EU diskutiert über Zukunft des Schutzstatus für Ukrainer
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 fallen ukrainische Geflüchtete unter die sogenannte Massenzustromrichtlinie der Europäischen Union. Die Regelung ermöglicht es Menschen aus der Ukraine, in den EU-Mitgliedstaaten Schutz zu erhalten, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Sie gelten somit nicht als Asylsuchende, sondern erhalten direkt einen Schutzstatus.
Der vorübergehende Schutz wurde bereits mehrfach verlängert und gilt derzeit noch bis zum 4. März 2027. Nun beraten die EU-Staaten darüber, wie es danach weitergehen soll. Nach Medienberichten liegen zwei mögliche Vorschläge auf dem Tisch:
- Entweder wird der Schutzstatus für alle Ukrainer um ein weiteres Jahr bis März 2028 verlängert.
- Oder die EU verlängert den Schutzstatus zwar grundsätzlich, schließt aber wehrpflichtige ukrainische Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren vom vorübergehenden Schutz aus.
Nach aktuellem Stand würde die Einschränkung voraussichtlich nur Männer betreffen, die neu in die Europäische Union einreisen. Ukrainer, die bereits in einem EU-Mitgliedstaat leben und dort vorübergehenden Schutz erhalten, wären nach den bisherigen Überlegungen wohl nicht betroffen.
Die Bundesregierung plant, bestimmte Geflüchtete aus der Ukraine künftig nicht mehr über Bürgergeld oder Sozialhilfe zu unterstützen. Stattdessen sollen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Eigentlich soll die Regelung bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Doch derz...
Hintergrund: Was ist der vorübergehende Schutz?
Der vorübergehende Schutz wurde kurz nach Kriegsbeginn aktiviert, um die Asylsysteme der einzelnen EU-Staaten zu entlasten. Geflüchtete aus der Ukraine müssen dadurch keinen regulären Asylantrag stellen. Stattdessen erhalten sie direkt ein Aufenthaltsrecht und damit einen schnelleren Zugang zu wichtigen staatlichen Leistungen.
In Deutschland wird der Schutz über § 24 Aufenthaltsgesetz umgesetzt. Betroffene erhalten unter anderem:
- ein Aufenthaltsrecht in Deutschland
- Zugang zum Arbeitsmarkt
- Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem
- Anspruch auf Sozialleistungen
- Möglichkeiten zum Familiennachzug
Nach Angaben der EU verfügten im März 2026 rund 4,33 Millionen Menschen über einen solchen Schutzstatus. Die meisten von ihnen leben in Deutschland, Polen und Tschechien. Allein in Deutschland halten sich derzeit mehr als 1,1 Millionen Menschen aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz auf.
Warum wird über eine Ausnahme für Ukrainer beraten?
Hintergrund der Debatte ist die Situation in der Ukraine. Das Land kämpft mittlerweile im fünften Jahr gegen den russischen Angriffskrieg. Gleichzeitig steht das Land vor Herausforderungen bei der Rekrutierung von Soldaten sowie einem zunehmenden Arbeitskräftemangel.
Mehrere EU-Staaten vertreten deshalb die Meinung, dass ukrainische Männer im wehrfähigen Alter künftig nicht mehr automatisch den Schutzstatus in der EU erhalten sollten.
Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sagte gegenüber Welt, die Ukraine brauche ihre eigenen männlichen Staatsbürger, um das Land verteidigen zu können, aber auch um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich offen für die Einschränkung. Er machte bei dem Treffen deutlich, dass Deutschland zwar eine Verlängerung der Massenzustromrichtlinie unterstütze. Jedoch äußerte er Zweifel daran, ob ukrainische Männer im wehrfähigen Alter weiterhin automatisch darunter fallen sollten.
EU-Innenkommissar Magnus Brunner erklärte, er halte es für möglich, dass eine Mehrheit der Mitgliedstaaten den Vorschlag unterstützen werden.
Nach ukrainischem Recht dürfen Männer zwischen 23 und 60 Jahren das Land grundsätzlich nicht verlassen. Für sie würde dann auch die neue EU-Einschränkung gelten. Ausnahmen vom ukrainischen Ausreiseverbot gelten aktuell für Alleinerziehende, Sportler, Journalisten sowie für Männer zwischen 18 und 22 Jahren.
Die EU verlängert den Schutz für ukrainische Geflüchtete bis März 2027. Über 4,3 Millionen Menschen erhalten schnellen Zugang zu Arbeit, Bildung und medizinischer Versorgung - ohne Asylverfahren. Was das bedeutet, lesen Sie hier....
Ukrainer müssten künftig Asyl beantragen
Sollte die Einschränkung beschlossen werden, würden neu einreisende Ukrainer zwischen 23 und 60 Jahren keinen vorübergehenden Schutz mehr erhalten. Stattdessen müssten sie voraussichtlich einen regulären Asylantrag stellen. Ob ein Schutzanspruch besteht, würde dann im Einzelfall geprüft werden.
Das hätte wichtige Folgen: Die betroffenen Männer hätten nicht mehr dieselben Rechte wie andere Geflüchtete mit vorübergehenden Schutz. Statt eines Aufenthaltsrechts und eines schnellen Zugangs zu Arbeit und Sozialleistungen würden zunächst die Regeln des regulären Asylverfahrens gelten.
Wie verschiedene Medien berichten, prüft die EU auch, wie die Regelung möglichst einfach umgesetzt werden könnte. Diskutiert wird unter anderem, ob ein ukrainischer Ausreisestempel als Nachweis dafür dienen könnte, ob eine Person die Ukraine rechtmäßig verlassen hat.
Entscheidung noch nicht getroffen
Die Überlegungen stoßen nicht überall auf Zustimmung. Einige Mitgliedstaaten sprechen sich für eine Verlängerung des bisherigen Schutzstatus ohne Einschränkungen aus.
Eine endgültige Entscheidung über die Zukunft des Schutzstatus wurde bei dem Treffen der EU-Innenminister noch nicht getroffen. Zuerst muss die EU-Kommission einen offiziellen Vorschlag vorlegen. Danach müssen die Mitgliedstaaten darüber beraten und abstimmen.
Derzeit deutet vieles darauf hin, dass die Europäische Union den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine über März 2027 hinaus verlängern möchte. Offen bleibt aber, ob der Schutzstatus weiterhin für alle Geflüchteten gelten wird oder ob künftig besondere Regeln für ukrainische Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren eingeführt werden.