Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen: Voraussetzungen im Überblick
Grundsätzlich kann jeder die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Entscheidend ist, dass Sie sich seit mindestens fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhalten und gut in die Gesellschaft integriert sind.
Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Ihre Identität muss eindeutig geklärt sein – in der Regel durch einen gültigen Nationalpass oder andere anerkannte Dokumente. Außerdem benötigen Sie ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 sowie Kenntnisse über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung, die meist durch den Einbürgerungstest nachgewiesen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Sicherung Ihres Lebensunterhalts. Sie müssen grundsätzlich in der Lage sein, ohne staatliche Unterstützung für sich und Ihre Familie zu sorgen. Zudem dürfen keine schwerwiegenden Straftaten vorliegen, da diese einem Antrag auf Einbürgerung entgegenstehen können.
Ob Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können, hängt also immer von Ihrer persönlichen Situation ab. Aber wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf die Einbürgerung in Deutschland.
Einbürgerungsantrag stellen: So beantragen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen Sie einen Einbürgerungsantrag stellen. Dafür müssen Sie nicht nur die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, sondern auch alle für die Einbürgerung notwendigen Dokumente und Formulare einreichen.
Wer seinen Einbürgerungsantrag gut vorbereitet und alle Dokumente vollständig einreicht, erhöht die Chance auf eine zügige Bearbeitung und vermeidet unnötige Rückfragen durch die Behörde.
Seit 27. Juni 2024 ist die Neuerung des Einbürgerungsgesetzes in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer von 8 auf 5 Jahre und die Möglichkeit zur doppelten Staatsbürgerschaft.
Wo stellt man den Antrag auf Einbürgerung?
Den Antrag auf Einbürgerung stellen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde. Je nach Bundesland ist das entweder die Ausländerbehörde oder eine eigene Einbürgerungsstelle. Welche Behörde in Ihrem Fall verantwortlich ist, erfahren Sie in der Regel bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, bei der Ausländerbehörde oder auch bei einer Migrationsberatungsstelle.
Viele Ausländerbehörden informieren auf ihren Websites über den Ablauf des Verfahrens und darüber, welche Unterlagen für den Antrag zur Einbürgerung benötigt werden. Es ist deshalb sinnvoll, sich vorab genau zu informieren oder einen Termin zu vereinbaren, um offene Fragen zu klären.
In der folgenden PDF finden Sie eine Übersicht über die Einbürgerungsbehörden in den größten deutschen Städten, bei denen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können.
Antrag auf Einbürgerung: online oder vor Ort stellen?
In vielen Städten und Bundesländern können Sie den Antrag zur Einbürgerung inzwischen online stellen. Das erleichtert das Verfahren, weil Unterlagen digital eingereicht oder nachgereicht werden können.
Grundsätzlich gilt aber: Für den Antrag auf Einbürgerung ist gesetzlich keine bestimmte Form vorgeschrieben. Das bedeutet, dass ein Antrag grundsätzlich schriftlich, digital, mündlich oder zur Niederschrift bei der Behörde gestellt werden kann.
In der Praxis unterscheiden sich die Abläufe jedoch häufig: Viele Einbürgerungsstellen stellen eigene Formulare oder Online-Portale zur Verfügung, andere arbeiten überwiegend mit Terminen vor Ort.
Welche Möglichkeiten bei Ihrer zuständigen Behörde bestehen und welche Unterlagen verlangt werden, sollten Sie deshalb vorab prüfen. So vermeiden Sie Verzögerungen und wissen bereits vor der Antragstellung, worauf Sie achten müssen.
Antrag auf Einbürgerung: Formular für den Antrag
Um den Antrag auf Einbürgerung zu stellen, benötigen Sie ein offizielles Formular. Dieses können Sie in der Regel auf der Website Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde herunterladen oder direkt vor Ort erhalten. Einige Behörden stellen digitale Antragsformulare zur Verfügung, die Sie online ausfüllen und einreichen können.
