Mittwoch, 8. Oktober: Ende der Turbo-Einbürgerung?
Am Mittwoch (ab 16:30 Uhr) entscheidet der Bundestag nach einer rund 30-minütigen Debatte über eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Möglichkeit zur Einbürgerung nach nur drei Jahren – die sogenannte Turbo-Einbürgerung – wieder gestrichen werden.
Zur Erklärung: Bisher war eine Einbürgerung in Ausnahmefällen schon nach drei Jahren möglich – etwa bei besonders guten Sprachkenntnissen auf dem C1-Niveau sowie herausragenden Integrationsleistungen. Künftig soll grundsätzlich eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren für die Einbürgerung gelten.
Die Regierung begründet den Schritt damit, dass eine nachhaltige Integration Zeit braucht und die Einbürgerung an eine längere Aufenthaltsdauer geknüpft sein sollte.
Der Innenausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzes. Es gilt als sicher, dass die Turbo-Einbürgerung abgeschafft wird.
Einbürgerung trotz Bürgergeld?
Parallel dazu wird über einen Antrag der Linken-Fraktion abgestimmt. Die Partei fordert, Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen zu ermöglichen. So sollen auch Menschen eingebürgert werden können, die (unverschuldet) auf Sozialleistungen angewiesen sind – etwa Menschen mit Behinderung, pflegende Angehörige oder Alleinerziehende.
Zur Erklärung: Aktuell zählt die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (ohne Sozialleistungen wie Bürgergeld) zu den Grundvoraussetzungen für die Einbürgerung. Das bedeutet: Wer Bürgergeld erhält, hat in der Regel keinen Anspruch auf den deutschen Pass. Mit dem Antrag der Linke könnte sich dies ändern.
Der Innenausschuss hat empfohlen, diesen Antrag abzulehnen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass der Antrag im Bundestag angenommen wird.
Donnerstag, 9. Oktober: Umsetzung der EU-Asylreform (GEAS)
Am Donnerstag (ab 9:00 Uhr) befasst sich der Bundestag mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Auf der Tagesordnung stehen zwei Gesetzentwürfe: das GEAS-Anpassungsgesetz sowie das GEAS-Anpassungsfolgegesetz.
- GEAS-Anpassungsgesetz: Hierbei geht es um Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Ziel ist es, Migration besser zu steuern, klare Verfahren zu schaffen und gleichzeitig humanitäre Standards zu sichern.
- GEAS-Anpassungsfolgegesetz: Dieser Entwurf passt vor allem das Ausländerzentralregister und weitere Gesetze an die neuen EU-Regeln an.
Beide Vorlagen werden in erster Lesung beraten und anschließend an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Mit den Gesetzen soll das nationale Recht frühzeitig an die neuen EU-Regelungen angepasst werden, die ab 2026 gelten.
Das sieht die GEAS-Reform konkret vor
Die GEAS-Reform umfasst eine Richtlinie und zehn Verordnungen der EU, die Deutschland weitgehend übernehmen will. Vorgesehen sind unter anderem folgende Maßnahmen:
- Asyl- und Grenzverfahren: Asylanträge von Menschen, die per Flugzeug oder Schiff über eine EU-Außengrenze nach Deutschland einreisen, sollen direkt am Flughafen oder Hafen geprüft werden. Wird kein Schutz gewährt, folgt ein Rückkehrverfahren, das innerhalb von zwölf Wochen eine Rückführung ins Herkunftsland oder einen Drittstaat ermöglichen soll.
- Screening und EURODAC: Alle irregulär eingereisten Asylsuchenden sollen innerhalb weniger Tage überprüft werden – inklusive einer Identitätskontrolle, Gesundheits- und Sicherheitscheck sowie Abnahme biometrischer Daten. Diese Daten werden in der EURODAC-Datenbank gespeichert, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben.
- Sichere Drittstaaten: Die Bundesregierung kann künftig per Verordnung festlegen, welche Länder als „sicher“ eingestuft werden. Das soll schnellere Asylverfahren und Rückführungen ermöglichen. Personen aus als sicher eingestuften Herkunftsländern haben weniger Chancen auf Asyl.
- Solidaritätsmechanismus: EU-Staaten, die stark von Migration betroffen sind, sollen Unterstützung von anderen EU-Ländern erhalten – durch Aufnahme von Geflüchteten, finanzielle Beiträge oder andere Maßnahmen.
- Bewegungsfreiheit und Haft: Bei Verstößen gegen Asylauflagen oder bei Fluchtgefahr kann die Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder Haft angeordnet werden – immer im Einzelfall.
- Leistungskürzungen: Wer gegen Regeln in Unterkünften verstößt oder Meldepflichten ignoriert, muss mit Kürzungen bei Leistungen rechnen.
- Arbeitsmarktzugang: Asylsuchende sollen spätestens nach sechs Monaten arbeiten dürfen – in der Regel schon nach drei.
- Sekundärmigrationszentren: Hier sollen Menschen untergebracht werden, die bereits in einem anderen EU-Staat Schutz erhalten haben. Von dort können sie direkt zurückgeführt werden.
- Strengere Aufenthalts- und Meldepflichten: Behörden erhalten mehr Möglichkeiten, Asylbewerber zur Aufenthalts- und Meldepflicht zu verpflichten.
- Ausweitung der Kontrollen an Flughäfen: Künftig soll häufiger geprüft werden, ob Asylverfahren schon im Transitbereich – also noch vor der Einreise – durchgeführt werden können.
- Leichtere Ausweisung von Sexualstraftätern: Die rechtlichen Hürden für eine Ausweisung in solchen Fällen sollen gesenkt werden.
Donnerstag, 9. Oktober: AfD-Antrag „Migrationswende“
Ebenfalls am Donnerstag (ab 12:30 Uhr) wird erstmals ein Antrag der AfD-Fraktion beraten. Unter dem Titel „Die Migrationswende hinsichtlich Syrien umsetzen – Die weitere Aufnahme stoppen und die Rückkehr in das vom Assad-Regime befreite Syrien vorantreiben” fordert die Partei, die Aufnahme syrischer Geflüchteter zu stoppen und Rückführungen in das Land zu fördern.
Nach einer einstündigen Debatte soll auch dieser Antrag an die Ausschüsse überwiesen werden.
Fazit
Die kommende Sitzungswoche im Bundestag setzt klare Schwerpunkte in der Migrations- und Integrationspolitik. Mit der geplanten Abschaffung der Turbo-Einbürgerung wird der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft wieder länger.
Auch das GEAS-Anpassungsgesetz könnte deutliche Veränderungen im Asylverfahren bringen und Auswirkungen auf den Handlungsspielraum Deutschlands innerhalb der EU haben. Wie diese im Detail aussehen, wird in den kommenden Ausschussberatungen deutlich werden.
Der AfD-Antrag zur „Migrationswende hinsichtlich Syrien“ dürfte vor allem symbolisch sein, aber in den Ausschüssen kontrovers diskutiert werden.