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Das Bild zeigt mehrere Flugzeuge an einem Flughafen. Das Bild steht symbolhaft für Abschiebungen bzw. aus Deutschland und der Europäischen Union. Deutschland und vier weitere EU-Staaten haben sich auf die Errichtung von Return Hubs geeinigt. Diese sollen außerhalb Europas liegen und Menschen betreffen, die ausreisepflichtig sind aber nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

Deutschland beschließt Abschiebezentren außerhalb Europas – Was steckt dahinter?

Deutschland und vier andere EU-Staaten (die Niederlande, Österreich, Dänemark und Griechenland) haben sich auf einen gemeinsamen Plan für sogenannte “Return Hubs” geeinigt. Das sind Abschiebezentren außerhalb der Europäischen Union. Dort sollen Migrant:innen untergebracht werden, die zwar ausreisepflichtig sind, aber nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Die Entscheidung fiel gestern (05.03.2026) beim Treffen der EU-Innenminister in Brüssel. Was das bedeutet und wo diese Zentren entstehen könnten, erklären wir in diesem Artikel.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Ziel der Initiative ist es, Rückführungen aus Europa künftig besser zu organisieren und ausreisepflichtige Personen schneller in ihre Herkunftsländer oder andere aufnahmebereite Staaten zu bringen.

Was sind „Return Hubs“ und wer ist betroffen?

Ein „Return Hub” ist ein Rückkehrzentrum, das außerhalb der EU liegt. In diese Zentren sollen Menschen gebracht werden, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden und die EU verlassen müssen – die aber nicht sofort in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können.

Das kann verschiedene Gründe haben: Manche Länder nehmen ihre Staatsbürger nicht zurück, stellen keine Pässe aus oder es gibt andere rechtliche Hindernisse. Von diesen „Return Hubs” aus soll dann die endgültige Ausreise organisiert werden – entweder ins Herkunftsland oder in ein anderes Land, das zur Aufnahme bereit ist.

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Wie kam es zu diesem Beschluss?

Die fünf beteiligten EU-Staaten arbeiten bereits seit Längerem in der sogenannten „Arbeitsgruppe für innovative Drittstaatenlösungen” zusammen. Schon im Januar 2025 hatten sie sich grundsätzlich auf das Ziel geeinigt, Rückkehrzentren einzurichten. Beim Innenministerrat in Brüssel beschlossen die Innenminister nun einen konkreten Fahrplan, die sogenannte „Roadmap”, für die Umsetzung.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte dazu gegenüber der Bild Zeitung: „Aus Europa heraus müssen Rückführungen wirksam durchgesetzt werden. Mit ‚Return Hubs‘ sollen neue Möglichkeiten geschaffen und ein klares Signal für mehr Rückführungen gesendet werden.”

Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ergänzte, dass die Staaten in Zukunft auch prüfen wollen, Asylverfahren teilweise außerhalb der EU durchzuführen.

Rechtlich ist das spätestens ab Juni 2026 möglich, sobald das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft tritt. Deutschland hat am vergangenen Freitag (27. Februar 2026) zwei große Gesetze beschlossen, die die GEAS-Regeln auch in deutsches Recht übernehmen.

Wo könnten die Zentren entstehen?

Konkrete Standorte wurden bislang noch nicht bekanntgegeben. Als mögliche Regionen werden laut Medienberichten unter anderem Nordafrika – etwa Tunesien –, das Kurdengebiet im Nordirak sowie Uganda genannt.

Mit Uganda hat die Niederlande bereits erste Gespräche geführt. Weitere Gespräche mit möglichen Partnerstaaten sollen nun beginnen. Das Konzept erinnert an das sogenannte Ruanda-Modell, das Großbritannien zeitweise verfolgt hatte. Im Rahmen dieses Modells sollten abgelehnte Asylbewerber aus Großbritannien in das afrikanische Land gebracht werden.

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Welche rechtliche Grundlage gibt es?

Die „Return Hubs” sind Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), das ab dem 12. Juni 2026 gelten soll. Der Deutsche Bundestag hat das Paket bereits bewilligt.

Laut EU-Recht dürfen solche Zentren nur in Ländern eingerichtet werden, die internationale Menschenrechtsstandards achten. Also Länder, die als sicher gelten und in denen ein faires Asylverfahren möglich ist. Außerdem ist eine Unterbringung in einem solchen Zentrum nur möglich, wenn bereits eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung vorliegt.

Welche Kritik gibt es?

Menschenrechtsorganisationen warnen vor möglichen humanitären Problemen. Sie befürchten, dass die Auslagerung von Rückführungen außerhalb der EU die Verantwortung für schutzbedürftige Menschen verlagert und die Einhaltung von Menschenrechtsstandards schwerer zu kontrollieren ist.

Auch die rechtliche Umsetzung galt unter dem bisherigen EU-Recht als schwierig: Gerichte haben ähnliche Vorhaben in der Vergangenheit immer wieder mit hohen rechtlichen Hürden belegt. So scheiterten erste Versuche dieser Art in Italien und Großbritannien teilweise vor Gericht.

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Was bedeutet das für die europäische Migrationspolitik?

Die gemeinsame Initiative der fünf EU-Staaten ist Teil einer breiteren politischen Debatte über strengere Maßnahmen in der Migrationspolitik. Ziel ist es, Abschiebungen konsequenter durchzusetzen und die Zahl der Menschen zu verringern, die trotz Ausreisepflicht dauerhaft in der EU bleiben.

Wie genau die Zentren organisiert werden und welche Partnerstaaten sich bereit erklären, ist derzeit noch offen. Die Verhandlungen stehen erst am Anfang. Allerdings zeigt die neueste Vereinbarung der fünf EU-Staaten, wie ernsthaft diese Strategie verfolgt wird.

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Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...