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Einbürgerung abgelehnt: Diese Gründe könnten dein Problem sein!

Einbürgerung abgelehnt. Diese Antwort kommt immer wieder bei Antragstellern vor. Gründe können in diesem Fall sehr unterschiedlich sein. Entsprechend stehen viele Betroffene oft vor einem Rätsel. Man hat sich an alle Vorgaben gehalten und dennoch kommt der negative Bescheid. Fragen nach eigenen Fehlern kommen oft auf. Dieser Blogartikel soll dabei helfen, Ihre Ungewissheit zu beenden und mögliche Ursachen für die negative Entscheidung zeigen. Finden Sie heraus, wie es zur Reaktion der Behörden kommen kann und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, damit es für Sie nicht zu einer solchen Situation kommt.
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Fehlende Schulungen und Personalmangel bei Behörden führen zu Fehlern und Verzögerungen bei Einbürgerungsanträgen.
  • Falsche Berechnung der Aufenthaltsdauer und Ablehnung von Alternativdokumenten können zur Ablehnung der Einbürgerung führen.
  • Vorstrafen und falsche Berechnung des Lebensunterhalts beeinträchtigen oft die Einbürgerung.
  • Unzureichende Information oder Fehler seitens der Antragsteller können ebenfalls zu Ablehnungen führen.
Update: Achtung: Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 27. Juni 2024 in Kraft!!

Ab dem 27. Juni 2024 ändern sich wichtige Dinge bei der Einbürgerung. Das neue Einbürgerungsgesetz der Bundesregierung tritt dann in Kraft. Wichtige Voraussetzungen nach § 10 StAG werden sich dann für Sie als Antragsteller ändern.

Die Änderungen im neuen Gesetz haben drei besonders wichtige Punkte:

  1. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist erlaubt: Sie müssen ab dem 27.Juni 2024 nicht mehr die Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes abgeben um eingebürgert zu werden. Auch die Ausnahmen nach § 12 StAG werden nicht mehr nötig sein. Die Doppelte Staatsbürgerschaft ist gesetzlich festgeschrieben!
  2. Die Einbürgerung nach 5 Jahren: Mit dem neuen Gesetz wird die Vorgabe für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre gesenkt. Ab dem 27. Juni 2024 können Sie nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt die Einbürgerung in Deutschland beantragen!
  3. Die Einbürgerung nach 3 Jahren:  Mit besonderen Integrationsleistungen: Mit besonderen Integrationsleistungen wie C1-Sprachzertifikat und schulischen Leistungen, beruflichen Leistungen und Ehrenamt können Sie nach 3 Jahren eingebürgert werden. Bisher war dies erst nach 6 Jahren möglich.
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Personalprobleme bei den Behörden

Nach langer Erfahrung mit vielen Behörden, können wir als Experten bei Migrando sagen, dass es seit längerem Zeitraum Schwierigkeiten beim Personal in den Behörden gibt. Für diese Fehler können Sie selbst als Antragsteller nichts. 

Schlechte Schulung der Mitarbeiter

Die Schulung der Mitarbeiter in den Behörden ist nicht immer perfekt. Das gesamte Ausländerrecht und insbesondere das Einbürgerungsrecht ist zum Teil sehr kompliziert und nicht einfach zu verstehen. Entsprechend wichtig ist eine gute Schulung und diese besitzen leider nicht alle Mitarbeiter. Dadurch werden Fehler gemacht und Sie als Antragsteller leiden unter den Defiziten und Ihre Einbürgerung wird wegen Fehlern von Mitarbeitern der Behörden abgelehnt.

Die Behörden leiden unter Personalmangel

Unsere Erfahrung ist, dass gerade in Ausländerbehörden ein hoher Personalmangel herrscht. Die Mitarbeiter kommen bei der hohen Anzahl der Anträge überhaupt nicht mehr mit der Bearbeitung nach. Dieser Zustand hat Auswirkungen auf Ihren Antrag. Die Mitarbeiter stehen unter Stress und es kann zu Flüchtigkeitsfehlern kommen. Unabhängig davon sorgt dieser Personalmangel dafür, dass die Bearbeitungszeit Ihres Einbürgerungsantrages unnötig in die Länge gezogen wird. Eine unzufriedene Situation, unter der alle Beteiligten leiden.

