Einbürgerung nach zehn Jahren und keine doppelte Staatsbürgerschaft
In dem Antrag, den die Partei in der vergangenen Woche in den Bundestag eingebracht hat, fordert die AfD strengere Regeln im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht. Unter anderem will die Partei die Voraussetzungen für die Einbürgerung verschärfen. So sollen Antragsteller die deutsche Staatsbürgerschaft frühestens nach zehn Jahren Aufenthalt erhalten können. Aktuell ist die Einbürgerung nach fünf Jahren möglich.
Außerdem will die AfD die Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG) abschaffen. Das würde bedeuten: Auch wenn jemand alle Voraussetzungen erfüllt, soll kein Anspruch auf Einbürgerung mehr bestehen. Stattdessen sollen die Behörden nach Ermessen über die Einbürgerung entscheiden.
Zeiten im Asylverfahren oder mit einem vorübergehenden Schutz sollen zudem nicht mehr auf die erforderliche Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung angerechnet werden können.
Auch die doppelte Staatsbürgerschaft will die Partei laut Antrag wieder einschränken. Seit Juni 2024 ist es in Deutschland möglich, bei der Einbürgerung die ursprüngliche Staatsangehörigkeit zu behalten. Diese Regelung will die AfD wieder abschaffen.
Die Partei begründet die Forderung mit den hohen Einbürgerungszahlen der vergangenen Jahre. Aus Sicht der Partei sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung zu niedrig. Sie kritisiert außerdem, dass die Bundesregierung zwar die Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren wieder abgeschafft hat, aber die anderen Erleichterungen aus der Reform von 2024 weiterhin gelten.
Forderung: Schutzstatus von Syrern widerrufen
Eine weitere Forderung aus dem Antrag der AfD betrifft syrische Staatsangehörige in Deutschland. Die AfD fordert, den Schutzstatus von Syer:innen zu widerrufen, wenn die ursprünglichen Gründe für den Schutz nicht mehr bestehen.
Die Partei argumentiert, dass sich die Sicherheitslage in Syrien nach dem Ende des Assad-Regimes verbessert habe. Deshalb seien die Schutzgründe bei vielen Syrer:innen in Deutschland inzwischen nicht mehr gegeben.
Außerdem fordert die AfD, Einbürgerungen, Niederlassungserlaubnisse und den Familiennachzug für syrische Schutzberechtigte auszusetzen, wenn der Schutzstatus aufgrund der veränderten Lage in Syrien entzogen werden müsste.
AfD fordert strengere Regeln für den Familiennachzug
Auch beim Familiennachzug verlangt die AfD strengere Regeln. Der derzeit ausgesetzte Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll nach dem Willen der Partei dauerhaft abgeschafft werden. Nur in besonderen Härtefällen sollen Ausnahmen möglich bleiben.
Darüber hinaus fordert die AfD, für sechs Monate keine Anträge auf Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen und anderen individuell Schutzberechtigten anzunehmen. In dieser Zeit soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für strengere Voraussetzungen für den Familiennachzug einsetzen.
Die AfD begründet die Forderung damit, dass durch den Familiennachzug weitere Menschen nach Deutschland kommen, die möglicherweise Sozialleistungen benötigen.
Forderung: Bestimmte Bleiberechte abschaffen
Zudem fordert die AfD in ihrem Antrag, die Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und die Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) abzuschaffen. Auch das Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene (§ 25a AufenthG) und das Bleiberecht bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) sollen laut AfD gestrichen werden.
Die Partei kritisiert, dass abgelehnte Asylbewerber unter bestimmten Voraussetzungen durch Arbeit, Ausbildung oder Integration ein Aufenthaltsrecht erhalten können. Darin sieht sie einen Anreiz für unerlaubte Migration.
Was bedeutet der Antrag für Migrant:innen in Deutschland?
Mit dem Antrag will die AfD nach eigener Aussage eine Wende in der deutschen Migrationspolitik erreichen. Ziel der Partei ist es, dass künftig mehr Menschen aus Drittstaaten Deutschland wieder verlassen als neu einreisen.
Bei dem Antrag handelt es sich bisher nur um politische Forderungen der Partei, nicht um geltendes Gesetz. Der Bundestag hat am 9. Oktober 2026 erstmals über den Antrag beraten. Beschlossen wurden die Maßnahmen aber nicht.
Damit die Forderungen umgesetzt werden könnten, müssten zahlreiche Gesetze geändert werden. Zudem ist nicht sicher, ob alle Forderungen mit dem deutschen Grundgesetz oder dem EU-Recht vereinbar wären.
Für Menschen, die sich in Deutschland einbürgern lassen möchten, einen Schutzstatus besitzen oder ihre Familie nach Deutschland holen wollen, ändert sich durch den Antrag erstmal nichts. Es gelten weiterhin die aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Dennoch kann es sinnvoll sein, den eigenen Aufenthalt frühzeitig abzusichern. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte prüfen, ob eine Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis infrage kommt. Menschen mit einem Schutzstatus können sich außerdem beraten lassen, ob ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel möglich ist. Gute Deutschkenntnisse, eine feste Arbeit und ein gesicherter Lebensunterhalt helfen, ein langfristiges Aufenthaltsrecht zu erhalten.