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Das Bild zeigt einen jungen Ukrainer, der die ukrainische Flagge hochhält. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordert strengere EU-Regeln für die Einreise junger Ukrainer.

Söder fordert strengere Regeln beim Zuzug junger Ukrainer nach Deutschland – Was steckt dahinter?

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat eine neue Debatte über die Einreise ukrainischer Geflüchteter angestoßen – insbesondere über die von jungen Männern. Er fordert, dass die Ukraine ihre Ausreisebestimmungen verschärft und bringt zugleich mögliche Änderungen bei der sogenannten Massenzustromrichtlinie (§ 24 AufenthG) der EU ins Gespräch. Was steckt hinter den Forderungen und was bedeutet sie für Ukrainer:innen in Deutschland?
Verfasst von:
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Fachlich geprüft von:
Expertin für Ausländerrecht

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Deutlicher Anstieg bei Einreisen junger Ukrainer

Auslöser der Diskussion ist ein deutlicher Anstieg junger ukrainischer Männer, die seit Ende August nach Deutschland eingereist sind. Der Grund liegt in einer Entscheidung der ukrainischen Regierung: Sie lockerte die Ausreisebeschränkungen für Männer zwischen 18 und 22 Jahren vorübergehend.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums kamen Mitte August noch rund 20 Männer pro Woche in dieser Altersgruppe nach Deutschland. Mitte September waren es bereits über 1.000 pro Woche, im Oktober zwischen 1.400 und 1.800.

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Söder verlangt Einschränkungen bei Ausreise und strengere EU-Schutzregel

Söder fordert deshalb von der Europäischen Union und der Bundesregierung, auf die Ukraine einzuwirken, um die gelockerten Regeln wieder zurückzunehmen. Er argumentiert, junge Männer würden in der Ukraine gebraucht: Deutschland unterstütze das Land militärisch, finanziell und humanitär, doch „es braucht auch ukrainische Soldaten, die ihr eigenes Land verteidigen“.

Sollte die Ukraine die Ausreise nicht wieder begrenzen, müsse die EU reagieren und die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie anpassen, so Söder. Wie eine Anpassung bzw. Verschärfung der Richtlinie aussehen könnte, führte Söder jedoch nicht aus.

Zur Erklärung: Die Massenzustromrichtline ermöglicht seit Beginn des russischen Angriffskrieges einen schnellen und unbürokratischen Schutzstatus für alle ukrainischen Staatsangehörigen in der gesamten Europäischen Union. In Deutschland wird sie durch § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) umgesetzt und gewährt:

  • sofortigen Aufenthaltsstatus ohne Asylverfahren
  • Zugang zu Arbeit, Bildung und Gesundheitsleistungen
  • Sozialleistungen wie Bürgergeld
  • unkomplizierten Familiennachzug

Die EU hatte den Schutz erst im Juni bis März 2027 verlängert. Neu ist seit August 2025 lediglich, dass Deutschland bei Anträgen prüft, ob die Person bereits in einem anderen EU-Mitgliedsland Schutz erhalten hat. Bei Doppelanträgen soll der Schutz künftig verweigert werden.

Bundesregierung plant Änderungen bei Bürgergeld für Ukrainer

Zusätzlich stellte Söder erneut das Bürgergeld für Ukrainer*innen infrage und forderte niedrigere Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz. Die Bundesregierung solle prüfen, wie ein begrenzter Zugang rechtlich umgesetzt werden könne.

Tatsächlich arbeitet Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) aktuell an einer entsprechenden Reform. Mit der neuen Regelung sollen Ukrainer:innen, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland einreisen, keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben, sondern ausschließlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Bas bestätigte kürzlich, dass sich der Gesetzentwurf aktuell zur Abstimmung in den Ministerien befindet. Er soll bis spätestens Ende dieses Jahres in den Bundestag eingebracht werden. Wann die neue Bürgergeld-Regelung in Kraft tritt und was sie im Einzelnen enthält, ist aktuell nicht bekannt.

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Fazit: Was bedeutet Söders Forderung für ukrainische Geflüchtete

Söders Vorschläge haben aktuell keine rechtlichen Auswirkungen für bereits in Deutschland lebende Menschen mit § 24-Status. Ihre Rechte bleiben nach wie vor bestehen. Konkret heißt das:

  • Der Schutzstatus nach § 24 AufenthG gilt weiter bis März 2027
  • Aufenthaltstitel können weiterhin beantragt und verlängert werden
  • Zugang zu Arbeit, Bildung und Sozialleistungen bleibt bestehen
  • Neue Anträge werden darauf geprüft, ob bereits Schutz in einem anderen EU-Staat besteht

Auch eine Anpassung der Massenzustromrichtlinie auf EU-Ebene ist aktuell eher fraglich. Zwar fordern einzelne Politiker in Deutschland strengere Regeln, doch auf europäischer Ebene gibt es bislang keine Mehrheit dafür. Viele Mitgliedstaaten betonen, dass die Richtlinie seit Beginn des russischen Angriffskriegs ein zentrales Instrument zur humanitären Unterstützung sei.

Hinzu kommt: Die EU hat den Schutzstatus erst im Juni bis März 2027 verlängert. Eine erneute politische Debatte über Änderungen gilt daher als unwahrscheinlich.

In Brüssel dominiert derzeit eher die Linie, ukrainische Geflüchtete weiter zu unterstützen und Integrationsmaßnahmen auszubauen, statt die Regelungen zu verschärfen. Beobachter rechnen deshalb damit, dass die geltenden Bestimmungen vorerst bestehen bleiben.

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