Jahrelange Erfahrung ist nötig

Durch Fehler bei Schulungen leiden insbesondere junge Mitarbeiter bei Ausländerbehörden. Es braucht jahrelange Erfahrung im Ausländerrecht und im Einbürgerungsrecht, damit man korrekt und richtig vorgeht. Diese Erfahrung haben einige Mitarbeiter noch nicht und es kommt zu Fehlern. Resultat davon: Ihre Einbürgerung wird abgelehnt wegen Gründen, für die Sie nicht verantwortlich sind. 

Auf diesem Bild sehen Sie einen Mann der ein Dokument ausfüllt.

Falsche Berechnung der Aufenthaltsdauer

Durch die hohe Anzahl an Einbürgerungsantrag, die in einem kurzen Zeitraum bearbeitet werden müssen, kommt es zu Fehlern bei der Berechnung der Aufenthaltszeiten. Zeiten, die eigentlich angerechnet werden sollten, werden nicht angerechnet und dadurch wird die Einbürgerung abgelehnt. Es ist wichtig, dass Sie wissen, wie wichtig die exakte Berechnung Ihrer Aufenthaltszeit ist und wie entscheidend diese Berechnung für Ihre Einbürgerung ist.

Ihre Asylverfahrenszeit wird nicht angerechnet

Leicht verständlich ist es für Sie an folgendem Beispiel. Gehen wir davon aus, dass Sie 2015 nach Deutschland kamen und Ihr Asylverfahren sich über drei Jahre hingezogen hat, bis Sie einen Bescheid bekommen haben, dann müssen die Behörden diese drei Jahre anerkennen. 

Viele Ausländerbehörden erkennen diese drei Jahre zu Unrecht nicht an und behaupten, dass die Berechnung erst nach dem Bescheid gelten würde. Diese Aussagen sind rechtlich gesehen falsch. Der Berechnungszeitraum für die 8 Jahre, die für die Einbürgerung laut § 10 StAG festgelegt sind, beinhaltet auch die Zeit Ihres Asylverfahrens.

Ihre Studienzeit wird fälschlicherweise nicht angerechnet

Ein anderes gutes Beispiel, für oft auftretende Fehler bei der Berechnung von Aufenthaltszeiten, ist die Berechnung von Studienzeiten bei einem Studentenvisum. Wenn Sie mit einem Studentenvisum nach Deutschland gekommen sind und den Aufenthaltstitel Studentenvisum nach § 16 AufenthG früher als Titel hatten, dann muss Ihre Studienzeit mit eingerechnet werden. Diese Studienzeit gar nicht einzurechnen ist rechtlich gesehen nicht korrekt und sie nur zur Hälfte anzurechnen ist auch falsch. 

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Einbürgerung abgelehnt weil kein Nationalpass vor

Ein weiterer beliebter Fehler, der von der Ausländerbehörde bei der Bearbeitung von Einbürgerungsverfahren begangen wird, ist die Aussage, dass kein Nationalpass vorliegt und deswegen die Einbürgerung nicht funktioniert.

Alternativdokumente werden zu Unrecht nicht anerkannt

Es ist eine sehr einfache Sache. Zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beantragung der Einbürgerung gehört die Klärung ihrer Identität. Die Ausländerbehörden machen oft Fehler und behaupten dies ginge nur mit dem Nationalpass des Herkunftslandes. In manchen Ländern können Sie jedoch gar nicht einen Nationalpass beantragen, wenn er abgelaufen ist. Beispiel dafür ist Afghanistan. 

