Bundesregierung plant neues Gesetz für Abschiebungen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte bei einer Pressekonferenz in Berlin, dass sein Ministerium derzeit ein neues Gesetz vorbereitet. Ziel sei es, dauerhaft mehr Abschiebungen zu ermöglichen. Nach den Worten des Ministers sollen mit dem neuen Gesetz Hindernisse reduziert werden, die Abschiebungen bisher verzögert oder verhindert haben.
Hintergrund ist, dass die Zahl der Rückführungen zuletzt nicht weiter gestiegen ist. In den ersten vier Monaten des Jahres 2026 wurden laut Bundesregierung rund 4.800 Menschen abgeschoben. Das waren 1.344 weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Dobrindt betonte, dass die Bundesregierung Abschiebungen künftig wirksamer umsetzen wolle. Besonders Straftäter sollen weiterhin abgeschoben werden, auch nach Syrien und Afghanistan.
Künftig sollen jedoch nicht nur straffällig gewordene Personen stärker in den Fokus geraten. Dobrindt kündigte außerdem an, dass auch alleinstehende Männer ohne Vorstrafen künftig häufiger abgeschoben werden könnten.
Dobrindt zieht positive Bilanz der bisherigen Migrationspolitik
Ein Jahr nach Beginn der aktuellen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD zieht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt eine positive Bilanz der bisherigen Migrationspolitik. Nach Angaben des Innenministeriums sei die irreguläre Migration im Vergleich zu 2023 um rund 70 Prozent zurückgegangen.
Dobrindt erklärte, dass dieser Rückgang nicht auf einzelne Maßnahmen zurückzuführen sei. Vielmehr sei er das Ergebnis mehrerer Schritte gleichzeitig. Dazu zählen laut Bundesregierung unter anderem rund 34.000 Zurückweisungen an den deutschen Grenzen, die Festnahme von etwa 1.400 mutmaßlichen Schleusern sowie die Vollstreckung von rund 8.000 Haftbefehlen.
Rückblick: Seit dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung im Mai 2025 wurden außerdem weitere migrationspolitische Änderungen beschlossen. So wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt. Zudem wurde die Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren wieder abgeschafft.
Außerdem verwies Dobrindt auf die EU-Asylreform GEAS, die am 12. Juni 2026 in Kraft treten soll. Mit der Reform sollen Asylverfahren einheitlicher organisiert, die Außengrenzen der EU stärker kontrolliert und Sekundärmigration innerhalb Europas reduziert werden. Dobrindt hofft, dass die neue europäische Regelung langfristig auch dazu führen kann, dass die deutschen Grenzkontrollen wieder reduziert werden können.
Was ist über das neue Gesetz bekannt?
Konkrete Details zum geplanten Gesetz hat die Bundesregierung bisher noch nicht veröffentlicht. Nach den bisherigen Aussagen soll das Gesetz vor allem Verfahren vereinfachen und Hindernisse bei Abschiebungen abbauen.
Denkbar wären zum Beispiel schnellere Verwaltungsabläufe, eine bessere Datenweitergabe zwischen Behörden oder erweiterte Befugnisse für Ausländerbehörden und Polizei. Auch neue Regelungen zur Zusammenarbeit mit Herkunftsstaaten könnten Teil des Gesetzes werden. Ein offizieller Gesetzentwurf liegt bislang aber noch nicht vor.
Bereits im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung angekündigt, wieder mehr Abschiebungen durchführen zu wollen. Dazu gehören auch Rückführungen nach Afghanistan und Syrien, zunächst vor allem von Straftätern und Gefährdern, langfristig aber auch von Personen ohne Aufenthaltsrecht.
Die EU plant neue Regeln für sogenannte „sichere Drittstaaten“. Künftig könnten Asylsuchende auch dann zurückgeschickt werden, wenn nur geringe oder indirekte Verbindungen zu einem Drittstaat bestehen. Was bedeutet das für Asylsuchende?...
Abschiebungen und Rückführungen: Was sagt das Gesetz?
Aktuell gilt in Deutschland: Eine Abschiebung ist nur möglich, wenn eine Person vollziehbar ausreisepflichtig ist und keine rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebehindernisse bestehen. Vollziehbar ausreisepflichtig ist eine Person zum Beispiel dann, wenn ihr Asylantrag endgültig abgelehnt wurde und kein anderer Aufenthaltstitel besteht.
Eine Abschiebung darf aber nicht automatisch sofort durchgeführt werden. Die Behörden müssen immer prüfen, ob rechtliche Hindernisse gegen eine Rückführung bestehen. Niemand darf zum Beispiel in ein Land abgeschoben werden, in dem Folter, unmenschliche Behandlung oder konkrete Lebensgefahr drohen würden.
Außerdem gibt es sogenannte tatsächliche Abschiebehindernisse. Dazu zählen etwa fehlende Reisepapiere, Flugverbindungen oder die Weigerung eines Herkunftsstaates, eine Person zurückzunehmen. Auch gesundheitliche Gründe können dazu führen, dass eine Abschiebung vorübergehend nicht möglich ist oder verschoben werden muss.
Ist eine Abschiebung vorübergehend nicht möglich, erhalten Betroffene häufig eine Duldung. Die Duldung ist allerdings kein Aufenthaltstitel und bedeutet nicht, dass die Person ein dauerhaftes Bleiberecht hat. Sie bescheinigt lediglich, dass die Abschiebung aktuell ausgesetzt ist.
Was bedeutet das für Asylbewerber?
Für Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die keinen anderen Aufenthaltstitel haben, könnte das neue Gesetz bedeuten, dass Abschiebungen schneller vorbereitet und durchgeführt werden. Besonders betroffen wären Personen, bei denen die Ausreisepflicht feststeht und bei denen keine rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebehindernisse bestehen.
Noch ist unklar, welche Änderungen tatsächlich kommen. Ein offizieller Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Bevor neue Regeln gelten können, muss das Gesetz im Bundestag beraten und beschlossen werden. Auch der Bundesrat muss zustimmen.
Klar ist schon jetzt: Die Bundesregierung will ihre strenge Linie in der Migrationspolitik fortsetzen und Abschiebungen deutlich stärker in den Mittelpunkt rücken.