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Das Bild zeigt ein Flugzeug beim Start an einem Flughafen. Gericht urteilt: Deutschland muss Familie aus Afghanistan Visa erteilen.

Gericht zwingt Bundesregierung: Aufnahmezusagen für Afghanen sind bindend

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden: Eine Familie aus Afghanistan darf nicht länger auf ihre Visa warten. Die Bundesregierung ist rechtlich verpflichtet, eine Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Das Urteil könnte Signalwirkung für viele weitere Fälle haben.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Asyl in Deutschland: Familie aus Afghanistan gilt als gefährdet in ihrer Heimat

Die Kläger sind eine afghanische Familie, die seit längerer Zeit im Exil in Pakistan lebt. Da sie in ihrer Heimat als besonders gefährdet gelten, erhielten sie im Oktober 2023 eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms – ausgestellt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Das Programm richtet sich an Menschen, die unter der Taliban-Herrschaft in akuter Gefahr sind – etwa Menschenrechtsaktivist:innen, Frauenrechtler:innen, Kulturschaffende und ehemalige Ortskräfte deutscher Organisationen.

Aufnahmezusage, aber kein Visum für Deutschland – afghanische Familie klagt

Trotz der Zusage reagierte die deutsche Botschaft in Islamabad aber nicht auf den Visa-Antrag der Familie. Aus Sorge vor einer drohenden Abschiebung nach Afghanistan reichte die Familie schließlich einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin ein.

Kern ihrer Klage: Die Bundesrepublik habe mit der Aufnahmezusage eine rechtlich bindende Verpflichtung übernommen. Das Nicht-Handeln komme einem Bruch dieses Versprechens gleich – mit dramatischen Konsequenzen. Denn in Afghanistan droht ihnen Lebensgefahr.

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Recht auf Visa in Deutschland? Gericht urteilt

Das Gericht gab der Familie Recht. Die Richter:innen erklärten: Aufnahmezusagen des BAMF sind rechtskräftig. Sie verpflichten den Staat zur Umsetzung. Deutschland habe sich freiwillig zur Aufnahme der Familie verpflichtet und könne sich dieser Verantwortung nicht entziehen.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Familie alle Voraussetzungen für ein Visum erfüllt: Es bestehen keine Sicherheitsbedenken, die Identität ist geprüft, und die drohende Abschiebung nach Afghanistan stellt laut Gericht eine „Gefahr für Leib und Leben“ dar.

Urteilt stellt sich gegen politischen Kurs der Bundesregierung

Das Urteil fällt in eine Phase, in der die deutsche Bundesregierung ihre Asyl- und Migrationspolitik deutlich verschärft. Laut Koalitionsvertrag sollen alle freiwillige Aufnahmeprogramme „soweit wie möglich beendet“ werden.

Das Berliner Gericht setzt dem nun eine klare juristische Grenze: Bereits gegebene Zusagen müssen eingehalten werden – unabhängig davon, ob sich die politische Richtung ändert. Zwar können neue Programme gestoppt werden, bestehende Versprechen bleiben aber rechtsverbindlich.

Organisationen wie Pro Asyl und die Initiative Kabul Luftbrücke begrüßten das Urteil. Für sie ist es eine längst überfällige Klarstellung.

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Kein Einzelfall: Tausende Afghanen warten auf Visa und Asyl

Der Fall der afghanischen Familie steht nicht allein. Seit der Machtübernahme der Taliban 2021 nimmt Deutschland gefährdete Afghanen und Afghaninnen auf. Viele von ihnen – rund 2.400 Personen – warten derzeit in Islamabad auf das deutsche Visum und ihre Ausreise.

Laut Kabul Luftbrücke verfügen sie über eine gültige Aufnahmezusage und haben sämtliche Sicherheitsprüfungen durch BAMF, BKA, Verfassungsschutz und Bundespolizei durchlaufen.

Dennoch wurden ihre Visa-Anträge, aufgrund der Vorgaben der neuen Bundesregierung, bislang nicht weiterbearbeitet. Laut Medienberichten haben inzwischen weitere Betroffene Klage eingereicht.

So reagiert die Politik auf das Urteil

Während SPD-Politikerin Sonja Eichwede das Urteil begrüßt und rasches Handeln fordert, bleibt die CDU zurückhaltend. Christina Stumpp steht gegenüber der Frankfurter Rundschau dazu, alle Aufnahmeprogramme zu beenden. “Noch offene Einzelfälle aus bestehenden Programmen sollten genau geprüft werden.”

Kritik kommt hingegen aus den Reihen der Grünen. Die innenpolitische Sprecherin Schahina Gambir sprach von einem „Skandal“, dass Betroffene überhaupt erst klagen müssten, um ihr zugesichertes Recht durchzusetzen.

Was bedeutet das Urteil für andere Afghaninnen und Afghanen?

Für viele Afghan:innen, die sich in ähnlichen Situationen befinden, könnte dieses Urteil ein wichtiger Präzedenzfall sein. Es zeigt deutlich: Gegebene Schutzversprechen sind rechtlich bindend – auch wenn sich die politische Lage ändert.

Ob die Bundesregierung Einspruch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen wird, ist derzeit offen.

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Fazit: Was Betroffene jetzt tun können

Das Urteil zeigt: Eine Aufnahmezusage im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms ist nicht nur ein politisches Versprechen – sondern eine rechtlich bindende Verpflichtung.

Für viele Afghan:innen, die trotz gültiger Zusage noch immer auf ein Visum warten, bedeutet das: Sie haben Rechte, die sie aktiv einfordern können.

Eilverfahren beantragen

Wer sich in einer akuten Gefährdungssituation befindet und eine Aufnahmezusage erhalten hat, kann ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht einleiten. Solche Verfahren ermöglichen eine schnelle gerichtliche Entscheidung.

Das Gericht prüft, ob eine Gefahr für Leib und Leben besteht und ob die Bundesrepublik zum Handeln verpflichtet ist

Rechtsberatung in Anspruch nehmen

Betroffene sollten sich unbedingt von spezialisierten Anwält:innen für Migrationsrecht oder von Organisationen wie Pro Asyl, Kabul Luftbrücke oder Refugee Law Clinics beraten lassen. Sie können helfen, rechtliche Möglichkeiten auszuloten und bei der Kommunikation mit deutschen Behörden unterstützen.

Nachweise und Unterlagen sichern

Für ein erfolgreiches Eilverfahren ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen sorgfältig zusammenzustellen:

  • Kopie der Aufnahmezusage (BAMF)
  • Dokumentation der bisherigen Kommunikation mit der deutschen Botschaft
  • Belege zur Identität und Gefährdungslage
  • Nachweise zum Aufenthaltsort (z. B. in Pakistan)
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Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...