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Das Bild zeigt symbolhaft eine Frau mit Migrationshintergrund, die vor ihrem Laptop. Die AfD Fraktion in Bayern fordert, dass alle Einbürgerungen seit 2016 noch einmal überprüft werden. Was sagt das Gesetz? Wann darf eine abgeschlossene Einbürgerung noch einmal überprüft werden? Und unter welchem Umständen darf die Einbürgerung rückgängig gemacht werden?

AfD Bayern fordert Prüfung aller Einbürgerungen seit 2016 – Ist das gesetzlich möglich?

Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag fordert, alle Einbürgerungen seit 2016 erneut zu überprüfen. Hintergrund sind Betrugsfälle rund um gefälschte Sprachzertifikate und manipulierte „Leben in Deutschland“-Tests. Wann darf eine abgeschlossene Einbürgerung noch einmal geprüft werden – und wann nicht?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Was fordert die AfD in Bayern?

Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag fordert, dass alle Einbürgerungen seit 2016 erneut überprüft werden. Dabei soll kontrolliert werden, ob Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit möglicherweise durch gefälschte Dokumente oder andere Formen von Betrug erhalten haben.

Begründet wird die Forderung mit Fällen von gefälschten Sprachzertifikaten, die in den vergangenen Monaten bekannt wurden. Nach Angaben der Partei habe es auch in Bayern viele solcher Betrugsfälle gegeben.

Aus Sicht der AfD reicht es nicht aus, Sprachzertifikate und “Leben in Deutschland” Tests künftig besser vor Fälschungen und Betrug zu schützen. Stattdessen sollen auch bereits abgeschlossene Einbürgerungsverfahren noch einmal geprüft werden.

Speziell geht es der AfD-Fraktion um alle Einbürgerungen seit dem Jahr 2016. Denn rechtlich ist es unter bestimmten Umständen tatsächlich möglich, eine Einbürgerung bis zu zehn Jahre nach Erhalt wieder rückgängig zu machen.

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Warum gefälschte Zertifikate ein Problem sind

Wer sich in Deutschland einbürgern lassen möchte, muss in der Regel ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Dafür wird meistens ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B1 verlangt. Zusätzlich müssen Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Das geschieht häufig über den Einbürgerungstest bzw. den „Leben in Deutschland“-Test.

Auch bei der Niederlassungserlaubnis spielen Sprachnachweise und der LiD-Test eine wichtige Rolle. Werden dabei gefälschte Nachweise eingereicht oder Prüfungen manipuliert, können Behörden Entscheidungen auf Grundlage falscher Angaben treffen. Das ist problematisch, weil sowohl der deutsche Pass als auch die Niederlassungserlaubnis mit weitreichenden Rechten verbunden sind.

In den vergangenen Monaten wurden immer wieder Fälle bekannt, in denen gefälschte Sprachzertifikate oder manipulierte „Leben in Deutschland“-Tests eingereicht worden sein sollen. Auch in Bayern gab es Ermittlungen.

Seitdem wird verstärkt darüber diskutiert, wie Prüfungen besser geschützt und Betrugsfälle schneller erkannt werden können. Politiker verschiedener Parteien fordern zudem strengere Kontrollen und härtere Strafen bei Täuschungen im Einbürgerungsverfahren.

Wann darf eine Einbürgerung nachträglich überprüft werden – und wann nicht?

Grundsätzlich dürfen Behörden auch nach der Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft prüfen, ob eine Einbürgerung rechtmäßig war. Dafür gelten aber strenge Regeln und Voraussetzungen. Eine nachträgliche Überprüfung der Einbürgerung ist nur erlaubt, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass im Verfahren betrogen wurde oder bewusst falsche Angaben gemacht wurden.

Solche Hinweise können zum Beispiel vorliegen, wenn ein Sprachzertifikat auffällig erscheint, eine Prüfstelle unter Betrugsverdacht steht oder später bekannt wird, dass Dokumente gefälscht wurden. In solchen Fällen darf die zuständige Behörde nachträglich prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung tatsächlich erfüllt waren.

Wird dabei festgestellt, dass die Einbürgerung durch Betrug erlangt wurde, kann sie zurückgenommen werden. Das ist grundsätzlich auch bis zu zehn Jahre nach der Einbürgerung noch möglich.

Rechtlich deutlich schwieriger ist allerdings eine Überprüfung aller Einbürgerungen ohne konkreten Verdacht, wie es die AfD in Bayern fordert. Denn liegt kein konkreter und begründeter Verdacht vor, dürfen Einbürgerungen auch nicht nachträglich noch einmal überprüft werden.

Wichtig auch: Selbst wenn ein Verdacht auf Betrug besteht, darf die Behörde immer nur den jeweiligen Einzelfall prüfen. Gibt es also Hinweise auf eine Täuschung bei einer bestimmten Einbürgerung, darf auch nur dieses konkrete Verfahren überprüft werden – nicht automatisch alle Einbürgerungen derselben Behörde.

Deshalb ist die Forderung der AfD Bayern, alle Einbürgerungen seit 2016 noch einmal zu überprüfen, nach der aktuellen Rechtslage nicht möglich.

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Wann kann eine Einbürgerung rückgängig gemacht werden?

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch das Grundgesetz besonders stark geschützt. Deshalb kann eine Einbürgerung nur unter sehr strengen Voraussetzungen wieder rückgängig gemacht werden.

Nach § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz ist eine Rücknahme möglich, wenn die Einbürgerung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erreicht wurde. Auch vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass die Einbürgerung rückgängig gemacht wird.

Wichtig ist dabei: Nicht jeder Fehler führt automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Entscheidend ist, ob bewusst getäuscht wurde. Wer versehentlich eine falsche Angabe gemacht hat, ist rechtlich anders zu bewerten als jemand, der absichtlich falsche Informationen eingereicht hat.

Außerdem gilt eine Frist: Die Rücknahme ist grundsätzlich nur innerhalb von zehn Jahren nach der Einbürgerung möglich. Wird ein Betrug festgestellt, kann eine Person zudem bis zu zehn Jahre von der erneuten Einbürgerung ausgeschlossen werden.

Was müsste passieren, damit die Forderung der AfD umgesetzt wird?

Damit die Forderung der AfD Bayern umgesetzt werden könnte, müsste sich die Rechtslage ändern. Dafür wäre ein Gesetz auf Bundesebene notwendig, denn das Staatsangehörigkeitsrecht gilt in ganz Deutschland. Bayern könnte eine solche Regelung also nicht alleine einführen.

Außerdem müsste ein solches Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Da die deutsche Staatsangehörigkeit besonders geschützt ist, müsste der Staat genau begründen, warum eine allgemeine Überprüfung aller Einbürgerungen notwendig und verhältnismäßig sein soll. Aktuell gilt eine solche Änderung jedoch als eher unwahrscheinlich.

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Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...