Wie bekommt man den deutschen Pass?
Den deutschen Pass können Sie auf verschiedenen Wegen erhalten. Welcher Weg für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wichtig ist zum Beispiel, wie lange Sie schon in Deutschland leben, welchen Aufenthaltstitel Sie besitzen, ob Sie mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder ob es um die deutsche Staatsangehörigkeit eines Kindes geht.
Für die meisten Erwachsenen ist die Einbürgerung nach § 10 StAG der wichtigste Weg. Die sogenannte Anspruchseinbürgerung ist möglich, wenn Sie seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Daneben gibt es weitere Möglichkeiten, den deutschen Pass zu erhalten:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger können unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eingebürgert werden.
- Kinder können den deutschen Pass durch Geburt erhalten, wenn ein Elternteil deutsch ist oder wenn die ausländischen Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Außerdem besteht die Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung, bei der die Behörde den Einzelfall genauer prüft.
Welche Voraussetzungen Sie für den deutschen Pass erfüllen müssen, hängt vom gewählten Weg ab. In den folgenden Abschnitten zeigen wir Ihnen die wichtigsten Möglichkeiten, um den deutschen Pass zu erhalten und erklären, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen.
Deutschen Pass beantragen: Voraussetzungen nach 5 Jahren
Der wichtigste Weg zum deutschen Pass führt für die meisten Antragsteller über die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG. Das bedeutet: Wenn Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Einbürgerung. Die Behörde entscheidet dann nicht nach Ermessen, sondern prüft, ob alle Bedingungen für den deutschen Pass erfüllt sind.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um den deutschen Pass nach § 10 StAG zu beantragen:
- mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- ein Aufenthaltstitel, der für die Einbürgerung freigegeben ist
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- langfristig und selbstständig gesicherter Lebensunterhalt
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (Alternativ: deutscher Schul- oder Ausbildungsabschluss)
- erfolgreich abgeschlossener Einbürgerungstest (Alternativ: deutscher Schul- oder Ausbildungsabschluss)
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- keine erheblichen Straftaten und keine anderen gesetzlichen Ausschlussgründe
Wenn einer dieser Punkte fehlt, kann die Einbürgerung schwieriger werden oder der Antrag wird abgelehnt. Deshalb ist es sinnvoll, die Voraussetzungen für den deutschen Pass vor dem Antrag genau zu prüfen.
Deutscher Pass durch Heirat: Voraussetzungen für Ehegatten
Die Ehe mit einem/r deutschen Staatsbürger/in führt nicht automatisch zur deutschen Staatsangehörigkeit. Sie kann den Weg zum deutschen Pass aber erleichtern. Die Voraussetzungen dafür sind in § 9 StAG geregelt.
Grundsätzlich können Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erleichtert eingebürgert werden, wenn sie seit mindestens 3 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland leben. Zusätzlich muss die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit dem deutschen Staatsbürger seit mindestens 2 Jahren bestehen.
Wichtig ist außerdem, dass die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft tatsächlich besteht. Die Ehe darf also nicht nur auf dem Papier existieren. Die Behörde kann prüfen, ob die eheliche Lebensgemeinschaft auch tatsächlich geführt wird.
Trotz erleichterter Einbürgerung müssen auch Ehegatten deutscher Staatsangehöriger alle Voraussetzungen für den deutschen Pass erfüllen. Dazu gehören:
- eine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem/einer deutschen Staatsangehörige/n
- die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht seit mindestens 2 Jahren
- mindestens 3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
ein Aufenthaltstitel, der für die Einbürgerung freigegeben ist (in der Regel § 28 AufenthG) - geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (Alternativ: deutscher Schul- oder Ausbildungsabschluss)
- erfolgreich abgeschlossener Einbürgerungstest (Alternativ: deutscher Schul- oder Ausbildungsabschluss)
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- keine erheblichen Straftaten und keine anderen gesetzlichen Ausschlussgründe
Deutscher Pass durch Geburt: Voraussetzungen für Kinder
Kinder können den deutschen Pass durch Geburt nach § 4 StAG erhalten. Dabei gibt es zwei wichtige Fälle: Entweder besitzt mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit oder das Kind wird in Deutschland geboren und mindestens ein ausländischer Elternteil erfüllt bestimmte Voraussetzungen.
