Integrationskurse stark nachgefragt
Integrationskurse sind ein wichtiges Instrument der Integration in Deutschland. Sie vermitteln grundlegende Deutschkenntnisse sowie Wissen über das gesellschaftliche Leben, die Rechtsordnung und zentrale Werte. Ziel ist es, Migrantinnen und Migranten dabei zu unterstützen, sich im Alltag selbstständig zurechtzufinden und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Ein Integrationskurs nach § 43 AufenthG besteht aus zwei Teilen: einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Neben dem Spracherwerb werden dort also auch Grundlagen zu Geschichte, Kultur und dem Alltagsleben in Deutschland vermittelt.
Die Nachfrage nach Integrationskursen ist seit Jahren hoch. In den Jahren 2023 und 2024 nahmen jeweils rund 363.000 Menschen an Integrationskursen teil – so viele wie nie zuvor. Die größte Gruppe stellten Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, gefolgt von Teilnehmenden aus Syrien und Afghanistan.
Eine Voraussetzung, um in Deutschland arbeiten, studieren und/oder dauerhaft leben zu dürfen, sind fast immer ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Diese lassen sich am einfachsten mit Hilfe eines anerkannten Sprachzertifikats der Niveaustufen A1,A2,B1,B2,C1 und C2 nachweisen. Welches Zert...
BAMF prüft freiwillige Zulassungen verstärkt
Wie verschiedene Medien berichten, darunter das Nachrichtenportal Welt, kontrolliert das BAMF die freiwilligen Anmeldungen zu Integrationskursen aktuell deutlich strenger. Betroffen sind Personen, die keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs haben und daher eine gesonderte Zulassung vom BAMF benötigen.
Wie Kursträger gegenüber Welt berichten, werden Anträge seit Ende November 2025 entweder gar nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt bearbeitet. Ob es sich um eine vorübergehende Maßnahme oder um eine dauerhafte Neuausrichtung handelt, ist bislang offen.
Volkshochschulen berichten von Ausfällen und Verzögerungen
Die Auswirkungen spüren insbesondere die Träger der Integrationskurse, allen voran die Volkshochschulen. Der Deutsche Volkshochschul-Verband erklärte, dass zahlreiche geplante Kurse derzeit nicht stattfinden können.
Nach Einschätzung des Verbands können bundesweit rund 30 bis 40 Prozent der interessierten Teilnehmenden nicht beginnen. Kurse müssen verschoben oder abgesagt werden, weil die notwendige Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Migrant:innen seien dadurch gezwungen, auf unbestimmte Zeit zu warten.
Eine Voraussetzung für ihre Niederlassungserlaubnis ist ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache. Diese lassen sich am einfachsten mithilfe eines anerkannten Sprachzertifikats der Niveaustufen A1, A2, B1, B2, C1, C2 und C2 nachweisen.Wo sie welche Prüfung, zu welchem Preis ablegen können, erkl...
Wer ist konkret betroffen?
Nicht alle Migrantinnen und Migranten sind von den Einschränkungen gleichermaßen betroffen. Entscheidend ist, ob ein gesetzlicher Anspruch auf einen Integrationskurs besteht oder lediglich die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme.
Einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs haben zum Beispiel anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte sowie Personen, die zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland gekommen sind. Diese Gruppen sind von den derzeitigen Einschränkungen nicht betroffen und können weiterhin an Integrationskursen teilnehmen.
Anders ist die Lage bei Personen, die keinen Anspruch haben, sondern lediglich die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme. Zu ihnen gehören unter anderem:
- Asylbewerber:innen
- Personen mit vorübergehendem Schutz nach § 24 AufenthG, also in der Regel Ukrainer:innen
- Geduldete nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
- EU-Bürger:innen
- Deutsche mit besonderem Integrationsbedarf
- Personen mit einem nationalen Abschiebungsverbot
Diese Personen können nur dann an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn sie zuvor eine Zulassung des BAMF erhalten und freie Kursplätze verfügbar sind. Nach übereinstimmenden Medienberichten sind sie derzeit besonders stark von den Einschränkungen betroffen, da ihre Anträge nur eingeschränkt geprüft oder zurückgestellt werden.
Innenministerium verweist auf interne Prüfung
Das Bundesministerium des Innern, das dem BAMF übergeordnet ist, erklärte auf Anfrage der Grünen, dass sich die Anträge aktuell in einer „internen Auswertung“ befänden. Wie lange diese Prüfung dauern soll und wann wieder reguläre Entscheidungen getroffen werden, ließ das Ministerium offen.
Gleichzeitig erklärte das Ministerium, dass im Bundeshaushalt weiterhin hohe Summen für Integrationskurse eingeplant seien. Kritiker halten dagegen, dass diese Mittel wirkungslos blieben, wenn Kurse mangels Zulassungen nicht starten könnten.
Scharfe Kritik kommt auch aus der Bundestagsfraktion der Grünen. Die Migrationsexpertin Filiz Polat warf Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, Sprach- und Integrationskurse auszubremsen. Durch die fehlenden Zulassungen werde das Angebot der Volkshochschulen massiv eingeschränkt, was vielen Geflüchteten den Zugang zu Integrationskursen verwehre.
Hintergrund: Mehr Integrationskurse seit 2015
Als Integrationskurse 2005 erstmals eingeführt wurden, richtete sich das Angebot vor allem an Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus. Seit 2015 und erneut seit 2022 wurde der Zugang schrittweise ausgeweitet, um auch Asylbewerber:innen frühzeitig Sprachförderung zu ermöglichen.
Derzeit ist unklar, ob die strengere Prüfung der Anträge nur vorübergehend ist oder ob der Zugang zu Integrationskursen dauerhaft strenger gestaltet werden soll. Für Betroffene und Kursträger bedeutet die aktuelle Situation vor allem Unsicherheit. Klar ist jedoch: Verzögerungen beim Zugang zu Integrationskursen betreffen nicht nur Einzelne, sondern haben Auswirkungen auf Integration, Arbeitsmarkt und gesellschaftliche Teilhabe insgesamt.
