Was bedeutet die deutsche Staatsangehörigkeit?
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, gilt rechtlich als Deutsche oder Deutscher. Daraus ergeben sich besondere Rechte, die Personen mit einem Aufenthaltstitel nicht oder nur eingeschränkt haben.
Deutsche Staatsangehörige dürfen dauerhaft in Deutschland leben und benötigen dafür keinen Aufenthaltstitel. Sie können einen deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen und an Wahlen teilnehmen. Gleichzeitig sind sie Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und genießen deshalb Freizügigkeit innerhalb der EU.
Unterschied: Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltstitel?
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht dasselbe wie ein Aufenthaltsrecht. Ein Aufenthaltstitel erlaubt einer ausländischen Person, für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft in Deutschland zu leben. Sie bleibt aber Staatsangehörige/r des Herkunftslandes.
Erst durch den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft werden Sie auch rechtlich Deutsche/r. Sie brauchen dann keinen Aufenthaltstitel mehr, um in Deutschland leben zu dürfen.
Unterschied: Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft?
Die Begriffe “deutsche Staatsangehörigkeit” und “deutsche Staatsbürgerschaft” werden im Alltag meist gleichbedeutend verwendet. Im Prinzip beschreiben sie auch das Gleiche: die rechtliche Zugehörigkeit zu Deutschland und den Status als deutscher Staatsbürger.
In Gesetzen und bei Behörden wird überwiegend der Begriff „deutsche Staatsangehörigkeit“ verwendet. „Deutsche Staatsbürgerschaft“ ist dagegen vor allem in der Alltagssprache üblich. Einen rechtlichen Unterschied gibt es aber nicht.
Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten – so geht´s
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf verschiedenen Wegen erworben werden. Zu den wichtigsten Möglichkeiten gehören der Erwerb durch Abstammung und die Einbürgerung.
Daneben gibt es besondere Regelungen für
- Ehepartner/innen oder eingetragene Lebenspartner/innen deutscher Staatsangehöriger
- adoptierte Kinder
- ehemalige deutsche Staatsangehörige
- sowie für Menschen, die aufgrund früherer Benachteiligungen während der nationalsozialistischen Herrschaft von der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen wurden.
Im nächsten Abschnitt erklären wir, auf welchen Wegen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können.
Deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung oder Geburt
Ein Kind erhält die Staatsbürgerschaft Deutschland automatisch bei der Geburt, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob das Kind in Deutschland oder im Ausland geboren wurde. Dieses Prinzip wird als Abstammungsprinzip bezeichnet.
Auch Kinder ausländischer Eltern können mit der Geburt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Dafür muss mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.
Das Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit dann zusätzlich zur Staatsangehörigkeit seiner Eltern, wenn auch das Recht des Herkunftslandes dies erlaubt.
Deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Für die meisten Ausländer führt der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit über die Einbürgerung. Dafür müssen sie einen Antrag auf Einbürgerung bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde stellen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Am häufigsten erfolgt die Einbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Daneben gibt es weitere Formen der Einbürgerung. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger können nach § 9 StAG bereits nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt eingebürgert werden.
Eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG kann möglich sein, wenn zwar kein gesetzlicher Anspruch auf die Einbürgerung besteht, die Behörde die Einbürgerung im Einzelfall aber dennoch genehmigt – zum Beispiel weil ein Härtefall oder ein besonderes Interesse an der Einbürgerung besteht.
Deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption oder Wiedergutmachung
Ein minderjähriges, ausländisches Kind kann die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption erhalten. Voraussetzung ist, dass die Adoption nach deutschem Recht wirksam ist und mindestens ein Adoptivelternteil die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Besondere Regelungen gelten für Menschen, denen die deutsche Staatsangehörigkeit während der nationalsozialistischen Herrschaft (1933-1945) aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen entzogen wurde. Sie und ihre Nachkommen können die deutsche Staatsbürgerschaft Deutschland im Rahmen der Wiedergutmachung (Art. 116 GG) zurückerhalten oder neu erwerben.
