Worum geht es im Gesetz?
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 neu nach Deutschland eingereist sind, künftig kein Bürgergeld mehr erhalten. Stattdessen sollen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Für Geflüchtete aus der Ukraine, die vor diesem Stichtag eingereist sind, soll sich grundsätzlich nichts ändern. Anders ist die Lage für Personen, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind und bereits Bürgergeld beziehen. Für sie ist eine Übergangsregelung vorgesehen: Die Leistungen sollen zunächst weiterlaufen, spätestens jedoch drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes enden. Danach würden sie Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.
Aktuell wird der Gesetzentwurf im Bundestag beraten. Die erste Lesung fand Mitte Januar statt. Aktuell befassen sich die zuständigen Ausschüsse mit dem Vorhaben. Mit einer abschließenden Entscheidung wird noch in der ersten Jahreshälfte 2026 gerechnet.
Warum der Bundesrat das Gesetz ablehnt
Der Bundesrat hat drei große Kritikpunkte:
Erstens geht es um die Kosten für die Bundesländer. Während das Bürgergeld aus Bundesmitteln finanziert wird – also von Geld, das vom deutschen Staat bereitgestellt wird –, werden Leistungen nach dem AsylbLG von den Bundesländern getragen.
Zwar verspricht die Bundesregierung einen Ausgleich, aber eine verbindliche Regelung dazu fehlt im Gesetz. Die Länder befürchten, auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.
Zweitens warnen sie vor mehr Bürokratie – vor allem in sogenannten gemischten Haushalten. Das sind Familien, in denen einige Mitglieder weiter Bürgergeld erhalten und andere unter das AsylbLG fallen. Dann wären zwei Behörden für eine Familie zuständig. Einkommen und Vermögen müssten doppelt geprüft werden, was den Aufwand deutlich erhöht.
Drittens sehen die Länder eine Gefahr für die Integration. Wer Bürgergeld erhält, wird durch die Jobcenter betreut und hat Zugang zu Sprachkursen, Qualifizierungen und Unterstützung bei der Jobsuche.
Diese Unterstützung würde für neu eingereiste Ukrainer weitgehend wegfallen, wenn sie nur noch Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Nach Ansicht der Bundesländer hätte das negative Folgen für die Integration, weil viele dieser Angebote entscheidend dabei helfen, Ukrainer:innen in Arbeit zu bringen.
Bürgergeld-Aus nur für diese Gruppe?
Zusätzlich sorgt der Stichtag (1. April 2025) für Kritik. Der Grund: Das Gesetz wird 2026 beraten, knüpft aber an eine Einreise in der Vergangenheit an. Zwar sollen bereits gezahlte Leistungen nicht zurückgefordert werden, trotzdem müssten viele laufende Fälle neu geprüft und umgestellt werden.
Die Bundesländer warnen, dass dies in den Behörden viel Arbeit verursacht. Akten, Zuständigkeiten und IT-Systeme müssten angepasst werden. Dadurch steigt das Risiko von Fehlern und Verzögerungen.
Der Bundesrat fordert daher eine klarere Regelung. Er schlägt vor: Vom Bürgergeld sollen nur jene Ukrainer ausgeschlossen werden, die bisher noch keine Leistungen bezogen haben. Zwar würde sich der Kreis der Betroffenen dadurch deutlich verkleinern, aber der Verwaltungsaufwand würde reduziert.
§ 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist eine zentrale rechtliche Bestimmung, die es ermöglicht, Personen, die kollektiv vor Krieg und Verfolgung fliehen, in Deutschland vorübergehenden Schutz zu gewähren. ...
Was sich für Ukrainer mit dem Gesetz ändern würde
Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem Stichtag eingereist sind und Bürgergeld beziehen, ändert sich zunächst nichts. Erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes und dem Ablauf der Übergangsfrist würden sie in das Asylbewerberleistungsgesetz wechseln.
Die Leistungen dort sind niedriger. Für alleinstehende Erwachsene liegt der monatliche Regelsatz beim Bürgergeld derzeit bei 563 Euro, im AsylbLG bei rund 455 Euro. Je nach Unterbringungsform können die Leistungen weiter variieren.
Positiv ist, dass laufende medizinische Behandlungen im Einzelfall fortgeführt werden sollen. Dennoch warnen Verbände vor Nachteilen für kranke, pflegebedürftige oder besonders schutzbedürftige Menschen.
Was ist der Bundesrat – und warum ist er so wichtig für das Gesetz?
Der Bundesrat ist das Organ, in dem die Bundesländer vertreten sind. Er muss neuen Gesetzen zustimmen, wenn diese die Bundesländer finanziell oder organisatorisch betreffen.
Beim Bürgergeld-Gesetz ist das der Fall. Das Vorhaben verlagert neue Aufgaben und Kosten auf die Länder. Ohne ein Ja des Bundesrates kann es nicht in Kraft treten.
Lehnt der Bundesrat das Gesetz ab, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Entweder wird der Gesetzentwurf geändert, um die Kritik der Bundesländer aufzunehmen.
- Oder es kommt in den Vermittlungsausschuss, in dem die Bundesregierung und die Bundesländer versuchen, einen Kompromiss zu finden.
Falls sich Bundestag und Bundesrat nicht einigen, könnte das Gesetz in seiner aktuellen Form scheitern.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Bundesrat hat seine Stellungnahme am 30. Januar 2026 beschlossen und an den Bundestag übermittelt. Dort wird das Gesetz derzeit beraten. In dieser Phase sind noch Änderungen möglich. Denkbar sind Nachbesserungen am Gesetz, ein politischer Kompromiss zwischen Bund und Ländern oder eine deutliche Verzögerung des Vorhabens.
Entscheidend ist, ob der Bund den Ländern klare Zusagen zur Finanzierung macht, bürokratische Hürden abbaut und wichtige Integrationsangebote erhält. Bleiben diese Fragen offen, steigt das Risiko, dass das Gesetz nicht umgesetzt wird.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob ein Kompromiss gelingt – oder ob das geplante Bürgergeld-Aus für Ukrainer:innen am Widerstand der Länder scheitert.