AfD gewinnt Wahl in Sachsen-Anhalt: Das plant die Partei bei Migration und Einbürgerung

Sachsen-Anhalt hat am vergangenen Sonntag einen neuen Landtag gewählt. Die AfD ist mit 43,8 Prozent der Stimmen stärkste Kraft geworden. Die absolute Mehrheit hat die Partei nicht erreicht. Deshalb ist noch offen, ob sie künftig die Landesregierung stellen wird – auch wenn es derzeit als wahrscheinlich gilt. Wir haben uns das Wahlprogramm genauer angesehen und erklären, welche Änderungen die Partei bei Asyl, Einbürgerung und Aufenthaltsrecht fordert. Außerdem erklären wir, welche Vorhaben eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt umsetzen könnte und wo Bundesrecht oder EU-Recht Grenzen setzen.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin

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Grundrecht auf Asyl abschaffen

Das Recht auf Asyl ist in Deutschland ein Grundrecht (Artikel 16a GG). Die AfD fordert in ihrem Wahlprogramm, dieses Grundrecht in seiner heutigen Form abzuschaffen. Stattdessen soll Asyl in ein “staatlicherseits gewährtes Gnadenrecht” umgewandelt werden. Der Staat soll damit stärker selbst entscheiden dürfen, wer Asyl erhält.

Allein kann eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt diese Forderung nicht umsetzen. Dafür müsste Artikel 16a GG geändert werden. Und eine solche Änderung braucht eine Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat.

Sachsen-Anhalt kann aber im Bundesrat eine entsprechende Initiative starten. Genau das kündigt die AfD in ihrem Wahlprogramm an.

Schutzstatus von Geflüchteten jedes Jahr überprüfen

In diesem Punkt bleibt die AfD in ihrem Wahlprogramm sehr vage. Die Partei schreibt, sie will darauf hinwirken, dass eine verbesserte Lage im Herkunftsland zum Verlust des Schutzstatus in Deutschland führt. Dafür soll der Schutzstatus aller Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt einmal im Jahr überprüft werden.

Eine Überprüfung bzw. Rücknahme des Schutzes ist aber schon heute möglich. Das aktuelle EU-Recht besagt: Hat sich die Lage im Herkunftsland dauerhaft verbessert, so dass keine Schutzgründe mehr bestehen, kann der Schutzstatus wieder zurückgenommen werden.

Damit wird die Forderung der AfD bereits heute teilweise durch das EU-Recht umgesetzt. Neu ist nur die Forderung, den Schutzstatus aller Geflüchteten in Sachsen-Anhalt einmal im Jahr zu überprüfen.

Wichtig: In der Regel prüft und entscheidet das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) über den Schutzstatus. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt könnte den Schutzstatus daher nicht selbst prüfen oder entziehen.

Schutzstatus nach Reisen ins Herkunftsland entziehen

Wer trotz Schutzstatus in sein Herkunftsland reist, soll nach dem Willen der AfD Sachsen-Anhalt seinen Schutz sofort verlieren. Als Beispiele nennt die Partei Reisen nach Syrien, Afghanistan oder in die Ukraine.

Auch dafür gibt es aber schon heute ein Gesetz. Nach § 73b AsylG wird bei einer Reise ins Herkunftsland grundsätzlich vermutet, dass die Gründe für den Schutz nicht mehr bestehen. Das BAMF kann den Schutzstatus dann überprüfen und ggf. entziehen. Aber es gibt Ausnahmen und jeder Fall muss einzeln geprüft werden.

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Subsidiären Schutz abschaffen

Die AfD Sachsen-Anhalt will den subsidiären Schutz abschaffen. Diesen Schutz erhalten Menschen, denen in ihrem Herkunftsland zum Beispiel wegen Krieg oder Bürgerkrieg eine ernste Gefahr droht. Um die Forderung umzusetzen, will die AfD eine Initiative in den Bundesrat einbringen.

Allerdings kann der subsidiäre Schutz nicht allein durch eine Änderung des deutschen Rechts abgeschafft werden. Seit Juni 2026 wird er durch eine EU-Verordnung geregelt. Die Verordnung legt EU-weit fest, unter welchen Bedingungen der subsidiäre Schutz vergeben wird.

Deutschland oder ein einzelnes Bundesland können den subsidiären Schutz also nicht allein ändern oder abschaffen. Dafür wären Änderungen auf EU-Ebene notwendig.

