Bundesrat fordert Rückkehr der freiwilligen Integrationskurse
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (8. Mai 2026) einen offiziellen Beschluss gefasst. Darin fordert er die Bundesregierung dazu auf, den Zulassungsstopp für freiwillige Integrationskurse wieder zurückzunehmen.
Konkret geht es um Integrationskurse nach § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz. Diese Regelung ermöglicht es Personen ohne gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs, freiwillig an einem Kurs teilzunehmen, wenn freie Plätze vorhanden sind.
Hintergrund: Wer bisher freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen wollte, brauchte dafür eine Zustimmung des BAMF. Genau diese freiwilligen Zulassungen werden aber seit Ende 2025 nicht mehr erteilt.
Der Bundesrat – also der Zusammenschluss der sechzehn Bundesländer – kritisiert diese Maßnahme deutlich. In dem Beschluss betonen die Bundesländer, dass Sprachkurse wichtig für Integration, gesellschaftliche Teilhabe und den Zugang zum Arbeitsmarkt seien. Gute Deutschkenntnisse seien entscheidend dafür, dass Menschen Arbeit finden und sich langfristig selbst versorgen können.
Nach Ansicht des Bundesrates könnten die aktuellen Einschränkungen genau das Gegenteil bewirken: längere Abhängigkeit von staatlichen Leistungen, schlechtere Chancen auf Arbeit und Ausbildung sowie weniger Motivation zur Integration.
Außerdem betont der Bundesrat, dass Integrationskurse nicht nur für Menschen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht wichtig seien. Gerade auch Menschen, die ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht anstreben, seien darauf angewiesen, möglichst früh Deutsch zu lernen.
Daher fordern die Länder die Bundesregierung dazu auf, Integrationskurse wieder für freiwillige Teilnehmer zu ermöglichen.
Hintergrund: BAMF stoppt freiwillige Integrationskurse in 2026
Bereits seit Ende November 2025 hatte das BAMF die Zulassung zu freiwilligen Kursen stark eingeschränkt. Anfang Februar 2026 teilte die Behörde in einem Schreiben offiziell mit, dass „bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen“ für Integrationskurse nach § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz mehr erteilt werden.
Als Grund nannte das BAMF Einsparungen und gestiegene Kosten für die Kurse in den vergangenen Jahren. Bereits genehmigte Kursteilnahmen bleiben zwar gültig. Neue freiwillige Zulassungen werden derzeit aber nicht mehr bewilligt.
Wer ist von den Einschränkungen betroffen?
Nicht alle Migrant:innen sind gleichermaßen von den Einschränkungen betroffen. Entscheidend ist, ob ein gesetzlicher Anspruch auf einen Integrationskurs besteht oder ob bisher nur eine freiwillige Teilnahme möglich war.
Weiterhin an Kursen teilnehmen können Personen mit einem gesetzlichen Anspruch. Dazu gehören unter anderem anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte sowie Personen mit Aufenthaltstiteln zur Erwerbstätigkeit.
Von den Einschränkungen betroffen sind Personen ohne festen Anspruch. Dazu gehören: Asylbewerber:innen im laufenden Verfahren, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine mit einem Aufenthalt nach § 24 AufenthG, Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln nach § 25 Absatz 5 AufenthG, EU-Bürger:innen sowie Deutsche mit besonderem Integrationsbedarf.
Diese Gruppen konnten bisher freiwillig an Integrationskursen teilnehmen, wenn freie Plätze vorhanden waren. Aktuell ist das meist nur noch möglich, wenn eine Behörde ausdrücklich zur Teilnahme verpflichtet oder wenn die Betroffenen den Kurs selbst bezahlen.
Bundesregierung denkt über weitere Einschränkungen nach
Neben dem Stopp der freiwilligen Integrationskurse soll die Bundesregierung aktuell über weitere Änderungen nachdenken. Darüber berichteten zuletzt verschiedene Medien, darunter die Westdeutsche Allgemeine Zeitung.
Diskutiert werden demnach Änderungen beim Aufbau der Kurse und beim angestrebten Sprachniveau. Für leistungsschwächere Teilnehmer:innen könnte das bisherige Zielniveau von B1 auf A2 gesenkt werden.
Außerdem soll über digitale Selbstlernphasen beraten werden – also Zeiten, in denen Teilnehmer:innen ohne Lehrer selbstständig online lernen sollen – sowie über Kürzungen bei Unterrichtsstunden in Alphabetisierungskursen.
Wichtig ist jedoch: Offiziell bestätigt oder beschlossen wurden diese Änderungen bisher noch nicht.
Fazit: Wie geht es jetzt weiter?
Der Beschluss des Bundesrates ist zunächst vor allem ein politisches Signal. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung damit auf, den Zulassungsstopp zurückzunehmen. Er kann die Bundesregierung aber nicht direkt zum Handeln verpflichten.
Trotzdem hat der Beschluss politisches Gewicht. Der Bundesrat macht damit deutlich, dass die Bundesländer den Zulassungsstopp für freiwillige Integrationskurse kritisieren. Denn besonders Länder und Kommunen spüren die Folgen, wenn Menschen später Deutsch lernen, schwerer Arbeit finden oder länger auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Deshalb erhöht der Beschluss den politischen Druck auf die Bundesregierung.
Ob die Bundesregierung die Maßnahme tatsächlich wieder zurücknimmt oder weitere Änderungen plant, ist derzeit offen. Klar ist aber: Der Bundesrat ist ein wichtiges Verfassungsorgan, über das die Bundesländer an der Politik mitwirken. Ein solcher Beschluss ist daher ein deutliches Signal an die Bundesregierung.