Was vor wenigen Jahren noch als Tabu galt, wird nun konkret diskutiert. Unter den Vorschlägen, die in Kopenhagen im Mittelpunkt standen, finden sich unter anderem:
- die Einrichtung von Rückführungszentren (“Return Hubs”) außerhalb der EU
- Abschiebungen in Länder ohne familiären Bezug oder persönliche Verbindung
- Schnellverfahren für Asylanträge aus sicheren Herkunftsländern
- Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten
- Einschränkung rechtlicher Möglichkeiten bei abgelehnten Anträgen
- Verstärkter Grenzschutz und Kooperation mit Drittstaaten bei Rückführungen
Asyl: Rückführungen in sichere Drittstaaten
Ein zentrales Thema war die sogenannte Rückführungsrichtlinie, die die EU-Kommission bereits im März vorgelegt hatte. Sie sieht vor, dass Asylsuchende in Länder abgeschoben werden können, zu denen sie keine persönliche Verbindung haben – also keine Familie, keinen früheren Aufenthalt.
Auch Innenminister Dobrindt will dieses sogenannte „Verbindungselement“ vollständig streichen: „Schutz durch die EU muss nicht zwingend Schutz in der EU bedeuten“, erklärte er.
Konkret bedeutet das: Wer nicht in sein Herkunftsland (Beispiel: Afghanistan) zurückkehren kann, soll künftig in ein als sicher eingestuftes Drittland in der Nähe (wie Pakistan) abgeschoben werden – selbst ohne vorherige persönliche Bindung.
Auch eine Rückführung in ein sicheres Drittland, welches der Schutzsuchende auf dem Weg in die EU durchquert hat, wäre demnach denkbar.
Es ähnelt dem Ruanda Modell in Großbritannien. Bei diesem werden Asylsuchende in das afrikanische Land abgeschoben und sollen von dort einen Asylantrag stellen. Bei einem Erfolg sollen sie in Ruanda bleiben dürfen.
Liste sichere Drittstaaten – weniger Chancen auf Asyl
Parallel will die EU-Kommission die Liste sicherer Drittstaaten erweitern. Auch in Deutschland liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf vor. Künftig soll die Bundesregierung Herkunftsländer ohne Zustimmung von Bundestag oder Bundesrat als „sicher“ einstufen dürfen.
Das hätte direkte Auswirkungen auf die Chancen vieler Asylsuchender: Verfahren können schneller abgeschlossen und Asylanträge häufiger abgelehnt werden.
Rückführungszentren außerhalb der EU geplant
Ein weiterer Kernpunkt sind sogenannte „Return Hubs“ – Rückführungszentren außerhalb der EU. Dort sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, bis sie abgeschoben werden können. Denkbar ist auch, dass Geflüchtete bereits während des laufenden Asylverfahrens dorthin gebracht werden.
Dobrindt bezeichnete das Modell als „zwingend notwendig“. Denkbar sei sowohl ein gemeinsames europäisches Vorgehen als auch eine Zusammenarbeit einzelner Mitgliedstaaten.
Frankreich, Österreich, Dänemark, Polen und Tschechien unterstützen den Vorschlag ebenfalls. Die Zentren sollen in Koordination mit Frontex betrieben und durch Abkommen mit Drittstaaten rechtlich abgesichert werden.
Milliarden für Grenzschutz, Druck auf Drittstaaten
Zur Umsetzung des verschärften Migrationskurses will die EU deutlich mehr Geld bereitstellen: 34 Milliarden Euro sieht der Haushaltsentwurf für Migration, Grenzschutz und innere Sicherheit vor – das Dreifache des bisherigen Budgets.
Auch die Mittel für Frontex sollen drastisch erhöht werden. Frontex ist die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache. Sie unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der Verwaltung ihrer Außengrenzen und der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität.
Ziel ist es, Rückführungen besser und schneller zu koordinieren, irreguläre Migration zu verhindern und Daten effizienter mit Drittstaaten auszutauschen.
Migration: Abkommen mit Drittstaaten
Damit Rückführungszentren und Abschiebungen in Drittstaaten überhaupt möglich werden, braucht es Abkommen mit den jeweiligen Ländern außerhalb der EU. EU-Kommissar Magnus Brunner schlägt vor, Migrationsfragen künftig an Handelspartnerschaften zu knüpfen.
Das würde bedeuten: Wer wirtschaftlich mit der EU kooperieren will, müsste im Gegenzug bereit sein, bei Rückführungen oder Asylverfahren mitzuwirken.
Umsetzung bleibt schwierig – Beispiel Libyen
Doch ein aktuelles Beispiel zeigt, wie schwierig solche Kooperationen in der Realität sind: Laut Medienberichten – unter anderem der FAZ – wurde eine EU-Delegation rund um Kommissar Brunner vor Kurzem in Libyen abgewiesen. Die Gruppe wollte über Migrationsabkommen verhandeln, wurde jedoch als „unerwünscht“ erklärt und musste das Land verlassen.
Auch innerhalb der EU gestaltet sich die Rückführung weiter schwierig. Zwar wird laut EU-Asylagentur rund die Hälfte aller Asylanträge abgelehnt – doch nur etwa jede vierte ausreisepflichtige Person verlässt die EU.
Fazit: Vorhaben stoßen auf Kritik
Begleitet werden die EU-Vorhaben von wachsender Kritik: Das UN-Flüchtlingshilfswerk und Menschenrechtsorganisationen warnen vor einem schleichenden Abbau von Schutzstandards für Asylsuchende.
Besonders scharf kritisierte der UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk die Abschiebungen nach Afghanistan und forderte einen sofortigen Stopp. Auch die Idee, Asylsuchende in haftähnliche Bedingungen in Drittstaaten zu bringen, stößt auf Bedenken – rechtlich wie humanitär.