Hintergrund: Familiennachzug seit Juli 2025 ausgesetzt
Seit dem 24. Juli 2025 ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland für zwei Jahre ausgesetzt. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 104 Abs. 14 AufenthG und gilt noch bis zum 23. Juli 2027.
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD begründet die zweijährige Aussetzung damit, die Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland entlasten zu wollen. Das Gesetz wurde von der Bundesregierung eingebracht und im Juni 2025 vom Bundestag beschlossen.
Vor der Aussetzung konnten pro Monat bis zu 1.000 Familienangehörige zu Menschen mit subsidiärem Schutz nach Deutschland nachziehen. Während der aktuellen Aussetzung ist der reguläre Familiennachzug aber nicht mehr möglich. Ausnahmen kommen nur in besonderen humanitären Härtefällen nach § 22 AufenthG infrage.
Nach Angaben des Ausländerzentralregisters lebten Ende 2025 rund 373.000 Personen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland. Davon stammte ein Großteil aus Syrien.
Wichtig: Die Aussetzung betrifft nur den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Menschen mit anderen Aufenthaltstiteln gelten – abhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus – andere Voraussetzungen. Die Aussetzung des Familiennachzugs gilt für diese Personengruppen aber nicht.
Seit dem 24. Juli 2025 ist der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland ausgesetzt. Für zwei Jahre dürfen Ehepartner und Kinder nur noch in Ausnahmefällen nachziehen....
Familiennachzug: SPD kritisiert Härtefallregel als zu streng
Kritik an der Regelung kommt nun aus der SPD. Die migrationspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Rasha Nasr, erklärte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Die Zahlen zeigen: Die Härtefälle-Regelung funktioniert nicht.“ Nach ihrer Einschätzung sind die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Härtefalls zu streng.
Die bisherigen Zahlen zeigen, wie selten ein Visum zum Familiennachzug über die Härtefallregelung erteilt wird. Nach Angaben des Deutschen Caritasverbandes wurden zwischen Juli 2025 und Mitte Mai 2026 insgesamt 4.727 Härtefälle angezeigt. Zu diesem Zeitpunkt waren 1.022 Fälle geprüft worden. Nur sieben Härtefall-Visa waren erteilt worden. Im Juli 2026 stieg die Zahl auf 13 Härtefall-Visa an.
Gegenüber dem RND kritisiert Rasha Nasr (SPD) vor allem die langen Trennungszeiten, die den Familien zugemutet werden können. Bei Familien mit einem Kleinkind kann eine Trennung von fünf Jahren verlangt werden, bei älteren Kindern seien es sogar zehn Jahre. Nach Ansicht von Nasr könne man Familien solche langen Trennungszeiten nicht zumuten.
Auch der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Truels Reichardt, kritisiert die Regelung. Er stellte die Frage, ob die Aussetzung des Familiennachzugs mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie nach dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn die Härtefallregelung in der Praxis nur sehr selten angewendet wird.
SPD will Familiennachzug ab Sommer 2027 wieder ermöglichen
Rasha Nasr (SPD) fordert deshalb, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nicht über den Sommer 2027 hinaus zu verlängern. Die SPD-Politikerin sprach sich außerdem dafür aus, bereits laufende Verfahren frühzeitig vorzubereiten. Dadurch soll verhindert werden, dass betroffene Familien nach dem Ende der Aussetzung noch länger auf eine Entscheidung warten müssen.
Ob der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ab Juli 2027 wieder regulär möglich sein wird, steht bisher noch nicht fest. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes angekündigt, die Situation vor dem Ende der zweijährigen Aussetzung erneut bewerten zu wollen.
Für betroffene Familien bedeutet das: Bis zum Ende der aktuellen Regelung bleibt der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Ob der Familiennachzug anschließend wieder wie zuvor möglich sein wird oder ob die Regelung verlängert wird, ist derzeit noch offen.
Seit dem 24. Juli 2025 ist der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre gestoppt. Nur in seltenen Härtefällen dürfen Ehepartner und Kinder nachkommen – doch die Hürden sind extrem hoch. Wir erklären, wann ein Härtefall vorliegt und wie ein Antrag gestellt wird....
Familiennachzug: Wann kann ein Härtefall vorliegen?
Auch während der Aussetzung kann ein Familiennachzug in besonderen Härtefällen möglich sein. Grundlage dafür ist § 22 AufenthG.
Die Voraussetzungen für einen Härtefall sind aber sehr streng. Es reicht nicht aus, dass eine Familie bereits längere Zeit getrennt lebt oder die Trennung für die Betroffenen sehr belastend ist. Es müssen besondere Umstände hinzukommen, durch die sich der Einzelfall deutlich von anderen Fällen unterscheidet.
Mögliche Gründe für einen Härtefall sind:
- Gefährliche oder unzumutbare Bedingungen im Herkunftsland: Wenn es faktisch unmöglich ist, die Familie im Herkunftsland zusammenzuführen (z.B. wegen Verfolgung oder fehlender Sicherheit).
- Besondere humanitäre Umstände: Der/die Familienangehörige im Ausland ist aufgrund von Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder anderen Umständen dringend auf Unterstützung angewiesen, die nur in Deutschland erbracht werden kann.
- Einzigartiges Einzelschicksal: Der Fall muss sich deutlich von anderen abheben.
- Der dringende humanitäre Grund muss so schwer wiegen, dass er die Regelung zur Aussetzung des Familiennachzugs überwiegt.