Einbürgerungsgesetz von 2024 zurücknehmen

Die AfD Sachsen-Anhalt will sich im Bundesrat dafür einsetzen, die Einbürgerungsreform von 2024 wieder rückgängig zu machen. Außerdem soll das sogenannte Geburtsortprinzip abgeschafft werden.

Zur Erklärung: Aktuell können Kinder ausländischer Eltern bei ihrer Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Das geht aber nur, wenn mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Möglichkeit wurde mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 eingeführt.

Außerdem will sich die Partei für die Rücknahme des Einbürgerungsgesetzes von 2024 einsetzen. Durch das Gesetz wurde unter anderem die Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung von acht auf fünf Jahre verkürzt. Außerdem ist die doppelte Staatsbürgerschaft seitdem erlaubt.

Sachsen-Anhalt kann diese Gesetze nicht selbst abschaffen. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein Bundesrecht. Eine Änderung müsste auf Bundesebene beschlossen werden.

Aufsatz statt Einbürgerungstest

Auch den Einbürgerungstest (Leben in Deutschland Test) will die AfD Sachsen-Anhalt verändern. Statt der heutigen 33 Fragen mit Multiple-Choice-Antworten sollen Antragsteller einen Aufsatz zu einem politischen Thema schreiben. Damit sollen gleichzeitig die Deutschkenntnisse geprüft werden.

Die Regeln für den Einbürgerungstest werden auf Bundesebene festgelegt. Sachsen-Anhalt kann den bestehenden Test deshalb nicht einfach durch einen Aufsatz ersetzen. Eine AfD-Landesregierung könnte sich aber über den Bundesrat für eine Änderung einsetzen.

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Mehr Abschiebungen

Eine weitere Forderung im Programm der AfD Sachsen-Anhalt ist eine große Abschiebeoffensive. Die AfD will ausreisepflichtige Menschen – also Personen ohne Aufenthaltsrecht – schneller in ihr Herkunftsland zurückführen. Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sollen vorrangig abgeschoben werden.

Bei Abschiebungen hat eine Landesregierung tatsächlich großen Einfluss. Denn die Bundesländer und ihre Ausländerbehörden sind für die Durchführung von Abschiebungen zuständig.

Sachsen-Anhalt könnte deshalb zum Beispiel mehr Personal und Geld für Rückführungen bereitstellen, Verfahren stärker bündeln und bestimmte Fälle (z.B. Straftäter und Gefährder) schneller bearbeiten.

Bürgergeld für Ukrainer streichen

Die AfD Sachsen-Anhalt fordert, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die seit Beginn des Krieges nach Deutschland gekommen sind, künftig kein Bürgergeld mehr erhalten sollen. Stattdessen sollen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Diese Leistungen sind in der Regel niedriger. Nach Ansicht der AfD soll das auch einen Anreiz zur Rückkehr schaffen.

Eine ähnliche Änderung plant aktuell auch die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, künftig Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld erhalten.

Beschlossen ist das Gesetz der Bundesregierung aber noch nicht. Ein Grund dafür ist der Widerstand der Bundesländer. Der Bundesrat hat Bedenken gegen das Gesetz geäußert und deshalb noch nicht zugestimmt.

Sachsen-Anhalt kann die Leistungen für Ukrainer nicht eigenständig ändern. Dafür muss das Bundesrecht geändert werden. Sollte die AfD die Landesregierung in Sachsen-Anhalt übernehmen, könnte sie aber das geplante Gesetz der Bundesregierung im Bundesrat unterstützen.

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Schutz für Ukrainer beenden

Noch weiter geht die Forderung der AfD Sachsen-Anhalt, Ukrainer künftig nicht mehr als Kriegsflüchtlinge anzuerkennen

Zur Erklärung: Die meisten Geflüchteten aus der Ukraine durchlaufen in Deutschland kein reguläres Asylverfahren. Sie erhalten vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG. Grundlage dafür ist eine EU-Richtlinie.

Die EU hat den vorübergehenden Schutz vor wenigen Wochen bis zum 4. März 2028 verlängert. Sachsen-Anhalt kann die Regelung nicht selbst beenden. Auch Deutschland kann den EU-Schutz nicht einfach aufheben. Dafür müsste die Regelung auf europäischer Ebene geändert werden.

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Anna Faustmann
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Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...