Bald strengere Regeln für Asylsuchende in Deutschland? Kabinett beschließt Gesetz
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (04.06.2025) einem Gesetzentwurf von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zugestimmt. Er sieht vor, dass die Regierung bestimmte Länder per Verordnung als sicher einstufen kann. Eine Zustimmung des Bundesrates ist dann nicht mehr nötig.
Zu den Ländern, die bald als sichere Herkunftsstaaten gelten könnten, gehören Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD hatten sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Liste sicherer Herkunftsländer zu erweitern.
Warum die Regierung das Asyl-Gesetz will
Kritiker, darunter die Opposition und Flüchtlingsorganisationen, warnen jedoch: Sie sehen darin eine Schwächung des föderalen Systems, wenn der Bundesrat nicht mitbestimmen darf.
Vor allem grün-regierte Länder hatten sich in der Vergangenheit mehrfach gegen die Einstufung bestimmter Staaten als sicher ausgesprochen und entsprechende Vorhaben blockiert.
Was die Änderung für Asylsuchende in Deutschland bedeutet
Die Einstufung als sicheres Herkunftsland hat direkte Folgen für Geflüchtete. Asylanträge aus diesen Staaten gelten in der Regel als „offensichtlich unbegründet“. Das bedeutet:
- Verkürzte Asylverfahren
- Schnellere Ablehnungen
- Weniger rechtliche Möglichkeiten für Geflüchtete
Menschen aus diesen Ländern haben also geringere Chancen, in Deutschland Asyl zu erhalten.
Wann tritt das neue Asyl-Gesetz in Kraft?
Wichtig: Das Gesetz hat noch keine Gültigkeit! Bevor die Reform in Kraft treten kann, müssen sowohl Bundestag als auch Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen. Wann dies geschieht, ist aktuell noch nicht absehbar. Es ist zu erwarten, dass die Debatte darüber in den kommenden Wochen kontrovers geführt wird.
Es ist nicht die erste Maßnahme, die die neue Bundesregierung aktuell anstrebt um das Migrations- und Asylrecht zu verschärfen. Bereits Ende Mai beschloss das Bundeskabinett die Abschaffung der sogenannten Turbo-Einbürgerung sowie das Aussetzen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre.
