Fünf EU-Staaten verhandeln über Return Hubs
Deutschland verhandelt (gemeinsam mit Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden) mit Ruanda über sogenannte Return Hubs. Das berichten unter anderem Der Spiegel und das ARD-Magazin “Report Mainz”. Die fünf EU-Staaten arbeiten bereits seit mehreren Monaten zusammen, um Abkommen über Abschiebezentren außerhalb der EU vorzubereiten.
Nach den Berichten sollen Vertreter aus Deutschland und den vier anderen EU-Ländern in den nächsten Tagen nach Ruanda reisen. Dort sollen weitere Gespräche “auf technischer Ebene” stattfinden.
Gespräche auf “technischer Ebene” bedeutet: Experten und Fachleute sprechen über praktische, organisatorische und rechtliche Bedingungen. Erst danach treffen die politischen Entscheidungsträger (wie Minister oder Regierungschefs) eine endgültige Vereinbarung.
Eine Sprecherin der ruandischen Regierung hatte zuvor Gespräche mit EU-Ländern über ein mögliches Migrationsabkommen bestätigt. Eine Entscheidung gibt es bisher aber noch nicht.
Auch das Bundesinnenministerium bestätigte gegenüber dem Spiegel, dass Gespräche über Return Hubs geführt werden. Mit welchen Drittstaaten Deutschland verhandelt, wollte das Ministerium bisher aber nicht mitteilen. Neben Ruanda wurden in den vergangenen Monaten auch Uganda und Tunesien als mögliche Partnerländer genannt.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte schon vor wenigen Wochen, dass erste Abkommen über Return Hubs noch bis Ende 2026 möglich seien.
Neues EU-Recht schafft Grundlage für Return Hubs
Return Hubs hängen eng mit der neuen europäischen Asyl- und Migrationspolitik zusammen. Seit Juni 2026 gilt das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Zusätzlich hat das EU-Parlament neue Regeln für Rückführung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht beschlossen (EU-Rückführungsverordnung).
Damit schafft die EU erstmals die rechtliche Möglichkeit, Return Hubs in Drittstaaten zu errichten.
Wichtig: Dass das EU-Recht Return Hubs erlaubt, bedeutet nicht, dass Deutschland selbst entscheiden kann, in welchem Land ein Zentrum eingerichtet wird. Deutschland (und andere EU-Staaten) brauchen dafür die Zustimmung des jeweiligen Drittstaates. Das Land muss also bereit sein, die betroffenen Personen aufzunehmen.
Wichtig auch: Die EU knüpft strenge Regeln an die Return Hubs. Der Drittstaat muss internationale Menschenrechte und das Völkerrecht beachten. Außerdem gilt das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip. Niemand darf in ein Land gebracht werden, in dem ihm Verfolgung, Folter oder eine andere schwere Gefahr droht.
Was sind Return Hubs – und wer soll dort untergebracht werden?
Return Hubs sind geplante Rückkehrzentren in Ländern außerhalb der Europäischen Union. Dort sollen vorübergehend Menschen untergebracht werden, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben und ausreisen müssen.
Betroffen wären vor allem Personen, gegen die eine vollziehbare Rückkehrentscheidung vorliegt – zum Beispiel weil ihr Asylantrag rechtmäßig abgelehnt oder als unzulässig eingestuft wurde. Auch Personen, deren Aufenthaltstitel oder Visum abgelaufen, zurückgenommen oder entzogen wurden, könnten betroffen sein.
Eine Unterbringung in einem Return Hub soll vor allem dann infrage kommen, wenn eine Rückführung in das Herkunftsland nicht sofort möglich ist – zum Beispiel wegen fehlender Reisedokumente, einer ungeklärten Identität oder weil das Herkunftsland die betroffene Person nicht zurücknimmt.
Von den Return Hubs aus soll anschließend die weitere Rückführung organisiert werden. Die betroffenen Personen könnten von dort in ihr Herkunftsland oder – wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – in einen anderen aufnahmebereiten Staat gebracht werden.
Unbegleitete Minderjährige sollen nach den derzeitigen Regeln nicht in Return Hubs untergebracht werden. Für Familien mit Kindern ist dagegen bislang kein Ausschluss vorgesehen. Offen ist auch, wie lange Menschen in einem Return Hub untergebracht werden sollen.
Die EU verschärft ihre Asylregeln deutlich. Künftig sollen Abschiebungen schneller durchgesetzt und erstmals sogenannte Return Hubs außerhalb der EU ermöglicht werden. Doch was steckt hinter den neuen Regeln – und wer könnte betroffen sein?...
Return Hubs in Ruanda noch nicht beschlossen
Ob tatsächlich ein Return Hub in Ruanda eingerichtet wird, steht derzeit noch nicht fest. Nach aktuellen Medienberichten laufen Verhandlungen mit der ruandischen Regierung. Ein Abkommen wurde noch nicht geschlossen.
Auch viele praktische und rechtliche Fragen sind noch offen. Dazu gehört etwa, wie die Zentren organisiert werden, welchen Aufenthaltsstatus die Menschen dort erhalten und wie ihre Rechte kontrolliert werden.
Fest steht bislang nur: Deutschland und andere EU-Staaten wollen die Pläne für Return Hubs noch in diesem Jahr deutlich vorantreiben. Ob noch 2026 ein Abkommen geschlossen wird und in welchem Land ein solches Zentrum entstehen könnte, bleibt abzuwarten.