt auch für Ehegatten, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang nach Deutschland nachgezogen sind. Auch dann kann es ausreichen, dass eine mündliche Verständigung im Alltag möglich ist.

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Einbürgerung ohne B1-Zertifikat beantragen

Sie können den Antrag auf Einbürgerung stellen, auch wenn das B1-Sprachzertifikat noch fehlt. Das Zertifikat können Sie dann später nachreichen.

Die Behörde kann über Ihren Antrag aber erst entscheiden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Deshalb führt ein fehlendes B1-Zertifikat regelmäßig zu Verzögerungen im Einbürgerungsverfahren.

Wenn Ihnen das B1-Zertifikat für die Einbürgerung noch fehlt, sollten Sie frühzeitig planen. Oft gibt es Wartezeiten für Sprachkurse und Prüfungstermine. Auch die Auswertung der Prüfung kann einige Zeit dauern. Deshalb ist es sinnvoll, sich rechtzeitig zu informieren und nicht erst kurz vor dem Einbürgerungsantrag nach einem Termin zu suchen.

Außerdem sollten Sie klären, wo Sie die B1-Prüfung ablegen können und welche Unterlagen Sie für die Anmeldung brauchen. Je nach Anbieter kann es unterschiedliche Termine, Kosten und Anmeldefristen geben.

FAQ: Alle Fragen und Antworten zum B1-Zertifikat für die Einbürgerung

Brauche ich B1 für die Einbürgerung?

Ja, in der Regel müssen Sie für die Einbürgerung Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen. Damit zeigen Sie, dass Sie sich im Alltag, bei Behörden und in wichtigen Lebenssituationen auf Deutsch verständigen können. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel bei Krankheit, Behinderung oder aus altersbedingten Gründen.

Für die Einbürgerungen werden B1-Zertifikate von verschiedenen Anbietern anerkannt. Zu den Anbietern gehören Goethe, telc, die Kultusministerkonferenz und G.A.S.T e.V. Eine Liste aller anerkannten Anbieter finden Sie hier.

Ja – das Zertifikat aus dem Integrationskurs wird für die Einbürgerung anerkannt. Voraussetzung ist, dass Sie im Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) das Niveau B1 erreicht haben.

Wenn Sie einen deutschen Schulabschluss, einen deutschen Ausbildungsabschluss oder einen deutschen Hochschulabschluss vorweisen können, brauchen Sie kein separates B1-Zertifikat. Das Schul- oder Ausbildungszeugnis bzw. das Zeugnis der Hochschule weisen nach, dass Sie über Deutschkenntnisse auf dem B1-Level verfügen.

Nein – eine reine Teilnahmebescheinigung reicht nicht aus. Sie zeigt nur, dass Sie an einem Sprachkurs teilgenommen haben, aber nicht, dass Sie den Sprachkurs erfolgreich abgeschlossen haben.

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Anna Faustmann
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