Die afghanische Botschaft stellt nach aktuellem Stand keine Pässe aus. Entsprechend brauchen Sie ein auf deutsch übersetztes und beglaubigtes Alternativdokument auf dem Ihr Geburtsdatum und Ihr Geburtsort festgestellt ist. Die Behauptung solch ein Alternativdokument zum Nationalpass sei nicht ausreichend, ist falsch. Es ist schließlich nicht Ihre Schuld, wenn eine Botschaft wie beispielsweise in Afghanistan gar keine Nationalpässe ausstellt, wenn diese nicht mehr gültig sind. 

Auf diesem Bild sieht man einen deutschen Pass und eine Videokamera. Sie liegen auf einer Landkarte

Ihr Lebensunterhalt wird falsch berechnet

Der Nachweis des Lebensunterhaltes für Sie und Ihre Familie ist ein entscheidender Faktor bei der Frage, ob Sie Ihre Einbürgerung erhalten. Man will dabei sicherstellen, dass Sie für sich und Ihre Familie auskommen können und dabei keine Unterstützung des Staats benötigen. Auch hier werden nach unserer Erfahrung von Ausländerbehörden bei der Berechnung des Lebensunterhaltes Fehler gemacht. Wieder sind Sie mit folgendem Problem konfrontiert: Einbürgerung abgelehnt wegen falscher Berechnung des Lebensunterhalts. 

Es gibt einfache und komplizierte Fälle

Man muss bei den Berechnungen des Lebensunterhaltes immer die verschiedenen Fälle beachten. Beispielsweise wenn Sie Single sind und kinderlos und ein Einkommen von 5000 € brutto haben, dann ist die Sache für die Ausländerbehörde sehr klar. Ihr Gehalt und damit ihr Nachweis für den Lebensunterhalt reicht aus und dafür müssen die Ausländerbehörden gar nichts mehr detailliert berechnen, weil es auf den ersten Blick klar ist. Dieses Beispiel trifft jedoch nur in den wenigsten Fällen zu. 

Die meisten Fälle sehen eher folgendermaßen aus: Sie haben eine Ehefrau und 3 Kinder und verdienen knapp 1700 Euro brutto und haben einen Minijob oder Ihre Frau hat einen Minijob. In diesem Beispiel ist die Berechnung herauszufinden, ob Sie 100 Euro zu viel oder zu wenig verdienen, extrem kompliziert. 

Generell empfehlen wir Ihnen im Kopf zu behalten: Wenn Sie kein Geld vom Jobcenter erhalten, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Sie ausreichend Geld verdienen für die Einbürgerung. 

Einbürgerung abgelehnt weil man Vorstrafen hat

Schwere Vorstrafen sind ein Hindernis auf dem Weg zu einer Einbürgerung. Entsprechend kontrollieren die Einbürgerungsbehörden die Höhe und Anzahl der Vorstrafen. Auch hier werden immer wieder unter falschen Angaben Einbürgerungsanträge abgelehnt. 

Nicht jede Vorstrafe verhindert eine Einbürgerung

Es ist rechtlich falsch, pauschal die Aussage zu treffen: Eine Vorstrafe liegt vor, darum klappt die Einbürgerung nicht. Leider haben wir die Erfahrung gemacht, dass es genau zu solchen Fällen kommt. Die Härte und das Ausmaß der Vorstrafe sind entscheidend. Beispiel: Sie haben einen schweren Raub begangen und werden zu einer Freiheitsstrafe von 3 oder 4 Jahren verurteilt. In diesem Fall ist eine Einbürgerung nicht möglich. 

Es gibt jedoch auch weniger schwere Fälle wie beispielsweise Schwarzfahren oder das Fahren ohne Führerschein. Nehmen wir also das Beispiel Sie fahren schwarz oder ohne Führerschein. Es kam anschließend zu einer Verurteilung zu Geldstrafen von 30 Tagessätzen, 60 Tagessätzen oder auch 90 Tagessätzen. Hier wird dann von Behörden pauschal vorschnell geurteilt und bei der Einbürgerung ein Riegel vorgeschoben, dabei wäre eine Einbürgerung möglich. 

