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Das Bild zeigt symbolhaft eine ausländische Familie. Die Bundesregierung will ein Gesetz beschließen, das besagt, dass Ausländerbehörden künftig der Anerkennung von Vaterschaften zustimmen müssen.

Bundestag entscheidet über Gesetz: Muss die Ausländerbehörde künftig jeder Vaterschaft zustimmen?

Am Freitag, 12. Juni 2026, entscheidet der Bundestag über ein Gesetz, das die Anerkennung von Vaterschaften deutlich verändern könnte. Die Bundesregierung will verhindern, dass Vaterschaften nur deshalb anerkannt werden, um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erhalten. Künftig sollen Ausländerbehörden deshalb in bestimmten Fällen prüfen, bevor eine Vaterschaft anerkannt wird. Auch die AfD fordert strengere Regeln bei Vaterschaftsanerkennungen. Was genau ist geplant – und was könnte sich für betroffene Familien ändern?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Warum will die Bundesregierung das Gesetz ändern?

Nach Angaben der Bundesregierung gibt es immer wieder Fälle, in denen eine Vaterschaft nicht aus familiären Gründen anerkannt wird, sondern dazu dient, ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erhalten.

Dabei geht es häufig um Fälle, in denen ein Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit oder einem sicheren Aufenthaltstitel die Vaterschaft für ein Kind einer ausländischen Mutter anerkennt. Durch die Anerkennung kann das Kind ebenfalls ein Aufenthaltsrecht oder sogar die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Daraus können sich wiederum Aufenthaltsrechte für die Mutter ergeben.

Die Bundesregierung hält die bisherigen Gesetze nicht für ausreichend, um solche Fälle von Missbrauch des Aufenthaltsrechts zu verhindern. Deshalb sollen Ausländerbehörden künftig stärker in das Verfahren eingebunden werden. In bestimmten Fällen sollen sie vor der Anerkennung einer Vaterschaft prüfen, ob tatsächlich ein familiäres Verhältnis besteht oder ob die Anerkennung in erster Linie dazu dient, ein Aufenthaltsrecht zu schaffen.

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Wie werden Vaterschaften derzeit anerkannt?

Die Anerkennung von Vaterschaften ist im deutschen Familienrecht sehr einfach gehalten. Ein Mann kann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, die Mutter stimmt zu. Die Erklärungen werden öffentlich beurkundet, zum Beispiel beim Jugendamt, Standesamt, Notar oder Gericht. Ziel dieser Regelung ist es, Müttern und Kindern das Verfahren zu erleichtern.

Um Missbrauch zu verhindern, wurde bereits 2017 eine Regel eingeführt: Wenn der Behörde, die die Vaterschaft beurkundet, Hinweise auf einen Missbrauch auffallen, sollen sie die Ausländerbehörde informieren. Diese soll dann prüfen, ob die Vaterschaft nur anerkannt wird, um ein Aufenthaltsrecht zu erhalten.

Nach Ansicht der Bundesregierung funktioniert dieses System aber nicht ausreichend. Der Grund: Behörden, die eine Vaterschaft beurkunden, können Hinweise auf einen Betrug oft nicht erkennen. Deshalb sieht das neue Gesetz vor, dass Ausländerbehörden in bestimmten Fällen automatisch beteiligt werden. 

Was würde sich durch das neue Gesetz ändern?

Nach dem neuen Gesetz soll eine Vaterschaft in bestimmten Fällen erst wirksam werden, wenn die Ausländerbehörde zugestimmt hat. Auch eine Eintragung des Vaters in das Geburtenregister wäre nicht ohne die Zustimmung der Ausländerbehörde möglich.

Eine Zustimmung der Ausländerbehörde ist nach dem neuen Gesetz nötig, wenn zwischen den Eltern ein sogenanntes „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ besteht. Damit sind Fälle gemeint, in denen ein Elternteil über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügt, während der andere Elternteil kein oder nur ein schwaches Aufenthaltsrecht besitzt.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt, während der andere Elternteil nur eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt,
  • ein Elternteil ausreisepflichtig ist,
  • ein Elternteil nur mit Schengen-Visum eingereist ist,
  • oder ein Elternteil sich noch im Ausland befindet und kein gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzt.

In diesen Fällen soll die Ausländerbehörde prüfen, ob die Vaterschaft tatsächlich aus familiären Gründen anerkannt wird oder ob die Anerkennung dazu dient, ein Aufenthaltsrecht zu schaffen.

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Wann muss die Ausländerbehörde nicht zustimmen?

Aber nicht in allen Fällen muss die Ausländerbehörde vorher zustimmen. Der Gesetzentwurf enthält mehrere Ausnahmen. Eine Zustimmung der Ausländerbehörde ist demnach nicht notwendig, wenn der Anerkennende nachweislich der leibliche Vater des Kindes ist.