Achten Sie darauf, das Formular vollständig und korrekt auszufüllen. Fehler oder fehlende Angaben können dazu führen, dass sich die Bearbeitung Ihres Antrags verzögert. Prüfen Sie daher alle Angaben sorgfältig, bevor Sie den Einbürgerungsantrag einreichen.
Einbürgerung Dokumente: Diese Unterlagen brauchen Sie
Für einen erfolgreichen Antrag auf Einbürgerung müssen Sie verschiedene Dokumente einreichen, die Ihre Identität, Ihre Integration, Ihren Aufenthaltsstatus und Ihre Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen. Welche Unterlagen für die Einbürgerung erforderlich sind, kann je nach persönlicher Situation leicht variieren. Es gibt jedoch einige Dokumente, die in den meisten Fällen verlangt werden.
Eine sorgfältige Vorbereitung ist hier besonders wichtig. Fehlende oder unvollständige Unterlagen gehören zu den häufigsten Gründen für Verzögerungen beim Einbürgerungsverfahren.
Checkliste: Wichtige Dokumente für die Einbürgerung
In der folgenden Übersicht finden Sie die wichtigsten Unterlagen, die Sie für Ihren Einbürgerungsantrag benötigen:
Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Passersatz
→ Nachweis Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit
Aktueller Aufenthaltstitel
→ z. B. Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis oder Freizügigkeitsberechtigung
Meldebescheinigung
→ Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes in Deutschland
Nachweise über Ihren Lebensunterhalt
→ z. B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen oder andere Einkommensnachweise
Sprachzertifikat (mindestens B1)
→ z. B. telc, Goethe-Zertifikat oder ein deutscher Schul- oder Ausbildungsabschluss
Zertifikat über den bestandenen Einbürgerungstest
→ Nachweis Ihrer Kenntnisse über Recht und Gesellschaft (Alternativ ein deutscher Schul- oder Ausbildungsabschluss)
Unterschriebene Loyalitätserklärung
→ sowie ggf. das Merkblatt zum Bekenntnis zur freiheitlich Demokratischen Grundordnung
Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde (falls zutreffend)
→ bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Antragstellern
Biometrisches Passfoto
→ für die Ausstellung von Dokumenten
Wichtige Hinweise zu den Unterlagen
Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen. Fremdsprachige Unterlagen müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Viele Behörden verlangen außerdem, dass Sie Originale oder beglaubigte Kopien einreichen.
Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig und aktuell sind. Es empfiehlt sich, vor dem Einbürgerungsantrag eine persönliche Checkliste zu erstellen und die konkreten Anforderungen der zuständigen Behörde genau zu prüfen.
Je besser Sie die Dokumente für die Einbürgerung vorbereiten, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Im nächsten Schritt erfahren Sie, wie die Einbürgerung in Deutschland konkret abläuft.
Einbürgerung in Deutschland: Ablauf des Einbürgerungsantrags
Der Antrag zur Einbürgerung folgt in Deutschland einem klaren Ablauf. Wenn Sie die einzelnen Schritte kennen und sich gut vorbereiten, können Sie das Verfahren deutlich einfacher durchlaufen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Schritte.