Staatsangehörigkeit deutsch: Wiedererwerb für ehemalige Deutsche
Wer früher die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen erneut eingebürgert werden. Für ehemalige Deutsche, die im Ausland leben, richtet sich die Wiedereinbürgerung nach § 13 StAG. Zuständig ist in diesen Fällen das Bundesverwaltungsamt.
Eine Wiedereinbürgerung setzt voraus, dass ein öffentliches Interesse besteht. Außerdem prüft die Behörde weitere Voraussetzungen. Dazu gehören unter anderem ausreichende Deutschkenntnisse, enge Bindungen an Deutschland, ein gesicherter Lebensunterhalt und Straffreiheit.
Deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer: Voraussetzungen
Ausländische Staatsangehörige können die Staatsbürgerschaft Deutschland durch Einbürgerung erhalten. Dafür müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens fünf Jahren
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Aufenthaltstitel, der für die Einbürgerung freigegeben ist
- langfristig und eigenständig gesicherter Lebensunterhalt
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1
- Kenntnisse über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
- keine erheblichen Straftaten
Je nach persönlicher Situation können Ausnahmen oder Erleichterungen gelten.
Doppelte Staatsbürgerschaft: in Deutschland möglich?
Seit 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland erlaubt. Das bedeutet: Wer die Staatsbürgerschaft deutsch erhält, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.
Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit tatsächlich behalten können, hängt aber auch vom Recht Ihres Herkunftslandes ab. Deutschland entscheidet nur darüber, unter welchen Bedingungen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Andere Staaten haben eigene Regeln zur Mehrstaatigkeit. Manche Länder erlauben mehrere Staatsangehörigkeiten, während andere die bisherige Staatsangehörigkeit entziehen oder eine vorherige Genehmigung verlangen.
Vor der Einbürgerung sollten Sie deshalb prüfen, welche Gesetze in Ihrem Herkunftsland gelten. Informationen erhalten Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Herkunftsstaates sowie bei den dort zuständigen Behörden.
Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit sind viele Rechte verbunden. Deutsche Staatsangehörige dürfen dauerhaft in Deutschland leben und benötigen keinen Aufenthaltstitel.
Sie können außerdem nicht aus Deutschland ausgewiesen oder in ein anderes Land abgeschoben werden. Auch der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft ist nur unter seltenen und sehr streng geregelten Voraussetzungen möglich.
Als deutscher Staatsangehöriger können Sie einen deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen. Damit weisen Sie Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit nach. Der deutsche Reisepass ermöglicht auch die visumfreie oder vereinfachte Einreise in zahlreiche Länder.
Zu den wichtigsten Rechten der Staatsangehörigkeit deutsch gehört das Wahlrecht. Deutsche Staatsangehörige dürfen unter anderem an Bundestags- und Landtagswahlen teilnehmen und dadurch politische Entscheidungen mitgestalten. Außerdem können sie bei der Wahl zum EU-Parlament ihre Stimme abgeben.
Da deutsche Staatsangehörige gleichzeitig Bürger der Europäischen Union sind, genießen sie innerhalb der EU Freizügigkeit. Das bedeutet: Sie können in anderen EU-Staaten leben, arbeiten oder studieren. Die deutsche Staatsbürgerschaft ermöglicht außerdem den Zugang zu bestimmten staatlichen Ämtern und Tätigkeiten im öffentlichen Dienst ermöglichen.
Auch bei Aufenthalten im Ausland bietet die deutsche Staatsbürgerschaft Vorteile. In einer Notlage können Sie sich an eine deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat wenden. Ist Deutschland in einem Land außerhalb der EU nicht vertreten, können Sie auch in der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates Unterstützung erhalten.
