Gleichzeitig zeigen die Zahlen aber auch: Die niedrige Quote spiegelt nicht die Situation aller syrischen Schutzsuchenden wider. Denn über viele Asylanträge wird derzeit gar nicht entschieden. Was bedeutet das in der Praxis?
Schutzquote von fast 100 Prozent auf 5,3 Prozent gesunken
Im Jahr 2025 hat das BAMF laut Bundesregierung nur 5,3 Prozent der syrischen Asylanträge anerkannt. Das bedeutet: Nur etwa fünf von 100 Personen, über deren Antrag entschieden wurde, erhielten Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz oder ein Abschiebeverbot. Im Jahr davor lag diese Quote noch bei fast 100 Prozent.
Ein Grund für diesen starken Rückgang ist die veränderte Lage in Syrien nach dem Machtwechsel in Damaskus. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Sicherheitslage in großen Teilen des Landes verändert hat. Deshalb bewertet das BAMF viele Asylanträge inzwischen anders als noch im Jahr zuvor.
Große Unterschiede je nach Herkunft und Zugehörigkeit
Die Zahlen zeigen außerdem: Die Chancen auf Schutz hängen stark davon ab, welcher religiösen oder ethnischen Gruppe eine Person angehört.
So erhielten im Jahr 2025:
- Jesidinnen und Jesiden in 57,1 Prozent der Fälle Schutz
- Alawiten in rund 20 Prozent der Fälle
- Christinnen und Christen in etwa 17 Prozent der Fälle
- Drusen in 9,1 Prozent der Fälle
Auch bei kurdischen Antragsteller:innen lag die Schutzquote zuletzt über dem Durchschnitt. Im Jahr 2025 betrug sie 11,8 Prozent. In den ersten Monaten des Jahres 2026 rund 20,5 Prozent.
Ein Grund dafür ist, dass Angehörige bestimmter Minderheiten weiterhin von Diskriminierung, Gewalt oder Verfolgung durch die neuen Machthaber berichten. Deshalb werden ihre Risiken im Asylverfahren oft anders bewertet als bei anderen Antragstellern.
Viele Asylverfahren sind aktuell ausgesetzt
Ein wichtiger Punkt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet derzeit nicht über alle Asylanträge aus Syrien – und genau das hat großen Einfluss auf die Statistik.
Nach dem Machtwechsel im Dezember 2024 wurden die Asylentscheidungen wegen der unübersichtlichen Lage zunächst vollständig ausgesetzt. Erst im Sommer 2025 hat das BAMF die Bearbeitung schrittweise wieder aufgenommen – allerdings nur für bestimmte Gruppen, etwa Straftäter und Gefährder. Seit September 2025 werden außerdem wieder Anträge von jungen, allein reisenden Männern arabischer Herkunft und sunnitischen Glaubens entschieden.
Viele andere Verfahren – etwa von Familien, Frauen, älteren Menschen und anderen vulnerablen Gruppen – sind dagegen weiterhin ausgesetzt und werden aktuell nicht entschieden.
Ein Sprecher des Ministeriums erklärte gegenüber der Rheinischen Post, dass derzeit noch unklar sei, wann die Bearbeitung von Anträgen für weitere Personengruppen wieder aufgenommen werde. Das betreffe auch Widerrufsverfahren. In diesen Verfahren prüft das BAMF, ob die Voraussetzungen für den Schutz weiterhin bestehen.
All das hat Auswirkungen auf die Schutzquote: Sie zeigt nämlich nur die Fälle, über die tatsächlich entschieden wurde – nicht aber alle offenen Verfahren. Dadurch spiegeln die Zahlen vor allem Gruppen wider, die im Asylverfahren geringere Chancen auf Schutz haben und nicht die Gesamtheit aller Asylsuchenden aus Syrien.
Was bedeutet das für syrische Asylsuchende?
Die niedrige Schutzquote von 5,3 Prozent kann auf den ersten Blick verunsichern. Wichtig ist jedoch: Sie bedeutet nicht automatisch, dass Asylanträge von Menschen aus Syrien kaum noch Chancen haben.
Ein entscheidender Punkt ist, dass viele Verfahren derzeit weiterhin ausgesetzt sind. Zudem besteht für bestimmte Gruppen weiterhin eine realistische Chance auf Schutz. Dazu gehören insbesondere Angehörige religiöser oder ethnischer Minderheiten sowie Personen, die eine individuelle Verfolgung glaubhaft machen können.
Grundsätzlich gilt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft jeden Asylantrag im Einzelfall. Das bedeutet, Asylanträge werden nicht pauschal abgelehnt. Vielmehr kommt es darauf an, welche persönliche Situation vorliegt und welche konkreten Gründe für Schutz geltend gemacht werden.