Es gibt sehr klare Vorgaben, ab welchen Vorstrafen eine Einbürgerung nicht möglich ist. Wir haben dies in einem separaten Video aufbereitet. Das Beispiel zeigt: Auch hier kann es zur Situation kommen: Einbürgerung abgelehnt Gründe: Es werden pauschal alle Vorstrafen als ausreichend für eine Ablehnung der Einbürgerung betrachtet

Auf diesem Bild sehen Sie einen Mann mit einer Arbeitstasche. Er trägt einen blauen Anzug.

Verlangen eines unbefristeten Arbeitsvertrages

Das Thema Arbeit ist bei der Beurteilung für eine Einbürgerung sehr wichtig. Trotz der Wichtigkeit werden auch in diesem Bereich von den Einbürgerungsbehörden Fehler gemacht und falsch kommuniziert. Dies ist für die Betroffenen ein großes Ärgernis, weil man, ohne einen Fehler bei Angaben gemacht zu haben wieder vor der Schwierigkeit steht: Einbürgerung abgelehnt wegen einem zu Unrecht verlangter unbefristeter Arbeitsvertrag.

Unbefristeter Arbeitsvertrag ist kein Ausschlusskriterium

Fälschlicherweise kommt oftmals die Begründung: Einbürgerung abgelehnt Gründe: kein unbefristeter Arbeitsvertrag. Fakt ist, im Gesetz wird gefordert, dass eine positive Prognose getroffen wird. Der unbefristete oder befristete Arbeitsvertrag kann ein Indikator sein, er ist aber kein Ausschlusskriterium. Entscheidend ist die Prognose und pauschal wegen eines befristeten Arbeitsvertrags den Antrag auf Einbürgerung abzulehnen, ist rechtlich falsch. 

Beispiel: Sie verdienen bei einem Unternehmen 30.000 Euro im Jahr und bekommen Ihren Traumjob angeboten. Sie nehmen diesen Job an und verdienen dort 20.000 Euro mehr im Jahr als beim früheren Job. Der Job ist allerdings zunächst befristet. Wir bekommen immer wieder Fälle mit, dass die Behörden in diesen Beispielen sagen: Die Einbürgerung ist nicht möglich, weil der Vertrag befristet ist. Dabei handelt es sich teilweise um besser bezahlte Arbeitsstellen. Es ist nicht entscheidend, ob Ihre Anstellung unbefristet ist oder nicht. 

Antragsteller begehen Fehler bei der Beantragung

Neben den Fehlern, die Behörden begehen, gibt es immer wieder Fehler, die von Antragstellern begangen werden. Dies liegt an unterschiedlichen Faktoren. Oftmals ist es so, dass die Betroffenen nicht gut informiert sind und Anträge stellen, die nicht funktionieren können.

Voraussetzungen werden übersehen

Es gibt klare Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Hierzu gehören der rechtmäßige Aufenthalt für 8 Jahre in Deutschland (nur in Ausnahmefällen ist eine Verkürzung möglich). Problem hierbei: Viele Betroffene wissen nicht, was unter dem Wort rechtmäßig verstanden wird. Damit ist ein unbefristeter oder befristeter Aufenthaltstitel gemeint. Eine Duldung gehört beispielsweise nicht dazu. Wichtig ist auch, dass man sich nicht aus jedem Aufenthaltstitel heraus für eine deutsche Staatsbürgerschaft bewerben kann. 

Aus einem Studentenvisum oder einem Abschiebungsverbot (§ 25 Abs. 3 AufenthG) können Sie nicht eingebürgert werden. Sie stehen dann wieder vor dem Problem: Einbürgerung abgelehnt Gründe: nicht berechtigter Aufenthaltstitel. Sie müssen also den Aufenthaltstitel wechseln. Erfahren Sie noch detaillierteres zu diesem Thema im Blogartikel über Aufenthaltstiteln, mit denen die Einbürgerung nicht klappt. 