Pflichten der deutschen Staatsbürgerschaft
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit sind neben besonderen Rechten auch einige Pflichten verbunden. Viele dieser Pflichten gelten aber nicht nur für deutsche Staatsangehörige, sondern grundsätzlich für alle Menschen, die in Deutschland leben.
Zu den Pflichten gehören:
- Beachtung der deutschen Gesetze und Verfassungsgrundsätze
- Schulpflicht für Kinder und Jugendliche
- Steuerpflicht
- Wehrpflicht für männliche Deutsche ab 18 Jahren (der verpflichtende Grundwehrdienst ist derzeit ausgesetzt)
- mögliche Verpflichtung zur Übernahme bestimmter öffentlicher Ehrenämter, zum Beispiel als ehrenamtlicher Richter oder Wahlhelfer
- Ausweispflicht ab 16 Jahren
Kann man die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren?
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist geschützt. Sie darf nur in seltenen und gesetzlich streng geregelten Fällen entzogen werden. Eine willkürliche Entziehung ist nach dem Grundgesetz nicht erlaubt.
Wenn Sie neben der deutschen noch mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie freiwillig auf die Staatsangehörigkeit deutsch verzichten. Dafür müssen Sie eine schriftliche Erklärung abgeben. Der Verzicht muss außerdem von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde genehmigt werden.
Eine Einbürgerung kann zurückgenommen werden, wenn sie durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder vorsätzlich falsche beziehungsweise unvollständige Angaben erreicht wurde. Eine solche Rücknahme ist bis zu zehn Jahre nach der Einbürgerung möglich. Wird die Einbürgerung zurückgenommen, wird die Person rechtlich so behandelt, als hätte sie die Staatsangehörigkeit Deutschland nie erworben.
Außerdem gilt: Wer freiwillig und ohne die Zustimmung des deutschen Verteidigungsministeriums in die Streitkräfte eines Staates eintritt, dessen Staatsangehörigkeit er ebenfalls besitzt, kann die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Auch die Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland kann zum Verlust führen.
FAQ: Fragen und Antworten zur Staatsbürgerschaft Deutschland
Was trägt man in Formularen bei der Staatsangehörigkeit ein: deutsch oder Deutschland?
In Formularen wird bei der Staatsangehörigkeit „deutsch“ eingetragen. „Deutsch“ bezeichnet die Staatsangehörigkeit, während „Deutschland“ der Name des Staates ist. Richtig ist daher zum Beispiel die Angabe „Staatsangehörigkeit: deutsch“.
Wie erhält man die deutsche Staatsangehörigkeit?
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf verschiedenen Wegen erworben werden. Dazu gehören die Geburt oder Abstammung, die Einbürgerung, die Adoption durch deutsche Eltern sowie besondere Regelungen zur Wiedergutmachung. Für die meisten ausländischen Staatsangehörigen führt der Weg aber über eine Einbürgerung.
Nach wie vielen Jahren kann man die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten?
Eine reguläre Einbürgerung ist nach fünf Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland möglich. Zusätzlich müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem ausreichende Deutschkenntnisse, Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie ein gesicherter Lebensunterhalt.
Bekommt ein in Deutschland geborenes Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit?
Ein Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Auch ein Kind ausländischer Eltern kann mit der Geburt in Deutschland deutsch werden. Dafür muss mindestens ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.
Kann man neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen?
Ja. Deutschland akzeptiert die doppelte Staatsbürgerschaft seit dem 27. Juni 2024. Wer eingebürgert wird, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht nicht mehr aufgeben.
Kann man die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verlieren?
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nur in streng geregelten Ausnahmen entzogen werden. Möglich ist beispielsweise ein freiwilliger Verzicht, wenn die Person noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. Eine Einbürgerung kann außerdem zurückgenommen werden, wenn sie durch Täuschung, Drohung, Bestechung oder vorsätzlich falsche beziehungsweise unvollständige Angaben erworben wurde.