Wenn die Mutter oder der Vater des Kindes deutsche/r Staatsangehörige/r ist, erhält das Kind automatisch ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung.
Aber auch Kinder ausländischer Eltern können den deutschen Pass durch Geburt erhalten. Dafür muss das Kind in Deutschland geboren werden. Zusätzlich muss mindestens ein Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z.B. Niederlassungserlaubnis) besitzen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Geburtenregister eingetragen.
Voraussetzungen für den deutsche Pass durch Geburt:
Fall 1: Mindestens ein Elternteil ist deutsch
- Mutter oder Vater besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
- Wichtig bei unverheirateten Vätern: Ist nur der Vater deutscher Staatsbürger, muss die Vaterschaft rechtswirksam anerkannt oder festgestellt sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet
Fall 2: Beide Eltern sind ausländische Staatsangehörige
- das Kind wird in Deutschland geboren
- mindestens ein Elternteil lebt seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland und besitzt einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis)
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Kind den deutschen Pass durch Geburt erhalten.
Deutscher Pass durch Ermessen: Voraussetzungen im Ausnahmefall
Neben der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG gibt es auch die Möglichkeit der Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG. Dieser Weg kann relevant sein, wenn kein Anspruch auf Einbürgerung besteht, aber besondere Umstände vorliegen oder ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht.
Bei der Ermessenseinbürgerung hat die Behörde einen Entscheidungsspielraum. Sie prüft also nicht nur einzelne Voraussetzungen, sondern bewertet den gesamten Einzelfall. Dabei können zum Beispiel die persönliche Lebenssituation, die Dauer des Aufenthalts, die Integration in Deutschland und besondere Gründe für die Einbürgerung eine Rolle spielen.
Voraussetzungen für den deutschen Pass durch Ermessenseinbürgerung:
- ein längerer rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- eigene Wohnung oder eine andere feste Unterkunft
- langfristig und selbstständig gesicherter Lebensunterhalt
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (Alternativ: deutscher Schul- oder Ausbildungsabschluss)
- erfolgreich abgeschlossener Einbürgerungstest (Alternativ: deutscher Schul- oder Ausbildungsabschluss)
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- keine erheblichen Straftaten und keine anderen gesetzlichen Ausschlussgründe
- besondere Umstände oder ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung
Wichtig: Die Ermessenseinbürgerung ist eine Ausnahme, die nur vergleichsweise selten gemacht wird. Für die meisten Antragsteller bleibt die Anspruchseinbürgerung nach 5 Jahren der einfachste Weg zum deutschen Pass.
Antrag auf deutschen Pass stellen: So ist der Ablauf
Wenn Sie die Voraussetzungen für den deutschen Pass erfüllen, ist der nächste wichtige Schritt die richtige Antragstellung. Eine gute Vorbereitung erleichtert den gesamten Ablauf: von der Zusammenstellung der Dokumente über die Terminvereinbarung bei der Behörde bis zur Entscheidung über Ihren Antrag.
Wichtig: In der Regel stellen Sie den Antrag auf den deutschen Pass bei Ihrer lokalen Ausländerbehörde oder Einbürgerungsbehörde. In der Regel ist es dieselbe Behörde, die auch für Ihren Aufenthaltstitel zuständig ist.
In der folgenden Grafik haben wir den kompletten Einbürgerungsprozess für Sie übersichtlich zusammengefasst.
Deutscher Pass: Voraussetzungen vor dem Antrag richtig prüfen
Bevor Sie den deutschen Pass beantragen, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Ein Antrag ist in der Regel nur erfolgreich, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind und alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen. Fehlen wichtige Nachweise, kann sich das Verfahren deutlich verzögern.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen für den deutschen Pass erfüllen, können Sie unseren kostenlosen Test machen. Er führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bedingungen und zeigt Ihnen, ob Sie den deutschen Pass bereits beantragen können.
