Damit setzt die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD ein zentrales Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag um. Die geplante Reform sorgt jedoch bereits jetzt für deutliche Kritik – unter anderem von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den Arbeitsagenturen sowie verschiedenen Expert:innen für Integration.
Hintergrund: Rückkehr zur Rechtslage vor 2022
Die Reform beendet die Sonderregelung, die kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs eingeführt wurde. Seit Juni 2022 wurden Ukrainer:innen mit einem vorübergehenden Schutzstatus nach § 24 AufenthG wie anerkannte Flüchtlinge gezählt (nicht wie Asylbewerber): Sie erhielten Bürgergeld, medizinische Versorgung auf SGB-II-Niveau, Zugang zum Arbeitsmarkt und Beratungen in Jobcentern sowie Zuschüsse für Integrations- und Sprachkurse.
Die Bundesregierung will nun wieder zur Rechtslage vor 2022 zurückkehren. Das bedeutet: Künftig sollen geflüchtete Ukrainer:innen, die nach dem Stichtag (1. April 2025) eingereist sind oder erst danach ihren Schutzstatus erhalten haben, wieder die niedrigeren Asylbewerberleistungen bekommen.
Ukrainer:innen, die vor dem Stichtag nach Deutschland gekommen sind, behalten ihren Anspruch auf Bürgergeld dauerhaft.
Was ändert sich konkret für Geflüchtete aus der Ukraine?
Der vollständige Gesetzentwurf liegt derzeit noch nicht öffentlich vor. Bekannt sind bislang folgende Kernpunkte:
Niedrigere Leistungen
Geflüchtete, die unter das neue Gesetz fallen, erhalten künftig keine Bürgergeldzahlungen, sondern Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz. Damit sinkt die monatliche Unterstützung um rund 120 Euro.
Zum Vergleich: Während alleinstehende Erwachsene beim Bürgergeld einen Regelbedarf von 563 Euro erhalten, liegen die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz derzeit bei 441 Euro pro Monat – davon 196 Euro für den persönlichen Bedarf und 245 Euro für den notwendigen Bedarf.
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden – wie bisher – auch unter der neuen Regelung von den Sozialbehörden übernommen.
Kein Anspruch auf Sprach- und Integrationskurse
Der Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt vollständig erhalten, und auch Beratungen bei den Arbeitsagenturen sollen weiterhin möglich sein. Einen wichtigen Unterschied gibt es jedoch: Es gibt keinen Rechtsanspruch mehr auf bestimmte Fördermaßnahmen wie Integrations- oder Sprachkurse. Diese Angebote können zwar weiterhin vermittelt werden – aber nur nach Einzelfallprüfung und ohne Garantie.
Übergangsregelung für Bürgergeldempfänger
Für alle, die nach dem Stichtag aber vor Inkrafttreten der Reform eingereist sind und aktuell Bürgergeld beziehen, gilt eine Übergangsregelung: Sie dürfen das Bürgergeld bis zum Ende ihres aktuellen Bewilligungszeitraums weiter erhalten – jedoch maximal bis drei Monate nach Inkrafttreten der neuen Regelung. Bereits erhaltenes Bürgergeld muss nicht zurückgezahlt werden.
§ 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist eine zentrale rechtliche Bestimmung, die es ermöglicht, Personen, die kollektiv vor Krieg und Verfolgung fliehen, in Deutschland vorübergehenden Schutz zu gewähren. ...
Geplante Job-Pflicht für arbeitsfähige Geflüchtete
Ein weiterer wichtiger Punkt der Reform ist eine strengere Arbeitspflicht. Alle arbeitsfähigen Geflüchteten sollen künftig noch stärker verpflichtet sein, sich aktiv um eine Beschäftigung zu bemühen – entweder selbstständig oder mit Unterstützung der Arbeitsagentur.
Bei fehlender Mitwirkung könnten Sanktionen verhängt werden, etwa Kürzungen bei den Sozialleistungen. Die Bundesregierung erhofft sich davon mehr Arbeitsanreize und eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt.
Neues Gesetz stößt auf Kritik
Die Pläne stoßen an vielen Stellen auf deutliche Kritik. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), die den Gesetzentwurf gemeinsam mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegt hat, äußerte im Bundestag offen ihre Zweifel. Sie betonte, dass Integration durch Sprachkurse und gezielte Förderung unterstützt werden müsse. Das neue Gesetz erschwere jedoch den Zugang zu diesen Angeboten. Dadurch werde der Einstieg in den Arbeitsmarkt komplizierter, nicht einfacher.
Auch von der Bundesagentur für Arbeit und mehreren Landesarbeitsagenturen kommt eine ähnliche Kritik. Da neu eingereiste Ukrainer:innen künftig nicht mehr den Jobcentern, sondern den Arbeitsagenturen zugeordnet werden, fehlt ihnen ein strukturiertes Förderangebot. Sprachkurse, Weiterbildungen oder Qualifizierungen könnten dadurch schwieriger erreichbar sein. Expert:innen warnen, dass sich der Einstieg in den Arbeitsmarkt dadurch verzögern könnte.
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Wie viele Ukrainer:innen erhalten Bürgergeld in Deutschland?
Nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZ) leben derzeit rund 1.4 Millionen Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft in Deutschland (Stand: September 2025). Davon sind:
- 953.000 im erwerbsfähigen Alter,
- 284.000 Kinder unter 15 Jahren,
- 137.000 Personen im Alter von 65 Jahren und älter.
Laut einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung hatten im Frühsommer 2025 rund 51 Prozent der ukrainischen Schutzsuchenden in Deutschland eine Arbeit, davon 263.610 in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und 51.137 in geringfügiger Beschäftigung.
Im Juli 2025 bezogen laut Bundesagentur für Arbeit etwa 673.000 Ukrainer:innen Leistungen der Grundsicherung (Bürgergeld), darunter rund 188.000 Kinder. Für die große Mehrheit dieser Personen dürfte sich durch die geplante Reform nichts ändern.
Betroffen sind ausschließlich Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind oder künftig einreisen. Nach Informationen der Bild fallen derzeit etwa 83.640 Menschen unter diese Regelung. Je nach Entwicklung der Fluchtbewegungen könnte diese Zahl jedoch in den kommenden Monaten weiter steigen.
Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Der Gesetzentwurf steht noch ganz am Anfang des parlamentarischen Verfahrens. Nächste Woche soll die Reform zunächst im Bundeskabinett beschlossen werden. Anschließend wird sie zur ersten Lesung in den Bundestag eingebracht und danach in den zuständigen Ausschüssen sowie im Bundesrat beraten. Nach der zweiten Beratung im Bundestag folgt schließlich die abschließende Abstimmung.
Beobachter:innen gehen davon aus, dass die Reform im Parlament eine Mehrheit finden wird. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Das dürfte jedoch frühestens im ersten Quartal 2026 geschehen.