Außerdem muss die Ausländerbehörde nicht zustimmen, wenn:

  • der Mann bereits Vater eines anderen Kindes derselben Mutter ist,
  • die Eltern verheiratet sind oder nach der Geburt geheiratet haben und die Ehe in Deutschland registriert wurde oder
  • die Eltern seit mindestens 18 Monaten gemeinsam in Deutschland gemeldet sind und zusammenleben.

Weitere Umstände, die gegen einen Missbrauch sprechen, gelten etwa, wenn der Vater regelmäßig Unterhalt zahlt oder ein regelmäßiger Kontakt zum Kind besteht.

Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass echte Familien nicht unnötig belastet werden. Wer tatsächlich Verantwortung für ein Kind übernimmt oder eine echte familiäre Beziehung lebt, soll durch das Gesetz nicht benachteiligt werden.

Woran soll ein möglicher Missbrauch erkannt werden?

Der Gesetzentwurf nennt verschiedene Hinweise, die darauf hindeuten, dass eine Vaterschaft nur anerkannt werden soll, um eine Aufenthaltsrecht zu erhalten. Die Ausländerbehörde soll zum Beispiel prüfen:

  • wenn Mutter und Vater nicht dieselbe Sprache sprechen,
  • wenn sie sich ausschließlich für die Anerkennung der Vaterschaft kennengelernt haben
  • oder wenn Geld oder andere Vorteile für die Anerkennung versprochen wurden.

Auch wenn ein Mann innerhalb weniger Jahre mehrfach die Vaterschaft für Kinder unterschiedlicher Mütter anerkannt hat, soll dies künftig genauer geprüft werden.

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Wie lange darf die Prüfung dauern?

Die Ausländerbehörde soll grundsätzlich innerhalb von vier Monaten über den Antrag entscheiden. Trifft die Behörde innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, gilt die Zustimmung automatisch als erteilt.

Diese Regelung soll verhindern, dass Verfahren unnötig lange dauern und Familien über längere Zeit in Unsicherheit bleiben. Während des laufenden Prüfverfahrens soll eine Abschiebung der betroffenen Personen grundsätzlich ausgesetzt werden.

Was passiert bei Täuschung oder falschen Angaben?

Der Gesetzentwurf sieht auch strengere Folgen bei Täuschung vor. Wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde durch falsche Angaben, Drohung, Bestechung oder arglistige Täuschung erreicht wurde, soll sie später zurückgenommen werden können.

Das kann erhebliche Folgen haben. Die Vaterschaft kann rückwirkend unwirksam werden. Auch Aufenthaltstitel, die aus der Vaterschaft oder aus der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes abgeleitet wurden, können dann wieder entzogen werden.

Außerdem sollen absichtlich falsche oder unvollständige Angaben künftig strafbar sein, wenn sie gemacht wurden, um die Zustimmung der Ausländerbehörde zu erhalten.

Was fordert die AfD?

Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung entscheidet der Bundestag am Freitag auch über einen Gesetzentwurf der AfD. Darin fordert die AfD deutlich strengere Regeln bei der Anerkennung von Vaterschaften.

Nach ihrem Vorschlag soll die Ausländerbehörde automatisch immer beteiligt werden, wenn mindestens ein Elternteil keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Außerdem soll die Zustimmung der Ausländerbehörde eine Voraussetzung dafür sein, dass die Vaterschaft anerkannt wird. Der Mann soll zudem nachweisen müssen, dass er tatsächlich der leibliche Vater des Kindes ist, zum Beispiel durch einen DNA-Test.

Zusätzlich will die AfD, dass die finanzielle Situation des Vaters stärker berücksichtigt wird. Wenn Zweifel bestehen, ob der Mann den Unterhalt des Kindes zahlen kann, soll dies ebenfalls als Hinweis auf einen möglichen Missbrauch des Aufenthaltsrechts gewertet werden können.

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Fazit: Was bedeutet das für ausländische Familien?

Für die meisten ausländischen Familien ändert sich mit dem neuen Gesetz erstmals nichts. Leibliche Väter und stabile Familienverhältnisse sind weiterhin geschützt.

Das Gesetz betrifft ausschließlich Familien, in denen die Elternteile unterschiedliche Aufenthaltsrechte haben. Insbesondere dann, wenn ein Elternteil kein oder nur ein sehr schwaches Bleiberecht hat, während das andere Elternteil ein sicheres Aufenthaltsrecht oder sogar die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

In diesen Fällen soll die Ausländerbehörde künftig prüfen, ob stabile Familienverhältnisse bestehen oder ob die Vaterschaft nur deshalb anerkannt wird, um ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Bevor eine Vaterschaft anerkannt wird, muss die Ausländerbehörde in diesen Fällen zustimmen.

Das bedeutet: Für die meisten Familien bleibt die Anerkennung einer Vaterschaft weiterhin möglich. Allerdings müssen Betroffene in bestimmten Fällen damit rechnen, dass die Ausländerbehörde die familiären Verhältnisse genauer prüft.

Ob das Gesetz beschlossen wird, entscheidet der Bundestag am 12. Juni 2026.

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