Wann bekommt man den deutschen Pass nicht?
Nicht jeder Antrag führt zum deutschen Pass. Die Behörde prüft bei jedem Antrag genau, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für den deutschen Pass erfüllt sind. Wenn wichtige Bedingungen fehlen, kann der Antrag abgelehnt werden oder die Behörde fordert weitere Unterlagen an.
Häufige Gründe, die gegen den Erhalt des deutschen Passes sprechen:
- Sie besitzen noch nicht die notwendige Aufenthaltszeit für die Einbürgerung.
- Ihre Identität ist nicht geklärt.
- Ihr Aufenthaltstitel ist nicht für den deutschen Pass freigegeben.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern.
- Sie erhalten keine positive Zukunftsprognose zur Sicherung des Lebensunterhalts.
- Sie können die notwendigen Deutschkenntnisse nicht nachweisen.
- Sie überschreiten bei Straftaten die Bagatellgrenze.
Auch unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen können das Verfahren erschweren. Wenn Angaben im Antrag nicht zu den eingereichten Dokumenten passen oder wichtige Nachweise fehlen, kann sich die Bearbeitung verzögern. Deshalb ist es sinnvoll, den Antrag sorgfältig vorzubereiten und vor der Abgabe zu prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Fazit: Wie bekommt man den deutschen Pass?
Wie bekommt man den deutschen Pass? Für die meisten Menschen führt der Weg zum deutschen Pass über die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG. Wer dauerhaft in Deutschland lebt und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann grundsätzlich einen Anspruch auf Einbürgerung haben.
Je nach Lebenssituation können auch andere Wege eine Rolle spielen. Ehegatten deutscher Staatsangehöriger können unter erleichterten Voraussetzungen eingebürgert werden. Kinder können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erhalten, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist oder ein ausländischer Elternteil die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. In besonderen Fällen kann außerdem eine Ermessenseinbürgerung möglich sein.
Vor dem Antrag sollten Sie genau prüfen, ob Sie alle Bedingungen für den deutschen Pass erfüllen und ob Ihre Unterlagen vollständig und widerspruchsfrei sind. So können Sie Fehler vermeiden und die Chancen auf eine erfolgreiche Einbürgerung verbessern.
FAQ: Häufige Fragen zu den Voraussetzungen für den deutschen Pass
Wie bekommt man den deutschen Pass?
Für die meisten ausländischen Erwachsenen führt der Weg zum deutschen Pass über die Einbürgerung nach § 10 StAG. In der Regel ist die Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland möglich, wenn alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für den deutschen Pass?
Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, eine geklärte Identität, ein geeigneter Aufenthaltstitel, ein gesicherter Lebensunterhalt, ausreichende Deutschkenntnisse, Kenntnisse über das Leben in Deutschland und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Außerdem dürfen keine erheblichen Straftaten oder andere gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen.
Kann man den deutschen Pass nach 5 Jahren bekommen?
Ja. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 ist die Einbürgerung nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich. Dafür müssen aber auch alle anderen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Bekommt man den deutschen Pass automatisch durch Heirat?
Nein. Eine Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen führt nicht automatisch zur Einbürgerung. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger können den deutschen Pass aber unter erleichterten Bedingungen erhalten.
Welche Bedingungen verhindern den deutschen Pass?
Der deutsche Pass kann zum Beispiel abgelehnt werden, wenn die Identität nicht geklärt ist, die Aufenthaltszeit in Deutschland noch nicht ausreicht, der Aufenthaltstitel nicht für die Einbürgerung freigegeben ist, der Lebensunterhalt nicht gesichert ist oder wichtige Nachweise fehlen. Auch erhebliche Straftaten, verfassungsfeindliche Bestrebungen oder andere gesetzliche Ausschlussgründe können die Einbürgerung verhindern.