Schnelle Einstufung sicherer Herkunftsländer ohne Bundesrat
Nach exklusiven Informationen, die dem Tagesspiegel vorliegen, wird das Bundeskabinett am Mittwoch (04.06.2025) über einen neuen Gesetzesentwurf entscheiden. Dieses Gesetz soll es ermöglichen, bestimmte Länder schneller als sichere Herkunftsländer einzustufen—ohne dass der Bundesrat zustimmen muss.
Ziel ist es, Asylverfahren zu beschleunigen und Abschiebungen zu erleichtern.
Was bedeutet die Gesetzesänderung konkret?
Bisher müssen Herkunftsländer, die nach dem Asylgesetz (§29a AsylG) als sicher gelten, von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. In der Vergangenheit gab es dabei oft Streit, vor allem in von Grünen-regierten Bundesländern. Dadurch wurden Änderungen immer wieder blockiert.
Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung diese Hürde umgehen. Statt wie bisher das deutsche Grundgesetz dafür zu nutzen (das eine Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat vorsieht), soll nun nur noch das europäische Asylrecht (EU-Recht) gelten.
Auf diesem Weg braucht die Regierung bei der Einstufung von Herkunftsländern keine Zustimmung vom Bundesrat mehr. Sie kann dann schneller entscheiden, welche Länder als “sicher” oder “nicht sicher” gelten.
Bereits im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD angekündigt, Algerien, Marokko, Tunesien und Indien in einem ersten Schritt als sichere Herkunftsländer einzustufen. Weitere Länder mit einer sehr niedrigen Anerkennungsquote im Asylverfahren könnten folgen.
Hintergrund: Was sind sichere Herkunftsländer?
Ein Herkunftsland gilt nach dem deutschen Asylgesetz dann als sicher, wenn dort keine Gefahr durch politische Verfolgung droht und die Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet ist.
Wer aus einem als sicher eingestuften Land kommt, hat im Asylverfahren deutlich geringere Chancen auf Asyl. Der Asylantrag wird dann schneller geprüft—meist in einem vereinfachten und kürzeren Verfahren.
Wichtig: Auch wenn ein Land als sicher gilt, können Asylbewerber im Einzelfall trotzdem Schutz bekommen—wenn sie glaubhaft nachweisen können, dass sie in ihrer Heimat individuell verfolgt werden und/oder einer verfolgten Minderheit angehören.
Aktuelle Liste sicherer Herkunftsstaaten
Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden aktuell folgende Länder zu den sicheren Herkunftsstaaten gezählt:
- alle EU-Mitgliedsstaaten
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Ghana
- Georgien
- Kosovo
- Moldau
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Senegal
- Serbien
Welche Länder könnten bald neu als sicher gelten?
Diese Staaten werden aktuell als potenzielle Kandidaten für die Liste der sicheren Herkunftsländer gehandelt—vor allem wegen ihrer dauerhaft niedrigen Asyl-Anerkennungsquote:
- Algerien
- Indien
- Marokko
- Tunesien
- Armenien
- Ägypten
- Nigeria
- Mongolei
Länder, die auch weiterhin als nicht sicher gelten
In diesen Staaten bestehen laut Asylstatistik und internationaler Bewertung weiterhin hohe Risiken für politische Verfolgung oder Gewalt. Schutzsuchende aus diesen Ländern haben häufig gute Chancen auf Anerkennung ihres Asyls in Deutschland:
- Afghanistan
- Syrien
- Iran
- Irak
- Somalia
- Eritrea
- Jemen
- Suda
- Demokratische Republik Kongo
Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Bis das Gesetz in Kraft tritt, kann es noch ein wenig dauern.
Am Mittwoch entscheidet das Bundeskabinett lediglich über den Gesetzesentwurf. Sollte das Kabinett diesem zustimmen, wird es als nächstes im Bundestag, den Ausschüssen sowie im Bundesrat beraten.
Im Anschluss wird es zur Abstimmung gestellt. Erhält das Gesetz die Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten, tritt es in Kraft
Fazit: Was bedeutet die Verschärfung für Migranten?
Für Menschen aus Ländern, die künftig als “sichere Herkunftsstaaten” gelten, könnte das Gesetz erhebliche Folgen haben:
- Geringere Chance auf Schutz: Ihre Asylanträge gelten grundsätzlich als unbegründet. Es wird davon ausgegangen, dass ihr Heimatland sicher ist – auch wenn das im Einzelfall nicht so sein muss.
- Schnellere Asylverfahren: Die Anträge werden in einem deutlich verkürzten Verfahren geprüft. Betroffene müssen selbst beweisen, dass sie im Einzelfall verfolgt werden.
- Weniger rechtliche Möglichkeiten: Die Möglichkeit, sich gegen eine Ablehnung des Asyls zu wehren (z. B. durch Widerspruch oder Klage), ist eingeschränkt. Die Klagefrist ist auf eine Woche verkürzt.
- Höheres Risiko für Abschiebung: Wer keinen Schutzstatus erhält, kann theoretisch schneller abgeschoben werden, auch wenn rechtlich noch gestritten wird.
