Wer von den Einschränkungen betroffen ist – und wer nicht
Betroffen sind vor allem Personen, die keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs haben, sondern bislang freiwillig teilnehmen konnten, wenn es freie Plätze gab. Dazu zählen:
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden Verfahren
- Personen mit einer Duldung
- Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz nach § 24 AufenthG
- Personen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG sowie
- EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.
Diese Gruppen sollen 2026 keine neuen Zulassungen zu Integrationskursen durch das BAMF mehr erhalten.
Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn eine andere Behörde – etwa die Ausländerbehörde – dazu verpflichtet. Oder wenn der Kurs vollständig selbst bezahlt wird.
Nicht betroffen sind Personen mit einem gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs. Dazu gehören anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte sowie Personen mit Aufenthaltstiteln zur Erwerbstätigkeit. Für diese Gruppen sollen Integrationskurse weiterhin zugänglich bleiben.
Die Bundesregierung denkt offenbar darüber nach, den Zugang zu Integrationskursen stärker einzuschränken. Künftig sollen die Kurse ausschließlich Menschen mit gesicherter Bleibeperspektive offenstehen. Was ist bisher bekannt – und was würde sich ändern?...
Finanzielle Gründe als Hauptursache
Als Grund für den Zulassungsstopp nennt das BAMF vor allem finanzielle Gründe. In den vergangenen Jahren seien die Teilnehmerzahlen und damit auch die Kosten für Integrationskurse deutlich gestiegen. Mit der Maßnahme sollen die verfügbaren Mittel eingehalten und die Finanzierung der bestehenden Kurse gesichert werden.
Mit der Entscheidung dürfte der Zugang zu Integrationskursen für viele Zugewanderte im Jahr 2026 deutlich eingeschränkt werden – insbesondere für diejenigen, die bislang freiwillig an den Kursen teilgenommen haben.
