EU will Abschiebungen strenger durchsetzen
Mit der neuen Verordnung will die EU Abschiebungen strenger und schneller durchsetzen. Der Grund ist, dass nach Angaben der EU-Kommission im vergangenen Jahr nur rund 28 Prozent der ausreisepflichtigen Personen die EU auch tatsächlich verlassen haben.
Deshalb sollen Rückführungen innerhalb der EU künftig besser koordiniert werden. Dazu gehört auch, dass abgelehnte Asylanträge gegenseitig anerkannt und durchgesetzt werden können. Das bedeutet: Wird ein Asylantrag in einem EU-Staat abgelehnt, könnte auch ein anderer Mitgliedstaat die Abschiebung vollstrecken. So soll verhindert werden, dass Asylsuchende mit abgelehnten Anträgen in andere EU-Staaten weiterwandern.
Außerdem sollen ausreisepflichtige Personen stärker zur Mitwirkung verpflichtet werden. Wer sich weigert, an der eigenen Rückführung mitzuwirken, muss künftig mit Kürzungen von Asylleistungen, der Beschlagnahmung von Reisedokumenten, Abschiebehaft und weiteren Maßnahmen rechnen.
EU beschließt Return Hubs: Was sind Abschiebezentren?
Neben den strengeren Rückführungsregeln wurden gestern auch die sogenannten Return Hubs beschlossen. Dabei handelt es sich um Rückführungs- oder Abschiebezentren, die in Drittstaaten außerhalb der EU errichtet werden sollen.
Dort sollen künftig ausreisepflichtige Personen untergebracht werden,
- deren Asylantrag abgelehnt wurde
- die auf eine Abschiebung warten
- die über einen als sicher eingestuften Drittstaat in die EU eingereist sind
- oder die nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können
Letzteres kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Herkunftsland die eigenen Staatsangehörigen nicht zurücknimmt, keine Ersatzpapiere ausstellt oder andere rechtliche Hindernisse bestehen.
Von den Return Hubs aus soll dann die weitere Ausreise organisiert werden – entweder ins Herkunftsland oder in ein anderes Land, das zur Aufnahme bereit ist. Wie lange Personen in solchen Return Hubs untergebracht werden sollen, ist bisher nicht endgültig geregelt.
Unbegleitete Minderjährige sollen laut der Verordnung aber nicht in Rückführungszentren untergebracht werden. Für Familien mit Kindern soll eine Unterbringung aber grundsätzlich möglich sein.
In welchen Drittstaaten sollen die Return Hubs entstehen?
Das ist bisher offen. Konkrete Standorte für die Return Hubs stehen noch nicht fest. Voraussetzung wäre ein Abkommen zwischen der EU (oder einzelnen Mitgliedstaaten wie Deutschland) und einem Drittstaat. Der Drittstaat muss sich dazu bereit erklären, dass solche Zentren auf seinem Staatsgebiet eingerichtet werden dürfen. Umgekehrt bedeutet das auch: Ohne die Zustimmung eines Drittstaates können keine Return Hubs entstehen.
Als mögliche Drittländer werden seit längerem unter anderem Ruanda, Uganda und Usbekistan genannt. Auch Länder in Nordafrika werden immer wieder diskutiert. Die Niederlande sollen bereits Gespräche mit Uganda geführt haben. Italien verfolgt seit einiger Zeit ein ähnliches Modell mit Albanien. Eine Vereinbarung zwischen Großbritannien und Ruanda scheiterte dagegen zuletzt.
Und wie weit sind die Pläne in Deutschland? Deutschland möchte gemeinsam mit mehreren EU-Staaten (Österreich, Dänemark, die Niederlande und Griechenland) Return Hubs einrichten. Welche Länder konkret als Standorte infrage kommen, ist derzeit aber noch offen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte vor wenigen Tagen, dass bis Ende 2026 Vereinbarungen mit Drittstaaten geschlossen werden sollen. Deutschland sei mit „verschiedenen Ländern“ im Gespräch, sagte Dobrindt der Funke-Mediengruppe. Er nannte aber keine konkreten Länder.
Aus Sicht des Bundesinnenministers sollen die Return Hubs deutlich machen, dass eine Einreise nach Deutschland nicht automatisch eine Bleibeperspektive bedeutet, wenn das Herkunftsland bei der Rücknahme nicht mitwirkt.
Ab Juni 2026 gelten in der EU neue Asylregeln. Künftig können Asylanträge schneller als „unzulässig“ abgelehnt werden. Abschiebungen in Drittstaaten sind leichter möglich, Was bedeutet das für Asylsuchende in Deutschland? ...
Längere Abschiebehaft und strenge Regeln
Neben den Return Hubs sieht die Verordnung weitere Verschärfungen vor. So soll die maximale Dauer der Abschiebehaft europaweit auf bis zu 24 Monate angehoben werden. In besonderen Fällen soll eine Verlängerung auf 30 Monate möglich sein.
Abschiebehaft kann unter anderem angeordnet werden, wenn Behörden eine Fluchtgefahr oder ein Sicherheitsrisiko sehen. Zudem sollen Einreiseverbote konsequenter verhängt werden. Auch europäische Informationssysteme sollen bei Rückführungen stärker genutzt werden, damit Abschiebungen schneller und besser koordiniert werden können.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Die geplanten Änderungen stoßen bei Menschenrechtsorganisationen und Teilen des Europäischen Parlaments auf Kritik. Kritiker befürchten, dass Menschen in Länder gebracht werden könnten, zu denen sie keine persönliche Verbindung haben. Zudem wird kritisiert, dass noch viele Fragen zu den rechtlichen Standards und den Bedingungen in den geplanten Zentren offen seien.
Auch die Möglichkeit, Familien mit Kindern in solche Einrichtungen zu bringen, wird kritisch gesehen. Mehrere Organisationen warnen davor, dass Betroffene dort möglicherweise nur eingeschränkten Zugang zu rechtlicher Beratung oder Rechtsschutz haben könnten.
Befürworter der Reform argumentieren dagegen, dass die neuen Asylregeln notwendig seien, um Rückführungen konsequenter durchzusetzen und die Glaubwürdigkeit des europäischen Asylsystems zu stärken.
Wann treten die neuen Regeln in Kraft?
Die Einigung zwischen EU-Parlament und Mitgliedstaaten muss noch formell bestätigt werden. Diese Zustimmung gilt aber als sehr wahrscheinlich.
Ein Teil der neuen Regeln soll erst etwa zwölf Monate nach Inkrafttreten angewendet werden, damit die Mitgliedstaaten genug Zeit für die Umsetzung haben. Insgesamt könnten die neuen Regeln aber innerhalb der nächsten 18 Monate schrittweise in Kraft treten.
Die geplanten Return Hubs könnten allerdings bereits früher Realität werden, wenn EU-Staaten entsprechende Abkommen mit Drittstaaten schließen und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.