Hintergrund: Was sind Return Hubs?
Return Hubs gehören zu den umstrittensten Neuerungen der europäischen Migrationspolitik. Sie wurden erstmals im vergangenen Jahr vorgeschlagen. Bei den Return Hubs handelt es sich um Rückführungszentren, die sich in Drittstaaten außerhalb der EU befinden. Mehrere EU-Staaten, darunter auch Deutschland, wollen solche Zentren einrichten.
In den Return Hubs sollen Menschen untergebracht werden, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben oder deren Aufenthaltsrecht beendet wurde, die aber nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können.
Die Zentren sollen in den meisten Fällen als Zwischenstation dienen. Von dort aus soll später die Abschiebung in das Herkunftsland oder die Weiterreise in einen anderen aufnahmebereiten Drittstaat organisiert werden.
Nach den neuen EU-Regeln können Return Hubs aber nicht nur als Zwischenstationen genutzt werden. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auch das endgültige Zielland einer Rückführung sein. Wie lange betroffene Personen in Return Hubs bleiben müssten, ist bislang nicht geklärt.
Die rechtliche Grundlage für die Return Hubs wurde Anfang Juni 2026 auf EU-Ebene beschlossen. Bevor Return Hubs tatsächlich entstehen können, müssen die jeweiligen Drittstaaten aber zustimmen. Denn ohne ein Abkommen mit dem betreffenden Drittstaat kann auf dessen Gebiet kein Rückführungszentrum eingerichtet werden.
Nach Angaben der Bundesregierung führt Deutschland bereits seit einigen Monaten Gespräche mit möglichen Partnerstaaten. Auch andere EU-Länder sind an diesen Gesprächen beteiligt.
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Abkommen über Return Hubs bis Ende 2026?
Einen Einblick, wie weit die Verhandlungen sind, gab nun Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Er erklärte, dass erste Abkommen über Return Hubs noch bis Ende 2026 möglich seien. Das sagte der CSU-Politiker vor wenigen Tagen im ZDF-Morgenmagazin.
Ein geschlossenes Abkommen bedeutet aber nicht, dass das Return Hub sofort den Betrieb aufnehmen kann. Nach Angaben Dobrindts müsste ein solches Return Hub anschließend zunächst gebaut werden. Auch dafür wäre weitere Zeit notwendig.
Dobrindt hatte bereits Anfang Juni erklärt, dass die Suche nach geeigneten Drittstaaten schwierig sei. Es müssten viele Fragen geklärt werden. Dazu gehören unter anderem die Finanzierung, die Unterbringung der betroffenen Menschen und der Schutz ihrer Rechte.
Wer soll in Return Hubs untergebracht werden?
Betroffen wären vor allem Menschen ohne Aufenthaltsrecht, gegen die eine vollziehbare Rückkehrentscheidung vorliegt. Dazu können Personen gehören, deren Asylantrag endgültig abgelehnt oder als unzulässig eingestuft wurde. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand über einen sicheren Drittstaat eingereist ist oder aus einem als sicher eingestuften Herkunftsland stammt.
Darüber hinaus könnten auch andere Menschen ohne Aufenthaltsrecht betroffen sein. Dazu gehören etwa Personen, deren Visum oder Aufenthaltstitel abgelaufen ist und die trotzdem in der EU geblieben sind.
Eine Überstellung in ein Return Hub soll dann erfolgen, wenn eine direkte Rückführung in das Herkunftsland nicht möglich ist – zum Beispiel, weil Reisedokumente fehlen, die Identität nicht geklärt ist oder der Herkunftsstaat seine Staatsangehörigen nicht zurücknimmt.
Nach der aktuellen Regelung sollen unbegleitete Minderjährige nicht in Return Hubs untergebracht werden. Für Familien mit Kindern gibt es bisher keinen allgemeinen Ausschluss.
In welchen Ländern sollen Return Hubs entstehen?
Bisher ist nur klar, dass Return Hubs in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union eingerichtet werden sollen. Nach den neuen EU-Regeln dürfen sie nur in Ländern entstehen, die internationalen Menschenrechtsstandards einhalten und das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip beachten. Dieses Prinzip verbietet es, Menschen in Länder zurückzuschicken, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Konkrete Standorte für von Deutschland eingerichtete Return Hubs stehen bisher noch nicht fest. Bundesinnenminister Dobrindt hat nicht öffentlich mitgeteilt, mit welchen Drittstaaten Deutschland derzeit verhandelt.
Deutschland arbeitet bei dem Vorhaben mit anderen EU-Staaten zusammen, vor allem mit den Niederlanden, Dänemark, Österreich und Griechenland. Sie wollen gemeinsame Partnerländer suchen und die praktischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Zentren klären.
Zwar ist nicht bekannt, mit welchen Ländern Deutschland aktuell über Return Hubs verhandelt. In den Medien werden aber immer wieder zwölf Länder genannt, die als potenzielle Standorte infrage kommen: Ägypten, Armenien, Äthiopien, Ghana, Libyen, Mauretanien, Montenegro, Ruanda, Senegal, Tunesien, Uganda und Uzbekistan.
Bei den genannten Ländern handelt es sich bisher um mögliche bzw. vermutete Standorte. Ein deutsches Abkommen mit einem dieser Staaten wurde noch nicht bestätigt.