Allgemeine Voraussetzungen für den Familiennachzug
Um alle Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen zu können, müssen sowohl die Person in Deutschland als auch die Person im Ausland bestimmte Bedingungen erfüllen:
Person in Deutschland | Person im Ausland |
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Gültiger Aufenthaltstitel, der zum Familiennachzug berechtigt
| A1-Sprachkenntnisse (wenn nötig)
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Krankenversicherungsschutz für Sie und die Familie (spätestens bei Beantragung des Aufenthaltstitels)
| Reisepass/Passersatz
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Verpflichtungserklärung (wenn notwendig und von der Botschaft gefordert)
| Nachweis über Verwandtschaftsverhältnis
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Heiratsurkunde (bei Ehepartnern)
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Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts (falls gefordert)
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Nachweis über ausreichenden Wohnraum (falls gefordert) | |
Beleg der deutschen Staatsbürgerschaft (falls nötig)
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Familiennachzug mit Niederlassungserlaubnis: Voraussetzungen
Die Voraussetzungen des Familiennachzugs mit einer Niederlassungserlaubnis sind einfacher zu erfüllen als mit anderen Aufenthaltstiteln. Grund ist, dass dieser Aufenthaltstitel unbefristet ist und damit Ihre langfristige Perspektive in Deutschland deutlich wird. Außerdem befinden Sie sich, wenn Sie die Niederlassungserlaubnis haben, schon mindestens 3–5 Jahre in Deutschland – länger als mit befristeten Aufenthaltstiteln.
Wenn Sie die Niederlassungserlaubnis besitzen und einen Familienangehörigen nach Deutschland holen möchten, ist es sehr wichtig, dass das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden kann. Der Nachweis für den Wohnraum und die Sicherung des Lebensunterhalts fällt mit Niederlassungserlaubnis gemäß § 29 Absatz 2 AufenthG weg, wenn Ehepartner oder minderjährige Kinder nachziehen.
Familiennachzug für Flüchtlinge: Voraussetzungen
Auch Geflüchtete können den Familiennachzug beantragen. Die Voraussetzungen der Familiennachzuges für Flüchtlinge sehen so aus:
- Nachweis der familiären Verbindung: Heiratsurkunde (wenn der Ehepartner nachzieht), Geburtsurkunde
- Nachweis Härtefall bei Elternnachzug (Beispiel: Eltern müssen gepflegt werden und die Pflege ist nicht im Heimatland möglich, anderes Beispiel: Elternnachzug zum minderjährigen Kind in Deutschland).
- Spätestens 3 Monate nach dem positiven Asylentscheid muss eine fristwahrende Anzeige bei der zuständigen Ausländerbehörde erfolgen.
- Sorgerechtsnachweis (bei Kindernachzug)
Mit dem Flüchtlingsstatus nach § 25 Abs. 2 Alt 1 AufenthG fallen der Nachweis für die Sicherung des Lebensunterhalts und der Wohnraumnachweis weg.

Familiennachzug nach Deutschland: Voraussetzungen für Nachziehende
Die Voraussetzungen für den Familiennachzug nach Deutschland für Ihren Familienangehörigen im Ausland hängen stark davon ab, welchen Aufenthaltstitel Sie selbst besitzen. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel mit Flüchtlingseigenschaft, eine Niederlassungserlaubnis oder einen Aufenthaltstitel mit Fachkräftehintergrund haben, reicht der Nachweis der familiären Verbindung aus.
Wenn Sie subsidiär schutzberechtigt sind, werden pro Monat maximal 1.000 Familiennachzüge in Deutschland genehmigt. Sind Sie unter diesen 1.000 Fällen, dann gelten für Sie vereinfachte Bedingungen: Der Lebensunterhalt muss nicht gesichert sein, Sie müssen keinen Wohnraum nachweisen und beim Ehegattennachzug ist kein A1-Sprachniveau nötig. Sind Sie nicht unter diesen 1.000 Fällen, kann Ihre Familie in diesem Monat nicht nachziehen.
Wenn Sie nicht unter den 1.000 Fällen pro Monat sind, bei denen der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten klappt, bedeutet es nicht, dass Sie nie wieder einen Antrag stellen können! Eine Antragstellung zu einem anderen Zeitpunkt ist möglich und vielleicht sind Sie dann unter den 1000 Anträgen, bei denen der Nachzug geht!
Familiennachzug zu deutschen Staatsbürgern
Der Nachzug zu deutschen Staatsbürgern ist in § 28 AufenthG festgeschrieben. Die Voraussetzungen für den Familiennachzug zu deutschen Staatsbürgern lauten wie folgend:
- Nachweis der Eheschließung (Heirats- oder Geburtsurkunde)
- Bei Elternteilen eines minderjährigen Deutschen ist die Vorsprache der Familie (Eltern und Kind) nötig.
- Sprachnachweise des nachziehenden Ehepartners (außer bei Ausnahmen wie keine verfügbaren Kurse im Heimatland und ein Jahr lang vergeblich bemüht)
- Volljährigkeit beider Ehepartner bei der Heirat
- Passnachweis
- Sorgerechtsnachweis (wenn das minderjährige Kind alleine nachreist)
Grundsätzlich ist der Familiennachzug zu deutschen Staatsbürgern einfacher als zu Ausländern. Es sind bis auf den Nachweis der familiären Verbindung, des Passes und der Sprachkenntnisse (bei Ehepartnern) keine anderen Nachweise nötig.
Fazit: Familiennachzug Voraussetzungen auf einen Blick
Die Bedingungen für den Familiennachzug hängen vom Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden Person ab. Während bei Flüchtlingen und Inhabern der Niederlassungserlaubnis einige Nachweise entfallen, müssen andere Gruppen strengere Anforderungen erfüllen. Besonders wichtig ist eine fristgerechte Antragstellung, da Verzögerungen den Nachzug erschweren können. Ein genaues Verständnis der gesetzlichen Vorgaben hilft, den Prozess reibungslos zu gestalten.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Voraussetzungen beim Familiennachzug
Der Antrag auf Familiennachzug wird bei der deutschen Botschaft im Heimatland mit dem Antrag auf das nationale D-Visum zum Familiennachzug gestellt. Die Bearbeitung dauert dem Auswärtigen Amt zufolge mehrere Monate.
Grundsätzlich ist es so, dass sprachliche Kenntnisse auf A1-Niveau beim Ehegattennachzug nachgewiesen werden müssen. Ausnahme ist die Beantragung des Familiennachzugs unter anderem mit Flüchtlingsstatus, als Fachkraft oder mit Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt EU.
Nein. Nicht jede Aufenthaltserlaubnis ermöglicht den Antrag auf den Familiennachzug. Es ist wichtig, dass Sie genau überprüfen, ob der Familiennachzug mit Ihrem Aufenthaltstitel geht.
Wenn es zur Trennung oder Scheidung kommt, ist § 31 AufenthG entscheidend. Hatte die Ehe 3 Jahre in Deutschland bestanden, wird für Sie als nachziehender Ausländer ein Aufenthaltstitel erteilt. In bestimmten Fällen (häusliche Gewalt) kann der Aufenthaltstitel auch mit weniger als 3 Jahren Ehe in Deutschland erteilt werden. Beim Tod Ihres Ehepartners muss die Ehe nicht 3 Jahre bestanden haben, damit Sie einen eigenen Aufenthaltstitel erhalten.
Der Antrag auf Familiennachzug wird von der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland und von der Ausländerbehörde in Deutschland kontrolliert. Die finale Entscheidung über die Erteilung des Visums zum Familiennachzug trifft die deutsche Botschaft im Herkunftsland.