Zu hohe Vorstrafen liegen vor

Es gibt Vorstrafen, bei denen keine Einbürgerung möglich ist. Hierbei handelt es sich um sehr schwere Straftaten. Hat man eine solche schwere Vorstrafe wie einen Raub in seinem Vorstrafenregister, dann wird eine Einbürgerung sehr unwahrscheinlich. Generell gilt: am besten hat man gar keine Vorstrafen vorzuweisen und begeht sein Leben lang gar keine Straftat.

Man erhält Geld vom Jobcenter 

Generell raten wir dazu: Es ist für die Beantragung besser, kein Geld vom Jobcenter zu erhalten. Man steht sich sonst bei der Einbürgerung selbst im Weg und macht die Situation unnötig kompliziert. 

Es sind in diesem Fall intensive Gespräche mit den Behörden nötig, in denen Sie belegen müssen, wie Sie trotz Geld vom Jobcenter schnell wieder in Arbeit kommen können und eine positive Prognose gefällt werden kann. Ein sehr kompliziertes Verfahren und es ist die Ermessenssache der Einbürgerungsbehörden, Ihre Darstellung zu beurteilen und zu überprüfen. 

Zusammenfassung der Gründe

Wie Sie in diesem Artikel erkennen können, gibt es viele Gründe, weshalb Ihr Antrag auf die Einbürgerung nicht geklappt hat. Hier haben wir nochmals alles zusammengefasst:

  1. Personalprobleme bei Behörden und dadurch entstehende Fehler
  2. Falsche Berechnung der Aufenthaltsdauer
  3. Falsche Ablehnung wegen fehlendem Nationalpass
  4. Einbürgerung abgelehnt weil der Lebensunterhalt  falsch berechnet wurde
  5. Falsche Ablehnung wegen Vorstrafen
  6. Einbürgerung wurde fälschlicherweise verhindert wegen befristeten Arbeitsvertrag
  7. Sie selbst haben Fehler bei der Beantragung gemacht
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FAQ – Die wichtigsten Gründe warum Ihre Einbürgerung abgelehnt wurde

Ja, es kommt öfter vor, dass die Fehler bei den Behörden liegen. Wir machen die Erfahrung, dass Einbürgerungsbehörden unter Personalmangel leiden, manchmal nicht gut geschult sind und rechtliche Fehler begehen. Der Betroffene steht dann vor der Situation: Die Erteilung der Staatsbürgerschaft wurde wegen Fehlern der Einbürgerungsbehörde verhindert.

Ihre Asylverfahrenszeit oder Ihre Studienzeit müssen an die 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland angerechnet werden. Geschieht dies nicht, dann begehen die Behörden einen Fehler. Der Zeitraum muss mit beachtet werden.

Nein. Die Aussagen der Einbürgerungsbehörden, dass man ohne Nationalpass nicht eingebürgert werden kann, ist falsch. Manche Botschaften erteilen gar keine neuen Nationalpässe, wenn sie abgelaufen sind. In diesem Fall sind Alternativdokumente vorgesehen in denen Ihr Geburtsdatum und Ihre Nationalität/Herkunft festgeschrieben sind.

Nein. Entscheidend ist ausschließlich die Prognose, welche die Einbürgerungsbehörden fällen. Ein befristeter Vertrag ist kein Entscheidungsgrund gegen eine Einbürgerung.

Nicht jede Vorstrafe verhindert pauschal eine Einbürgerung. Leider werden hier oft falsche Entscheidungen getroffen und pauschal jede Vorstrafe als Ablehnungsgrund begründet. Der Betroffene steht dann vor dem Problem: Seine  Einbürgerung wurde fälschlicherweise abgelehnt.

Ja solche Fälle kommen leider vor. Die Berechnung des Lebensunterhalts ist sehr kompliziert und es gibt immer wieder Behörden, die hier Fehler machen.

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