Aktuell liegt der Gesetzentwurf noch nicht öffentlich vor. Das ist bisher bekannt:
Einstufung sicherer Herkunftsstaaten ohne Zustimmung des Bundesrats
Laut dem neuen Gesetz soll es der Bundesregierung künftig möglich sein, Staaten durch Rechtsverordnung – also ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat – als sichere Herkunftsländer einzustufen.
Grundlage für den Regierungsvorschlag ist eine Formulierungshilfe aus dem Bundesinnenministerium unter Leitung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Das Ziel der Regelung sei es, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Asylverfahren zu beschleunigen.
Zu den Ländern, die künftig als sichere Herkunftsstaaten gelten könnten, zählen unter anderem Algerien, Indien, Marokko und Tunesien – Staaten, deren Einstufung in der Vergangenheit insbesondere am Widerstand aus den grün-regierten Bundesländern im Bundesrat gescheitert war.
Was bedeutet das für Asylsuchende aus diesen Ländern?
Die rechtliche Grundlage für die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten ist § 29a des Asylgesetzes (AsylG). Nach dieser Vorschrift gelten Asylanträge von Personen aus als sicher eingestuften Staaten grundsätzlich als unbegründet – es sei denn, die betroffene Person kann glaubhaft machen, individuell verfolgt zu werden.
Für Asylsuchende, die bereits jetzt oder zukünftig aus als sicher eingestuften Ländern kommen, bedeutet die geplante Neuregelung voraussichtlich:
- Beschleunigte Verfahren: Asylanträge würden künftig schneller und in verkürzten Verfahren bearbeitet.
- Weniger Erfolgschancen: Da pauschal davon ausgegangen wird, dass in sicheren Staaten keine politische Verfolgung stattfindet, steigen die Anforderungen an eine erfolgreiche Antragstellung.
- Weniger rechtlicher Schutz: Die Möglichkeiten, gegen abgelehnte Asylanträge rechtlich vorzugehen, würden eingeschränkt.
- Schnellere Abschiebungen: Die Rückführung abgelehnter Asylbewerber:innen könnte deutlich zügiger erfolgen.
Wie wurden Länder bisher als sicher eingestuft?
§ 29a des Asylgesetzes (AsylG) verpflichtet die Bundesregierung, regelmäßig – mindestens alle zwei Jahre – zu prüfen, ob die Situation in den als sicher gelisteten Ländern noch den Kriterien für sichere Herkunftsstaaten entspricht. Darüber muss sie dem Bundestag Bericht erstatten.
Falls sich die Lage in einem dieser Staaten verändert, etwa durch politische Unruhen oder eine Verschlechterung der Menschenrechtslage, kann die Bundesregierung per Rechtsverordnung das Land von der Liste sicherer Herkunftsstaaten streichen. Eine Zustimmung des Bundestages und Bundesrats ist für diesen Schritt nicht erforderlich.
Wichtig ist: Nach geltendem Recht kann die Bundesregierung Länder zwar von der Liste sicherer Herkunftsstaaten streichen – neue Staaten auf die Liste setzen kann sie jedoch nicht eigenständig. Dafür ist bislang die Zustimmung sowohl des Bundestags als auch des Bundesrats notwendig. Genau diese Regelung will die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz nun ändern.
Die Identitätsbestätigung ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Einbürgerung oder zum Erhalt eines Aufenthaltstitels. Sie dient dazu, nachzuweisen, dass die Person, die den Antrag stellt, auch tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt. ...
Pflichtanwalt bei Abschiebehaft soll entfallen
Neben der Herkunftsstaatenregelung enthält der Gesetzentwurf eine weitere Neuerung: Die bisher verpflichtende Bestellung eines anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam soll abgeschafft werden. Laut Bundesregierung dient dies der Entlastung von Justiz und Verwaltung.
Darüber hinaus sollen Ausländerbehörden sowie deutsche Botschaften und Konsulate Antragstellern künftig klarer kommunizieren, dass Asylanträge aus sicheren Herkunftsstaaten in aller Regel geringe Erfolgsaussichten haben.
Welche Herkunftsländer gelten als sicher?
Die aktuelle Liste sicherer Herkunftsstaaten kann auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingesehen werden. Zu den derzeit als sicher gelisteten Staaten gehören:
- alle EU-Mitgliedsstaaten
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Ghana
- Georgien
- Kosovo
- Moldau
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Senegal
- Serbien
Eine einheitliche Liste für nicht sichere Herkunftsstaaten gibt es nicht. In folgenden Ländern bestehen laut Asylstatistik und internationaler Bewertung aber hohe Risiken für politische Verfolgung oder Gewalt. Asylsuchende aus diesen Ländern haben häufig gute Chancen auf Anerkennung ihres Asyls in Deutschland:
EU schlägt gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten vor
Parallel zum neuen Gesetz in Deutschland treibt auch die EU-Kommission ihre Asylpolitik voran. Bereits vor dem offiziellen Inkrafttreten des neuen EU-Migrations- und Asylpakts im Juni 2026 will sie zentrale Elemente vorab umsetzen. Dazu gehört unter anderem die Einführung einer gemeinsamen europäischen Liste sicherer Herkunftsstaaten.
Auf dieser EU-weiten Liste stehen derzeit sieben Staaten: Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Asylanträge von Personen aus diesen Ländern sollen künftig im beschleunigten Verfahren bearbeitet werden – mit einer geplanten Bearbeitungsdauer von maximal drei Monaten. Grund dafür ist die Annahme, dass Asyl in diesen Fällen nur selten in Betracht kommt.
Trotz beschleunigter Verfahren bleibt die individuelle Prüfung jedes Antrags aber weiterhin Pflicht, unabhängig von der Herkunft. Die neue EU-Liste soll für alle Mitgliedstaaten gelten, ersetzt aber nicht die bestehenden nationalen Listen, sondern ergänzt sie.
Welche Kriterien genau zur Einstufung führen, ist derzeit noch Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Ein entsprechendes Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.