Experten und Expertinnen, die ebenfalls vor dem Innenausschuss sprachen, sind sich uneins. Befürworter hoffen auf eine dringend nötige Entlastung der Behörden. Kritiker warnen vor einem Eingriff in das Grundgesetz – und vor möglichen Folgen für den Schutz von Geflüchteten.
Was bedeutet „sicherer Herkunftsstaat“?
Der Begriff „sicherer Herkunftsstaat“ spielt eine zentrale Rolle im deutschen Asylrecht. Er ist in § 29a Asylgesetz (AsylG) geregelt. Ein Land gilt als sicher, wenn dort – basierend auf Rechtslage, Verwaltungspraxis und politischen Verhältnissen – keine systematische Verfolgung stattfindet und die Menschenrechte grundsätzlich gewahrt werden.
Für Asylsuchende aus diesen Ländern bedeutet das in Deutschland:
- Ihre Anträge auf Asyl werden beschleunigt bearbeitet.
- Asylanträge gelten in der Regel als „offensichtlich unbegründet“.
- Nur wer individuell nachweisen kann, persönlich bedroht oder verfolgt zu sein, erhält eine Einzelfallprüfung.
In der Praxis führt das zu verkürzten Asylverfahren, schnelleren Ablehnungen und geringeren Chancen auf rechtlichen Schutz. Zudem hat eine Klage gegen die Ablehnung in der Regel keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: eine Abschiebung kann erfolgen, auch wenn das Gericht noch nicht entschieden hat.
Wie die Einstufung bisher ablief – und was sich ändern soll
Bislang konnte ein Land nur dann als sicher eingestuft werden, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmten. Dieser Prozess war oft langwierig und politisch umkämpft. Vor allem grün-regierte Länder im Bundesrat blockierten in der Vergangenheit wiederholt entsprechende Gesetze – etwa bei den geplanten Einstufungen von Marokko, Algerien und Tunesien.
Die Bundesregierung will diesen Weg nun verkürzen: Künftig will sie eigenständig per Verordnung entscheiden können, welche Länder als sicher gelten. Einen entsprechenden Entwurf hatten CDU/CSU und SPD bereits im Juli 2025 in den Bundestag eingebracht.
Nach Ansicht der Koalition sollen schnellere Einstufungen die Asylverfahren effizienter machen und die Rückführung von Personen ohne Bleiberecht erleichtern.
Welche Länder gelten derzeit als sicher?
In Deutschland gelten derzeit folgende Länder als sichere Herkunftsstaaten:
- alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Georgien
- Ghana
- Kosovo
- Nordmazedonien
- Montenegro
- Republik Moldau
- Senegal
- Serbien
Mit der geplanten Reform könnten künftig weitere Länder wie Algerien, Indien, Marokko, Ägypten, Nigeria und Tunesien auf die Liste kommen. Also Länder, deren Einstufung bisher vor allem am Widerstand einiger Landesregierungen gescheitert war.
Darf die Regierung den Bundesrat und Bundestag umgehen?
Kern der aktuellen Debatte ist die Frage, ob die Bundesregierung überhaupt befugt sein sollte, über die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten allein per Verordnung zu entscheiden.
Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist das nicht zulässig. Das Grundgesetz schreibt für solche Entscheidungen ein Gesetzgebungsverfahren mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat vor. Sollte der neue Gesetzentwurf jedoch eine Mehrheit finden, könnte die Regierung künftig eigenständig festlegen, welche Herkunftsländer als sicher gelten.
Kritik aus Verfassungs- und Menschenrechtskreisen
Im Innenausschuss in der vergangenen Woche sprachen sich mehrere Expert:innen gegen das Gesetz aus und warnten vor den verfassungsrechtlichen Folgen.
Wiebke Judith von der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl erklärte, die geplante Umgehung des Bundesrats sei „verfassungswidrig“ und schwäche die demokratische Kontrolle.
Auch Stefan Keßler vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland kritisierte, die Reform würde „den Kreis der betroffenen Schutzsuchenden unangemessen erweitern“ und deren Notlage verschärfen.
Befürworter sehen Entlastung für Behörden und Gerichte
Befürworter des Gesetzes verweisen auf den hohen Arbeitsaufwand im deutschen Asylsystem. Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, erklärte, dass rund die Hälfte der Arbeitszeit der Verwaltungsrichter derzeit von Asylverfahren beansprucht werde. Das neue Gesetz könne Behörden und Justiz daher deutlich entlasten.
Auch Veronika Vaith, Leiterin der Zentralen Ausländerbehörde Niederbayern, sprach sich für die Reform aus. In der Praxis habe sich gezeigt, dass viele Asylanträge aus Staaten mit sehr niedriger Anerkennungsquote stammen. Durch die neue Regelung könne sich die Verwaltung stärker auf jene konzentrieren, die tatsächlich Schutz benötigen, und die Verfahren insgesamt effizienter gestalten.
Streit um Pflichtanwalt bei Abschiebehaft
Neben der Herkunftsstaaten-Regelung enthält der Gesetzentwurf eine weitere Änderung: die Abschaffung des Pflichtanwalts in Abschiebehaftverfahren. Diese war 2024 eingeführt worden, um sicherzustellen, dass Betroffene während der Abschiebehaft automatisch rechtlichen Beistand erhalten.
Kritiker wie Pro Asyl sehen darin einen wichtigen Schutz vor unrechtmäßiger Freiheitsentziehung. Die geplante Abschaffung würde die Lage vieler Inhaftierter „erheblich verschlechtern“.
Vertreter der Ausländerbehörden sehen das anders: Der Pflichtanwalt habe den Vollzug der Abschiebung in der Praxis verlangsamt und erschwert. Die Streichung der Regelung sei daher eine notwendige Korrektur.
Was sagt das EU-Recht?
Auch auf EU-Ebene ist die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten ein wichtiges Thema. Im August 2025 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klargestellt, dass Mitgliedstaaten neben der EU-Liste eigene Listen sicherer Herkunftsstaaten führen dürfen – vorausgesetzt, die Entscheidungen sind gerichtlich überprüfbar und berücksichtigen die Lage aller Menschen.
Das Gericht stellte zudem strenge Anforderungen: Staaten dürfen nur dann als sicher eingestuft werden, wenn alle Bevölkerungsgruppen, darunter religiöse Minderheiten, Frauen, queere Menschen und politische Aktivist:innen, effektiv vor Verfolgung geschützt sind
Bedeutung für Asylsuchende in Deutschland
Für Geflüchtete aus künftig als sicher geltenden Ländern hat die Reform direkte Auswirkungen: Ihre Asylanträge würden künftig schneller bearbeitet und abgelehnt werden. Der Zeitraum bis zu einer möglichen Abschiebung würde sich verkürzen.
Auch die Möglichkeit, gegen eine Ablehnung rechtlich vorzugehen, wäre eingeschränkt – insbesondere, wenn keine Pflichtverteidigung mehr besteht. Für Betroffene bedeutet dies: weniger Zeit, um Beweismittel zu sammeln oder rechtlichen Beistand zu finden.
Fazit: Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen weiter im Bundestag beraten. Sollte das Gesetz in Kraft treten, wäre es eine der größten Asylrechtsänderungen seit Jahren und Teil der von der Bundesregierung angekündigten „Migrationswende“.
Wann final über das Gesetz entschieden wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Voraussichtlich in den kommenden Wochen. Es gilt jedoch als wahrscheinlich, dass die Reform im Bundestag eine Mehrheit finden wird.