- Voraussetzungen prüfen
Bevor Sie die Einbürgerung beantragen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine ehrliche und gründliche Prüfung im Vorfeld hilft Ihnen, Ablehnungen oder Verzögerungen zu vermeiden. Viele Behörden bieten online einen Quick-Check an, mit dem Sie Ihre Voraussetzungen prüfen können. Oder nutzen Sie alternativ unseren kostenlosen Test. - Dokumente sammeln
Im nächsten Schritt stellen Sie alle erforderlichen Dokumente für die Einbürgerung zusammen. Achten Sie darauf, dass alle Dokumente vollständig, aktuell und in deutscher Sprache vorliegen. Fehlende Unterlagen können dazu führen, dass Ihr Einbürgerungsantrag nicht weiterbearbeitet wird. - Antrag auf Einbürgerung stellen
Sobald Sie alle Voraussetzungen erfüllen und Ihre Unterlagen vorbereitet haben, können Sie den Antrag zur Einbürgerung bei der zuständigen Behörde einreichen. Je nach Wohnort ist dies online oder persönlich vor Ort möglich. Wichtig ist, dass Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen und alle geforderten Dokumente beifügen. - Prüfung durch die Behörde
Nach der Abgabe wird Ihr Einbürgerungsantrag von der Behörde geprüft. Dabei wird kontrolliert, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und ob Ihre Angaben korrekt und vollständig sind. In manchen Fällen fordert die Behörde zusätzliche Unterlagen an und lädt Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. - Untätigkeitsklage
Wenn die Behörde über Ihren Antrag auf Einbürgerung länger als drei Monate nicht entscheidet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Untätigkeitsklage erheben. Mit der Untätigkeitsklage kann die Behörde verpflichtet werden, zeitnah eine Entscheidung zu treffen. - Einbürgerung und Urkunde
Wenn Ihr Antrag auf Einbürgerung erfolgreich geprüft wurde, erhalten Sie eine Zusage und werden zu einem Termin eingeladen. Dort wird Ihnen die Einbürgerungsurkunde überreicht. Mit dieser Urkunde sind Sie offiziell deutscher Staatsbürger. Danach können Sie einen deutschen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Deutschland?
Viele fragen sich: Wie lange dauert es, bis über den Einbürgerungsantrag entschieden wird? Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht. Die Dauer des Verfahrens kann je nach Bundesland, Behörde und individueller Situation stark variieren.
In der Praxis dauert die Einbürgerung in Deutschland oft mehrere Monate bis hin zu ein oder zwei Jahren. In einigen Fällen kann es auch noch länger dauern – vor allem dann, wenn viele Anträge gleichzeitig bearbeitet werden oder Unterlagen fehlen.
Gerade seit der Reform des Einbürgerungsrechts im Jahr 2024 ist die Zahl der Anträge deutlich gestiegen, was zu längeren Bearbeitungszeiten führt.
Gründe für Verzögerungen
Es gibt verschiedene Faktoren, die die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages verzögern können:
- Unvollständige Unterlagen
Fehlende oder veraltete Dokumente führen fast immer zu Nachforderungen und damit zu Verzögerungen. - Hohe Auslastung der Behörden
Viele Einbürgerungsstellen sind stark ausgelastet und personell unterbesetzt, insbesondere in größeren Städten. - Zusätzliche Prüfungen
Jeder Antrag wird streng geprüft. Dazu gehören z. B. Sicherheitsabfragen oder die Überprüfung Ihrer Angaben bei anderen Behörden. Das kostet Zeit. - Individuelle Besonderheiten
Manchmal ist die Identität eines Antragstellers ungeklärt oder es liegt eine besondere Lebenssituation vor. Das kann dazu führen, dass das Verfahren länger dauert.
Aber: Je besser Ihr Antrag vorbereitet ist, desto geringer ist das Risiko für Verzögerungen.
Untätigkeitsklage: Was tun bei zu langer Bearbeitungszeit?
Wenn über Ihren Antrag auf Einbürgerung über einen längeren Zeitraum nicht entschieden wird, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine sogenannte Untätigkeitsklage einzureichen.
Diese ist in § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. In der Regel können Sie eine Untätigkeitsklage erheben, wenn die Behörde länger als drei Monate ohne ausreichenden Grund nicht über Ihren Antrag entscheidet.
Wichtig ist jedoch: Die Frist von drei Monaten bedeutet nicht automatisch, dass jede längere Bearbeitungszeit unzulässig ist. Behörden können sich auf sachliche Gründe berufen – etwa eine besonders hohe Arbeitsbelastung oder fehlende Unterlagen.
Trotzdem kann eine Untätigkeitsklage sinnvoll sein, um Bewegung in das Verfahren zu bringen. Vor allem dann, wenn Sie alle Unterlagen eingereicht und über einen längeren Zeitraum keine Rückmeldung erhalten haben.
Einbürgerung beantragen: Kosten für den Antrag im Überblick
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen will, sollte auch die anfallenden Gebühren im Blick behalten. Die Kosten für den Antrag auf Einbürgerung sind bundesweit einheitlich geregelt. Sie fallen unabhängig davon an, ob Sie den Einbürgerungsantrag online oder vor Ort stellen.
