Gespräche zwischen EU und Taliban geplant
Wie verschiedene Medien unter Berufung auf diplomatische Kreise berichten, plant die EU, Vertreter der Taliban nach Brüssel einzuladen. In den Gesprächen soll es um organisatorische Fragen gehen – etwa mögliche Abschiebeflüge, die Kapazitäten des Flughafens in Kabul, die Ausstellung von Reisedokumenten sowie die Situation von zurückgeführten Personen vor Ort.
Offiziell bestätigt sind die Gespräche bislang nicht. Die EU-Kommission erklärte nur, dass es Kontakte und Gespräche auf Arbeitsebene gebe. Die Taliban werden von der EU und von Deutschland nicht offiziell als Regierung anerkannt.
Zwanzig EU-Staaten fordern, Abschiebungen nach Afghanistan wieder zu ermöglichen. Sie drängen auf eine stärkere Zusammenarbeit bei Rückführungen. Doch rechtlich bestehen hohe Hürden – denn Afghanistan gilt weiterhin als unsicheres Herkunftsland....
Warum die EU die Gespräche führen will
Schon seit längerem fordern mehrere europäische Länder, Abschiebungen nach Afghanistan wieder zu ermöglichen. Insgesamt rund 20 Staaten (darunter auch Deutschland) setzen sich dafür ein, Abschiebungen stärker zu koordinieren und auf EU-Ebene zu organisieren.
Laut einem Schreiben der 20 EU-Staaten haben im Jahr 2024 rund 22.870 Afghan:innen in der EU eine Rückführungsentscheidung erhalten. Tatsächlich seien aber nur 435 Personen in ihr Heimatland zurückgekehrt. Viele Regierungen sehen darin ein Sicherheitsproblem.
Hauptsächlich sollen Personen abgeschoben werden, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben oder wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden.
Deutschland führt Gespräche mit den Taliban
Auch Deutschland verfolgt diesen Kurs. In den vergangenen Jahren gab es jedoch nur wenige Abschiebungen nach Afghanistan. Diese betrafen ausschließlich Männer, die wegen schwerer Straftaten verurteilt worden waren.
Zudem führt auch Deutschland Gespräche mit den Taliban über mögliche Rückführungen. Wie verschiedene Medien berichteten, reisten im Oktober 2025 Vertreter des Bundesinnenministeriums nach Katar, um dort mit Vertretern der Taliban über mögliche Abschiebungen zu sprechen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte damals, die Verhandlungen seien bereits „weit fortgeschritten“. Ziel sei es, künftig wieder regelmäßig Abschiebungen durchzuführen – auch per Linienflug.
Auch im Koalitionsvertrag hat sich die aktuelle Bundesregierung darauf geeinigt, Abschiebungen in bestimmte Herkunftsländer – darunter Afghanistan und Syrien – wieder aufzunehmen. Zunächst soll dies vor allem Straftäter und Gefährder betreffen, später möglicherweise auch weitere Personen ohne Schutzstatus.
Rückführungen nach Afghanistan: Was erlaubt das EU-Recht?
Trotz dieser Entwicklungen bleiben Abschiebungen nach Afghanistan rechtlich schwierig. Grundlage ist die EU-Rückführungsrichtlinie.
Sie erlaubt zwar Rückführungen von Menschen ohne Aufenthaltsrecht, verbietet aber Abschiebungen in Länder, in denen Folter, unmenschliche Behandlung oder politische Verfolgung drohen.
Dieses sogenannte Refoulement-Verbot gilt auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Da Afghanistan weiter als unsicheres Herkunftsland gilt und die Taliban international nicht anerkannt sind, gibt es kein Rücknahmeabkommen mit der EU. Das bedeutet: Es gibt – zum jetzigen Zeitpunkt – keine rechtliche Grundlage für gemeinsame EU-Abschiebungen.
Damit sich das ändert, müsste die EU entweder ein neues Abkommen mit Afghanistan aushandeln oder bestehende Regeln anpassen. Beides würde die Zustimmung von EU-Parlament und Mitgliedstaaten erfordern – ein Prozess, der Zeit braucht.
Einzelne Staaten wie Deutschland könnten eigene Vereinbarungen mit der Regierung in Kabul treffen. Dabei müssten sie sich aber auch an das EU-Recht und die Europäischen Menschenrechtskonvention halten. Zudem können nationale Gerichte Abschiebungen im Einzelfall stoppen, wenn Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.
Hintergrund: Afghanistan gilt weiterhin als unsicher
Seit 2021 kontrollieren die Taliban Afghanistan. International ist die Regierung weitgehend isoliert; nur Russland hat sie offiziell anerkannt.
Die Menschenrechtslage in Afghanistan gilt laut den Vereinten Nationen als kritisch. Berichten zufolge kommt es immer wieder zu Einschränkungen von Grundrechten sowie zu Menschenrechtsverletzungen – insbesondere gegenüber Frauen und Minderheiten. Auch internationale Organisationen wie das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) raten davon ab, Menschen nach Afghanistan zurückzuschicken.
Fazit
Die geplanten Gespräche zeigen, dass die EU nach Wegen sucht, Abschiebungen nach Afghanistan in Zukunft zu ermöglichen und besser zu organisieren. Konkrete Vereinbarungen gibt es aber noch nicht.
Für Afghan:innen in Deutschland und der EU bedeutet das: Abschiebungen bleiben rechtlich schwierig und sollen zunächst Personen ohne Aufenthaltsrecht sowie verurteilte Straftäter und Gefährder betreffen. Gleichzeitig deutet sich an, dass die Politik in diesem Bereich weiter in Bewegung ist und es in Zukunft Änderungen geben könnte.