Bundestag beschließt früheren Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber
Der Bundestag hat vor Kurzem ein Gesetz beschlossen, das Asylbewerbern den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Künftig dürfen viele Asylsuchende bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland eine Arbeit aufnehmen. Unabhängig davon, ob ihr Asylverfahren bereits entschieden wurde oder noch läuft.
Zuvor galt häufig eine längere Wartezeit, insbesondere für Menschen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben. Mit der neuen Regelung soll der Einstieg in den Arbeitsmarkt schneller möglich sein.
Wichtig ist jedoch: Auch nach dem neuen Gesetz hat eine Arbeit keinen Einfluss auf das Asylverfahren. Das bedeutet, dass eine Beschäftigung weder die Chancen auf Asyl erhöht noch automatisch zu einem Aufenthaltsrecht führt.
SPD fordert Bleiberecht für arbeitende Asylbewerber
Die SPD möchte nun noch einen Schritt weitergehen. Die Partei fordert, dass Asylbewerber, die eine Arbeit haben und sich integrieren, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.
Aus Sicht der SPD entsteht mit den aktuellen Regeln ein Problem für viele Betriebe: Unternehmen investieren Zeit und Geld in die Einarbeitung von Mitarbeitern. Oft wissen sie aber nicht, ob diese langfristig in Deutschland bleiben dürfen. Wenn der Asylantrag später abgelehnt wird, droht unter Umständen eine Abschiebung – selbst dann, wenn die betroffene Person bereits arbeitet.
Die SPD sieht darin eine Belastung sowohl für Arbeitgeber als auch für die Asylbewerber. Deshalb fordert sie eine Regelung, nach der arbeitende und integrierte Asylbewerber eine langfristige Perspektive in Deutschland erhalten können.
CDU/CSU lehnt Vorschlag ab
Die CDU/CSU, die gemeinsam mit der SPD die Regierung bildet, lehnt den Vorschlag jedoch ab. Nach ihrer Auffassung muss das Asylsystem klar vom Arbeitsmarkt getrennt bleiben.
Der innenpolitische Sprecher, Alexander Throm (CDU), betont, dass Arbeit keinen Schutz vor Abschiebung bieten dürfe. Wer keinen Anspruch auf Asyl hat, müsse Deutschland wieder verlassen – unabhängig davon, ob eine Beschäftigung besteht oder nicht.
Eine Verknüpfung von Arbeit und Bleiberecht könnte nach Ansicht der CDU/CSU falsche Anreize schaffen, um das Asylsystem als Zugang zum Arbeitsmarkt zu nutzen.
Streit auch wegen Integrationskursen
Neben der Debatte um ein Bleiberecht für Asylbewerber gibt es Kritik am Zugang zu kostenlosen Integrationskursen. Seit Ende des vergangenen Jahres hat das BAMF den Zugang zu diesen Kursen deutlich eingeschränkt.
Nach den neuen Vorgaben des Innenministeriums können Integrationskurse nur noch von Personen kostenlos besucht werden, die einen gesetzlichen Anspruch darauf haben oder von den Behörden zur Teilnahme verpflichtet werden. Dazu gehören vor allem anerkannte Schutzberechtigte, etwa anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte.
Für andere Gruppen hat sich der Zugang deutlich verändert. Viele Personen – darunter zahlreiche Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geflüchtete aus der Ukraine – haben häufig keinen kostenlosen Zugang zu Integrationskursen mehr. Dadurch wird es für sie schwieriger, an Sprachkursen und Integrationsangeboten teilzunehmen.
Die SPD kritisiert diese Entwicklung. Aus ihrer Sicht sind Sprach- und Integrationskurse eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Migrant:innen erfolgreich und langfristig eine Arbeit finden.
Fachkräftemangel verstärkt die Debatte
Die Diskussion über ein Bleiberecht für arbeitende Asylbewerber wird auch durch den Fachkräftemangel in Deutschland beeinflusst. Viele Branchen suchen dringend nach Arbeitskräften.
Wirtschaftsverbände weisen deshalb seit längerem darauf hin, dass es aus wirtschaftlicher Sicht problematisch sein kann, gut integrierte und arbeitende Menschen abzuschieben.
Gleichzeitig zeigt eine Umfrage unter Migrant:innen, dass Sprachkenntnisse weiterhin eine große Hürde beim Zugang zum Arbeitsmarkt sind. Viele Menschen bewerben sich nicht auf Stellen, wenn sie glauben, dass ihr Deutsch nicht ausreicht – selbst wenn sie bereits ein Sprachzertifikat auf B1- oder B2-Niveau haben.
Was bedeutet das für Asylbewerber in Deutschland?
Für Asylbewerber hat sich zunächst vor allem eine Sache geändert: Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist jetzt deutlich früher möglich. Viele können bereits nach drei Monaten Aufenthalt eine Beschäftigung aufnehmen.
Eine Arbeit führt aber nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht. Das Asylverfahren wird weiterhin unabhängig davon entschieden, ob jemand arbeitet oder nicht.
Ob arbeitende Asylbewerber in Zukunft eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, ist weiterhin offen. Darüber wird aktuell politisch diskutiert – eine Einigung zwischen den Parteien gibt es bislang jedoch nicht.