Die Gebühren für die Einbürgerung in Deutschland sind in § 38 StAG festgelegt:
- Erwachsene: 255 Euro
- Minderjährige Kinder: 51 Euro, wenn sie gemeinsam mit den Eltern eingebürgert werden
- Minderjährige ohne Eltern: 255 Euro
- Ablehnungsbescheid für Erwachsene: 25 Euro bis 255 Euro
- Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind: 25 Euro bis 51 Euro
Wann genau Sie die Gebühren bezahlen müssen, hängt von der zuständigen Behörde ab. In manchen Fällen ist die Zahlung bereits bei Antragstellung erforderlich, in anderen erst im Laufe des Verfahrens oder vor der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Wichtig zu wissen: Auch wenn Ihr Einbürgerungsantrag abgelehnt wird, kann die Gebühr ganz oder teilweise anfallen, da sie für den Verwaltungsaufwand erhoben wird.
Fazit: Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen
Die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen ist ein wichtiger Schritt, der gut vorbereitet werden sollte. Wer die Voraussetzungen erfüllt, alle erforderlichen Dokumente sorgfältig zusammenstellt und den Antrag vollständig einreicht, hat gute Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren.
Gleichzeitig zeigt sich: Der Einbürgerungsprozess ist komplex und kann je nach Behörde einige Zeit in Anspruch nehmen. Umso wichtiger ist es, von Anfang an strukturiert vorzugehen und mögliche Fehler zu vermeiden, die zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen können.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen oder ob Ihre Unterlagen vollständig sind, ist es sinnvoll, sich Unterstützung zu holen. Eine frühzeitige Prüfung Ihrer individuellen Situation hilft dabei, Risiken zu minimieren und den Prozess zu beschleunigen.
Tipp: Mit unserem kostenlosen Test können Sie unverbindlich prüfen, ob Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können.
FAQ: Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen
Sie bekommen die deutsche Staatsbürgerschaft, indem Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, die notwendigen Unterlagen einreichen, den Einbürgerungstest bestehen und den Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
In der Regel können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren rechtmäßigem und dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland beantragen. Dafür müssen Sie außerdem weitere Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel ausreichende Deutschkenntnisse, einen gesicherten Lebensunterhalt und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Den Antrag stellen Sie bei der Einbürgerungsbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Je nach Bundesland ist dafür die Ausländerbehörde oder eine spezielle Einbürgerungsstelle zuständig. Informationen dazu erhalten Sie meist bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
In vielen Städten und Bundesländern ist die Antragstellung inzwischen online möglich. Manche Behörden verlangen jedoch weiterhin eine persönliche Abgabe vor Ort. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von Ihrer zuständigen Behörde ab.
Für den Einbürgerungsantrag benötigen Sie unter anderem …
- … das vollständig ausgefüllte Antragsformular,
- die unterschriebene Loyalitätserklärung sowie
- den Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
In unserer Checkliste finden Sie alle benötigten Unterlagen.
Die Gebühren für die Einbürgerung sind deutschlandweit einheitlich geregelt:
- Erwachsene: 255 Euro
- minderjährige Kinder bei gemeinsamer Einbürgerung mit den Eltern: 51 Euro
- minderjährige Kinder ohne Eltern: 255 Euro
Es gibt darüber hinaus aber noch weitere Kosten, die beim Antrag auf Einbürgerung anfallen.
Je nach Auslastung der Behörde kann der Antrag zur Einbürgerung zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren dauern. Sie können die Wartezeit etwas verkürzen, indem Sie alle Unterlagen korrekt und vollständig abgeben, die Fristen einhalten und Gebühren ordnungsgemäß bezahlen. Ein Anwalt kann die Wartezeit bis zur Einbürgerung weiter verkürzen.
Die Formulare für den Antrag auf Einbürgerung können Sie entweder bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde abholen oder online downloaden.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie einen Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Mit dieser Urkunde sind Sie offiziell deutscher Staatsbürger und können anschließend einen deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen.