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Das Bild zeigt ein Flugzeug am Flughafen. Um Abschiebungen und Rückführungen zu beschleunigen hat die deutsche Bundesregierung einen sogenannten Migrationsbotschafter berufen. Dieser soll Abschiebungen auch in Drittstaaten organisieren. Was das für Migranten in Deutschland bedeutet

Mehr Abschiebungen ab 2026? Bundesregierung ernennt Migrationsbotschafter – was steckt dahinter?

Das Bundesinnenministerium hat eine neue Stelle geschaffen, um Abschiebungen von Menschen ohne Bleiberecht zu koordinieren und zu beschleunigen. Künftig soll ein sogenannter Migrationsbotschafter Konzepte zu Rückführungen in sogenannte Drittstaaten außerhalb der EU entwickeln. Was steckt hinter der neuen Stelle – und was bedeutet sie für Betroffene?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Neuer Posten soll Abschiebungen vorantreiben

Wie mehrere Medien berichten, darunter Der Spiegel und Die Zeit, übernimmt der Diplomat Ludwig Jung ab dem 19. Januar die neu geschaffene Funktion des Migrationsbotschafters. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums war Jung zuletzt im Auswärtigen Amt tätig und wechselt nun in das Innenministerium.

Seine Aufgabe soll es sein, Rückführungen von Personen ohne gültiges Aufenthaltsrecht zu koordinieren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf sogenannten „innovativen Lösungen“. Gemeint sind vor allem Abschiebungen in Drittstaaten, wenn eine Rückführung in das Herkunftsland nicht möglich oder nur schwer durchsetzbar ist.

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Was steckt hinter dem Drittstaatenmodell?

Konkret geht es um ein Modell, bei dem abgelehnte Asylbewerber:innen in Staaten außerhalb der EU gebracht werden. Dort sollen entweder ihre Asylverfahren weitergeführt oder spätere Rückführungen in die Herkunftsländer vorbereitet werden. Nach Angaben der Bundesregierung führt Deutschland hierzu Gespräche mit anderen EU-Mitgliedstaaten.

Ziel dieser Strategie ist es, irreguläre Migration zu begrenzen und die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Gleichzeitig sollen Anreize für eine Weiterreise nach Deutschland reduziert werden.

Fachleute äußern jedoch erhebliche Zweifel. Viele Migrationsexpert:innen halten solche Drittstaatenlösungen für rechtlich problematisch – insbesondere im Hinblick auf europäisches Asylrecht und internationales Flüchtlingsrecht.

Botschafter ersetzt früheren Sonderbeauftragten

Der neue Migrationsbotschafter tritt die Nachfolge eines früheren Sonderpostens im Innenministerium an. Unter der vorherigen Bundesregierung gab es einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen. Diese Aufgabe hatte zuletzt der FDP-Politiker Joachim Stamp inne. Sein Mandat endete mit dem Auslaufen seines Vertrags Ende 2025.

Stamp war vor allem dafür zuständig, Abkommen mit Herkunftsstaaten auszuhandeln. Dabei ging es sowohl um die Rücknahme abgelehnter Asylbewerber:innen als auch um legale Wege der Arbeitsmigration. In seiner Amtszeit wurden unter anderem Abkommen mit Marokko, Georgien, Usbekistan, Kenia und Kolumbien geschlossen.

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Kritik aus der SPD

Innerhalb der Regierungsparteien stößt der neue Ansatz auf Kritik. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir äußerte gegenüber der dpa Zweifel an der Herangehensweise. Migration dürfe nicht allein auf Abschiebungen reduziert werden, betonte er.

Deutschland stehe vor einem wachsenden Fachkräftemangel, etwa im öffentlichen Nahverkehr oder im Gesundheitswesen. Migration bedeute auch Arbeitsmigration, Familiennachzug und humanitäre Verantwortung. Vor diesem Hintergrund sei fraglich, ob ein Fokus auf einen „Abschiebebotschafter“ der richtige politische Weg sei.

CSU fordert deutlich mehr Abschiebungen ab 2026

Die neue Stelle geht auf eine Initiative von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zurück. Er verfolgt das Ziel, die Zahl der Abschiebungen spürbar zu erhöhen und beruft sich dabei auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD.

Darin ist vorgesehen, Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien wieder regelmäßig durchzuführen – zunächst bei Straftätern und Gefährdern. In der politischen Debatte wurde zuletzt aber auch über Abschiebungen von Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus gesprochen, wenn der ursprüngliche Schutzgrund entfallen ist.

Bereits bei ihrer Klausurtagung in der vergangenen Woche kündigte die CSU an, die irreguläre Migration weiter begrenzen zu wollen. Dabei wurde auch darüber diskutiert, den Schutzstatus bestimmter Personengruppen, etwa von Menschen mit subsidiärem Schutz, künftig stärker zu überprüfen.

Zusätzlich brachte die CSU Vorschläge wie ein eigenes Abschiebe-Terminal am Flughafen München, bundesweite Ausreisezentren sowie strengere Regeln bei der EU-Freizügigkeit ins Spiel. Auch ein automatischer Verlust des Schutzstatus bei Reisen ins Herkunftsland oder schärfere Konsequenzen bei Straftaten gehören zu den Forderungen.

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Menschenrechtliche Bedenken bei Rückführungen

Deutliche Kritik kommt aus der Wissenschaft. Die Migrationsexpertin Petra Bendel warnt gegenüber den Nürnberger Nachrichten davor, dass die aktuellen Pläne wichtige Prinzipien des Flüchtlingsschutzes verletzen könnten. Die Sicherheitslage in Syrien sei weiterhin instabil, die Versorgung mit medizinischer Hilfe, Strom und Wasser vielerorts nicht gesichert.

Systematische Abschiebungen in Länder mit unsicherer Menschenrechtslage könnten gegen das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip verstoßen. Dieses völkerrechtliche Prinzip verbietet die Rückführung von Menschen in Staaten, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen.

Was bedeutet der neue Migrationsbotschafter für Migrant:innen in Deutschland?

Für Migrant:innen und Schutzsuchende ändert sich durch die Berufung des Migrationsbotschafters zunächst nichts unmittelbar. Die neue Stelle ist vor allem politisch und strategisch angelegt. Sie schafft keine neuen Abschieberechte und ersetzt auch keine bestehenden Gesetze.

Abschiebungen dürfen weiterhin nur unter den bestehenden rechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Aufenthaltstitel, Schutzstatus oder Duldungen dürfen nicht pauschal entzogen werden, sondern ausschließlich nach einer verpflichtenden Einzelfallprüfung durch die zuständige Behörde.

Die zentralen Schutzmechanismen bleiben bestehen: Eine Abschiebung ist nur möglich, wenn kein rechtliches Abschiebungsverbot vorliegt und kein Aufenthaltsrecht mehr besteht.

Zudem ist Deutschland an das nationale Asylrecht, EU-Recht und das internationale Völkerrecht gebunden – darunter die EU-Grundrechtecharta, die Genfer Flüchtlingskonvention und das Non-Refoulement-Prinzip.

Das gilt auch für Abschiebungen über Drittstaaten. Diese sind nur unter engen Voraussetzungen erlaubt: Der betreffende Staat muss tatsächlich als sicher gelten, zur Aufnahme bereit sein und die individuellen Schutzrechte der betroffenen Person wahren.

Pauschale oder automatisierte Lösungen sind rechtlich unzulässig. Gerichte – zuletzt auch der Europäische Gerichtshof – haben klargestellt, dass stets eine individuelle Prüfung und die Möglichkeit gerichtlicher Kontrolle bestehen müssen.

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Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...